Der NSU-VS-Komplex: Der Mord in Kassel 2006 und das Jahr 2134

Der Beitrag für die „NachDenkSeiten“ vom 5.4.2018 nimmt den „grünen“ Abschlussbericht zum parlamentarischen Untersuchungausschuss/PUA in Hessen zum Anlass, der dort formulierte „Unsicherheit“ über die Rolle des Geheimdienstmitarbeiters Andreas Temme am Tatort nachzugehen:

„Eine sichere Feststellung, dass Temme nicht der Täter war, lassen diese Erwägungen aber nicht zu.“

Der Beitrag entwickelt anhand der vorhandenen Indizien einen anderen Geschehensablauf, bei dem Andreas Temme nicht der „falsche Mann zur falschen Zeit, am falschen Ort“ ist:

https://www.nachdenkseiten.de/?p=43313

Nun ist dieser Beitrag auch als Podcast zu hören, ausgezeichnet eingesprochen von Tom : https://www.nachdenkseiten.de/?powerpress_pinw=43313-podcast

Dem Gesagten wäre eine ganz wichtige Quelle hinzuzufügen:

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Der NSU-VS-Komplex: „Klagt Andreas Temme an!“

Am 4. März 2018 statteten mehrere Aktivist*innen des Aktionsbündnisses „NSU-Komplex auflösen“ Andreas Temme einen spontanen Besuch an seinen Wohnort in Hofgeismar ab. Dabei hinterließen sie dem ehemaligen Geheimdienstagenten des hessischen Verfassungsschutzes die Anklageschrift des Tribunals NSU-Komplex auflösen und verteilten Flugblätter bei einem Demonstrationszug durch den Ort an Passant*innen und Anwohner*innen:

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Heute haben wir die Gewissheit, dass man in der Lage gewesen wäre, die Taten des NSU zu verhindern

Im Folgenden zwei Auszüge aus den im NSU-Prozess gehaltenen Plädoyers. Das erste hat Yvonne Boulgarides gehalten, die Witwe von Theodoros Boulgarides, der am 15.06.2005 in München vom NSU ermordet wurde.

Das zweite Plädoyer hat ihr Rechtsanwalt Yavus Narin gehalten. Beide sind von einer Klarheit geprägt, die andernorts als „Verschwörungsphantasien“ abgetan werden. Dass dies die Bundesanwaltschaft tut, ist erwartbar. Dass dies auch in der „Linken“ geschieht, ist beschämend.

 

Yvonne Boulgarides:

Wie kam es, dass so viele Zeugen von epidemieartigem Gedächtnisverlust befallen wurden? Wieso bekamen V-Personen und ihre V-Mann-Führer nicht gleich eine umfassende Aussagegenehmigung? […] Warum werden diese Leute geschützt? Warum werden nicht die Opfer und ihre Familien geschützt?

Wie viele Opfer wären uns erspart geblieben, hätten die staatlichen Organe ehrenhaft und pflichtbewusst ermittelt? Warum wurden so viele Aktenseiten geschreddert? Warum wurden V-Personen und Unterstützer bis heute nicht angemessen vernommen? Wo sind all die, die durch ihr vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln diese Verbrechen ermöglicht haben? Wieso müssen sie keine Konsequenzen fürchten, wieso werden sie sogar, wie Lother Lingen, der vorsätzlich Akten vernichtet hat, aktiv vor Strafverfolgung geschützt? […]

Es wäre die Aufgabe der entsprechenden Staatsorgane gewesen, der Wahrheitsfindung zu dienen. Leider muss ich an dieser Stelle von einem kompletten Organversagen sprechen. All die zum Teil absurden Auf- und Erklärungsversuche haben uns mit noch mehr Fragen, Misstrauen und Ungewissheit zurückgelassen. (…)

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Wenn erfolgreiche Terroranschläge nützlicher als ihre Verhinderung sind

Der „Fall Amri“

Er ist wieder in den Schlagzeilen. Es handelt sich dabei um den am 19. Dezember 2016 begangenen Terroranschlag in Berlin. Ein LKW fährt mitten in den gut besuchten Weihnachtsmarkt und tötet insgesamt zwölf Menschen, Dutzende werden zum Teil schwer verletzt. Tags darauf ist von einem Anschlag mit islamistischem Hintergrund die Rede. Im LKW findet man einen Ausweis. Wenig später wird Anis Amri in Italien von Polizisten erschossen. Amri war in Deutschland kein „unbeschriebenes Blatt“. Verschiedene Behörden hatten ihn „auf dem Schirm“, beobachteten und observierten ihn, bis man die Spur verlor.

