Der NSU-VS-Komplex – Terror, Staatsgeheimnisse und Nachrichtendienste | Beitrag für die Rote Hilfe Zeitung 3/2018

Über fünf Jahre polizeiliche, staatsanwaltschaftliche und politische „Aufklärung“ liegen hinter uns … und wir wissen bis heute nur eines ganz sicher: Der NSU-VS-Komplex lässt sich als eine Serie von Zufällen, Pannen und persönlichen Fehlentscheidungen zusammenfassen. Diese werden selbstverständlich alle bedauert. Dennoch und erst recht wird an den Anfangsthesen aus dem Jahr 2012 bis zum bitteren Ende festgehalten:

  • Trio-Theorie (Der NSU bestand aus exakt drei Mitgliedern)
  • Es gab dreizehn Jahre lang keine „heiße“ Spur zum NSU
  • Staatliche Institutionen waren weder am Aufbau, an der Vorbereitung und Begehen von NSU-Straftaten, noch an der Verhinderung von möglichen Festnahmen beteiligt

Dass sich all diese Zufälle und eingestandenen Pannen genau dort ereignet haben, wo diese drei Axiome ins Wanken geraten wären, ist kein Zufall, sondern eine konstante, systemische Spur.

Wenn ich die Stimmung und das fast völlige Ausbleiben einer politischen Antwort von Seiten antifaschistischer Gruppen richtig deute, dann liegt das daran, dass man zwar der offiziellen Version weniger Glauben schenkt, aber einen anderen Geschehensablauf nicht beweisen könne. Man verharrt in einer Art Paralyse. Andere Gruppierungen wie NSU Watch in Hessen gehen jedoch noch weiter (zurück). Sie greifen jene an, die die Analyse, „der Rassismus ist das Problem“ (und der Schlüssel), für nicht ausreichend halten, und denuzieren sie als verschwörungstheoretische Irrlichter.

RHZ-3-2018-Cover

Den Rest des Beitrags lesen »

Staatsraison bis zum politichen Selbstmord. „Die schützende Hand“ Teil II

„Die schützende Hand“ und eine, die total abwinkt

Der Polit-Thriller „Die schützende Hand“ von Wolfgang Schorlau hat wohlige Krimi-Ambiente verbreitet und dann eine vernichtende Kritik von unerwarterter Seite ausgelöst.

Dengler - Die schützende Hand

Können Olga (Birgit Minichmayr) und Dengler (Ronald Zehrfeld) die Ungereimtheiten im vorliegenden Fall aufklären?

Im ersten Teil: „Die schützende Hand“ ging es darum, den Film und die Hintergründe des Romans nachzuzeichnen. In Wolfgang Schorlaus gleichnamigen Roman wird der Privatdetektiv Dengler damit beauftragt, die Todesumstände der beiden NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Eisenach-Stregda 2011 zu recherchieren. Am Ende seines Einsatzes stellt er die Selbstmordthese massiv in Frage: https://www.rubikon.news/artikel/die-schutzende-hand

Teil II

Die Ausstrahlung der Romanverfilmung „Die Schützende Hand“ ist vorbei. Die Republik hat die ausgespielte Möglichkeit, dass die offizielle Version vom „einvernehmlichen Selbstmord“ zweier NSU-Mitglieder in Eisenach-Stregda 2011 falsch sein könnte, überlebt. Für gewöhnlich geht dann alles – auch der Prozess in München – weiter wie bisher. Man hält eisern an dem fest, was man in die Anklage gepackt hat und wenn es Risse, Ungereimtheiten und Widersprüche dazu gibt, dann sind das Pannen, die am Fahrplan nichts ändern.

Umso mehr war ich überrascht, dass sich Katharina König-Preuss, Mitglied der Partei „DIE LINKE“ und Mitglied im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zum NSU-Komplex in Thüringen, zu Wort meldete. In einem Beitrag für die Zeitung „Der Freitag“ (Ausgabe 44/2017) wütete sie über den Film, über seine Ausstrahlung und riet all ihren Freundinnen, alles Mögliche zu machen, zum Beispiel alle zehn Sekunden Facebook zu aktualisieren, nur nicht diesen Film anzuschauen.

