Die Urteile im NSU-Prozess in München. Alles gesagt?

Für den 11. Juli 2018 wurden die Urteile im NSU-Komplex angekündigt. Sie richten sich gegen das letzte lebende (Gründungs-)Mitglied einer terroristischen Vereinigung namens „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und vier Unterstützer.

Laut Süddeutsche Zeitung ist der NSU-Prozess „ein Prozess der Superlative: der längste, der größte, der teuerste. Ein Jahrhundertprozess, nur zu vergleichen mit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen, den Auschwitzprozessen und den RAF-Verfahren. Es geht um zehn Morde, drei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle.“

In der medialen Vorbereitung auf das Urteil wurde immer wieder an das Versprechen erinnert, das die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf einer zentralen Gedenkfeier im Februar 2012 gegeben hatte:

Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“

Dass dieses Versprechen nichts wert ist und mit Bedacht nicht eingelöst werden sollte, hat sich nicht erst im Laufe des Prozesses herausgestellt.

Bereits vor Beginn des Prozesses im Jahre 2013 hat die Bundesanwaltschaft angekündigt, worum es in diesem Prozess nicht gehen wird:

  • Gegenstand des Prozesses wird nicht sein, ob der NSU aus mehr als drei Mitgliedern besteht.
  • Nicht aufklärungswürdig ist die Begründetheit des Vorwurfes, dass der Staat in direkter bzw. indirekten Form am Zustandekommen des nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) beteiligt war.
  • Ebenfalls sei es nicht Gegenstand dieses Prozesses, ob und wie viele V-Leute die Taten des NSU ermöglicht bzw. nicht verhindert haben.

 

Diese Prozesslinie hatte der Bundesanwalt Dr. Diemer am 25. Juli 2017 nochmals unterstrichen, als es um die verweigerte Beweiserhebung in diesem Verfahren ging:

Eine Beweisaufnahme, die das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen konnte, weil die Strafprozessordnung dem Grenzen setzte. Rechtsstaatliche Grenzen, die verlangen, das Wesentliche vom strafprozessual Unwesentlichem zu trennen. So ist es schlicht und einfach falsch, wenn kolportiert wird, der Prozess habe die Aufgabe nur teilweise erfüllt, denn mögliche Fehler staatlicher Behörden und Unterstützerkreise – welcher Art auch immer – seien nicht durchleuchtet worden. Mögliche Fehler staatlicher Behörden aufzuklären, ist eine Aufgabe politischer Gremien. Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung von Angehörigen staatlicher Stellen sind nicht aufgetreten.“ (Wortprotokoll der Nebenklage)

Von daher ist die bis heute andauernde Enttäuschung über den fehlenden Aufklärungswillen auch eine Selbsttäuschung, die mit der Weigerung einhergeht, sich nicht mit dem deutlich artikuliertem Faktum auseinanderzusetzen, dass „schonungslose“ Aufklärung weder die Aufgabenstellung der Bundesanwaltschaft war, noch die des Staatsschutzsenats.

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Der NSU-VS-Komplex – Terror, Staatsgeheimnisse und Nachrichtendienste | Beitrag für die Rote Hilfe Zeitung 3/2018

Über fünf Jahre polizeiliche, staatsanwaltschaftliche und politische „Aufklärung“ liegen hinter uns … und wir wissen bis heute nur eines ganz sicher: Der NSU-VS-Komplex lässt sich als eine Serie von Zufällen, Pannen und persönlichen Fehlentscheidungen zusammenfassen. Diese werden selbstverständlich alle bedauert. Dennoch und erst recht wird an den Anfangsthesen aus dem Jahr 2012 bis zum bitteren Ende festgehalten:

  • Trio-Theorie (Der NSU bestand aus exakt drei Mitgliedern)
  • Es gab dreizehn Jahre lang keine „heiße“ Spur zum NSU
  • Staatliche Institutionen waren weder am Aufbau, an der Vorbereitung und Begehen von NSU-Straftaten, noch an der Verhinderung von möglichen Festnahmen beteiligt

Dass sich all diese Zufälle und eingestandenen Pannen genau dort ereignet haben, wo diese drei Axiome ins Wanken geraten wären, ist kein Zufall, sondern eine konstante, systemische Spur.