Der Fall Amri hat zahlreiche Vorläufer. Er ist nicht nur voller Merkwürdigkeiten, Ungereimtheiten und Pannen. Die Manipulationen und Unterschlagungen von Beweismitteln konzentrieren sich genau dort, wo Überwachung in aktives Gewährenlassen übergeht. Parallelen zum NSU-Komplex drängen sich auf.

Warum wurden die strafrechtlichen Möglichkeiten im Fall Amri nicht genutzt? Warum verwischt man Spuren? Warum nutzte man nicht das Wissen eines V-Mannes, der vor Amri als „gefährlichem Islamisten“ gewarnt hatte? Warum stachelte genau dieser V-Mann Amri zu Anschlägen auf? Warum wurde die Observation von Anis Amri offiziellen Angaben zufolge abgebrochen? Wer hat dies veranlasst?

Auf die beiden letzten Fragen antwortete der Kriminaldirektor Golcher, Chef der eingerichteten Task Force, vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Berlin nicht. Dafür hätte er keine „Aussagegenehmigung“. Lupenrein.

Um diese Farce zu verstehen, muss man wissen, dass die Task Force der Polizei „jeden Stein umdrehen“ (Innenstaatssekretär Torsten Akmann) sollte. Dafür bekam sie den Namen „Lupe“.

Das Drehbuch hatte zwar satirereife Pointen, ist aber nicht besonders originell. Man kennt es aus anderen, ähnlich gelagerten Fällen.

Natürlich kann all dies eine unglückliche Verkettung von noch unglücklicheren Zufällen sein. Was aber, wenn ein „anschlagsbereiter“ V-Mann kein Zufall ist, die Manipulation von Beweismitteln keinem Zufallsprinzip folgt, sondern einem behördlichen/geheimdienstlichen Vorgehen?

Es liegt in der „Natur der Sache“, dass es auch im Fall Amri kein voll umfängliches Geständnis geben wird, das den Beweis erbringt, dass Ermittlungsziele und Vorgehensweisen diesen Terroranschlag haben geschehen lassen, dass der Schutz von Strukturen, Wissen und rechtswidrigen Geheimdienstmethoden gelegentlich mehr wiegt, als die Verhinderung eines solchen Terroranschlages.

Normalerweise begnüge ich mich damit, mit den noch vorhandenen Indizien nachzuweisen, dass die offizielle Version die unwahrscheinlichste ist, um es den LeserInnen zu überlassen, die Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.

In diesem Fall möchte ich einen anderen Weg gehen: Ich nehme die Hypothese zum Ausgangspunkt, dass dieser Terroranschlag hätten verhindert werden können und fülle sie mit den Fakten, die bisher öffentlich wurden. Wenn man diesem Weg folgt, wird man überrascht sein, wie weit man damit kommt:

https://www.rubikon.news/artikel/der-fall-amri-und-seine-vorlaufer

 

 

Wahrheitssuche im NSU-VS-Komplex … ab dem Jahr 2134

Ein Geheimdienstmitarbeiter und V-Mann-Führer an einem NSU-Tatort

 

Von Wolf Wetzel

publiziert bei Rubikon am 25.9.2017

Die Nebenklage wird Anfang Oktober im NSU-Prozess in München ihre Plädoyers halten. Wir fangen schon einmal an.

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Es existiert ein 2014 fertiggestellter interner Untersuchungsbericht des Landesamtes für Verfassungsschutzes (LfV) in Hessen zu den Mordumständen in Kassel 2006, die alle Verschwörungsfantasien blass aussehen lassen. Damit alles so bleibt wie in der offiziellen Version festgelegt, wird dieser Bericht für sagenhafte 120 Jahr geheim gehalten.

Nach Erkenntnissen der Polizei sollen zwei Mitglieder des NSU in Kassel den Internetcafé-Besitzer Halit Yozgat ermordet haben. Zur selben Zeit befand sich in dem unscheinbaren Internetcafé auch der Geheimdienstmitarbeiter und V-Mann-Führer Andreas Temme, der auch eine „Quelle“ aus dem NSU-Netzwerk „führte“.

