Die Urteile im NSU-Prozess in München. Alles gesagt?

Für den 11. Juli 2018 wurden die Urteile im NSU-Komplex angekündigt. Sie richten sich gegen das letzte lebende (Gründungs-)Mitglied einer terroristischen Vereinigung namens „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und vier Unterstützer.

Laut Süddeutsche Zeitung ist der NSU-Prozess „ein Prozess der Superlative: der längste, der größte, der teuerste. Ein Jahrhundertprozess, nur zu vergleichen mit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen, den Auschwitzprozessen und den RAF-Verfahren. Es geht um zehn Morde, drei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle.“

In der medialen Vorbereitung auf das Urteil wurde immer wieder an das Versprechen erinnert, das die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf einer zentralen Gedenkfeier im Februar 2012 gegeben hatte:

Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“

Dass dieses Versprechen nichts wert ist und mit Bedacht nicht eingelöst werden sollte, hat sich nicht erst im Laufe des Prozesses herausgestellt.

Bereits vor Beginn des Prozesses im Jahre 2013 hat die Bundesanwaltschaft angekündigt, worum es in diesem Prozess nicht gehen wird:

  • Gegenstand des Prozesses wird nicht sein, ob der NSU aus mehr als drei Mitgliedern besteht.
  • Nicht aufklärungswürdig ist die Begründetheit des Vorwurfes, dass der Staat in direkter bzw. indirekten Form am Zustandekommen des nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) beteiligt war.
  • Ebenfalls sei es nicht Gegenstand dieses Prozesses, ob und wie viele V-Leute die Taten des NSU ermöglicht bzw. nicht verhindert haben.

 

Diese Prozesslinie hatte der Bundesanwalt Dr. Diemer am 25. Juli 2017 nochmals unterstrichen, als es um die verweigerte Beweiserhebung in diesem Verfahren ging:

Eine Beweisaufnahme, die das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen konnte, weil die Strafprozessordnung dem Grenzen setzte. Rechtsstaatliche Grenzen, die verlangen, das Wesentliche vom strafprozessual Unwesentlichem zu trennen. So ist es schlicht und einfach falsch, wenn kolportiert wird, der Prozess habe die Aufgabe nur teilweise erfüllt, denn mögliche Fehler staatlicher Behörden und Unterstützerkreise – welcher Art auch immer – seien nicht durchleuchtet worden. Mögliche Fehler staatlicher Behörden aufzuklären, ist eine Aufgabe politischer Gremien. Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung von Angehörigen staatlicher Stellen sind nicht aufgetreten.“ (Wortprotokoll der Nebenklage)

Von daher ist die bis heute andauernde Enttäuschung über den fehlenden Aufklärungswillen auch eine Selbsttäuschung, die mit der Weigerung einhergeht, sich nicht mit dem deutlich artikuliertem Faktum auseinanderzusetzen, dass „schonungslose“ Aufklärung weder die Aufgabenstellung der Bundesanwaltschaft war, noch die des Staatsschutzsenats.

Kein-Schlussstrich-2018-Netz

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Der Mord in Kassel 2006 ist nicht aufgeklärt – weder juristisch, noch politisch

Erst im Mai 2014 konnte in Hessen mit den Stimmen der SPD und der Partei „DIE LINKE“ doch noch ein parlamentarischen Untersuchungsausschuss/PUA eingesetzt werden. CDU, Grüne und FDP hielten diesen für „nicht zielführend“ und enthielten sich der Stimme. Nun liegt ein erster Entwurf des Abschlussberichtes vor.

Im Zentrum dieses PUA stand der Mord in Kassel 2006 und die Frage: Welche Rolle spielte der am Tatort anwesende Verfassungschutzmitarbeiter Andreas Temme?

Der neunte Mord, der der neonazistischen Terrorgruppe NSU zugeordnet wird, fand 2006 in Kassel statt. Dort wurde Halit Yozgat in seinem Internetcafe mit zwei Schüssen in den Kopf „hingerichtet“.

Halit-Gedenken-2018

Die Polizei nahm die Ermittlungen auf und stieß dabei auf einen Zeugen, der sich nicht gemeldet hatte: Ein Mann, der sich im Internetcafe als „Jörg Schneeberg“ ausgab, und im wirklichen Leben Geheimdienstmitarbeiter des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz war, Andreas Temme.