Ihre Warnung vor dem Film ist alarmierend: „Abseits einer gefühlt bereits Hunderte Male gehörten, längst widerlegten und nun noch verfilmten Verschwörungstheorie, die auch durch abgekühlte Blaustichromantik nicht aus ihrer Langeweile befreit wird, bleibt eine Erkenntnis: Dieser Film thematisiert ebenso wenig wie der Roman die entscheidenden Fragen rund um den NSU-Komplex.“

Ihr Tonus ist besorgniserregend: Alle, die eine andere Version der Ereignisse in Eisenach-Stregda für möglich bis plausibel halten und dies zur Diskussion stellen, sind irre, leiden an dem Verschwörungsvirus, langweilen uns und gehen uns auf die Nerven. Es reicht ihr also nicht zu sagen, was sie an dem Film falsch findet. Sie möchte ihre LeserInnen dazu aufrufen, sich das erst gar nicht anzuschauen. Denn Katharina König-Preuss weiß, dass das alles kalter Kaffee ist, gefühlt und noch mehr gefühlt, widerlegt ist.

Aber dann legt sie noch etwas ganz Wichtiges, ganz Entscheidendes oben drauf: Der Film gehe nicht nur einer falschen Spur nach, er lenke vom Wesentlichen ab! Man reibt sich die Augen, denn alle mit dem NSU-Komplex Beschäftigten haben verständlicherweise große Mühe, „das Wesentliche“ herauszuhauen und darauf zu pochen.

Ganz anders Katharina König-Preuss. Sie hat eine klare und knappe Antwort: Der Film „relativiert und negiert durch Nicht-Thematisierung den zugrunde liegenden Rassismus.“

Das ist wirklich ein starkes Brett und das legt sie nicht umsonst dorthin: Wer will rund um die Lesegemeinde des Freitags nicht für Antirassismus eintreten? Wer will durch Zuschauen gar Beihilfe dabei leisten, sich an der Nicht-Thematisierung von Rassismus zu beteiligen?

Als ich das gelesen haben, stieg die Wut in mir hoch, denn damit fabuliert sie sich einen Kontext zusammen, den sie ansonsten für Verschwörungstheorien bereithält.

Den Rest des Beitrags lesen »

Die schützende Hand

Am Montag, den 6. November 2017 wurde im ZDF der Krimi „Schützende Hand“ ausgestrahlt. Er basiert auf dem gleichnamigen Roman von Wolfgang Schorlau. Es geht um den NSU-Komplex und dorthin schickt der Autor seinen Privatdetektiv Dengler.

Dengler - Die schützende Hand

Dieser bekommt einen gut bezahlten Auftrag, die Todesumstände von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu recherchieren, die offiziellen Angaben zufolge am 4. November 2011 in einem Campingwagen in Eisenach-Stregda, „einvernehmlich Selbstmord“ begangen haben sollen. Auch wenn die Auftraggeberin bis zum Schluss anonym bleibt, stürzt sich der Privatdetektiv ins Dickicht der Beweise, Indizien und Spuren.

Die Filmbesprechung in der Frankfurter Rundschau/FR bemüht sich extrem und erfolgreich, den Kern dieser Romanverfilmung unberührt zu lassen. Man findet den Krimi „genreüblich“ mit „traditionellen Thriller-Einsprengseln“. Klar, das Thema ist wirklich wichtig, der Film ist auch recht ordentlich gemacht, aber mehr als gute Unterhaltung soll es nicht sein.

Die FR und andere Medien wissen es besser, gerade auch, was die Brisanz dieses Polit-Thrillers ausmacht.

Im Film ist es die Hackerin Olga, die sich im Auftrag des Privatdetektivs Zugang zum BKA-Computer verschafft. Mehr als genug Material, um den offiziellen Tathergang in Eisenach-Stregda zu hinterfragen. In Wirklichkeit hatte Wolfgang Schorlau dieselben Quellen, wie alle anderen auch, die sich mit dem NSU-Komplex beschäftigten. Denn im Gegensatz zu vielen anderen NSU-Tatorten finden sich zahlreiche Ermittlungsakten zu Eisenach-Stregda im „Netz“ – für jeden frei verfügbar.