Wenn ich die Stimmung und das fast völlige Ausbleiben einer politischen Antwort von Seiten antifaschistischer Gruppen richtig deute, dann liegt das daran, dass man zwar der offiziellen Version weniger Glauben schenkt, aber einen anderen Geschehensablauf nicht beweisen könne. Man verharrt in einer Art Paralyse. Andere Gruppierungen wie NSU Watch in Hessen gehen jedoch noch weiter (zurück). Sie greifen jene an, die die Analyse, „der Rassismus ist das Problem“ (und der Schlüssel), für nicht ausreichend halten, und denuzieren sie als verschwörungstheoretische Irrlichter.

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Der NSU-VS-Komplex: Der Mord in Kassel 2006 und das Jahr 2134

Der Beitrag für die „NachDenkSeiten“ vom 5.4.2018 nimmt den „grünen“ Abschlussbericht zum parlamentarischen Untersuchungausschuss/PUA in Hessen zum Anlass, der dort formulierte „Unsicherheit“ über die Rolle des Geheimdienstmitarbeiters Andreas Temme am Tatort nachzugehen:

„Eine sichere Feststellung, dass Temme nicht der Täter war, lassen diese Erwägungen aber nicht zu.“

Der Beitrag entwickelt anhand der vorhandenen Indizien einen anderen Geschehensablauf, bei dem Andreas Temme nicht der „falsche Mann zur falschen Zeit, am falschen Ort“ ist:

https://www.nachdenkseiten.de/?p=43313

Nun ist dieser Beitrag auch als Podcast zu hören, ausgezeichnet eingesprochen von Tom : https://www.nachdenkseiten.de/?powerpress_pinw=43313-podcast

Dem Gesagten wäre eine ganz wichtige Quelle hinzuzufügen:

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Der Mord in Kassel 2006 ist nicht aufgeklärt – weder juristisch, noch politisch

Erst im Mai 2014 konnte in Hessen mit den Stimmen der SPD und der Partei „DIE LINKE“ doch noch ein parlamentarischen Untersuchungsausschuss/PUA eingesetzt werden. CDU, Grüne und FDP hielten diesen für „nicht zielführend“ und enthielten sich der Stimme. Nun liegt ein erster Entwurf des Abschlussberichtes vor.

Im Zentrum dieses PUA stand der Mord in Kassel 2006 und die Frage: Welche Rolle spielte der am Tatort anwesende Verfassungschutzmitarbeiter Andreas Temme?

Der neunte Mord, der der neonazistischen Terrorgruppe NSU zugeordnet wird, fand 2006 in Kassel statt. Dort wurde Halit Yozgat in seinem Internetcafe mit zwei Schüssen in den Kopf „hingerichtet“.

Halit-Gedenken-2018

Die Polizei nahm die Ermittlungen auf und stieß dabei auf einen Zeugen, der sich nicht gemeldet hatte: Ein Mann, der sich im Internetcafe als „Jörg Schneeberg“ ausgab, und im wirklichen Leben Geheimdienstmitarbeiter des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz war, Andreas Temme.

In diesem Abschlussbericht findet sich u.a. der Satz: „Eine sichere Feststellung, dass Temme nicht der Täter war, lassen diese Erwägungen aber nicht zu.“

Der Beitrag für die „NachDenkSeiten“ vom 5.4.2018 geht dieser „Unsicherheit“ nach und entwickelt anhand der vorhandenen Indizien einen anderen Geschehensablauf, bei dem Andreas Temme nicht der „falsche Mann zur falschen Zeit“ ist:

https://www.nachdenkseiten.de/?p=43313

Wolf Wetzel

Zahlreiche Recherchen zum Mord in Kassel 2006 finden sich unter dem Stichwort „Kassel“ auf diesem Blog.

