Die Urteile im NSU-Prozess in München. Alles gesagt?

Für den 11. Juli 2018 wurden die Urteile im NSU-Komplex angekündigt. Sie richten sich gegen das letzte lebende (Gründungs-)Mitglied einer terroristischen Vereinigung namens „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und vier Unterstützer.

Laut Süddeutsche Zeitung ist der NSU-Prozess „ein Prozess der Superlative: der längste, der größte, der teuerste. Ein Jahrhundertprozess, nur zu vergleichen mit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen, den Auschwitzprozessen und den RAF-Verfahren. Es geht um zehn Morde, drei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle.“

In der medialen Vorbereitung auf das Urteil wurde immer wieder an das Versprechen erinnert, das die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf einer zentralen Gedenkfeier im Februar 2012 gegeben hatte:

Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“

Dass dieses Versprechen nichts wert ist und mit Bedacht nicht eingelöst werden sollte, hat sich nicht erst im Laufe des Prozesses herausgestellt.

Bereits vor Beginn des Prozesses im Jahre 2013 hat die Bundesanwaltschaft angekündigt, worum es in diesem Prozess nicht gehen wird:

  • Gegenstand des Prozesses wird nicht sein, ob der NSU aus mehr als drei Mitgliedern besteht.
  • Nicht aufklärungswürdig ist die Begründetheit des Vorwurfes, dass der Staat in direkter bzw. indirekten Form am Zustandekommen des nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) beteiligt war.
  • Ebenfalls sei es nicht Gegenstand dieses Prozesses, ob und wie viele V-Leute die Taten des NSU ermöglicht bzw. nicht verhindert haben.

 

Diese Prozesslinie hatte der Bundesanwalt Dr. Diemer am 25. Juli 2017 nochmals unterstrichen, als es um die verweigerte Beweiserhebung in diesem Verfahren ging:

Eine Beweisaufnahme, die das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen konnte, weil die Strafprozessordnung dem Grenzen setzte. Rechtsstaatliche Grenzen, die verlangen, das Wesentliche vom strafprozessual Unwesentlichem zu trennen. So ist es schlicht und einfach falsch, wenn kolportiert wird, der Prozess habe die Aufgabe nur teilweise erfüllt, denn mögliche Fehler staatlicher Behörden und Unterstützerkreise – welcher Art auch immer – seien nicht durchleuchtet worden. Mögliche Fehler staatlicher Behörden aufzuklären, ist eine Aufgabe politischer Gremien. Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung von Angehörigen staatlicher Stellen sind nicht aufgetreten.“ (Wortprotokoll der Nebenklage)

Von daher ist die bis heute andauernde Enttäuschung über den fehlenden Aufklärungswillen auch eine Selbsttäuschung, die mit der Weigerung einhergeht, sich nicht mit dem deutlich artikuliertem Faktum auseinanderzusetzen, dass „schonungslose“ Aufklärung weder die Aufgabenstellung der Bundesanwaltschaft war, noch die des Staatsschutzsenats.

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Der NSU-VS-Komplex – Terror, Staatsgeheimnisse und Nachrichtendienste | Beitrag für die Rote Hilfe Zeitung 3/2018

Über fünf Jahre polizeiliche, staatsanwaltschaftliche und politische „Aufklärung“ liegen hinter uns … und wir wissen bis heute nur eines ganz sicher: Der NSU-VS-Komplex lässt sich als eine Serie von Zufällen, Pannen und persönlichen Fehlentscheidungen zusammenfassen. Diese werden selbstverständlich alle bedauert. Dennoch und erst recht wird an den Anfangsthesen aus dem Jahr 2012 bis zum bitteren Ende festgehalten:

  • Trio-Theorie (Der NSU bestand aus exakt drei Mitgliedern)
  • Es gab dreizehn Jahre lang keine „heiße“ Spur zum NSU
  • Staatliche Institutionen waren weder am Aufbau, an der Vorbereitung und Begehen von NSU-Straftaten, noch an der Verhinderung von möglichen Festnahmen beteiligt

Dass sich all diese Zufälle und eingestandenen Pannen genau dort ereignet haben, wo diese drei Axiome ins Wanken geraten wären, ist kein Zufall, sondern eine konstante, systemische Spur.