Den Rest des Beitrags lesen »

Drei plus X – Die Bundesanwaltschaft als Türsteher des NSU

Drei plus X – Die Bundesanwaltschaft als Türsteher des NSU

In ihrem Plädoyer am 31. August 2017 im Münchner NSU-Prozess warf die Bundesanwaltschaft dem Neonazi André Eminger faktisch vor, „ein Mitglied der Terrorzelle NSU gewesen zu sein. Er habe nicht nur die rechtsextremistische Einstellung des Trios gekannt, sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten am Donnerstag, sondern er habe auch gewusst, was die drei Rechtsterroristen vorhatten. Weingartens Vorwurf kommt überraschend, weil seine Behörde E. lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt hatte und nicht wegen Mitgliedschaft darin.“ (Andreas Förster, FR vom 1. September 2017)

Was bisher vehement als wilde Spekulation und blanke Verschwörungsfantasie abgetan wurde, bekommt nun den halben Segen der Anklage?

„Er war wahrhaft einer von ihnen, und er war wahrhaft kein unsicherer Kantonist“, sagte der Oberstaatsanwalt. (s.o.)

3-Plus-X-Migazin

Den Rest des Beitrags lesen »

Neun Morde – sechs tote Zeugen

„Im Angebot als Todesursachen sind (…) zwei Suizide, einer aus Liebeskummer, einer einfach nur so, außerdem die Lungenembolie einer 20-Jährigen und der „unerkannte Diabetes“ eines V-Mannes im mittleren Lebensalter. Der starb, so die offizielle Version, aus heiterem Himmel am Zuckerschock.“

Ganz offensichtlich konnte selbst die Reporterin der Welt-Gruppe, Hannelore Crolly, dieses Zeugensterben nur mit Sarkasmus aushalten.

Als diese Zeilen im Februar 2016 geschrieben wurden, waren es vier – und wenn man den „Selbstmord“ des Arthur Christ hinzunimmt, fünf.

  • Arthur Christ, 18 Jahre, offizielle Todesursache „Selbstverbrennung“
  • Florian Heilig, 21 Jahre, offizielle Todesursache „Selbstverbrennung“
  • Thomas Richter, 38 Jahre, offizielle Todesursache „Zuckerschock“
  • Melisa Marijanovic, 20 Jahre, offizielle Todesursache „Lungenembolie“
  • Sascha Winter, 31 Jahre, offizielle Todesursache „Selbstmord“

Nun ist eine sechste Zeugin tot. Der PUA in Baden-Württemberg verschweigt ihren Namen. Der Journalist Thomas Moser gibt ihren Namen mit Corinna B. aus Ludwigsburg an:

„Sie starb am 2. Februar 2017. In den 1990er Jahren zählte sie zur rechtsextremen Szene der Stadt und war zeitweise die Freundin von Hans-Joachim S., dessen Name sich auf der bekannten Adressliste von Uwe Mundlos befindet. Vor allem Mundlos und Beate Zschäpe besuchten ab Mitte der 90er bis Anfang der 2000er Jahre regelmäßig ihre Kameraden in Ludwigsburg. Bei solchen Treffen war auch Corinna B. dabei.“

Den Rest des Beitrags lesen »

Sechste (potenzielle) Zeugin im NSU-VS-Komplex in Baden-Württemberg verstorben

Am 8. Februar 2017 wurde der Tod einer weiteren potenziellen Zeugin in Baden-Württemberg bekannt.