Weiter: https://www.rubikon.news/artikel/wahrheitssuche-im-nsu-vs-komplex

https://www.facebook.com/RubikonMagazin/posts/1553576674680749

Gespräche im Gefängnis mit Herrn O. | Thomas Moser

Besondere Umstände beim Besuch eines NSU-Zeugen hinter Gittern
Von Thomas Moser

Ein Zeuge, der möglicherweise etwas zu den Hintergründen des NSU-Komplexes weiß, sitzt im Gefängnis. Nicht wegen der NSU, sondern wegen anderer Delikte. Obwohl, so klar ist das nicht. Jedenfalls: Wenn man ihn treffen und befragen möchte, ist das mit besonderen Umständen verbunden. Die Behörden wissen von jedem einzelnen Treffen. Der Informant und Strafgefangene ist denjenigen ausgeliefert, über die er möglicherweise auch berichtet. Thomas Moser schildert seine Gespräche mit dem inhaftierten Zeugen Herrn O. und die Grenzen, die ihnen gesetzt sind:

http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/tandem/swr2-tandem-gespraeche-im-gefaengnis-mit-herrn-o/-/id=8986864/did=18402104/nid=8986864/1x9tlcd/index.html

Sendetermin am Freitag, den 9. Dezember 2016 um 10.05 Uhr auf SWR2

Um wen handelt es sich:

Torsten Ogertschnik

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Der V-Mann Führer Andreas Temme und die politische/juristische Aufklärung in Form eines Bestattungsunternehmens

Stellen Sie sich einmal vor, sie bekämen folgendes Drehbuchskript zur Begutachtung:

Als junger Mann trägt der Protagonist aufgrund seiner neonazistischen Gesinnung den Spitzname ‚Klein Adolf’. Dann wird er Geheimdienstmitarbeiter beim hessischen Verfassungsschutz. Er ‚führt’ Neonazis als V-Leute. Er und seine als V-Leute geführten Neonazis sollen Straftaten vor ihrer Begehung verhindern. Seine Vorgesetzten bezeichnen ihn als ausgezeichneten Mitarbeiter. Dieser Mann hat einen ‚siebten Sinn’. Als NSU-Mitglieder in Kassel 2006 den Internetbesitzer Halit Yozgat mit zwei Schüssen in den Kopf hinrichten, sitzt er mittendrin. Kurz nach dem Mord verlässt er seinen Internetplatz und legt ein Geldstück auf den Tisch, der mit Blutspritzern bedeckt ist. Der Besitzer liegt tot hinter dem Schreibtisch. Wenig später wird er sich an nichts erinnern: Weder will er das Internetcafe gekannt, noch Schüsse gehört haben, geschweige denn den schwer verletzten Halit Yozgat hinter seinem Schreibtisch gesehen haben.

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In den zahlreichen Vernehmungen, erst als Tatverdächtiger, dann als Zeuge bleiben mehr Falschaussagen zurück, als glaubwürdige Einlassungen. Seine Vorgesetzten halten eisern zu ihm, treffen sich mit ihm auf einer Raststätte, machen ihm Mut und erinnern ihn unentwegt an die ‚Kasseler Problematik,’ in der er auch ein bisschen drinstecke.

Das Verfahren gegen ihn wird eingestellt. Heute hat er einen ruhigen Job in der Rentenabteilung des hessischen Innenministeriums.

Sie würden ein solches Skript als haarsträubend konstruiert in den Papierkorb werfen. Tatsächlich hat der V-Mann-Führer Andreas Temme bis heute „einen Stein im Brett“ – nicht nur bei seinen Vorgesetzten ….(weiter)

publiziert auf NachDenkSeiten vom 25.8.2016:

http://www.nachdenkseiten.de/?p=34749#foot_1

Der Fall Temme. Von ungehörten Schüssen, unsichtbar Sterbenden bis zur unglaublichen Plausibilität

Das Oberlandesgericht in München hat in der letzten Woche die Akte Temme geschlossen. Der V-Mann-Führer des hessischen Geheimdienstes Andreas Temme hatte sich zur Tatzeit in dem Internetcafé in Kassel aufgehalten, in dem Halit Yozgat am 6. April 2006 durch zwei Schüsse in den Kopf ermordet wurde.

V-Mann-Führer Andreas Temme

Andreas Temme (Bildmitte)

Die Frage, welche Rolle der V-Mann-Führer spielte, der seine Anwesenheit leugnete und vor allem durch Falschaussagen auffiel, sollte auch im Prozess in München geklärt werden. Nun ist der Fall „geklärt“: Das OLG hält Andreas Temme für glaubwürdig und unschuldig, die „Wahrheitssuche“ für abgeschlossen und weitere Beweisanträge der Nebenkläger für überflüssig.