Wenn ich die Stimmung und das fast völlige Ausbleiben einer politischen Antwort von Seiten antifaschistischer Gruppen richtig deute, dann liegt das daran, dass man zwar der offiziellen Version weniger Glauben schenkt, aber einen anderen Geschehensablauf nicht beweisen könne. Man verharrt in einer Art Paralyse. Andere Gruppierungen wie NSU Watch in Hessen gehen jedoch noch weiter (zurück). Sie greifen jene an, die die Analyse, „der Rassismus ist das Problem“ (und der Schlüssel), für nicht ausreichend halten, und denuzieren sie als verschwörungstheoretische Irrlichter.

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Staatliche Beihilfe zur NSU-Mordserie

Staatliche Beihilfe zur NSU-Mordserie

Im September 1998 hätte das Brandenburger Amt das Trio fassen können – noch vor dem ersten Mord der Gruppe.“
So fasste die Zeitung ‚Welt am Sonntag’ vom 13.3.2016 die Aussagen zusammen, die der V-Mann-Führer des Landesamt für Verfassungsschutz in Brandenburg, ‚Reinhard G.’ als Zeuge vor dem OLG in München ausgeführt hat.
Dieses Landesamt hatte über Jahre einen der wichtigsten V-Leute im Nahbereich des NSU geführt: Carsten Szczepanski mit Deckname „Piatto“.

 

V-Mann-Piato

Dieser teilte am 14. September 1998 seinen Vorgesetzten mit, dass sich die drei abgetauchten Neonazis (Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe) Waffen besorgen wollten, einen „weiteren“ Raubüberfall planten, mit dem Ziel, sich nach Südafrika abzusetzen. All das habe „Piatto“ von Jan Werner erfahren, „einem Helfer des Trios und führendem Kopf des Neonazi-Netzwerks ‚Blood and Honour’. (s.o.)
Eine offensichtlich ungenügende Meldung vonseiten des LfV an die Polizei führte dazu, dass das LKA Thüringen dieser „heißen Spur“ folgen wollte. Die Absicht war einfach und erfolgversprechend: Man „wollte die Quellen abhören und observieren lassen, um das Trio zu finden“.
Genau das, was Aufgabe des Inlandsgeheimdienstes ist, Vorbereitungen von schweren Straftaten aufzudecken, damit sie polizeilich (durch Fahndung und Festnahme) verhindert werden können, wurde systematisch unterlassen. Dabei folgt diese Sabotage von polizeilichen Möglichkeiten immer demselben Schemata, das sich später an verschiedenen NSU-Tatorten wiederholen wird: Die jeweilige Landesbehörde des Geheimdienstes verweigert die Mitarbeit, verhindert die Auswertung jener „Quellen“: „Weder wollte der Verfassungsschutz die Quellenmeldung freigeben noch den Polizisten mit einem sogenannten ‚Behördenzeugnis’ aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz helfen. Mit einem solchen Schriftstück hätte die Bundesbehörde den Inhalt des Treffberichts wiedergegeben können, ohne dass ‚Piatto’ enttarnt worden wäre.“ (s.o.)
Auch wenn das – in nachhinein – gerne kolportiert wird: Der Geheimdienst operierte damit nicht im Alleingang, sondern im Schutz vorgegebener und eingehaltener Dienstwege: Der Konflikt zwischen Geheimdienst- und Polizeiinteressen landete auf dem Schreibtisch des Innenministeriums. Dieses ist oberster Dienstherr von Polizei und Geheimdienst. Was sich auch später wiederholten sollte, passierte auch in diesem Fall. Das von der SPD geführte Brandenburger Innenministerium stellte sich hinter das Vorgehen des Geheimdienstes und trug so zur Sabotage von Fahndungsmöglichkeiten bei.

