Die Urteile im NSU-Prozess in München. Alles gesagt?

Für den 11. Juli 2018 wurden die Urteile im NSU-Komplex angekündigt. Sie richten sich gegen das letzte lebende (Gründungs-)Mitglied einer terroristischen Vereinigung namens „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und vier Unterstützer.

Laut Süddeutsche Zeitung ist der NSU-Prozess „ein Prozess der Superlative: der längste, der größte, der teuerste. Ein Jahrhundertprozess, nur zu vergleichen mit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen, den Auschwitzprozessen und den RAF-Verfahren. Es geht um zehn Morde, drei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle.“

In der medialen Vorbereitung auf das Urteil wurde immer wieder an das Versprechen erinnert, das die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf einer zentralen Gedenkfeier im Februar 2012 gegeben hatte:

Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“

Dass dieses Versprechen nichts wert ist und mit Bedacht nicht eingelöst werden sollte, hat sich nicht erst im Laufe des Prozesses herausgestellt.

Bereits vor Beginn des Prozesses im Jahre 2013 hat die Bundesanwaltschaft angekündigt, worum es in diesem Prozess nicht gehen wird:

  • Gegenstand des Prozesses wird nicht sein, ob der NSU aus mehr als drei Mitgliedern besteht.
  • Nicht aufklärungswürdig ist die Begründetheit des Vorwurfes, dass der Staat in direkter bzw. indirekten Form am Zustandekommen des nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) beteiligt war.
  • Ebenfalls sei es nicht Gegenstand dieses Prozesses, ob und wie viele V-Leute die Taten des NSU ermöglicht bzw. nicht verhindert haben.

 

Diese Prozesslinie hatte der Bundesanwalt Dr. Diemer am 25. Juli 2017 nochmals unterstrichen, als es um die verweigerte Beweiserhebung in diesem Verfahren ging:

Eine Beweisaufnahme, die das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen konnte, weil die Strafprozessordnung dem Grenzen setzte. Rechtsstaatliche Grenzen, die verlangen, das Wesentliche vom strafprozessual Unwesentlichem zu trennen. So ist es schlicht und einfach falsch, wenn kolportiert wird, der Prozess habe die Aufgabe nur teilweise erfüllt, denn mögliche Fehler staatlicher Behörden und Unterstützerkreise – welcher Art auch immer – seien nicht durchleuchtet worden. Mögliche Fehler staatlicher Behörden aufzuklären, ist eine Aufgabe politischer Gremien. Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung von Angehörigen staatlicher Stellen sind nicht aufgetreten.“ (Wortprotokoll der Nebenklage)

Von daher ist die bis heute andauernde Enttäuschung über den fehlenden Aufklärungswillen auch eine Selbsttäuschung, die mit der Weigerung einhergeht, sich nicht mit dem deutlich artikuliertem Faktum auseinanderzusetzen, dass „schonungslose“ Aufklärung weder die Aufgabenstellung der Bundesanwaltschaft war, noch die des Staatsschutzsenats.

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„Über 45 V-Leute waren beteiligt“: Geheimdienste und das offene Ende vom NSU-Prozess

Auszüge aus der Pressekonferenz mit RA Sebastian Scharmer und Interview mit Wolf Wetzel zum bevorstehenden Prozessausgang. Sputnik vom 11. Juli 2018

 

Am Mittwoch wird nach 437 Verhandlungstagen ein Urteil im Prozess gegen den „Nationalsozialistischen Untergrund“ erwartet. Zuvor spricht Anwalt Sebastian Scharmer in Berlin vor internationalen Medien. Er vertritt Opfer des rechten Netzwerks, äußert sich zu möglichen Haftstrafen und bedauert, dass der Staat keine Transparenz schaffen will.