Es ist die sechste Zeugin, die für den NSU-VS-Komplex in Baden-Württemberg von Bedeutung war. Sie ist noch namenlos. Die anderen haben Namen:

  • Arthur Christ, 18 Jahre
  • Florian Heilig, 21 Jahre
  • Thomas Richter, 38 Jahre
  • Melisa Marijanovic, 20 Jahre
  • Sascha Winter, 31 Jahre

todesanzeige-melissa-m-2014

Den Rest des Beitrags lesen »

Das unwahrscheinliche Ende des NSU | Eisenach 2011

NachDenkSeiten-Gastautor Wolf Wetzel[*] ist einer der profiliertesten Experten zum Thema NSU-Komplex. Aktuell fasst Wetzel seine fünfjährige Recherche zum Thema für unsere Leser zusammen. Im ersten Teil dieser Aufarbeitung soll es heute um den Tod der beiden Rechtsterroristen Mundlos und Böhnhardt gehen; also um die Vorgänge, die sich vor ziemlich genau fünf Jahren in Eisenach abgespielt haben.

»Es war ein Zufall, der die größte rechtsterroristische Terrorgruppe auffliegen ließ. Und es war Rentner Stutzke. Am Morgen des 4. November 2011 kam er aus dem Supermarkt in Eisenach, zwei Flaschen Wasser, Bananen, Brötchen in der Tüte, als er zwei Polizisten erzählte: Ja, er habe zwei Männer gesehen, wie sie Fahrräder in ein Wohnmobil luden und losdüsten. Dann wies der Mann den Beamten den Weg, den das Wohnmobil genommen hatte. Kurz darauf entdeckte eine Streife die Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.« (morgenpost.de vom 5.11.2015)

001-campingwagen-stregda

So wird bis heute die Geschichte ausgerollt, um den Anfang vom Ende der neonazistischen Terrorgruppe NSU zu erzählen – auch wenn tatsächlich fast alles im wahrsten Sinn des Wortes auf dem Kopf steht:

Publiziert auf NachDenkSeiten vom 17. November 2016:

http://www.nachdenkseiten.de/?p=35857#foot_0

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar: Länge 28.30 Minuten

http://www.nachdenkseiten.de/upload/podcast/161117_Das_unwahrscheinliche_Ende_des_NSU_NDS.mp3

Die Umstände rund um den Tatort „Eisenach“, die „Flucht“ von Beate Zschäpe, die sich vier Tage später selbst stellte, beleuchtet der Beitrag aus dem Jahr 2012.

Man hat so auch die Möglichkeit, die Analysen aus dem Jahr 2012 mit den heute zugänglichen Fakten zu vergleichen:

Der „dritte Mann“ des nationalsozialistischen Untergrundes/NSU – ein Anruf genügt …

http://www.nachdenkseiten.de/?p=13772

 

Der Fall Temme. Von ungehörten Schüssen, unsichtbar Sterbenden bis zur unglaublichen Plausibilität

Das Oberlandesgericht in München hat in der letzten Woche die Akte Temme geschlossen. Der V-Mann-Führer des hessischen Geheimdienstes Andreas Temme hatte sich zur Tatzeit in dem Internetcafé in Kassel aufgehalten, in dem Halit Yozgat am 6. April 2006 durch zwei Schüsse in den Kopf ermordet wurde.

V-Mann-Führer Andreas Temme

Andreas Temme (Bildmitte)

Die Frage, welche Rolle der V-Mann-Führer spielte, der seine Anwesenheit leugnete und vor allem durch Falschaussagen auffiel, sollte auch im Prozess in München geklärt werden. Nun ist der Fall „geklärt“: Das OLG hält Andreas Temme für glaubwürdig und unschuldig, die „Wahrheitssuche“ für abgeschlossen und weitere Beweisanträge der Nebenkläger für überflüssig.