In diesem Abschlussbericht findet sich u.a. der Satz: „Eine sichere Feststellung, dass Temme nicht der Täter war, lassen diese Erwägungen aber nicht zu.“

Der Beitrag für die „NachDenkSeiten“ vom 5.4.2018 geht dieser „Unsicherheit“ nach und entwickelt anhand der vorhandenen Indizien einen anderen Geschehensablauf, bei dem Andreas Temme nicht der „falsche Mann zur falschen Zeit“ ist:

https://www.nachdenkseiten.de/?p=43313

Wolf Wetzel

Zahlreiche Recherchen zum Mord in Kassel 2006 finden sich unter dem Stichwort „Kassel“ auf diesem Blog.

 

Der NSU-VS-Komplex: „Klagt Andreas Temme an!“

Am 4. März 2018 statteten mehrere Aktivist*innen des Aktionsbündnisses „NSU-Komplex auflösen“ Andreas Temme einen spontanen Besuch an seinen Wohnort in Hofgeismar ab. Dabei hinterließen sie dem ehemaligen Geheimdienstagenten des hessischen Verfassungsschutzes die Anklageschrift des Tribunals NSU-Komplex auflösen und verteilten Flugblätter bei einem Demonstrationszug durch den Ort an Passant*innen und Anwohner*innen:

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Wahrheitssuche im NSU-VS-Komplex … ab dem Jahr 2134

Ein Geheimdienstmitarbeiter und V-Mann-Führer an einem NSU-Tatort

 

Von Wolf Wetzel

publiziert bei Rubikon am 25.9.2017

Die Nebenklage wird Anfang Oktober im NSU-Prozess in München ihre Plädoyers halten. Wir fangen schon einmal an.

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Es existiert ein 2014 fertiggestellter interner Untersuchungsbericht des Landesamtes für Verfassungsschutzes (LfV) in Hessen zu den Mordumständen in Kassel 2006, die alle Verschwörungsfantasien blass aussehen lassen. Damit alles so bleibt wie in der offiziellen Version festgelegt, wird dieser Bericht für sagenhafte 120 Jahr geheim gehalten.

Nach Erkenntnissen der Polizei sollen zwei Mitglieder des NSU in Kassel den Internetcafé-Besitzer Halit Yozgat ermordet haben. Zur selben Zeit befand sich in dem unscheinbaren Internetcafé auch der Geheimdienstmitarbeiter und V-Mann-Führer Andreas Temme, der auch eine „Quelle“ aus dem NSU-Netzwerk „führte“.

Weiter: https://www.rubikon.news/artikel/wahrheitssuche-im-nsu-vs-komplex

https://www.facebook.com/RubikonMagazin/posts/1553576674680749

Die „Aufklärung“ des NSU-VS-Komplexes steigert sich zum Possenspiel

Eine gespenstische Reise an den Tatort in Kassel 2006 | Rückhaltlose Aufklärung der neonazistischen Terror- und Mordserie des „NSU“ wurde versprochen. Im Jahr 2134 ist es soweit!

Teil I

Wer sich mit dem NSU-VS-Komplex beschäftigt, mit seiner fortgesetzten Nichtaufklärung, der mag die 88. Szene in diesem Possenspiel eigentlich nicht mehr anschauen, nicht mehr kommentieren. Wenn da nicht doch noch Wut hochkäme.

Dieser Tage, zu Ferienzeiten, ist durchgesickert, was eigentlich die höchste Geheimstufe genießt.

Es gibt einen „internen“ Untersuchungsbericht des Landesamtes für Verfassungsschutzes (LfV) in Hessen – über seine „Erkenntnisse“ in Bezug auf den Mord an Halit Yozgat in Kassel 2006.

 

Gedenkstein in Kassel

Nie Wieder.

Gegenüber dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss/PUA in Hessen wurde dieser „interne Untersuchungsbericht“ noch verheimlicht. Alleine das ist eigentlich ein Skandal, denn die Behinderung der parlamentarischen Aufklärung ist eigentlich eine Straftat, erst recht, wenn sie von Amts wegen begangen wird.

