Die Urteile im NSU-Prozess in München. Alles gesagt?

Für den 11. Juli 2018 wurden die Urteile im NSU-Komplex angekündigt. Sie richten sich gegen das letzte lebende (Gründungs-)Mitglied einer terroristischen Vereinigung namens „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und vier Unterstützer.

Laut Süddeutsche Zeitung ist der NSU-Prozess „ein Prozess der Superlative: der längste, der größte, der teuerste. Ein Jahrhundertprozess, nur zu vergleichen mit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen, den Auschwitzprozessen und den RAF-Verfahren. Es geht um zehn Morde, drei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle.“

In der medialen Vorbereitung auf das Urteil wurde immer wieder an das Versprechen erinnert, das die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf einer zentralen Gedenkfeier im Februar 2012 gegeben hatte:

Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“

Dass dieses Versprechen nichts wert ist und mit Bedacht nicht eingelöst werden sollte, hat sich nicht erst im Laufe des Prozesses herausgestellt.

Bereits vor Beginn des Prozesses im Jahre 2013 hat die Bundesanwaltschaft angekündigt, worum es in diesem Prozess nicht gehen wird:

  • Gegenstand des Prozesses wird nicht sein, ob der NSU aus mehr als drei Mitgliedern besteht.
  • Nicht aufklärungswürdig ist die Begründetheit des Vorwurfes, dass der Staat in direkter bzw. indirekten Form am Zustandekommen des nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) beteiligt war.
  • Ebenfalls sei es nicht Gegenstand dieses Prozesses, ob und wie viele V-Leute die Taten des NSU ermöglicht bzw. nicht verhindert haben.

 

Diese Prozesslinie hatte der Bundesanwalt Dr. Diemer am 25. Juli 2017 nochmals unterstrichen, als es um die verweigerte Beweiserhebung in diesem Verfahren ging:

Eine Beweisaufnahme, die das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen konnte, weil die Strafprozessordnung dem Grenzen setzte. Rechtsstaatliche Grenzen, die verlangen, das Wesentliche vom strafprozessual Unwesentlichem zu trennen. So ist es schlicht und einfach falsch, wenn kolportiert wird, der Prozess habe die Aufgabe nur teilweise erfüllt, denn mögliche Fehler staatlicher Behörden und Unterstützerkreise – welcher Art auch immer – seien nicht durchleuchtet worden. Mögliche Fehler staatlicher Behörden aufzuklären, ist eine Aufgabe politischer Gremien. Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung von Angehörigen staatlicher Stellen sind nicht aufgetreten.“ (Wortprotokoll der Nebenklage)

Von daher ist die bis heute andauernde Enttäuschung über den fehlenden Aufklärungswillen auch eine Selbsttäuschung, die mit der Weigerung einhergeht, sich nicht mit dem deutlich artikuliertem Faktum auseinanderzusetzen, dass „schonungslose“ Aufklärung weder die Aufgabenstellung der Bundesanwaltschaft war, noch die des Staatsschutzsenats.

Kein-Schlussstrich-2018-Netz

Den Rest des Beitrags lesen »

„Über 45 V-Leute waren beteiligt“: Geheimdienste und das offene Ende vom NSU-Prozess

Auszüge aus der Pressekonferenz mit RA Sebastian Scharmer und Interview mit Wolf Wetzel zum bevorstehenden Prozessausgang. Sputnik vom 11. Juli 2018

 

Am Mittwoch wird nach 437 Verhandlungstagen ein Urteil im Prozess gegen den „Nationalsozialistischen Untergrund“ erwartet. Zuvor spricht Anwalt Sebastian Scharmer in Berlin vor internationalen Medien. Er vertritt Opfer des rechten Netzwerks, äußert sich zu möglichen Haftstrafen und bedauert, dass der Staat keine Transparenz schaffen will.

