Die Urteile im NSU-Prozess in München. Alles gesagt?

Für den 11. Juli 2018 wurden die Urteile im NSU-Komplex angekündigt. Sie richten sich gegen das letzte lebende (Gründungs-)Mitglied einer terroristischen Vereinigung namens „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und vier Unterstützer.

Laut Süddeutsche Zeitung ist der NSU-Prozess „ein Prozess der Superlative: der längste, der größte, der teuerste. Ein Jahrhundertprozess, nur zu vergleichen mit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen, den Auschwitzprozessen und den RAF-Verfahren. Es geht um zehn Morde, drei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle.“

In der medialen Vorbereitung auf das Urteil wurde immer wieder an das Versprechen erinnert, das die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf einer zentralen Gedenkfeier im Februar 2012 gegeben hatte:

Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“

Dass dieses Versprechen nichts wert ist und mit Bedacht nicht eingelöst werden sollte, hat sich nicht erst im Laufe des Prozesses herausgestellt.

Bereits vor Beginn des Prozesses im Jahre 2013 hat die Bundesanwaltschaft angekündigt, worum es in diesem Prozess nicht gehen wird:

  • Gegenstand des Prozesses wird nicht sein, ob der NSU aus mehr als drei Mitgliedern besteht.
  • Nicht aufklärungswürdig ist die Begründetheit des Vorwurfes, dass der Staat in direkter bzw. indirekten Form am Zustandekommen des nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) beteiligt war.
  • Ebenfalls sei es nicht Gegenstand dieses Prozesses, ob und wie viele V-Leute die Taten des NSU ermöglicht bzw. nicht verhindert haben.

 

Diese Prozesslinie hatte der Bundesanwalt Dr. Diemer am 25. Juli 2017 nochmals unterstrichen, als es um die verweigerte Beweiserhebung in diesem Verfahren ging:

Eine Beweisaufnahme, die das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen konnte, weil die Strafprozessordnung dem Grenzen setzte. Rechtsstaatliche Grenzen, die verlangen, das Wesentliche vom strafprozessual Unwesentlichem zu trennen. So ist es schlicht und einfach falsch, wenn kolportiert wird, der Prozess habe die Aufgabe nur teilweise erfüllt, denn mögliche Fehler staatlicher Behörden und Unterstützerkreise – welcher Art auch immer – seien nicht durchleuchtet worden. Mögliche Fehler staatlicher Behörden aufzuklären, ist eine Aufgabe politischer Gremien. Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung von Angehörigen staatlicher Stellen sind nicht aufgetreten.“ (Wortprotokoll der Nebenklage)

Von daher ist die bis heute andauernde Enttäuschung über den fehlenden Aufklärungswillen auch eine Selbsttäuschung, die mit der Weigerung einhergeht, sich nicht mit dem deutlich artikuliertem Faktum auseinanderzusetzen, dass „schonungslose“ Aufklärung weder die Aufgabenstellung der Bundesanwaltschaft war, noch die des Staatsschutzsenats.

Kein-Schlussstrich-2018-Netz

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Der NSU-VS-Komplex – Terror, Staatsgeheimnisse und Nachrichtendienste | Beitrag für die Rote Hilfe Zeitung 3/2018

Über fünf Jahre polizeiliche, staatsanwaltschaftliche und politische „Aufklärung“ liegen hinter uns … und wir wissen bis heute nur eines ganz sicher: Der NSU-VS-Komplex lässt sich als eine Serie von Zufällen, Pannen und persönlichen Fehlentscheidungen zusammenfassen. Diese werden selbstverständlich alle bedauert. Dennoch und erst recht wird an den Anfangsthesen aus dem Jahr 2012 bis zum bitteren Ende festgehalten:

  • Trio-Theorie (Der NSU bestand aus exakt drei Mitgliedern)
  • Es gab dreizehn Jahre lang keine „heiße“ Spur zum NSU
  • Staatliche Institutionen waren weder am Aufbau, an der Vorbereitung und Begehen von NSU-Straftaten, noch an der Verhinderung von möglichen Festnahmen beteiligt

Dass sich all diese Zufälle und eingestandenen Pannen genau dort ereignet haben, wo diese drei Axiome ins Wanken geraten wären, ist kein Zufall, sondern eine konstante, systemische Spur.

