Der NSU-VS-Komplex – Terror, Staatsgeheimnisse und Nachrichtendienste | Beitrag für die Rote Hilfe Zeitung 3/2018

Über fünf Jahre polizeiliche, staatsanwaltschaftliche und politische „Aufklärung“ liegen hinter uns … und wir wissen bis heute nur eines ganz sicher: Der NSU-VS-Komplex lässt sich als eine Serie von Zufällen, Pannen und persönlichen Fehlentscheidungen zusammenfassen. Diese werden selbstverständlich alle bedauert. Dennoch und erst recht wird an den Anfangsthesen aus dem Jahr 2012 bis zum bitteren Ende festgehalten:

  • Trio-Theorie (Der NSU bestand aus exakt drei Mitgliedern)
  • Es gab dreizehn Jahre lang keine „heiße“ Spur zum NSU
  • Staatliche Institutionen waren weder am Aufbau, an der Vorbereitung und Begehen von NSU-Straftaten, noch an der Verhinderung von möglichen Festnahmen beteiligt

Dass sich all diese Zufälle und eingestandenen Pannen genau dort ereignet haben, wo diese drei Axiome ins Wanken geraten wären, ist kein Zufall, sondern eine konstante, systemische Spur.

Wenn ich die Stimmung und das fast völlige Ausbleiben einer politischen Antwort von Seiten antifaschistischer Gruppen richtig deute, dann liegt das daran, dass man zwar der offiziellen Version weniger Glauben schenkt, aber einen anderen Geschehensablauf nicht beweisen könne. Man verharrt in einer Art Paralyse. Andere Gruppierungen wie NSU Watch in Hessen gehen jedoch noch weiter (zurück). Sie greifen jene an, die die Analyse, „der Rassismus ist das Problem“ (und der Schlüssel), für nicht ausreichend halten, und denuzieren sie als verschwörungstheoretische Irrlichter.

RHZ-3-2018-Cover

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Kassel 2006 – Der Mord an Halit Yozgat und der Zufallsgenerator

Im fünften Teil unserer Serie zum NSU-VS-Komplex [*] geht Wolf Wetzel dem Mordanschlag auf Halit Yozgat in Kassel 2006 nach, der dem NSU zugeordnet wird. Zur Tatzeit war auch der hessische Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas Temme zugegen, der sich danach nicht mehr erinnern wollte. Warum schützen all seine Vorgesetzten diesen Erinnungsverlust?

Forensic-Architecture-2016

 

Die vorangegangenen Beiträge finden Sie hier:

Der 11. Tatort im NSU-VS-Komplex: Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV in Köln l

Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007 l

Das unwahrscheinliche Ende des NSU |Eisenach 2011 l

Der NSU-VS-Komplex aus Sicht polizeilicher Ermittlungsmethoden

Publiziert auf NachDenkSeiten am 11. April 2017:

http://www.nachdenkseiten.de/?p=37786

24.6.2014 – Veranstaltung zum NSU-VS-Komplex | Die Kassler Problematik

Diskussion mit Wolf Wetzel: „Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der

Nationalsozialistische Untergrund – Wo hört der Staat auf?“

Die Kassler Problematik . Ein Hessenkrimi.

24. Juni 2014, 19.30 Uhr, Frankfurt

Stadtteilbibliothek Rödelheim, Radilostraße 17-19, 60489 Frankfurt a.M.

 

Andreas Temme (Bildmitte)

Andreas Temme (Bildmitte)

 

 

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Der neonazistische Mord in Kassel 2006 und das System der ›Cleaner‹

Der neunte neonazistische Mord in Kassel

2006, der 1001. Zufall und das System der

›Cleaner‹

Teil II

›Cleaner‹ nennt man Spezialisten, deren Beruf es ist, Tatorte und Beweise so präparieren, dass sie zu dem erwünschten Ermittlungsergebnis führen.

In Kassel ereignete sich am 6. April 2006 der neunte Mord, der dem Nationalsozialistischen Untergrund/NSU zugeordnet wird. Dieses Mal wurde der Besitzer des Internet-Cafés Halit Yozgat kaltblütig ermordet. Wie in den vorangegangenen Morden wurde ›zufällig‹ auch dieser ins ausländische Milieu abgeschoben. Wieder aus Zufall wurde »nie Richtung Rechtsextremismus ermittelt« (FR vom 24.11.2011). Ebenso zufällig wurden Täter im familiären und beruflichen Umfeld des Ermordeten gesucht.

Dennoch weist der Mord in Kassel eine Besonderheit auf: Zur Tatzeit war der hessische Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme (dienstlicher Aliasname: Alexander Thomsen) in besagtem Internet-Café – selbstverständlich zufällig. Ein Verfassungsschutzmitarbeiter, der den Spitznamen ›Klein-Adolf‹ trug, einen ortsbekannten Neonazi als V-Mann ›führte‹, mit dem er am Mordtag in telefonischem Kontakt stand.