Der Dortmunder Rechtsanwalt Sebastian Scharmer geht davon aus, dass vier der fünf Angeklagten im Prozess gegen den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) zu langen Haftstrafen verurteilt werden. Damit meinte er Beate Zschäpe als Hauptangeklagte sowie die Angeklagten Ralf Wohlleben, Holger G. und Andre E., die am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München ihre Urteile erwarten. Diese Gruppe sei aber „nur ein Teil der Personen, die an dem Mord direkt oder indirekt mitbeteiligt gewesen sind. Das ist eine bittere Erkenntnis nach fünf Jahren versuchter Aufklärung in diesem Prozess“, einem der „längsten Indizienprozesse der deutschen Geschichte“. Das sagte Scharmer am Montag im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin vor Vertretern der ausländischen Medien.

Scharmer vertritt in dem Mammut-Verfahren Hinterbliebene des 2006 in Dortmund ermordeten Kioskbesitzers Mehmet Kubasik. Rückblickend habe der Prozess nie das erreichen können, was sich die Öffentlichkeit erhofft hatte. Dies hatte auch mit Problemfeldern zu tun, mit denen der Anwalt im Verlauf des Verfahrens selbst zu kämpfen hatte. „Da waren Szene-Zeugen, also Neonazis, die wir vernommen hatten, die sich im Gerichtssaal dumm oder erinnerungslos gestellt haben.“ Der andere Punkt sei „das Problem der Involvierung der Verfassungsschutzämter“ in dem Fall.

Wird Merkels Versprechen nicht eingelöst?

Noch 2011 hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) der Öffentlichkeit ein „Aufklärungs-Versprechen“ gegeben, dass der Staat „alles tun“ werde, um die Hintergründe des NSU-Komplexes aufzudecken. Davon sei heute nichts mehr zu spüren, so der Rechtsanwalt auf der Pressekonferenz.

RA Scharner-PK-2018

© Sputnik / Alexander Boos / Rechtsanwalt Sebastian Scharmer

„Zum Aufklärungs-Versprechen hätte dazugehört, Transparenz zu schaffen. Gerade auch, um rechte Verschwörungstheorien zu entkräften. Wir wollen wissen, was wirklich los war. Und der deutsche Staat hätte gut daran gehalten, das transparent und offen zu ermitteln. Tut er aber nicht.“

Nach der Pressekonferenz sprach Sputnik mit Wolf Wetzel, der den Prozess seit Jahren als investigativer Journalist intensiv beobachtet.

Anscheinend hat niemand gehört, was der Staatsschutz-Senat 2013 noch vor Prozessbeginn gesagt hat: Das Wesentliche, nämlich eine schonungslose Aufklärung, werde im Prozess nicht verhandelt“, sagte er.

Es sei von vornherein ausgeschlossen worden, zu untersuchen, wie personell und strategisch vernetzt der NSU-Komplex sei. Auch die Nähe der Geheimdienste sollte nie umfassend untersucht werden.

Was soll ein Prozess, der die wesentlichen Fragen ausschließt? Aber das haben der Staatsschutz-Senat und die Generalbundesanwaltschaft konsequent durchgehalten.“

„Überall waren V-Männer“: Welche Rolle spielen Geheimdienste?

„Was wir heute mit Gewissheit sagen können, ist folgendes“, blickte Jurist Scharmer vor den internationalen Medien auf das Verfahren zurück: „Es gab zu jeder Zeit – seit 1998 und vorher schon – an jedem Ort hochdekorierte V-Personen, die im direkten Umfeld von diesen drei Personen – Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe – unterwegs gewesen sind.“ Dies mache deutlich, dass die NSU-Straftaten jederzeit hätten verhindert werden können. Das werfe die Frage nach der staatlichen Mitverantwortung auf.

„Es gibt über 45 V-Leute, die zwischenzeitlich enttarnt sind und die im NSU-Netzwerk aktiv waren“, kommentierte Wetzel im Sputnik-Interview dazu.