 

NSU Watch als Linienrichter für „geeignete“ Analysen zum NSU-Komplex … fehl am Platz

In diesem Beitrag geht es um Analysen und Einschätzungen, die den NSU-Komplex betreffen. Wer sich nicht damit begnügen will, dass alles viel zu kompliziert und undurchschaubar ist, wird das Wagnis eingehen müssen, einen „roten Faden“, eine Struktur, ein System zu erkennen, also etwas (ganz) anderes als das behauptete „Behördenwirrwar“ und „Zuständigkeitstheater“, fest zusammengehalten von „Pannen“ und (bedauerlichen) „Zufällen“.

Im Vorfeld der beiden Veranstaltungen in Frankfurt mit dem Titel: „NSU und Tiefer Staat. Ein Versagen der Linken?“ hatte sich NSU Watch Hessen zu Wort gemeldet.

NSU Watch ist ein Zusammenschluss von Personen, die die Sitzungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses/PUA begleiten und dokumentieren: https://hessen.nsu-watch.info/selbstverstaendnis/

NSU Watch Hessen erklärte in der wohl sicheren Annahme, im Besitz „geeigneter“ Analysen zu sein, meine siebenjährigen Recherchen, meine Beiträge, meine Analysen zum NSU-Komplex für „ungeeignet“, um den NSU-Komplex so zu verstehen wie sie.

Denn, so das NSU-Watch-Schiedsgericht, sie seien „nicht geeignet, auf den Rassismus im NSU-Komplex deutlich hinzuweisen“.

Strafverschärfend komme hinzu, dass meine Beiträge „die notwendige Abgrenzung gegenüber Reaktionären und Verschwörungstheoretikern“ untergraben.

Darüber werden wir reden müssen … und zwar öffentlich.

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Der NSU-VS-Komplex: „Klagt Andreas Temme an!“

Am 4. März 2018 statteten mehrere Aktivist*innen des Aktionsbündnisses „NSU-Komplex auflösen“ Andreas Temme einen spontanen Besuch an seinen Wohnort in Hofgeismar ab. Dabei hinterließen sie dem ehemaligen Geheimdienstagenten des hessischen Verfassungsschutzes die Anklageschrift des Tribunals NSU-Komplex auflösen und verteilten Flugblätter bei einem Demonstrationszug durch den Ort an Passant*innen und Anwohner*innen:

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NSU und Tiefer Staat. Ein Versagen der deutschen Linken? Zwei Veranstaltungen in Frankfurt

Wir möchten in einer zweiteiligen Veranstaltung auf wichtige Fragen des NSU-Komplexes eingehen und linke Reaktionen dazu diskutieren. Dafür haben wir den Buchautor und Publizisten Wolf Wetzel eingeladen, der kontinuierlich und kritisch zum Thema #NSU arbeitet und publiziert.

03.03 und 15.03.2017 | 19 Uhr |Veranstaltungen im Cafe Exzess | Leipziger Str. 91 | 60487 Frankfurt

 

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Wahrheitssuche im NSU-VS-Komplex … ab dem Jahr 2134

Ein Geheimdienstmitarbeiter und V-Mann-Führer an einem NSU-Tatort

 

Von Wolf Wetzel

publiziert bei Rubikon am 25.9.2017

Die Nebenklage wird Anfang Oktober im NSU-Prozess in München ihre Plädoyers halten. Wir fangen schon einmal an.

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Es existiert ein 2014 fertiggestellter interner Untersuchungsbericht des Landesamtes für Verfassungsschutzes (LfV) in Hessen zu den Mordumständen in Kassel 2006, die alle Verschwörungsfantasien blass aussehen lassen. Damit alles so bleibt wie in der offiziellen Version festgelegt, wird dieser Bericht für sagenhafte 120 Jahr geheim gehalten.

Nach Erkenntnissen der Polizei sollen zwei Mitglieder des NSU in Kassel den Internetcafé-Besitzer Halit Yozgat ermordet haben. Zur selben Zeit befand sich in dem unscheinbaren Internetcafé auch der Geheimdienstmitarbeiter und V-Mann-Führer Andreas Temme, der auch eine „Quelle“ aus dem NSU-Netzwerk „führte“.