Nun ist es doch herausgekommen. Dieser Bericht ist 250 Seiten dick. Man könnte meinen, es handelt sich hier beim Bekanntwerden des Berichts – wie immer – um eine Panne oder ein ganz persönliches Versagen. Aber nein, denn selbst die, die ihn – geschwärzt – einsehen konnten, waren und sind zum Stillschweigen verpflichtet.

Schweigend kann man jedoch eine Aufklärung schlechterdings betreiben.

Nun wird dieses Schweigekartell durch eine weitere Mauer geschützt. Sie soll bis zum Jahr 2134 jeden „Eindringling“ abhalten, zu erfahren, was in diesem internen VS-Bericht steht.

Der hessische Verfassungssschutz hat beantragt, dass dieser Bericht für 120 Jahren weggeschlossen wird – eine Art Sicherungsgewahrsam für Behördenakten.

Man könnte Monty Python oder sonst eine Komödie bemühen, wenn man dies liest: 2134! So früh schon! Was, wenn es 2134 noch Gerichte gibt, so etwas wie eine unabhängige Justiz?

Sie werden schmunzeln und dagegen halten, dass dann alles verjährt sei. Stimmt … fast. Denn Mord, aber auch Beihilfe zu Mord verjährt nicht.

Teil I publiziert am 20. 7.2017: https://www.rubikon.news/artikel/die-aufklarung-des-nsu-vs-komplexes-steigert-sich-zum-possenspiel

Der Mord in Kassel 2006 und das Netzwerk der Vertuscher und Tatortreiniger:

https://wolfwetzel.wordpress.com/2015/06/29/der-mord-in-kassel-2006-und-das-netzwerk-der-vertuscher-und-tatortreiniger/

Kassel 2006 – Der Mord an Halit Yozgat und der Zufallsgenerator

Im fünften Teil unserer Serie zum NSU-VS-Komplex [*] geht Wolf Wetzel dem Mordanschlag auf Halit Yozgat in Kassel 2006 nach, der dem NSU zugeordnet wird. Zur Tatzeit war auch der hessische Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas Temme zugegen, der sich danach nicht mehr erinnern wollte. Warum schützen all seine Vorgesetzten diesen Erinnungsverlust?

Forensic-Architecture-2016

 

Die vorangegangenen Beiträge finden Sie hier:

Der 11. Tatort im NSU-VS-Komplex: Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV in Köln l

Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007 l

Das unwahrscheinliche Ende des NSU |Eisenach 2011 l

Der NSU-VS-Komplex aus Sicht polizeilicher Ermittlungsmethoden

Publiziert auf NachDenkSeiten am 11. April 2017:

http://www.nachdenkseiten.de/?p=37786

Der Mord in Kassel 2006 – „betreutes Morden“

Zum zehnjährigen Gedenken an Halit Yozgat

 Das Gewährenlassen des NSU hat der Rechtsanwalt Thomas Bliwier, der die Familie des NSU-Opfers Halit Yozgat vertritt, knapp und richtig als „vom Verfassungsschutz betreute Morde“ (Hart aber fair-Sendung vom 5.3.2016) bezeichnet.

Der Mord in Kassel weist zwei Besonderheiten auf: Zur Tatzeit war der hessische Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme am Tatort in einem Internet-Café – angeblich ganz privat. Ein Verfassungsschutzmitarbeiter, der den Spitznamen ›Klein-Adolf‹ trug, einen ortsbekannten Neonazi als V-Mann ›führte‹, mit dem er am Mordtag in telefonischem Kontakt stand.

 

V-Mann-Führer Andreas Temme

Andreas Temme (Bildmitte)

Und es gibt eine weitere Besonderheit: Nach dem Mord an dem Besitzer des Internet-Cafés Halit Yozgat bricht die rassistische Mordserie ab. Aus der Logik der Täter ist dies nicht zu erklären. Es können nur andere Umstände sein, die dafür ausschlaggebend waren: die »Kasseler Problematik«, vor der Temmes Vorgesetzte gewarnt hatte, in die er »ein bisschen drinstreckt«?

Die Recherche versucht, die vielen, vielen Puzzle, die über die letzten vier Jahre zusammengetragen werden konnte, aneinanderzulegen und auszuwerten.