Auch diese Akten werden nicht zur Verfügung gestellt, oder wenn, dann geschwärzt. Wenn diese Akten vorgelegt werden würden, wenn man der Bedeutung der V-Leute nachginge, wenn man all das, was Beate Zschäpe auf ihrer viertägigen Flucht tat, vorlegen würde – dann würde der Prozess platzen. Weil der NSU bestand nie aus drei Mitgliedern. V-Leute haben wesentliche und bedeutsame Tatanteile, was den NSU-Komplex angeht.“

Das solle im Prozess jedoch verschwiegen werden.

Erwiesenermaßen haben als NSU-Kameraden getarnte V-Leute „den Untergrund erst ermöglicht: Durch Wohnungen, durch Waffenversorgung, durch Alias-Identitäten. Selbst diese Zusammenarbeit war Gegenstand von Innenminister-Treffen mit dem Verfassungsschutz und mit der Polizei.

Spielt Zschäpe ein Doppelspiel?

Selbst die Rolle von Zschäpe sei bis heute nicht restlos geklärt. Bei ihr wird laut dem Dortmunder Anwalt „ganz sicher eine lebenslange Freiheitsstrafe mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld stehen“. Es könne gut sein, dass das NSU-Mitglied nach der Urteilsverkündung selbst auspacken könnte. Es bestehe die Möglichkeit, dass sie sich „nach dem Urteil doch noch durchringt und sagt: ‚Jetzt sage ich euch, wer alles noch dabei war und wie es wirklich war.‘ Da ich sie nach fünf Jahren Prozess so einschätze, dass sie sich oft die Nächste ist, kann ich mir gut vorstellen, dass das noch passiert.“

Wetzel ergänzte: „Viele Kommentatoren haben zu ihr gesagt: Sie hätte bei ihrem Schlusswort ihre letzte Chance vertan. Indem sie weitgehend geschwiegen hat.“ Das sehe der Experte anders. „Beate Zschäpe schweigt, im Sinne der Anklage. Wer Gerichtsverfahren kennt, der weiß: Dieses Schweigen will sie belohnt sehen.“ Sonst hätte sie zuvor schon mit Wissen über das Treiben von Verfassungsschutz und V-Männern im NSU-Umfeld auspacken können.

Der Dortmunder Jurist forderte abschließend, auch nach der Urteilsverkündung müssten Gesellschaft, Medien und zivilgesellschaftliche Gruppen Druck auf den Generalbundesanwalt ausüben. Damit auch weiterhin nach Helfern des NSU-Komplexes gesucht werden wird. Der Prozess sei insgesamt noch lange nicht abgeschlossen. Trotz der zu erwartenden Urteile am Mittwoch.“

Die Radio-Reportage zum Abschluss des NSU-Prozesses zum Nachhören:

https://soundcloud.com/sna-radio/reportage-zum-ende-des-nsu-prozess-rolle-der-geheimdienste-nicht-aufgeklart

Das komplette Interview mit Wolf Wetzel zum Nachhören:

https://soundcloud.com/sna-radio/nsu-prozess-ende-experte-rolle-der-geheimdienste-sollte-nie-aufgeklart-werden

Quelle: https://de.sputniknews.com/politik/20180711321492948-nsu-prozess-ende-zschaepe/

 

Der NSU-VS-Komplex – Terror, Staatsgeheimnisse und Nachrichtendienste | Beitrag für die Rote Hilfe Zeitung 3/2018

Über fünf Jahre polizeiliche, staatsanwaltschaftliche und politische „Aufklärung“ liegen hinter uns … und wir wissen bis heute nur eines ganz sicher: Der NSU-VS-Komplex lässt sich als eine Serie von Zufällen, Pannen und persönlichen Fehlentscheidungen zusammenfassen. Diese werden selbstverständlich alle bedauert. Dennoch und erst recht wird an den Anfangsthesen aus dem Jahr 2012 bis zum bitteren Ende festgehalten:

  • Trio-Theorie (Der NSU bestand aus exakt drei Mitgliedern)
  • Es gab dreizehn Jahre lang keine „heiße“ Spur zum NSU
  • Staatliche Institutionen waren weder am Aufbau, an der Vorbereitung und Begehen von NSU-Straftaten, noch an der Verhinderung von möglichen Festnahmen beteiligt

Dass sich all diese Zufälle und eingestandenen Pannen genau dort ereignet haben, wo diese drei Axiome ins Wanken geraten wären, ist kein Zufall, sondern eine konstante, systemische Spur.