Weiter: https://www.rubikon.news/artikel/wahrheitssuche-im-nsu-vs-komplex

https://www.facebook.com/RubikonMagazin/posts/1553576674680749

Die „Aufklärung“ des NSU-VS-Komplexes steigert sich zum Possenspiel

Eine gespenstische Reise an den Tatort in Kassel 2006 | Rückhaltlose Aufklärung der neonazistischen Terror- und Mordserie des „NSU“ wurde versprochen. Im Jahr 2134 ist es soweit!

Teil I

Wer sich mit dem NSU-VS-Komplex beschäftigt, mit seiner fortgesetzten Nichtaufklärung, der mag die 88. Szene in diesem Possenspiel eigentlich nicht mehr anschauen, nicht mehr kommentieren. Wenn da nicht doch noch Wut hochkäme.

Dieser Tage, zu Ferienzeiten, ist durchgesickert, was eigentlich die höchste Geheimstufe genießt.

Es gibt einen „internen“ Untersuchungsbericht des Landesamtes für Verfassungsschutzes (LfV) in Hessen – über seine „Erkenntnisse“ in Bezug auf den Mord an Halit Yozgat in Kassel 2006.

 

Gedenkstein in Kassel

Nie Wieder.

Gegenüber dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss/PUA in Hessen wurde dieser „interne Untersuchungsbericht“ noch verheimlicht. Alleine das ist eigentlich ein Skandal, denn die Behinderung der parlamentarischen Aufklärung ist eigentlich eine Straftat, erst recht, wenn sie von Amts wegen begangen wird.

Nun ist es doch herausgekommen. Dieser Bericht ist 250 Seiten dick. Man könnte meinen, es handelt sich hier beim Bekanntwerden des Berichts – wie immer – um eine Panne oder ein ganz persönliches Versagen. Aber nein, denn selbst die, die ihn – geschwärzt – einsehen konnten, waren und sind zum Stillschweigen verpflichtet.

Schweigend kann man jedoch eine Aufklärung schlechterdings betreiben.

Nun wird dieses Schweigekartell durch eine weitere Mauer geschützt. Sie soll bis zum Jahr 2134 jeden „Eindringling“ abhalten, zu erfahren, was in diesem internen VS-Bericht steht.

Der hessische Verfassungssschutz hat beantragt, dass dieser Bericht für 120 Jahren weggeschlossen wird – eine Art Sicherungsgewahrsam für Behördenakten.

Man könnte Monty Python oder sonst eine Komödie bemühen, wenn man dies liest: 2134! So früh schon! Was, wenn es 2134 noch Gerichte gibt, so etwas wie eine unabhängige Justiz?

Sie werden schmunzeln und dagegen halten, dass dann alles verjährt sei. Stimmt … fast. Denn Mord, aber auch Beihilfe zu Mord verjährt nicht.

Teil I publiziert am 20. 7.2017: https://www.rubikon.news/artikel/die-aufklarung-des-nsu-vs-komplexes-steigert-sich-zum-possenspiel

Der Mord in Kassel 2006 und das Netzwerk der Vertuscher und Tatortreiniger:

https://wolfwetzel.wordpress.com/2015/06/29/der-mord-in-kassel-2006-und-das-netzwerk-der-vertuscher-und-tatortreiniger/

Kassel 2006 – Der Mord an Halit Yozgat und der Zufallsgenerator

Im fünften Teil unserer Serie zum NSU-VS-Komplex [*] geht Wolf Wetzel dem Mordanschlag auf Halit Yozgat in Kassel 2006 nach, der dem NSU zugeordnet wird. Zur Tatzeit war auch der hessische Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas Temme zugegen, der sich danach nicht mehr erinnern wollte. Warum schützen all seine Vorgesetzten diesen Erinnungsverlust?

Forensic-Architecture-2016

 

Die vorangegangenen Beiträge finden Sie hier:

Der 11. Tatort im NSU-VS-Komplex: Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV in Köln l

Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007 l

Das unwahrscheinliche Ende des NSU |Eisenach 2011 l

Der NSU-VS-Komplex aus Sicht polizeilicher Ermittlungsmethoden

Publiziert auf NachDenkSeiten am 11. April 2017:

http://www.nachdenkseiten.de/?p=37786