Den Rest des Beitrags lesen »

Beate Zschäpes Flucht und die Beseitigung ‚elektronischer’ Zeugen

Ab dem 30. März 2016 strahlt das ARD die Spielfilmtriologie „Mitten in Deutschland: NSU“ aus. Bei diesem Projekt werden drei Filme mit drei Perspektiven von drei Regisseuren gezeigt:

  • „Die Täter – Heute ist nicht alle Tage“ (1. Teil)
  • „Die Opfer – Vergesst mich nicht“ (2. Teil)
  • „Die Ermittler – Nur für den Dienstgebrauch“ (3. Teil)

 

Mitten-in-D

 

Bei der Premiere in Berlin waren neben den SchauspielerInnen auch der Berliner Polizeipräsident Klaus Kandt dabei. Er ließ die geladenen Gäste wissen: „Wir haben inzwischen sehr viel gelernt, verbessert und unsere Lehren gezogen … “ (Berliner Morgenpost vom 18.3.2016)

Ob er das wirklich ernst oder ziemlich zynisch meinte, wird ein Film, der ihn als Premieregast einlädt, wohl nicht zeigen (wollen).

Anspruch der drei Filme sei, so die Ankündigung, eine „Spurensuche“. Dass es im NSU-Kontext nicht an Spuren mangelt, sondern an der Weigerung, ihnen nachzugehen, zeichnet folgender Beitrag nach.

Wenn „heiße“ Spuren systematisch gelöscht werden

Wie die beiden NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 4. November 2011 zu Tode gekommen sein sollen, wissen wir. Zumindest gibt es dafür eine offizielle Selbstmordversion. Ziemlich rätselhaft ist hingegen, was Beate Zschäpe in dieser Zeit getan, was sie in den folgenden vier Tagen gemacht hatte, bevor sie sich im Beisein eines Rechtsanwaltes der Polizei stellte. Ganz offensichtlich muss sie vom Tod ihrer „Kameraden“ erfahren haben. Aber wer hat sie informiert? Mit wem hatte sie telefoniert, mit wem telefonischen Kontakt während der vier „Flucht“tage?

Den Rest des Beitrags lesen »

Staatliche Beihilfe zur NSU-Mordserie

Staatliche Beihilfe zur NSU-Mordserie

Im September 1998 hätte das Brandenburger Amt das Trio fassen können – noch vor dem ersten Mord der Gruppe.“
So fasste die Zeitung ‚Welt am Sonntag’ vom 13.3.2016 die Aussagen zusammen, die der V-Mann-Führer des Landesamt für Verfassungsschutz in Brandenburg, ‚Reinhard G.’ als Zeuge vor dem OLG in München ausgeführt hat.
Dieses Landesamt hatte über Jahre einen der wichtigsten V-Leute im Nahbereich des NSU geführt: Carsten Szczepanski mit Deckname „Piatto“.

 

V-Mann-Piato

Dieser teilte am 14. September 1998 seinen Vorgesetzten mit, dass sich die drei abgetauchten Neonazis (Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe) Waffen besorgen wollten, einen „weiteren“ Raubüberfall planten, mit dem Ziel, sich nach Südafrika abzusetzen. All das habe „Piatto“ von Jan Werner erfahren, „einem Helfer des Trios und führendem Kopf des Neonazi-Netzwerks ‚Blood and Honour’. (s.o.)
Eine offensichtlich ungenügende Meldung vonseiten des LfV an die Polizei führte dazu, dass das LKA Thüringen dieser „heißen Spur“ folgen wollte. Die Absicht war einfach und erfolgversprechend: Man „wollte die Quellen abhören und observieren lassen, um das Trio zu finden“.
Genau das, was Aufgabe des Inlandsgeheimdienstes ist, Vorbereitungen von schweren Straftaten aufzudecken, damit sie polizeilich (durch Fahndung und Festnahme) verhindert werden können, wurde systematisch unterlassen. Dabei folgt diese Sabotage von polizeilichen Möglichkeiten immer demselben Schemata, das sich später an verschiedenen NSU-Tatorten wiederholen wird: Die jeweilige Landesbehörde des Geheimdienstes verweigert die Mitarbeit, verhindert die Auswertung jener „Quellen“: „Weder wollte der Verfassungsschutz die Quellenmeldung freigeben noch den Polizisten mit einem sogenannten ‚Behördenzeugnis’ aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz helfen. Mit einem solchen Schriftstück hätte die Bundesbehörde den Inhalt des Treffberichts wiedergegeben können, ohne dass ‚Piatto’ enttarnt worden wäre.“ (s.o.)
Auch wenn das – in nachhinein – gerne kolportiert wird: Der Geheimdienst operierte damit nicht im Alleingang, sondern im Schutz vorgegebener und eingehaltener Dienstwege: Der Konflikt zwischen Geheimdienst- und Polizeiinteressen landete auf dem Schreibtisch des Innenministeriums. Dieses ist oberster Dienstherr von Polizei und Geheimdienst. Was sich auch später wiederholten sollte, passierte auch in diesem Fall. Das von der SPD geführte Brandenburger Innenministerium stellte sich hinter das Vorgehen des Geheimdienstes und trug so zur Sabotage von Fahndungsmöglichkeiten bei.