Wenn ich die Stimmung und das fast völlige Ausbleiben einer politischen Antwort von Seiten antifaschistischer Gruppen richtig deute, dann liegt das daran, dass man zwar der offiziellen Version weniger Glauben schenkt, aber einen anderen Geschehensablauf nicht beweisen könne. Man verharrt in einer Art Paralyse. Andere Gruppierungen wie NSU Watch in Hessen gehen jedoch noch weiter (zurück). Sie greifen jene an, die die Analyse, „der Rassismus ist das Problem“ (und der Schlüssel), für nicht ausreichend halten, und denuzieren sie als verschwörungstheoretische Irrlichter.

RHZ-3-2018-Cover

Den Rest des Beitrags lesen »

Erklärung zu dem Ende unserer Mitarbeit beim Onlinemagazin „Rubikon“

von Bernard Schmid, Markus Mohr und Matthias Reichelt

Berlin/ Paris, den 14. Mai 2018

„Erklärung zu dem Ende unserer Mitarbeit beim Onlinemagazin „Rubikon“

Mit Interesse haben wir im vergangenen Jahr den Start des Onlinemagazins Rubikon verfolgt und dieses Medium auch mit ein paar kostenfrei zur Verfügung gestellten Beiträgen unterstützt.

Am 28. April wurden wir von Rubikon darüber informiert, dass am 24. April 2018 der Psychiater und  Psychoanalytiker Hans-Joachim Maaz in den Beirat seines Onlinemagazins berufen worden ist.

URL: https://www.rubikon.news/beirat

Von einem Autor wird diese anscheinend ohne Abstimmung mit den anderen Mitgliedern des Beirates getroffene Entscheidung auf Rubikon als „Rückenwind“ für das Onlinemagazin bejubelt.

Da ist in beunruhigender Weise etwas daran, wir jubeln aber gerade deshalb nicht mit.

Auf die von Jens Wernicke hier in der Personalie Maaz vermutlich einsam getroffene Entscheidung haben wir zunächst mit Irritation und dann mit Verärgerung reagiert. Die Gründe dafür wollen wir der Öffentlichkeit nicht vorenthalten, sie sind politisch wichtig.

Über das publizistische Lebenswerk von Maaz sind wir nicht im Einzelnen orientiert, wir erlauben uns dazu auch kein Urteil. Allerdings ist er einer der prominenten Unterzeichner der „Erklärung 2018

Bei diesem überschaubaren Text handelt es sich um ein bedeutendes Manifest der politischen Rechten der BRD. Er wird von Rechtskonservativen, Deutschnationalen, Völkischen, Rassisten bis hin zu Faschisten unterstützt. In seinem Wortlaut baut er mit dem Schlüsselbegriff einer „illegalen Masseneinwanderung“, die es in der BRD auch heute noch geben soll, auf einer klaren Lüge auf. Denn es gab nie eine illegale Masseneinwanderung und gibt sie auch heute nicht. Die „Erklärung 2018“ hat also mit der politischen Realität dieses Landes weder früher noch heute zu tun. Hunderttausende von Flüchtlingen, die damals auch die BRD erreicht haben, sind nicht „illegal“ eingewandert, sondern haben ihr Recht auf Migration wahrgenommen, um Krieg, Armut und schlechten Lebensbedingungen zu entkommen. Die gegen die Flüchtlinge gespitzte „Illegalitäts-„Lüge wird von den Textverfasserinnen mit der Suggestion, dass „die rechtsstaatliche Ordnung an den Grenzen unseres Landes wiederhergestellt“ werden müsste, knallhart mit einer Law- and Order-Perspektive verschraubt.