Wenn ich die Stimmung und das fast völlige Ausbleiben einer politischen Antwort von Seiten antifaschistischer Gruppen richtig deute, dann liegt das daran, dass man zwar der offiziellen Version weniger Glauben schenkt, aber einen anderen Geschehensablauf nicht beweisen könne. Man verharrt in einer Art Paralyse. Andere Gruppierungen wie NSU Watch in Hessen gehen jedoch noch weiter (zurück). Sie greifen jene an, die die Analyse, „der Rassismus ist das Problem“ (und der Schlüssel), für nicht ausreichend halten, und denuzieren sie als verschwörungstheoretische Irrlichter.

RHZ-3-2018-Cover

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Staatsraison bis zum politichen Selbstmord. „Die schützende Hand“ Teil II

„Die schützende Hand“ und eine, die total abwinkt

Der Polit-Thriller „Die schützende Hand“ von Wolfgang Schorlau hat wohlige Krimi-Ambiente verbreitet und dann eine vernichtende Kritik von unerwarterter Seite ausgelöst.

Dengler - Die schützende Hand

Können Olga (Birgit Minichmayr) und Dengler (Ronald Zehrfeld) die Ungereimtheiten im vorliegenden Fall aufklären?

Im ersten Teil: „Die schützende Hand“ ging es darum, den Film und die Hintergründe des Romans nachzuzeichnen. In Wolfgang Schorlaus gleichnamigen Roman wird der Privatdetektiv Dengler damit beauftragt, die Todesumstände der beiden NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Eisenach-Stregda 2011 zu recherchieren. Am Ende seines Einsatzes stellt er die Selbstmordthese massiv in Frage: https://www.rubikon.news/artikel/die-schutzende-hand

Teil II

Die Ausstrahlung der Romanverfilmung „Die Schützende Hand“ ist vorbei. Die Republik hat die ausgespielte Möglichkeit, dass die offizielle Version vom „einvernehmlichen Selbstmord“ zweier NSU-Mitglieder in Eisenach-Stregda 2011 falsch sein könnte, überlebt. Für gewöhnlich geht dann alles – auch der Prozess in München – weiter wie bisher. Man hält eisern an dem fest, was man in die Anklage gepackt hat und wenn es Risse, Ungereimtheiten und Widersprüche dazu gibt, dann sind das Pannen, die am Fahrplan nichts ändern.

Umso mehr war ich überrascht, dass sich Katharina König-Preuss, Mitglied der Partei „DIE LINKE“ und Mitglied im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zum NSU-Komplex in Thüringen, zu Wort meldete. In einem Beitrag für die Zeitung „Der Freitag“ (Ausgabe 44/2017) wütete sie über den Film, über seine Ausstrahlung und riet all ihren Freundinnen, alles Mögliche zu machen, zum Beispiel alle zehn Sekunden Facebook zu aktualisieren, nur nicht diesen Film anzuschauen.

Ihre Warnung vor dem Film ist alarmierend: „Abseits einer gefühlt bereits Hunderte Male gehörten, längst widerlegten und nun noch verfilmten Verschwörungstheorie, die auch durch abgekühlte Blaustichromantik nicht aus ihrer Langeweile befreit wird, bleibt eine Erkenntnis: Dieser Film thematisiert ebenso wenig wie der Roman die entscheidenden Fragen rund um den NSU-Komplex.“

Ihr Tonus ist besorgniserregend: Alle, die eine andere Version der Ereignisse in Eisenach-Stregda für möglich bis plausibel halten und dies zur Diskussion stellen, sind irre, leiden an dem Verschwörungsvirus, langweilen uns und gehen uns auf die Nerven. Es reicht ihr also nicht zu sagen, was sie an dem Film falsch findet. Sie möchte ihre LeserInnen dazu aufrufen, sich das erst gar nicht anzuschauen. Denn Katharina König-Preuss weiß, dass das alles kalter Kaffee ist, gefühlt und noch mehr gefühlt, widerlegt ist.