Nirgendwo – im gesamten NSU-Komplex – kommen sich „Verschwörungstheorie“ und  die Praxis derer, die von „Kasseler Problematik“ fabulieren, so nahe:

Dieser Beitrag findet sich bei „NachDenkSeiten“ vom 11.4.2016:

http://www.nachdenkseiten.de/?p=32915

Dort gibt es auch eine Podcastversion – mit einem ausgezeichneten Einsprecher:

Wolf Wetzel

NSU-VS-Komplex: Kein sechster toter Zeuge!

Beitrag von Hans Christoph Stoodt | AntiNaziKoordination Frankfurt

Im NSU-VS-Komplex ist, wie seit gestern bekannt ist, nun schon der fünfte Zeuge tot: Sascha W. aus Kraichtal.

 

Melissa -M

Melisa (links) und Sascha (rechts)

Er war der Freund jener Melisa M., deren ehemaliger Freund Florian Heilig sich auf dem Weg zu einer Aussage befunden hatte, in der er die Mörder an der Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter benennen wollte – angeblich aus Liebeskummer soll er sich stattdessen in seinem Auto das Leben genommen haben. Weder Freundin noch Familie des Ex-Nazis glaubten das.

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Der Mord in Kassel 2006 und das Netzwerk der Vertuscher und Tatortreiniger

Der Mord in Kassel 2006 und das Netzwerk der Vertuscher und Tatortreiniger

 

Der hessische Geheimdienstmitarbeiter Andreas Temme wird am 30. Juni 2015 im NSU-Prozess in München als Zeuge gehört. Er befand sich am 6. April 2006 zur Tatzeit des Mordes in jenem Internet-Café in Kassel, als Halit Yozgat erschossen wurde. Laut Anklageschrift, der neunte rassistisch motivierte Mord, der dem NSU zugeschrieben wird.
Der Mord in Kassel weist zwei Besonderheiten auf: Zur Tatzeit war der hessische Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme in besagtem Internet-Café. Ein Verfassungsschutzmitarbeiter, der den Spitznamen ›Klein-Adolf‹ trug, einen ortsbekannten Neonazi als V-Mann führte, mit dem er vor und nach der Mordtat in telefonischem Kontakt stand.
Und es gibt eine weitere Besonderheit: Nach dem Mord an dem Besitzer des Internet-Cafés Halit Yozgat bricht die rassistische Mordserie ab. Aus der Logik der Täter ist dies nicht zu erklären. Geht es also um die »Kasseler Problematik«, in die Andreas Temme »ein bischen drinsteckt«, wie dies sein Vorgesetzter Frank-Ulrich Fehling, Chef der Außendienststelle des LfV in Kassel, in einem abgehörten Telefonat anklingen ließ? Was und wer verbergen sich hinter dem ganzen Rest?

 

netzwerk vertuscher Kassel 2006ff

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19. 6. 2015 | Veranstaltung zum NSU-VS-Komplex in Mainz

Veranstaltung in Mainz am 19. Juni 2015 anläßlich der IMK | 19.00 Uhr

Der rassistische Mord an Halit Yozgat in Kassel 2006 unter Aufsicht eines Verfassungsschutzmitarbeiters.

Vortrag mit Wolf Wetzel, Autor von „Der NSU-VS-Komplex“.
Allianzhaus, Große Bleiche 60-62 in Mainz

Der rassistische Mord an Halit Yozgat in Kassel 2006 unter Aufsicht eines Verfassungsschutzmitarbeiters.

Es gibt zwei Gründe, einen Mord nicht aufzuklären. Der erste erfolgt aufgrund fehlender Zeugen und Indizien.
Der zweite Grund, einen Mord nicht aufzukären, besteht darin, die Mörder und Tatbeteiligten nicht finden zu wollen.
Genau das trifft für den Mord an Halit Yozgat in Kassel 2006 zu.

Ein Entschlüsselungsbeitrag zum Mordfall in Kassel 2006, der dem NSU zugeschrieben wird.

Im Juni 2015 erscheint die 3. Auflage des Buches Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2015, 235 Seiten – mit neuen Beiträgen, u.a. zum Mord in Kassel 200.

Eine Veranstaltung im Rahmen der NoIMK

Zum Einlesen sei folgender Beitrag empfohlen:

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss/PUA in Hessen – eine teure Waschanlage . Eine Weisssagung