Der Dortmunder Rechtsanwalt Sebastian Scharmer geht davon aus, dass vier der fünf Angeklagten im Prozess gegen den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) zu langen Haftstrafen verurteilt werden. Damit meinte er Beate Zschäpe als Hauptangeklagte sowie die Angeklagten Ralf Wohlleben, Holger G. und Andre E., die am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München ihre Urteile erwarten. Diese Gruppe sei aber „nur ein Teil der Personen, die an dem Mord direkt oder indirekt mitbeteiligt gewesen sind. Das ist eine bittere Erkenntnis nach fünf Jahren versuchter Aufklärung in diesem Prozess“, einem der „längsten Indizienprozesse der deutschen Geschichte“. Das sagte Scharmer am Montag im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin vor Vertretern der ausländischen Medien.

Scharmer vertritt in dem Mammut-Verfahren Hinterbliebene des 2006 in Dortmund ermordeten Kioskbesitzers Mehmet Kubasik. Rückblickend habe der Prozess nie das erreichen können, was sich die Öffentlichkeit erhofft hatte. Dies hatte auch mit Problemfeldern zu tun, mit denen der Anwalt im Verlauf des Verfahrens selbst zu kämpfen hatte. „Da waren Szene-Zeugen, also Neonazis, die wir vernommen hatten, die sich im Gerichtssaal dumm oder erinnerungslos gestellt haben.“ Der andere Punkt sei „das Problem der Involvierung der Verfassungsschutzämter“ in dem Fall.

Wird Merkels Versprechen nicht eingelöst?

Noch 2011 hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) der Öffentlichkeit ein „Aufklärungs-Versprechen“ gegeben, dass der Staat „alles tun“ werde, um die Hintergründe des NSU-Komplexes aufzudecken. Davon sei heute nichts mehr zu spüren, so der Rechtsanwalt auf der Pressekonferenz.

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© Sputnik / Alexander Boos / Rechtsanwalt Sebastian Scharmer

„Zum Aufklärungs-Versprechen hätte dazugehört, Transparenz zu schaffen. Gerade auch, um rechte Verschwörungstheorien zu entkräften. Wir wollen wissen, was wirklich los war. Und der deutsche Staat hätte gut daran gehalten, das transparent und offen zu ermitteln. Tut er aber nicht.“

Nach der Pressekonferenz sprach Sputnik mit Wolf Wetzel, der den Prozess seit Jahren als investigativer Journalist intensiv beobachtet.

Anscheinend hat niemand gehört, was der Staatsschutz-Senat 2013 noch vor Prozessbeginn gesagt hat: Das Wesentliche, nämlich eine schonungslose Aufklärung, werde im Prozess nicht verhandelt“, sagte er.

Es sei von vornherein ausgeschlossen worden, zu untersuchen, wie personell und strategisch vernetzt der NSU-Komplex sei. Auch die Nähe der Geheimdienste sollte nie umfassend untersucht werden.

Was soll ein Prozess, der die wesentlichen Fragen ausschließt? Aber das haben der Staatsschutz-Senat und die Generalbundesanwaltschaft konsequent durchgehalten.“

„Überall waren V-Männer“: Welche Rolle spielen Geheimdienste?

„Was wir heute mit Gewissheit sagen können, ist folgendes“, blickte Jurist Scharmer vor den internationalen Medien auf das Verfahren zurück: „Es gab zu jeder Zeit – seit 1998 und vorher schon – an jedem Ort hochdekorierte V-Personen, die im direkten Umfeld von diesen drei Personen – Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe – unterwegs gewesen sind.“ Dies mache deutlich, dass die NSU-Straftaten jederzeit hätten verhindert werden können. Das werfe die Frage nach der staatlichen Mitverantwortung auf.

„Es gibt über 45 V-Leute, die zwischenzeitlich enttarnt sind und die im NSU-Netzwerk aktiv waren“, kommentierte Wetzel im Sputnik-Interview dazu.

