Die Urteile im NSU-Prozess in München. Alles gesagt?

Für den 11. Juli 2018 wurden die Urteile im NSU-Komplex angekündigt. Sie richten sich gegen das letzte lebende (Gründungs-)Mitglied einer terroristischen Vereinigung namens „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und vier Unterstützer.

Laut Süddeutsche Zeitung ist der NSU-Prozess „ein Prozess der Superlative: der längste, der größte, der teuerste. Ein Jahrhundertprozess, nur zu vergleichen mit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen, den Auschwitzprozessen und den RAF-Verfahren. Es geht um zehn Morde, drei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle.“

In der medialen Vorbereitung auf das Urteil wurde immer wieder an das Versprechen erinnert, das die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf einer zentralen Gedenkfeier im Februar 2012 gegeben hatte:

Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“

Dass dieses Versprechen nichts wert ist und mit Bedacht nicht eingelöst werden sollte, hat sich nicht erst im Laufe des Prozesses herausgestellt.

Bereits vor Beginn des Prozesses im Jahre 2013 hat die Bundesanwaltschaft angekündigt, worum es in diesem Prozess nicht gehen wird:

  • Gegenstand des Prozesses wird nicht sein, ob der NSU aus mehr als drei Mitgliedern besteht.
  • Nicht aufklärungswürdig ist die Begründetheit des Vorwurfes, dass der Staat in direkter bzw. indirekten Form am Zustandekommen des nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) beteiligt war.
  • Ebenfalls sei es nicht Gegenstand dieses Prozesses, ob und wie viele V-Leute die Taten des NSU ermöglicht bzw. nicht verhindert haben.

 

Diese Prozesslinie hatte der Bundesanwalt Dr. Diemer am 25. Juli 2017 nochmals unterstrichen, als es um die verweigerte Beweiserhebung in diesem Verfahren ging:

Eine Beweisaufnahme, die das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen konnte, weil die Strafprozessordnung dem Grenzen setzte. Rechtsstaatliche Grenzen, die verlangen, das Wesentliche vom strafprozessual Unwesentlichem zu trennen. So ist es schlicht und einfach falsch, wenn kolportiert wird, der Prozess habe die Aufgabe nur teilweise erfüllt, denn mögliche Fehler staatlicher Behörden und Unterstützerkreise – welcher Art auch immer – seien nicht durchleuchtet worden. Mögliche Fehler staatlicher Behörden aufzuklären, ist eine Aufgabe politischer Gremien. Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung von Angehörigen staatlicher Stellen sind nicht aufgetreten.“ (Wortprotokoll der Nebenklage)

Von daher ist die bis heute andauernde Enttäuschung über den fehlenden Aufklärungswillen auch eine Selbsttäuschung, die mit der Weigerung einhergeht, sich nicht mit dem deutlich artikuliertem Faktum auseinanderzusetzen, dass „schonungslose“ Aufklärung weder die Aufgabenstellung der Bundesanwaltschaft war, noch die des Staatsschutzsenats.

Kein-Schlussstrich-2018-Netz

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Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007 – und seine gezielte Nicht-Aufklärung

NachDenkSeiten-Gastautor Wolf Wetzel[*] setzt mit diesem Beitrag die Zusammenfassung seiner fünfjährigen Recherche zum NSU-VS-Komplex fort. Im Mittelpunkt steht der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007. Der politische Hintergrund, das Motiv und die Anzahl der (möglichen) Täter wechselten im Zuge der „Aufklärung“ so oft, dass es einem schwindlig werden kann und muss. Am Ende dieser Geisterbahn aus Ermittlungen und sagenhaften Pannen steht nun fest, dass dieser Mordanschlag von der neonazistischen Terrorgruppe „NSU“ verübt worden war.
Es gibt auch in diesem Fall viele (bedauerte) Zufälle und Pannen, wie an anderen NSU-Tatorten auch. Das Besondere an dem Fall hier ist, dass sich dieses staatsanwaltschaftliche „Ermittlungsergebnis“ am allerwenigsten auf die polizeilichen Ermittlungsergebnisse stützen kann. Eigentlich grotesk und unhaltbar. Manche würde dazu auch postfaktisch sagen.