Aber dann legt sie noch etwas ganz Wichtiges, ganz Entscheidendes oben drauf: Der Film gehe nicht nur einer falschen Spur nach, er lenke vom Wesentlichen ab! Man reibt sich die Augen, denn alle mit dem NSU-Komplex Beschäftigten haben verständlicherweise große Mühe, „das Wesentliche“ herauszuhauen und darauf zu pochen.

Ganz anders Katharina König-Preuss. Sie hat eine klare und knappe Antwort: Der Film „relativiert und negiert durch Nicht-Thematisierung den zugrunde liegenden Rassismus.“

Das ist wirklich ein starkes Brett und das legt sie nicht umsonst dorthin: Wer will rund um die Lesegemeinde des Freitags nicht für Antirassismus eintreten? Wer will durch Zuschauen gar Beihilfe dabei leisten, sich an der Nicht-Thematisierung von Rassismus zu beteiligen?

Als ich das gelesen haben, stieg die Wut in mir hoch, denn damit fabuliert sie sich einen Kontext zusammen, den sie ansonsten für Verschwörungstheorien bereithält.

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Der Oktoberfestanschlag in München 1980 – Vom irren Einzeltäter und Schutz des Staatswohles

 

 

Oktoberfestanschlag im München-1980-Netz

Der Terroranschlag auf das Oktoberfest in München 1980 liegt heute über 35 Jahre zurück, aber die Art und Weise, wie dieser damals „aufgeklärt“ wurde, kann einiges erhellen, was heute im Kontext der NSU-Terror- und Mordserie noch im Dunkel verweilt.

Gerade hat das Mitteldeutsche Rundfunk eine „Pannenchronik“ zum NSU-Komplex veröffentlicht (Verfassungsschutz und NSU – eine Pannenchronik vom 12. 5.2016), die überwiegend als einmalig bis bedauerlich qualifiziert wird. Wenn man zum Vergleich dazu die „Pannenchronik“ zum Oktoberfestanschlag in München daneben legt, wird man verblüffende Parallelen feststellen: Akten, Asservate und Beweismittel verschwinden, V-Mann-Akten bleiben verschlossen, falsche Fährten werden gelegt, wichtige Spuren unterschlagen, die Aufklärungssabotage als Staatswohl ausgelobt.

Der Terroranschlag auf das Oktoberfest in München ereignete sich am 26. September 1980. Dreizehn Personen wurden ermordet, über 200 zum Teil schwer verletzt. Kurz und doch lang genug wurde dieser Anschlag der Roten Armee Fraktion/RAF zugeschrieben. Dann wurde daraus ein schrecklicher Anschlag eines verwirrten und unpolitischen Einzeltäters. Daran hielt man sich – auch ohne Fakten, denn diese machten einen neonazistischen Anschlag, der von mehreren Personen geplant und ausgeführt wurde, viel wahrscheinlicher, als die ›Einzeltäterthese‹. Auch mehrere Versuche, eine Wiederaufnahme der Ermittlungen einzufordern, wurden abgewiesen. Die Weigerung, mehr als einen (toten) Täter finden zu wollen, dauerte über 30 Jahre.

Ende 2014 erklärte die Generalbundesanwaltschaft, dass sie das Ermittlungsverfahren wieder aufnehmen werde: »Es gebe nun Hinweise, die auf ›bislang unbekannte Mitwisser‹ hindeuten könnten, sagte Generalbundesanwalt Range.« (DER SPIEGEL vom 11.12.2014)

Das ist vor allem der unermüdlichen Arbeit des Opferanwaltes Werner Dietrich zu verdanken. Genau das, was Aufgabe der Ermittlungsbehörden wäre, hat er getan: Hinweisen und Zeugenaussagen zu folgen, die bis heute ›unter den Tisch fielen‹, die der Einzeltäterthese vehement widersprechen.