Auch diese Akten werden nicht zur Verfügung gestellt, oder wenn, dann geschwärzt. Wenn diese Akten vorgelegt werden würden, wenn man der Bedeutung der V-Leute nachginge, wenn man all das, was Beate Zschäpe auf ihrer viertägigen Flucht tat, vorlegen würde – dann würde der Prozess platzen. Weil der NSU bestand nie aus drei Mitgliedern. V-Leute haben wesentliche und bedeutsame Tatanteile, was den NSU-Komplex angeht.“

Das solle im Prozess jedoch verschwiegen werden.

Erwiesenermaßen haben als NSU-Kameraden getarnte V-Leute „den Untergrund erst ermöglicht: Durch Wohnungen, durch Waffenversorgung, durch Alias-Identitäten. Selbst diese Zusammenarbeit war Gegenstand von Innenminister-Treffen mit dem Verfassungsschutz und mit der Polizei.

Spielt Zschäpe ein Doppelspiel?

Selbst die Rolle von Zschäpe sei bis heute nicht restlos geklärt. Bei ihr wird laut dem Dortmunder Anwalt „ganz sicher eine lebenslange Freiheitsstrafe mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld stehen“. Es könne gut sein, dass das NSU-Mitglied nach der Urteilsverkündung selbst auspacken könnte. Es bestehe die Möglichkeit, dass sie sich „nach dem Urteil doch noch durchringt und sagt: ‚Jetzt sage ich euch, wer alles noch dabei war und wie es wirklich war.‘ Da ich sie nach fünf Jahren Prozess so einschätze, dass sie sich oft die Nächste ist, kann ich mir gut vorstellen, dass das noch passiert.“

Wetzel ergänzte: „Viele Kommentatoren haben zu ihr gesagt: Sie hätte bei ihrem Schlusswort ihre letzte Chance vertan. Indem sie weitgehend geschwiegen hat.“ Das sehe der Experte anders. „Beate Zschäpe schweigt, im Sinne der Anklage. Wer Gerichtsverfahren kennt, der weiß: Dieses Schweigen will sie belohnt sehen.“ Sonst hätte sie zuvor schon mit Wissen über das Treiben von Verfassungsschutz und V-Männern im NSU-Umfeld auspacken können.

Der Dortmunder Jurist forderte abschließend, auch nach der Urteilsverkündung müssten Gesellschaft, Medien und zivilgesellschaftliche Gruppen Druck auf den Generalbundesanwalt ausüben. Damit auch weiterhin nach Helfern des NSU-Komplexes gesucht werden wird. Der Prozess sei insgesamt noch lange nicht abgeschlossen. Trotz der zu erwartenden Urteile am Mittwoch.“

Die Radio-Reportage zum Abschluss des NSU-Prozesses zum Nachhören:

https://soundcloud.com/sna-radio/reportage-zum-ende-des-nsu-prozess-rolle-der-geheimdienste-nicht-aufgeklart

Das komplette Interview mit Wolf Wetzel zum Nachhören:

https://soundcloud.com/sna-radio/nsu-prozess-ende-experte-rolle-der-geheimdienste-sollte-nie-aufgeklart-werden

Quelle: https://de.sputniknews.com/politik/20180711321492948-nsu-prozess-ende-zschaepe/

 

Der NSU-Prozess in München ist fast am Ende

Ein angeblicher „Jahrhundertprozess“, mit 250 Verhandlungstagen, 95 Nebenklägern, 60 Rechtsanwälten, 600 Zeugen, 250 Anträgen und 1.100 Bildern aus dem NS-Untergrund des 21. Jahrhunderts geht zu Ende.

Was ist von der versprochenen Aufklärung übrig?

Warum stützt die Angeklagte Beate Zschäpe mit zwei Einlassungen die Gegenseite, also die Anklage?

Warum kann Rassismus einiges im NSU-VS-Komplex erklären und wann wird Rassismus zur Abdeckplane, mit der ganz andere Motive und Interessen zugedeckt werden sollen?