publiziert auf NachDenkSeiten vom 30.11.2016: http://www.nachdenkseiten.de/?p=36047

Festplatz-Theresienwiese

Ergänzung:

Dieser Beitrag konzentriert sich auf den unmittelbaren Tatort in Heilbronn. Für die Täterschaft des NSU werden vor allem „Beweise“ angeführt, die man in der Wohnung in Zwickau und im Campingwagen in Eisenach-Stregda 2011 gefunden haben will: Eine Trainingshose, an der sich winzige Blutspritzer von Michèle Kiesewetter befunden haben sollen und die beiden entwendeten Dienstwaffen, die man im ausgebrannten Campingwagen sichergestellt hatte.

Der Bedeutung dieser „Beweise“ geht folgender Beitrag nach: Die Büchse der Pandora |Jahresrückblick: Polizistenmord in Heilbronn. Der dem NSU angelastete Anschlag aus dem Jahr 2007 wirft viele Fragen auf

1.11.2013 – Nazi-Terror unter staatlicher Begleitung | Veranstaltung in Bochum

Der NSU-Skandal – Staatliche Rolle und der Prozess

-Nazi-Terror unter staatlicher Begleitung

Referenten:

Wolf Wetzel (Journalist, Autor), Frankfurt/M., Peer Stolle (Rechtsanwalt, Nebenklägervertreter), Berlin

Freitag, 1. November 2013   |   19.00 Uhr   | ver.di Bochum/Herne, Universitätsstr. 76, Bochum

 

VA-Plakat-Bochum-2013 Den Rest des Beitrags lesen »

Der NSU-Prozess – der Pannendienst – und der Teufel… steckt im Detail

Der NSU-Prozess hat begonnen… teuflische Zustände

Am 6. Mai 2013 wurde der bereits verschobene NSU-Prozess eröffnet und gleich wieder verschoben.

Nachdem die Generalbundesanwaltschaft und das OLG München den Nationalsozialistischen Untergrund/NSU auf ein überlebendes Mitglied minimiert hatten, drehte sich zu Prozessbeginn alles um Beate Zschäpe:

»Die Staatsfeindin Nummer 1 trägt einen schwarzen Hosenanzug, die weiße Bluse lässig über der Hose. Schwarze Halbschuhe, große silberne Creolen in den Ohren. Das Haar offen und vom Gefängnis-Friseur für 10 Euro kastanienbraun getönt, schlendert sie um 9.55 Uhr in den Gerichtssaal A 101, die Arme vor der Brust verschränkt.« (Der Teufel hat sich schick gemacht, Bild).

Als hätten alle Medienvertreter ganz freiwillig verstanden, platzierte man sie auf dem Laufsteg der Berichterstattung: Beate Zschäpe von hinten, von vorne, von der Seite. Alle durften empört sein, alle durften maßlos enttäuscht sein: Eine Nazifrau darf keinen schwarzen Hosenanzug tragen – so die einhellige Kleiderordnung der medialen Öffentlichkeit.

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Der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz/BfA geht… alles andere bleibt…

Der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz/BfA geht… die Chefs des Thüringer und des Sächsischen Verfassungsschutzes  gehen auch – alles andere bleibt…


„Zweieinhalb Stunden haben die fünf Obleute der Fraktionen im Bundestags-Untersuchungsausschuss am Mittwoch in der Außenstelle des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Berlin-Treptow verbracht. 45 Aktenordner haben sie zwar jeder für sich aber in einem Raum durchforstet…. Zumindest in einem waren sich danach alle einig: Unter den acht vom Bundesamt angeworbenen V-Leuten für die „Operation Rennsteig“ in Thüringen war kein Mitglied des ‚Nationalsozialistischen Untergrunds‘ (NSU) – also weder Uwe Böhnhardt noch Uwe Mundlos oder Beate Zschäpe… Für (CDU-Obmann Clemens Binninger, d.V.) ist das Vertrauen in den Verfassungsschutz wieder hergestellt… SPD-Obfrau Eva Högl sagte, dass der Einblick in die ungeschwärzten Akten wichtig gewesen sei, ‚um Verschwörungstheorien den Boden zu entziehen‘.“ (http://www.tagesspiegel.de vom 4.7.2012)

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