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Der Oktoberfestanschlag in München 1980 – Vom irren Einzeltäter und Schutz des Staatswohles

 

 

Oktoberfestanschlag im München-1980-Netz

Der Terroranschlag auf das Oktoberfest in München 1980 liegt heute über 35 Jahre zurück, aber die Art und Weise, wie dieser damals „aufgeklärt“ wurde, kann einiges erhellen, was heute im Kontext der NSU-Terror- und Mordserie noch im Dunkel verweilt.

Gerade hat das Mitteldeutsche Rundfunk eine „Pannenchronik“ zum NSU-Komplex veröffentlicht (Verfassungsschutz und NSU – eine Pannenchronik vom 12. 5.2016), die überwiegend als einmalig bis bedauerlich qualifiziert wird. Wenn man zum Vergleich dazu die „Pannenchronik“ zum Oktoberfestanschlag in München daneben legt, wird man verblüffende Parallelen feststellen: Akten, Asservate und Beweismittel verschwinden, V-Mann-Akten bleiben verschlossen, falsche Fährten werden gelegt, wichtige Spuren unterschlagen, die Aufklärungssabotage als Staatswohl ausgelobt.

Der Terroranschlag auf das Oktoberfest in München ereignete sich am 26. September 1980. Dreizehn Personen wurden ermordet, über 200 zum Teil schwer verletzt. Kurz und doch lang genug wurde dieser Anschlag der Roten Armee Fraktion/RAF zugeschrieben. Dann wurde daraus ein schrecklicher Anschlag eines verwirrten und unpolitischen Einzeltäters. Daran hielt man sich – auch ohne Fakten, denn diese machten einen neonazistischen Anschlag, der von mehreren Personen geplant und ausgeführt wurde, viel wahrscheinlicher, als die ›Einzeltäterthese‹. Auch mehrere Versuche, eine Wiederaufnahme der Ermittlungen einzufordern, wurden abgewiesen. Die Weigerung, mehr als einen (toten) Täter finden zu wollen, dauerte über 30 Jahre.

Ende 2014 erklärte die Generalbundesanwaltschaft, dass sie das Ermittlungsverfahren wieder aufnehmen werde: »Es gebe nun Hinweise, die auf ›bislang unbekannte Mitwisser‹ hindeuten könnten, sagte Generalbundesanwalt Range.« (DER SPIEGEL vom 11.12.2014)

Das ist vor allem der unermüdlichen Arbeit des Opferanwaltes Werner Dietrich zu verdanken. Genau das, was Aufgabe der Ermittlungsbehörden wäre, hat er getan: Hinweisen und Zeugenaussagen zu folgen, die bis heute ›unter den Tisch fielen‹, die der Einzeltäterthese vehement widersprechen.

Der Terroranschlag auf das Oktoberfest in München 1980

Der Wahlkampf zur Bundestagswahl 1980 läuft auf Hochtouren. Die maßgeblichen Parteien, die um die Macht ringen, stimmen ihre WählerInnen auf eine tragödienhafte Schicksalsentscheidung ein, ganz vorneweg CSU/CDU. Ihre Parole lautet nicht mehr und nicht weniger: ›Freiheit statt Sozialismus‹.

Das Gespenst des Kommunismus sollte wieder umgehen, ein Gespenst, mit dem man einen Weltkrieg begann und verlor. Ein Gespenst, das schon so verwirrt ist, dass es gar die SPD systemüberwindender Vorstellungen verdächtigte. Nun galt es wieder einmal, zusammenstehen: die Christlichen, die Nationalen, die Deutschen, die Vaterländischen, die Konservativen. Eine Einladung nach ganz rechts. Mit mörderischen Folgen.

Am 26. September 1980 explodierte im Herzen Bayern, auf dem Oktoberfest in München, eine Bombe – dieses Mal mit militärischen Sprengstoff, am Zugang zur Wiesn in einem Mülleimer deponiert, mit dem klaren Kalkül, x-beliebige BesucherInnen zu töten. Der Plan ging auf blutige Weise auf. Dreizehn Menschen wurden ermordet, über 200 zum Teil schwer verletzt.