Ein Fazit vor der Urteilsverkündung in München:

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14. Juni 2018 | Der NSU-VS-Komplex in Wiesbaden

Der Prozess in München, der die Mord- und Terrorserie der neonazistischen Gruppe „NSU“ aufklären soll, ist (fast) am Ende. Die „Altverteidiger“ von Beate Zschäpe fordern Freispruch, die neuen zehn Jahre für ihre Mandantin. Muss man, kann man das verstehen?

 

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Über fünf Jahre diente der Prozess vor allem der Verteidigung von drei Annahmen:

  • Der NSU bestand aus drei Mitgliedern.
  • Zwei davon haben –ohne Mithilfe anderer – zehn Morde begangen.
  • Staatliche Institutionen (Polizei/Geheimdienste) wußten zehn Jahre nichts und waren demzufolge in das, was man dem NSU zuordnet, nicht verwickelt (was vom Gewährenlassen bis hin zur Beihilfe zu Mord reichen würde).

Diese Annahmen sind in ihren zentralen Aussagen nicht einfach „zweifelhaft“ oder „umstritten“, sondern falsch.

Wolf Wetzel, Autor des Buches „Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf?“ wird diese Gegenklage anhand von Indizien und Beweismitteln, die allen zur Verfügung stehen, begründen.

Veranstaltung am Donnerstag, den 14. Juni 2018 um 20 Uhr im Cafe Klatsch in Wiesbaden, Marcobrunnerstraße 9

VeranstalterInnen: AKU, Anarchistisches Forum, Linksroom e.V. & Cafe Klatsch

Heute haben wir die Gewissheit, dass man in der Lage gewesen wäre, die Taten des NSU zu verhindern

Im Folgenden zwei Auszüge aus den im NSU-Prozess gehaltenen Plädoyers. Das erste hat Yvonne Boulgarides gehalten, die Witwe von Theodoros Boulgarides, der am 15.06.2005 in München vom NSU ermordet wurde.

Das zweite Plädoyer hat ihr Rechtsanwalt Yavus Narin gehalten. Beide sind von einer Klarheit geprägt, die andernorts als „Verschwörungsphantasien“ abgetan werden. Dass dies die Bundesanwaltschaft tut, ist erwartbar. Dass dies auch in der „Linken“ geschieht, ist beschämend.

 

Yvonne Boulgarides:

Wie kam es, dass so viele Zeugen von epidemieartigem Gedächtnisverlust befallen wurden? Wieso bekamen V-Personen und ihre V-Mann-Führer nicht gleich eine umfassende Aussagegenehmigung? […] Warum werden diese Leute geschützt? Warum werden nicht die Opfer und ihre Familien geschützt?

Wie viele Opfer wären uns erspart geblieben, hätten die staatlichen Organe ehrenhaft und pflichtbewusst ermittelt? Warum wurden so viele Aktenseiten geschreddert? Warum wurden V-Personen und Unterstützer bis heute nicht angemessen vernommen? Wo sind all die, die durch ihr vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln diese Verbrechen ermöglicht haben? Wieso müssen sie keine Konsequenzen fürchten, wieso werden sie sogar, wie Lother Lingen, der vorsätzlich Akten vernichtet hat, aktiv vor Strafverfolgung geschützt? […]

Es wäre die Aufgabe der entsprechenden Staatsorgane gewesen, der Wahrheitsfindung zu dienen. Leider muss ich an dieser Stelle von einem kompletten Organversagen sprechen. All die zum Teil absurden Auf- und Erklärungsversuche haben uns mit noch mehr Fragen, Misstrauen und Ungewissheit zurückgelassen. (…)

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Drei plus X – Die Bundesanwaltschaft als Türsteher des NSU