Zehn Morde hätten verhindert werden können.“ (Per Hinrichs, Welt am Sonntag)

Obwohl sich diese Weigerung, das Wissen der Geheimdienste an die Polizei weiterzugeben, an vielen NSU-Tatorten wiederholt, obwohl sehr präzise belegbar ist, dass die jeweiligen Innenministerien dies politisch gedeckt hatten, erklärte der damalige Vize-Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Klaus-Dieter Fritsche, vor dem PUA in Berlin am 18.10.2012:

„Aus der Berichterstattung über die bisherigen Ausschusssitzungen konnten Bürger den Eindruck gewinnen, das Bundesamt für Verfassungsschutz, (kurz: BfV), oder die Landesämter hätten nach dem Abtauchen des NSU-Trios Ende der 90er Jahre, also ca.12 Jahre bevor der NSU als Terrorgruppe überhaupt bekannt wurde, eine mangelhafte Zielfahndung durchgeführt.
Ich muss sagen, da wird von völlig falschen Vorstellungen ausgegangen. Vielleicht kann ich hier zur Klarheit beitragen. Der Verfassungsschutz erfüllt nach dem Willen des Grundgesetzes, konkretisiert in seinen gesetzlichen Grundlagen, eine “Frühwarnfunktion für unsere Demokratie” und wie ich finde eine einzigartige Aufgabe für alle Menschen dieses Landes. (…) Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes gegen einzelne Personen exekutive Maßnahmen zu Abwehr konkreter Gefahren oder zur Strafverfolgung vorzubereiten und durchzuführen. Nach dem Trennungsgebot ist dies exklusive Aufgabe der Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften – zu Recht eine Lehre aus der dunkelsten Zeit deutscher Geschichte, der NS-Zeit.
Sehr wohl ist es aber Aufgabe des Verfassungsschutzes, gewonnene Erkenntnisse zu gemeingefährlichen Personen an die Ermittlungsbehörden weiterzugeben. Das ist explizit in den gesetzlichen Grundlagen geregelt (§ 20 BVerfSchG).“ (Klaus-Dieter Fritsche, ehe. Vize-Präsident des BfV vor dem PUA in Berlin am 18.10.2012)

Das nennt man Irreführung im Amt, gezielte Vertuschungsabsicht oder im Geheimdienstjargon: falsche Fährten legen. Denn es ging weder in Brandenburg, noch in Thüringen darum, dass der Verfassungsschutz etwas machen soll, wozu er nicht befugt ist – und schon gar nicht, was die „dunkelste Zeit deutscher Geschichte“ berührt oder wiederholt.

Es geht darum, dass der Geheimdienst auf Bundes- und Landesebene fortgesetzt und zu verschiedenen Gelegenheiten, die „Aufgabe des Verfassungsschutzes, gewonnene Erkenntnisse zu gemeingefährlichen Personen an die Ermittlungsbehörden weiterzugeben“ sabotiert hat, und so taterheblich dazu beigetragen hat, dass es den NSU gegeben hat, dass die Terror- und Mordserie nicht gestoppt, nicht verhindert wurde.

Wolf Wetzel

Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2015/3. Auflage

 

Ein leicht gekürzter Beitrag findet sich auf der Tageszeitung „Junge Welt“ vom 16.3.2016:
https://www.jungewelt.de/2016/03-16/056.php?sstr=Staatliche|Beihilfe

 

Alles Müller oder was?

Der Schornsteinfeger und der Meister der Verschwörungstheorie

Dreizehn Jahre lang wollen die bestens ausgerüsteten Geheimdienste (BfV/BND/MAD) von der Existenz eines neonazistischen Untergrundes namens ›NSU‹ nichts gewusst haben. Auch über 40 namentlich bekannte V-Leute im Nahbereich des ›NSU‹ sollen nach dem Willen der Geheimdienste nichts gewusst haben, selbst dann nicht, als der V-Mann des BfV Thomas Richter mit Deckname ›Corelli‹ im Jahr 2002 ein Grußwort an den NSU  veröffentlicht hatte: »Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen. Der Kampf geht weiter …«

All das wurde von den marktbeherrschenden Medien ohne einen Zweifel hingenommen, ohne kritische Nachfragen übernommen, bis hin zur rassistischen Klassifizierung der Mordserie als ›Dönermorde‹.