Zehn Morde hätten verhindert werden können.“ (Per Hinrichs, Welt am Sonntag)

Obwohl sich diese Weigerung, das Wissen der Geheimdienste an die Polizei weiterzugeben, an vielen NSU-Tatorten wiederholt, obwohl sehr präzise belegbar ist, dass die jeweiligen Innenministerien dies politisch gedeckt hatten, erklärte der damalige Vize-Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Klaus-Dieter Fritsche, vor dem PUA in Berlin am 18.10.2012:

„Aus der Berichterstattung über die bisherigen Ausschusssitzungen konnten Bürger den Eindruck gewinnen, das Bundesamt für Verfassungsschutz, (kurz: BfV), oder die Landesämter hätten nach dem Abtauchen des NSU-Trios Ende der 90er Jahre, also ca.12 Jahre bevor der NSU als Terrorgruppe überhaupt bekannt wurde, eine mangelhafte Zielfahndung durchgeführt.
Ich muss sagen, da wird von völlig falschen Vorstellungen ausgegangen. Vielleicht kann ich hier zur Klarheit beitragen. Der Verfassungsschutz erfüllt nach dem Willen des Grundgesetzes, konkretisiert in seinen gesetzlichen Grundlagen, eine “Frühwarnfunktion für unsere Demokratie” und wie ich finde eine einzigartige Aufgabe für alle Menschen dieses Landes. (…) Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes gegen einzelne Personen exekutive Maßnahmen zu Abwehr konkreter Gefahren oder zur Strafverfolgung vorzubereiten und durchzuführen. Nach dem Trennungsgebot ist dies exklusive Aufgabe der Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften – zu Recht eine Lehre aus der dunkelsten Zeit deutscher Geschichte, der NS-Zeit.
Sehr wohl ist es aber Aufgabe des Verfassungsschutzes, gewonnene Erkenntnisse zu gemeingefährlichen Personen an die Ermittlungsbehörden weiterzugeben. Das ist explizit in den gesetzlichen Grundlagen geregelt (§ 20 BVerfSchG).“ (Klaus-Dieter Fritsche, ehe. Vize-Präsident des BfV vor dem PUA in Berlin am 18.10.2012)

Das nennt man Irreführung im Amt, gezielte Vertuschungsabsicht oder im Geheimdienstjargon: falsche Fährten legen. Denn es ging weder in Brandenburg, noch in Thüringen darum, dass der Verfassungsschutz etwas machen soll, wozu er nicht befugt ist – und schon gar nicht, was die „dunkelste Zeit deutscher Geschichte“ berührt oder wiederholt.

Es geht darum, dass der Geheimdienst auf Bundes- und Landesebene fortgesetzt und zu verschiedenen Gelegenheiten, die „Aufgabe des Verfassungsschutzes, gewonnene Erkenntnisse zu gemeingefährlichen Personen an die Ermittlungsbehörden weiterzugeben“ sabotiert hat, und so taterheblich dazu beigetragen hat, dass es den NSU gegeben hat, dass die Terror- und Mordserie nicht gestoppt, nicht verhindert wurde.

Wolf Wetzel

Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2015/3. Auflage

 

Ein leicht gekürzter Beitrag findet sich auf der Tageszeitung „Junge Welt“ vom 16.3.2016:
https://www.jungewelt.de/2016/03-16/056.php?sstr=Staatliche|Beihilfe