Drei plus X – Die Bundesanwaltschaft als Türsteher des NSU

In ihrem Plädoyer am 31. August 2017 im Münchner NSU-Prozess warf die Bundesanwaltschaft dem Neonazi André Eminger faktisch vor, „ein Mitglied der Terrorzelle NSU gewesen zu sein. Er habe nicht nur die rechtsextremistische Einstellung des Trios gekannt, sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten am Donnerstag, sondern er habe auch gewusst, was die drei Rechtsterroristen vorhatten. Weingartens Vorwurf kommt überraschend, weil seine Behörde E. lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt hatte und nicht wegen Mitgliedschaft darin.“ (Andreas Förster, FR vom 1. September 2017)

Was bisher vehement als wilde Spekulation und blanke Verschwörungsfantasie abgetan wurde, bekommt nun den halben Segen der Anklage?

„Er war wahrhaft einer von ihnen, und er war wahrhaft kein unsicherer Kantonist“, sagte der Oberstaatsanwalt. (s.o.)

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Neun Morde – sechs tote Zeugen

„Im Angebot als Todesursachen sind (…) zwei Suizide, einer aus Liebeskummer, einer einfach nur so, außerdem die Lungenembolie einer 20-Jährigen und der „unerkannte Diabetes“ eines V-Mannes im mittleren Lebensalter. Der starb, so die offizielle Version, aus heiterem Himmel am Zuckerschock.“

Ganz offensichtlich konnte selbst die Reporterin der Welt-Gruppe, Hannelore Crolly, dieses Zeugensterben nur mit Sarkasmus aushalten.

Als diese Zeilen im Februar 2016 geschrieben wurden, waren es vier – und wenn man den „Selbstmord“ des Arthur Christ hinzunimmt, fünf.

  • Arthur Christ, 18 Jahre, offizielle Todesursache „Selbstverbrennung“
  • Florian Heilig, 21 Jahre, offizielle Todesursache „Selbstverbrennung“
  • Thomas Richter, 38 Jahre, offizielle Todesursache „Zuckerschock“
  • Melisa Marijanovic, 20 Jahre, offizielle Todesursache „Lungenembolie“
  • Sascha Winter, 31 Jahre, offizielle Todesursache „Selbstmord“

Nun ist eine sechste Zeugin tot. Der PUA in Baden-Württemberg verschweigt ihren Namen. Der Journalist Thomas Moser gibt ihren Namen mit Corinna B. aus Ludwigsburg an:

„Sie starb am 2. Februar 2017. In den 1990er Jahren zählte sie zur rechtsextremen Szene der Stadt und war zeitweise die Freundin von Hans-Joachim S., dessen Name sich auf der bekannten Adressliste von Uwe Mundlos befindet. Vor allem Mundlos und Beate Zschäpe besuchten ab Mitte der 90er bis Anfang der 2000er Jahre regelmäßig ihre Kameraden in Ludwigsburg. Bei solchen Treffen war auch Corinna B. dabei.“

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Sechste (potenzielle) Zeugin im NSU-VS-Komplex in Baden-Württemberg verstorben

Am 8. Februar 2017 wurde der Tod einer weiteren potenziellen Zeugin in Baden-Württemberg bekannt.

Es ist die sechste Zeugin, die für den NSU-VS-Komplex in Baden-Württemberg von Bedeutung war. Sie ist noch namenlos. Die anderen haben Namen:

  • Arthur Christ, 18 Jahre
  • Florian Heilig, 21 Jahre
  • Thomas Richter, 38 Jahre
  • Melisa Marijanovic, 20 Jahre
  • Sascha Winter, 31 Jahre

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Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007 – und seine gezielte Nicht-Aufklärung