Renate Martinez war Mitarbeiterin im Papierhandel. Sie hatte vor, auszuwandern und wollte mit einem Bummel über das Oktoberfest Abschied nehmen. Sie befand sich am Ausgang, »als mich die Druckwelle von hinten traf. Fast gleichzeitig konnte ich den Feuerschein sehen. (…) Ich bin geflogen, und noch im Fliegen habe ich gedacht: Das werden sie den Linken in die Schuhe schieben.« (Es war ein Alptraum, SZ vom 12.12.2014)

Renate Martinez sollte Recht behalten.

Die Spuren waren noch nicht gesichert, geschweige denn ausgewertet, da ließ der Bundeskanzelkandidat von CSU/CDU, Franz Josef Strauß die nächste Bombe platzen. Er bezichtigte die RAF des Anschlages und bot sich sogleich als der Mann an, der mit diesem ›Terror von links‹ ein für alle Mal aufräumen würde.

Sowohl die Bombe als auch die Rettervision passten in die Schicksalsinszenierung. Nur einer der Toten nicht. Bereits einen Tag später stand fest, dass sich auch ein Attentäter unter den Opfern befand: Gundolf Köhler. Seine persönliche und politische Biografie war nicht zu übersehen. Er hatte ein Hitlerbild über seinem Bett hängen. Die RAF verschwand, das Hitlerbild auch. Aus Gundolf Köhler wurde in folgenden zwei Jahren ein junger verwirrter Mann, ein Einzeltäter, der alles hatte, nur kein politisches Motiv. Das war dann auch das Ermittlungsergebnis – bis heute.

Was macht also das Wiederaufnahmeverfahren so brisant, während gleichzeitig der NSU-Prozess in München läuft, der sich der lückenlosen Aufklärung der Mord- und Terrorserie des NSU verschrieben hat?

Es gibt drei Ebenen, die sich hier ineinander schieben und sich auf verblüffende Weise überschneiden:

  1. ZeugInnen, Rechtsanwälte, Journalisten bezweifeln seit Jahren die Einzeltätertheorie und werfen den Ermittlungsbehörden vor, Spuren und Erkenntnissen nicht zu folgen, die einen neonazistischen Hintergrund belegen und die Beteiligung von mehreren Personen verifizieren.
  2. Während immer wieder unterschlagene Fakten und neue öffentlich werden, werden asservierte Beweise Zug um Zug vernichtet. Bereits ein knappes Jahr nach dem Oktoberfestanschlag werden 48 Zigarettenkippen aus Köhlers Auto entsorgt. Dann werden die sichergestellten Bombensplitter für eine spätere Beweiswürdigung vernichtet. Und als wären diese Straftaten im Amt nicht genug, verschwindet ein Arm auf unerklärliche Weise: »Die Bundesanwaltschaft bestätigte (…), dass keine Spuren des Attentats mehr vorhanden sind. ›Die Asservate wurden Ende des Jahres 1997 vernichtet, weil der Fall als aufgeklärt gilt und sämtliche Ermittlungen nach eventuellen Mittätern ergebnislos verlaufen sind‹, sagte Sprecher Frank Wallenta.« (SZ vom 17.5.2010) Begleitend und unterstützend verschwinden Akten bzw. werden unter Verschluss gehalten.
  3. Die Frage steht im Raum: Warum weigern sich staatliche Behörden so vehement dagegen, den neonazistischen Hintergrund dieses Anschlages aufzuklären? Gibt es etwas zu verteidigen, zu schützen, was weit über eine neonazistische Tat hinausreicht? Welches Motiv haben Politiker, Ermittler und Journalisten, die ›Einzeltäterthese‹ zu decken? Warum wird bis heute jeder Zusammenhang zur neonazistischen ›Wehrsportgruppe Hoffmann‹ und anderen paramilitärisch organisierten Neonazis (wie den ›Deutschen Aktionsgruppen‹) geleugnet?

Was macht also diesen neonazistischen Mordanschlag in München 1980 so brisant und aktuell?

Der neonazistische Terroranschlag auf das Oktoberfest in München 1980 wirft lange Schatten – bis in die Gegenwart

Wer glaubt und hofft, vorsätzlich falsche Ermittlungen, Vernichtung von Beweisen, Falschaussagen im Amt, das (Ver-)Decken neonazistischer Strukturen und der politische und mediale Wille, all die zu schützen, beschreiben nur den NSU-VS-Komplex, der sollte sich in gutem Sinnen desillusionieren lassen.