Der Terroranschlag auf das Oktoberfest in München 1980

Der Wahlkampf zur Bundestagswahl 1980 läuft auf Hochtouren. Die maßgeblichen Parteien, die um die Macht ringen, stimmen ihre WählerInnen auf eine tragödienhafte Schicksalsentscheidung ein, ganz vorneweg CSU/CDU. Ihre Parole lautet nicht mehr und nicht weniger: ›Freiheit statt Sozialismus‹.

Das Gespenst des Kommunismus sollte wieder umgehen, ein Gespenst, mit dem man einen Weltkrieg begann und verlor. Ein Gespenst, das schon so verwirrt ist, dass es gar die SPD systemüberwindender Vorstellungen verdächtigte. Nun galt es wieder einmal, zusammenstehen: die Christlichen, die Nationalen, die Deutschen, die Vaterländischen, die Konservativen. Eine Einladung nach ganz rechts. Mit mörderischen Folgen.

Am 26. September 1980 explodierte im Herzen Bayern, auf dem Oktoberfest in München, eine Bombe – dieses Mal mit militärischen Sprengstoff, am Zugang zur Wiesn in einem Mülleimer deponiert, mit dem klaren Kalkül, x-beliebige BesucherInnen zu töten. Der Plan ging auf blutige Weise auf. Dreizehn Menschen wurden ermordet, über 200 zum Teil schwer verletzt.

Renate Martinez war Mitarbeiterin im Papierhandel. Sie hatte vor, auszuwandern und wollte mit einem Bummel über das Oktoberfest Abschied nehmen. Sie befand sich am Ausgang, »als mich die Druckwelle von hinten traf. Fast gleichzeitig konnte ich den Feuerschein sehen. (…) Ich bin geflogen, und noch im Fliegen habe ich gedacht: Das werden sie den Linken in die Schuhe schieben.« (Es war ein Alptraum, SZ vom 12.12.2014)

Renate Martinez sollte Recht behalten.

Die Spuren waren noch nicht gesichert, geschweige denn ausgewertet, da ließ der Bundeskanzelkandidat von CSU/CDU, Franz Josef Strauß die nächste Bombe platzen. Er bezichtigte die RAF des Anschlages und bot sich sogleich als der Mann an, der mit diesem ›Terror von links‹ ein für alle Mal aufräumen würde.

Sowohl die Bombe als auch die Rettervision passten in die Schicksalsinszenierung. Nur einer der Toten nicht. Bereits einen Tag später stand fest, dass sich auch ein Attentäter unter den Opfern befand: Gundolf Köhler. Seine persönliche und politische Biografie war nicht zu übersehen. Er hatte ein Hitlerbild über seinem Bett hängen. Die RAF verschwand, das Hitlerbild auch. Aus Gundolf Köhler wurde in folgenden zwei Jahren ein junger verwirrter Mann, ein Einzeltäter, der alles hatte, nur kein politisches Motiv. Das war dann auch das Ermittlungsergebnis – bis heute.

Was macht also das Wiederaufnahmeverfahren so brisant, während gleichzeitig der NSU-Prozess in München läuft, der sich der lückenlosen Aufklärung der Mord- und Terrorserie des NSU verschrieben hat?

Es gibt drei Ebenen, die sich hier ineinander schieben und sich auf verblüffende Weise überschneiden:

  1. ZeugInnen, Rechtsanwälte, Journalisten bezweifeln seit Jahren die Einzeltätertheorie und werfen den Ermittlungsbehörden vor, Spuren und Erkenntnissen nicht zu folgen, die einen neonazistischen Hintergrund belegen und die Beteiligung von mehreren Personen verifizieren.
  2. Während immer wieder unterschlagene Fakten und neue öffentlich werden, werden asservierte Beweise Zug um Zug vernichtet. Bereits ein knappes Jahr nach dem Oktoberfestanschlag werden 48 Zigarettenkippen aus Köhlers Auto entsorgt. Dann werden die sichergestellten Bombensplitter für eine spätere Beweiswürdigung vernichtet. Und als wären diese Straftaten im Amt nicht genug, verschwindet ein Arm auf unerklärliche Weise: »Die Bundesanwaltschaft bestätigte (…), dass keine Spuren des Attentats mehr vorhanden sind. ›Die Asservate wurden Ende des Jahres 1997 vernichtet, weil der Fall als aufgeklärt gilt und sämtliche Ermittlungen nach eventuellen Mittätern ergebnislos verlaufen sind‹, sagte Sprecher Frank Wallenta.« (SZ vom 17.5.2010) Begleitend und unterstützend verschwinden Akten bzw. werden unter Verschluss gehalten.
  3. Die Frage steht im Raum: Warum weigern sich staatliche Behörden so vehement dagegen, den neonazistischen Hintergrund dieses Anschlages aufzuklären? Gibt es etwas zu verteidigen, zu schützen, was weit über eine neonazistische Tat hinausreicht? Welches Motiv haben Politiker, Ermittler und Journalisten, die ›Einzeltäterthese‹ zu decken? Warum wird bis heute jeder Zusammenhang zur neonazistischen ›Wehrsportgruppe Hoffmann‹ und anderen paramilitärisch organisierten Neonazis (wie den ›Deutschen Aktionsgruppen‹) geleugnet?

Was macht also diesen neonazistischen Mordanschlag in München 1980 so brisant und aktuell?

Der neonazistische Terroranschlag auf das Oktoberfest in München 1980 wirft lange Schatten – bis in die Gegenwart

Wer glaubt und hofft, vorsätzlich falsche Ermittlungen, Vernichtung von Beweisen, Falschaussagen im Amt, das (Ver-)Decken neonazistischer Strukturen und der politische und mediale Wille, all die zu schützen, beschreiben nur den NSU-VS-Komplex, der sollte sich in gutem Sinnen desillusionieren lassen.

Denn das, was (im besten Fall) als Ermittlungspannen (damals wie heute) ausgeben wird, wird eben nicht durch ›bedauerliche Zufälle‹ zusammengehalten, sondern durch die Zusammenarbeit aller Behörden und aller politischen Institutionen, die an der (Nicht-)Aufklärung beteiligt waren und sind. Die Hoffnung auf etwas Einmaliges, auf eine Vielzahl von Zufällen dient vielleicht auch dem Schutz vor der Tatsache, dass dies eine lange, ungestörte Kontinuität hat.

Kaum eindringlicher lässt sich dies am Oktoberfestanschlag in München 1980 nachzeichnen.

Aber es gibt noch eine viel wichtigere Überschneidung. Im NSU-Kontext kann man an Details belegen, wo und wie staatliche Behörden den Aufbau eines neonazistischen Untergrundes ermöglicht bzw. nicht verhindert haben. Ob diese vielen Puzzles ein Bild ergeben, ob sie nur ›spontan‹ zusammenwirken oder eine Systematik abbilden, ist noch offen. Auch die Frage, ob und wann staatliches Handeln zentral veranlasst, koordiniert und gedeckt wurde (wie z.B. die Aktenvernichtungen in allen Behörden ab November 2011)?

Die Linie zwischen aktiver Unterlassung und passiver Aktivierung eines neonazistischen Untergrundes, zwischen aktivem Gewährenlassen und direkter Unterstützung ist im NSU-Kontext schwer zu ziehen, vor allem im Hinblick auf den Gesamtkomplex.

Ganz anders sieht es hingegen mit dem neonazistischen Terror der 70er und 80er Jahre aus. Was auch damals als schriller Alarmismus und blanke Verschwörungstheorie abgetan wurde, trägt spätestens seit 2013 ein staatliches Hoheitssiegel: Seit über 40 Jahren wurden neonazistische Gruppierungen als legale und terroristische Variante gestärkt und gedeckt und in einen staatlichen Untergrund integriert. Dieser staatseigene Untergrund bekam den Namen ›stay behind‹. Bewaffnet, angeleitet und instruiert wurde er vom Bundesnachrichtendienst/BND.