NachDenkSeiten-Gastautor Wolf Wetzel[*] setzt mit diesem Beitrag die Zusammenfassung seiner fünfjährigen Recherche zum NSU-VS-Komplex fort. Im Mittelpunkt steht der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007. Der politische Hintergrund, das Motiv und die Anzahl der (möglichen) Täter wechselten im Zuge der „Aufklärung“ so oft, dass es einem schwindlig werden kann und muss. Am Ende dieser Geisterbahn aus Ermittlungen und sagenhaften Pannen steht nun fest, dass dieser Mordanschlag von der neonazistischen Terrorgruppe „NSU“ verübt worden war.
Es gibt auch in diesem Fall viele (bedauerte) Zufälle und Pannen, wie an anderen NSU-Tatorten auch. Das Besondere an dem Fall hier ist, dass sich dieses staatsanwaltschaftliche „Ermittlungsergebnis“ am allerwenigsten auf die polizeilichen Ermittlungsergebnisse stützen kann. Eigentlich grotesk und unhaltbar. Manche würde dazu auch postfaktisch sagen.

publiziert auf NachDenkSeiten vom 30.11.2016: http://www.nachdenkseiten.de/?p=36047

Festplatz-Theresienwiese

Ergänzung:

Dieser Beitrag konzentriert sich auf den unmittelbaren Tatort in Heilbronn. Für die Täterschaft des NSU werden vor allem „Beweise“ angeführt, die man in der Wohnung in Zwickau und im Campingwagen in Eisenach-Stregda 2011 gefunden haben will: Eine Trainingshose, an der sich winzige Blutspritzer von Michèle Kiesewetter befunden haben sollen und die beiden entwendeten Dienstwaffen, die man im ausgebrannten Campingwagen sichergestellt hatte.

Der Bedeutung dieser „Beweise“ geht folgender Beitrag nach: Die Büchse der Pandora |Jahresrückblick: Polizistenmord in Heilbronn. Der dem NSU angelastete Anschlag aus dem Jahr 2007 wirft viele Fragen auf

Das unwahrscheinliche Ende des NSU | Eisenach 2011

NachDenkSeiten-Gastautor Wolf Wetzel[*] ist einer der profiliertesten Experten zum Thema NSU-Komplex. Aktuell fasst Wetzel seine fünfjährige Recherche zum Thema für unsere Leser zusammen. Im ersten Teil dieser Aufarbeitung soll es heute um den Tod der beiden Rechtsterroristen Mundlos und Böhnhardt gehen; also um die Vorgänge, die sich vor ziemlich genau fünf Jahren in Eisenach abgespielt haben.

»Es war ein Zufall, der die größte rechtsterroristische Terrorgruppe auffliegen ließ. Und es war Rentner Stutzke. Am Morgen des 4. November 2011 kam er aus dem Supermarkt in Eisenach, zwei Flaschen Wasser, Bananen, Brötchen in der Tüte, als er zwei Polizisten erzählte: Ja, er habe zwei Männer gesehen, wie sie Fahrräder in ein Wohnmobil luden und losdüsten. Dann wies der Mann den Beamten den Weg, den das Wohnmobil genommen hatte. Kurz darauf entdeckte eine Streife die Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.« (morgenpost.de vom 5.11.2015)

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So wird bis heute die Geschichte ausgerollt, um den Anfang vom Ende der neonazistischen Terrorgruppe NSU zu erzählen – auch wenn tatsächlich fast alles im wahrsten Sinn des Wortes auf dem Kopf steht:

Publiziert auf NachDenkSeiten vom 17. November 2016:

http://www.nachdenkseiten.de/?p=35857#foot_0

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar: Länge 28.30 Minuten

http://www.nachdenkseiten.de/upload/podcast/161117_Das_unwahrscheinliche_Ende_des_NSU_NDS.mp3

Die Umstände rund um den Tatort „Eisenach“, die „Flucht“ von Beate Zschäpe, die sich vier Tage später selbst stellte, beleuchtet der Beitrag aus dem Jahr 2012.

Man hat so auch die Möglichkeit, die Analysen aus dem Jahr 2012 mit den heute zugänglichen Fakten zu vergleichen:

Der „dritte Mann“ des nationalsozialistischen Untergrundes/NSU – ein Anruf genügt …

http://www.nachdenkseiten.de/?p=13772