Denn das, was (im besten Fall) als Ermittlungspannen (damals wie heute) ausgeben wird, wird eben nicht durch ›bedauerliche Zufälle‹ zusammengehalten, sondern durch die Zusammenarbeit aller Behörden und aller politischen Institutionen, die an der (Nicht-)Aufklärung beteiligt waren und sind. Die Hoffnung auf etwas Einmaliges, auf eine Vielzahl von Zufällen dient vielleicht auch dem Schutz vor der Tatsache, dass dies eine lange, ungestörte Kontinuität hat.

Kaum eindringlicher lässt sich dies am Oktoberfestanschlag in München 1980 nachzeichnen.

Aber es gibt noch eine viel wichtigere Überschneidung. Im NSU-Kontext kann man an Details belegen, wo und wie staatliche Behörden den Aufbau eines neonazistischen Untergrundes ermöglicht bzw. nicht verhindert haben. Ob diese vielen Puzzles ein Bild ergeben, ob sie nur ›spontan‹ zusammenwirken oder eine Systematik abbilden, ist noch offen. Auch die Frage, ob und wann staatliches Handeln zentral veranlasst, koordiniert und gedeckt wurde (wie z.B. die Aktenvernichtungen in allen Behörden ab November 2011)?

Die Linie zwischen aktiver Unterlassung und passiver Aktivierung eines neonazistischen Untergrundes, zwischen aktivem Gewährenlassen und direkter Unterstützung ist im NSU-Kontext schwer zu ziehen, vor allem im Hinblick auf den Gesamtkomplex.

Ganz anders sieht es hingegen mit dem neonazistischen Terror der 70er und 80er Jahre aus. Was auch damals als schriller Alarmismus und blanke Verschwörungstheorie abgetan wurde, trägt spätestens seit 2013 ein staatliches Hoheitssiegel: Seit über 40 Jahren wurden neonazistische Gruppierungen als legale und terroristische Variante gestärkt und gedeckt und in einen staatlichen Untergrund integriert. Dieser staatseigene Untergrund bekam den Namen ›stay behind‹. Bewaffnet, angeleitet und instruiert wurde er vom Bundesnachrichtendienst/BND.

Das hört sich auch heute noch ungeheuerlich an. Man fühlt sich gleichzeitig an die ›Banalität des Bösen‹ (Hannah Arndt) erinnert, wenn man dazu die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Partei DIE LINKE liest, die im Plenarprotokoll 17/236 dokumentiert ist. Auf die parlamentarische Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE), »welche eigenen Anstrengungen (…) die Bundesregierung in den letzten 20 Jahren unternommen (hat), um die Beteiligung ihrer Behörden an weiteren Tätigkeiten der besagten ›Gladio/Stay behind‹-Truppe der NATO auszuschließen oder zu bestätigen«, erklärte der Staatsminister Eckard von Klaeden:

»Infolge der weltpolitischen Veränderungen hat der Bundesnachrichtendienst in Abstimmung mit seinen alliierten Partnern zum Ende des 3. Quartals 1991 die Stay-behind-Organisation vollständig aufgelöst.« (Plenarprotokoll 17/236, Anlage Nr.15, S. 64 vom 24.4.2013)

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Der Nationalsozialistische Untergrund – eine Baustelle des vom Geheimdienst geführten V-Manns Ralf Marschner

Arbeitgeber des NSU

Ralf Marschner war Mitglied einer Skinhead-Band und lebte bis 2007 in Zwickau. In den 90er Jahren unterhielt er in Zwickau mehrere neonazistische Szeneläden, u.a. ‚The Last Resort Shop’ und ‚Heaven & Hell’. Marschner gehört zum Umfeld des deutschen Ablegers von ‚Blood & Honour‘. Außerdem war er Besitzer eines Zwickauer Bauunternehmens: ‚Bauservice Marschner‘.

Der Neonazi mit dem Rufname ‚Manole‘ spielte nicht nur in der Neonaziszene eine führende Rolle. Er war seit 1992 V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz/BfV.

Sein Deckname „Primus“ ist keine Übertreibung: Marschner wird von seinem V-Mann-Führer mit dem Decknamen Richard Kaldrack beim Bundesamt für Verfassungsschutz als “die einzige wirklich relevante Quelle in dem subkulturellen Bereich in den neuen Bundesländern” (Zeugenvernehmung im Mai 2013 vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss) beschrieben. Laut eines internen Vermerks des BfV sollte der Neonazi Marschner als „Kristallisationspunkt“ (Bild am Sonntag vom 17.4.2016) aufgebaut werden. Das ist ihm – in jeder Hinsicht – gelungen.

 

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