Das hört sich auch heute noch ungeheuerlich an. Man fühlt sich gleichzeitig an die ›Banalität des Bösen‹ (Hannah Arndt) erinnert, wenn man dazu die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Partei DIE LINKE liest, die im Plenarprotokoll 17/236 dokumentiert ist. Auf die parlamentarische Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE), »welche eigenen Anstrengungen (…) die Bundesregierung in den letzten 20 Jahren unternommen (hat), um die Beteiligung ihrer Behörden an weiteren Tätigkeiten der besagten ›Gladio/Stay behind‹-Truppe der NATO auszuschließen oder zu bestätigen«, erklärte der Staatsminister Eckard von Klaeden:

»Infolge der weltpolitischen Veränderungen hat der Bundesnachrichtendienst in Abstimmung mit seinen alliierten Partnern zum Ende des 3. Quartals 1991 die Stay-behind-Organisation vollständig aufgelöst.« (Plenarprotokoll 17/236, Anlage Nr.15, S. 64 vom 24.4.2013)

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Der Nationalsozialistische Untergrund – eine Baustelle des vom Geheimdienst geführten V-Manns Ralf Marschner

Arbeitgeber des NSU

Ralf Marschner war Mitglied einer Skinhead-Band und lebte bis 2007 in Zwickau. In den 90er Jahren unterhielt er in Zwickau mehrere neonazistische Szeneläden, u.a. ‚The Last Resort Shop’ und ‚Heaven & Hell’. Marschner gehört zum Umfeld des deutschen Ablegers von ‚Blood & Honour‘. Außerdem war er Besitzer eines Zwickauer Bauunternehmens: ‚Bauservice Marschner‘.

Der Neonazi mit dem Rufname ‚Manole‘ spielte nicht nur in der Neonaziszene eine führende Rolle. Er war seit 1992 V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz/BfV.

Sein Deckname „Primus“ ist keine Übertreibung: Marschner wird von seinem V-Mann-Führer mit dem Decknamen Richard Kaldrack beim Bundesamt für Verfassungsschutz als “die einzige wirklich relevante Quelle in dem subkulturellen Bereich in den neuen Bundesländern” (Zeugenvernehmung im Mai 2013 vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss) beschrieben. Laut eines internen Vermerks des BfV sollte der Neonazi Marschner als „Kristallisationspunkt“ (Bild am Sonntag vom 17.4.2016) aufgebaut werden. Das ist ihm – in jeder Hinsicht – gelungen.

 

Ralf-Maschner-V-Mann

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Prof. Hajo Funke über den Aufklärungswillen in Baden-Württemberg

Aufklärung mit Persilschein-Garantie

Mittlerweilen liegt der Bericht der Ermittlungsgruppe Umfeld/EU des Innenministeriums Baden-Württemberg vor. Eigentliche Aufgabe dieser „Ermittlungsgruppe“ war, die Verbindungen zwischen dem Nationalsozialistischen Untergrund/NSU und neonazistischen Strukturen in Baden-Württemberg aufzudecken –  bis hin zu Rolle von Polizisten, die sich in ihrer Freizeit der rassistischen Organisation Ku Klux Klan/KKK angeschlossen haben, die Rolle von V-Leuten, die im Umfeld von Neonazis plaziert waren und nicht zuletzt die Frage beantworten, ob staatliche Behörden bereits vor 2011 von der Existenz des NSU wußten…

Was dabei herausgekommen, hat Prof. Hajo Funke mit kaum noch zu verbergender Fassungslosigkeit zusammengefasst:

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Der NSU ist hiermit aufgelöst – kurzer Prozess… Bericht

Der Nationalsozialistische Untergrund/NSU wird hiermit aufgelöst.

Kurzer Prozess… Bericht

Alles auf...gelöst

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