 

Maaßen-BfV-ab-2012

Es gab nicht viele, die dieser Version widersprochen hatten. Zu den wenigen zählte die AufruferInnen zur Demonstration 2006 in Kassel, nachdem der Internetbesitzer Halit Yozgat ermordet wurde. Auf ihren Banner schrieben sie: »Kein 10. Opfer«.
Man ignorierte, man verschwieg freiheitlich und ohne Zensur diesen Widerspruch. Auch die Linke machte da keine Ausnahme.
Nun steht fest, dass die Ermittlungsbehörden 13 Jahre lang in die falsche Richtung ermittelt haben, dass ihre Ergebnisse falsch und manipuliert waren. Die Medien bedauerten diesen Kniefall vor polizeilichen Ermittlungsergebnissen und mahnten sich und andere zur kritischen Distanz.
Seit 2012 wissen wir, dass alles, was in die falsche Richtung geführt hatte, was den neonazistischen Terror ungehindert hat gewähren lassen, Pannen und bedauerlichen Zufällen geschuldet ist.

Wieder sind die marktführenden Medien dabei, diese Version zu übernehmen. Wer diesem System der Zufälle widerspricht, wird in die Ausnüchterungszelle für Verschwörungstheoretiker gesteckt. Doch das ist nicht nur ein Problem der Medien. Es ist auch ein Problem der Linken.
Selbstverständlich haben auch sie Zweifel an der offiziellen Version. Das hört sich z.B. bei Fritz Burschel, der als Referent für Rechtsextremismus bei der Rosa Luxemburg Stiftung arbeitet, dann so an: »Er hat ja so recht …« Das war natürlich zynisch gemeint. Denn wenig später denunziert er die Überlegungen und Schlussfolgerungen, die der Zufall- und Pannentheorie widersprechen, als »Verschwörungstheorie«.
Seine diesbezügliche Einschätzung habe ich als Beitrag:
https://wolfwetzel.wordpress.com/2015/12/04/tiefer-staat-oder-doch-wachkoma-eine-rezension-von-friedrich-burschel/
veröffentlicht.

Nun folgt meine Antwort darauf, denn es geht um kein persönliches Problem, sondern um ein sehr politisches! Sich in die Reihe der Zweifler einzureihen, gehört heute zum guten Ton, wenn man nicht hinter das mittlerweile eingestandene ›Staatsversagen‹ zurückfallen will.
Wenn ein Staatsversagen eingeräumt wird, ist die Annahme nicht verwegen, festzuhalten, dass ein solches Staatsversagen nicht 13 Jahre lang zufällig und überall, in allen Bundesländern und auf allen Hierarchieebenen passieren kann? Sich diesen Fragen zu stellen, um nach möglichen Antworten zu suchen, wäre Aufgabe einer Linken, die – bei allen Unterschieden – Herrschafts- und Ideologiekritik (also auch Staatskritik) als gemeinsames Instrumentarium nutzt.
Das müsste für eine Linke eine Herzensangelegenheit sein, vor allem dann, wenn sie weiß, dass an zahlreichen Stellen des NSU-VS-Komplexes eine Aufklärung sabotiert wird, aus Gründen des Staatswohls, das der ehemalige Vize-Chef des Geheimdienstes Klaus-Dieter Fritsche bereits 2012 in Anschlag gebracht hatte:

»Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren. (…) Es gilt der Grundsatz ›Kenntnis nur wenn nötig‹. Das gilt sogar innerhalb der Exekutive. Wenn die Bundesregierung oder eine Landesregierung daher in den von mir genannten Fallkonstellationen entscheidet, dass eine Unterlage nicht oder nur geschwärzt diesem Ausschuss vorgelegt werden kann, dann ist das kein Mangel an Kooperation, sondern entspricht den Vorgaben unserer Verfassung. Das muss in unser aller Interesse sein.«