In diesem Beitrag geht es darum, zu belegen, dass die Nicht-Bereitschaft zur Aufklärung dieses Mordes alles andere als zufällig war und ist. Außerdem belegt dieser Fall sehr eindringlich, dass an der Nicht-Aufklärung, an der Verwischung von Spuren und Beweisen alle Behörden beteiligt waren/sind und – entgegen der Legende vom Behördenwirrwarr- alle an einem Strang zogen, bis heute: Von der Polizei, über den Verfassungsschutz bis hin zum hessischen Innenministerium und der Generalbundesanwaltschaft.

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Die einsamen Leiden des Herrn XXX – der Fernsehfilm der Woche im ZDF

Die „ehrenwerten Motive“ des Herrn XY – in ehrenwerter Gesellschaft

Es ist kurz nach 12, als der Held die Koffer packt. Ein letztes Mal läuft XY durch den Flur des Polizeipräsidiums. Er tut das mit dem o-beinigen Gang eines Mannes, der etwas zu lange in den Sonnenuntergang geritten ist, begleitet von herbstlicher Pianomusik. Dann verschwindet XY, er löst sich auf, wird langsam durchsichtig. Was bleibt, ist der Gang des Polizeipräsidiums. Und ein Dutzend Journalisten, die jetzt mal ihre Mineralwasser-Fläschchen öffnen, weil es ihnen doch ein bisschen die Kehle zuschnürt…. Der Vater bedankt sich bei XY, der Bankier bietet ihm seine Hilfe an. XY bedankt sich. Die Unterstützung tue ihm gut, aber er wolle keine Hilfe. „Ich habe nur meine Pflicht getan“, sagt er. Dann kommt XY’s Ehefrau, und Melzer verschwindet wie ein Geist, den Zuschauer rätselnd zurücklassend, ob das nun echt oder falsch war, was er eben gesehen habe.

Mit diesen Worten lobt die Frankfurter Rundschau über ganze zwei Seiten in höchsten Tönen einen Film, den das Zweite Deutsche Fernsehen als „Fernsehfilm der Woche“ anpreist. Auf insgesamt fünf Pressekonferenzen wurde dieser Film vorgestellt, was, so Frankfurter Rundschau voller Naivität, „wohl der Materie geschuldet“ sei. Im Mittelpunkt steht der Held XY, dem “ ein filmisches Denkmal“ gesetzt wurde: „Und sogar noch ein recht wohlgelungenes. Fast bedauert man es, wenn er langsam aus dem Präsidium entschwindet.“ (FR vom 13.9.2012)
Er, Herr XY, der Held, ist Wolfgang Daschner,

ehemaliger Frankfurter Polizei-Vizepräsident. Der Mann, der nur seine Pflicht getan hat, gab seinen Untergebenen 2002 die Weisung, einem Tatverdächtigen Folter anzudrohen und diese auch ggf. durchzuführen. Diese Anweisungen verheimlichte Wolfgang Dschner nicht, sondern vermerkte sie in einer Aktennotiz, pflichtbewußt.

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16.6.2010 – Über einen Versuch, Folter demokratietauglich zu machen

Die Folter führt aus den Gestapo-Kellern nicht zur Rettung von

Menschenleben – sondern nach Abu Ghraib

Am 31.5.2010 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg die Folterandrohung gegen Magnus Gäfgen während einer Vernehmung im Frankfurter Polizeipräsidium im Jahr 2002 als einen Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, das Folterverbot, verurteilt.

Auffallend kurz wurde in den Leitmedien darüber berichtet, ganz schnell war das Thema vom Tisch. Aus gutem Grund: Es ging um weit mehr als einen Vizepolizeipräsidenten, der ganz alleine und einsam mit Folter Leben retten wollte. Zum Beispiel um die Rolle des Innenministers Bouffier, der bald das Ministerpräsidentenamt antreten wird…

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Das »letzte Mittel« Folter

Folter führt nicht zur Rettung von Menschenleben, sondern nach Abu Ghraib.

Vor dem Daschner-Prozeß in Frankfurt/Main

Im Zuge einer Fahndung nach Personen, die den elfjährigen Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt hatten, wurde am 30. September 2002 Magnus Gäfgen als Tatverdächtiger festgenommen und vernommen. Tags darauf ordnete der Polizeivizepräsident in Frankfurt am Main Wolfgang Daschner die Androhung der Folter und gegebenenfalls deren Anwendung an. Man wollte den Tatverdächtigen »zum Sprechen bringen«. Noch am selben Tag dokumentierte Daschner diesen Rechtsbruch in einer Aktennotiz und informierte den zuständigen Staatsanwalt Rainer Schilling.
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