Welche Staatsgeheimnisse sollen geschützt werden, wenn es um die Aufklärung der NSU-Terror- und Mordserie geht? Was könnte und würde ›Regierungshandeln‹ erschweren? Und was verraten unter Verschluss gehaltene V-Mann-Akten, wenn diese doch nichts gewusst haben?
Eigentlich macht es genau dieser ehemalige Vize-Geheimdienstchef – auch der Linken – sehr einfach, sich von der Zufall- und Pannentheorie zu verabschieden … und der Spur zu folgen, die Fritsche gelegt hat.
Ob diese Spurensuche in die Irre führt oder in 20 Jahre wieder so lapidar abgehakt wird, wie nach der 13 Jahre währenden Ahnungslosigkeit, wird man sehen. Aber es ist gerade Aufgabe der Linken, dieser Spur zu folgen, anstatt mit vielen Schwingern ins Leere zu schlagen.

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»Die schützende Hand«, mehr als ein Kriminalroman über den »Nationalsozialistischen Untergrund«

»Die schützende Hand«, mehr als ein Kriminalroman über den »Nationalsozialistischen Untergrund« | Eine Buchbesprechung von Arnold Schölzel

Ein Staatsverbrechen

Wolfgang Schorlaus Buch »Die schützende Hand« ist mehr als ein Kriminalroman über den »Nationalsozialistischen Untergrund«. Er liefert Beweise

Wer mag, kann Wolfgang Schorlaus Buch »Die schützende Hand. Denglers achter Fall« als Krimi lesen. Allerdings handelt es sich bei dem Band um die zusammenfassende Dokumentation eines Staatsverbrechens, ergänzt um fiktionale Elemente. Am 4. November 2011 waren in einem in Eisenach-Stregda abgestellten Wohnwagen die Leichen von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos aufgefunden worden, und es war vom »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU) die Rede. Die Sprachregelung von Politik und Bürgermedien lautete zunächst – und bei vielen ist das bis heute so –, bei der damals offengelegten Symbiose von staatlichen Stellen und neofaschistischem Terrornetzwerk handele es sich auf seiten der Behörden um »Pannen«, »Fehler« und »Versagen«. jW fragt seither: Wieviel Staat steckt im NSU? (siehe die gesammelten Artikel dazu im Internetdossier unter www.jungewelt.de/bibliothek/dossier/174) und stellte die Berichterstattung unter dieses Thema. jW-Redakteurin Claudia Wangerin, ihr jW-Kollege Sebastian Carlens und der Autor Wolf Wetzel haben in eigener Recherche zur Beantwortung zahlreiche wichtige Beiträge geleistet.

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Der staatseigene Untergrund

„Staatlich gefördert
Die Apparate und Geheimdienste der BRD waren über die Aktivitäten des NSU gut informiert und ließen in die falsche Richtung ermitteln
Wolf Wetzel
Wenn man die Rolle des Staates beim Zustandekommen und Gewährenlassen des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) nicht als Behördenversagen, als eine Serie von bedauerlichen und ganz persönlichen Pannen begreifen will, stößt man auf Achselzucken und erhält kaum Erklärungen.

Eine politische Analyse macht die verselbständigten Geheimdienste für das Desaster verantwortlich: »Heute können wir nur ihr völliges Versagen feststellen, mindestens zehn Menschen könnten noch leben, wenn sie ihre Arbeit gemacht hätten. Die Dienste dienen nur sich selbst. Es ist darum richtig, sie aufzulösen. Eine unabhängige Wahrheitskommission (…) sollte die historischen Zusammenhänge zwischen Terrorismus und Geheimdienst ausleuchten«, schrieb der Feuilletonchef der FAZ, Nils Minkmar, am 20. November 2011.

Eine andere Erklärung legten der Politologe Hajo Funke und der Erziehungswissenschaftler Micha Brumlik in einem beachtenswerten Kommentar in der taz vom 25. April 2014 vor: Sie sehen einen »tiefen Staat« am Werk – »samt seiner Wasserträger im Parlament … eine Sphäre jenseits des Rechtsstaates«.

Tiefer-Staat

 

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