Den Rest des Beitrags lesen »

Über Macht- und Entscheidungsstrukturen „alternativer Medien“

Der Rubikon ist überschritten – in sieben Etappen

Ich habe von Anfang an das Projekt „Rubikon“ getragen und unterstützt. Ich bin in die Redaktion miteingestiegen. Ich bin im September 2017 ausgetreten, weil die politischen und persönlichen Differenzen mit Jens Wernicke zu groß wurden. Ich blieb Autor von zwei Kolumnen, in der Hoffnung, mit diesem Abstand der Idee treu zu bleiben und Zeit zu haben für einen besseren Umgang, für die Schaffung von Strukturen, die nicht immer in einen Konflikt Jens Wernicke versus X münden.

Im Januar 2018 gab ich auf und beendete meine Autorenschaft. Es hat mich viel Kraft gekostet, an „Rubikon“ mitzuarbeiten und viel Kraft, jetzt auszusteigen.

Rubikon ist eine Online-Portal, das Anfang 2017 ins Netz, also an die Öffentlichkeit ging. Die Idee war, nicht nur die privat-öffentliche Medienlandschaft zu kritisieren, deren Inhalte man müde war, sondern dem etwas Besseres entgegenzusetzen, ganz nach dem anpackenden Motto von Erich Kästner: „Es passiert nichts Gutes, außer man tut es“.

Ich war von der Idee angetan und habe die Plattform für die „kritische Masse“ von Anfang unterstützt.

Und da man nicht gerade neu auf der Welt ist, wusste ich, dass es auch bei diesem Projekt Anlaufschwierigkeiten, Holprigkeiten, Fehler und notwendige Streits und erkämpfte Klärungen geben wird:

Ich hatte dir (Jens Wernicke, d.V.) in einem unserer letzten Telefonate zu dieser Problematik gesagt, dass das gute Projekt einen notwendigen „Geburtsfehler“ hat. Du hast das meiste in die Wege geleitet, die anderen haben nur „zugearbeitet“. Irgendeiner deiner Freunde hat in einer Mail geschrieben: ‚Du bist der Kapitän auf der Kommandobrücke und wir (deine Freunde) die Ruderer.‘

Es ist – wie Du mal geschrieben hast – „Dein Haus“, das du dir von niemand nehmen lassen willst.

Ich weiß, wie schwer es ist, aus der Ausgangsposition herauszukommen und nicht nur „Gäste“ zur Mitarbeit – bei Wohlgefallen – einzuladen. Ich habe Dir auch gesagt, dass die Angst, das Haus wird dir weggenommen, einer Gefahr um die Null gleicht. Du bist Gesellschafter und Geschäftsführer – von den Machtbefugnissen hast du alles in der Hand! Das solltest du wirklich mal begreifen. Ansonsten bekomme ich immer wieder das Gefühl, dass ich geschätzt und gebraucht werde, wenn es dir passt, ansonsten wird mein Engagement als „Spiegelfechterei“ disliked.

Genau das hast du (und ich) bei NDS erlebt. Das ändert man aber nicht, indem man diese Machtstrukturen reproduziert und potenziert: Geschäftsführer und Chefredaktion in einer Person und dann ein Team …. (wo gab und gibt es so etwas).“ (E-Mail vom 28.5.2017)

Plakate-Netz

 

Den Rest des Beitrags lesen »

Der 10.800 Euro Plan. In Gedenken an Oury Jalloh.

Wenn das Offensichtliche wie ein „Gefährder“ behandelt wird

Statt in Zweifeln und hilflosen Anklagen zu verharren, darauf zu warten, dass doch noch das passiert, was seit zwölf Jahren unterlassen wird, hat nun die gemeinnützige PixelHELPER Foundation den nächsten Schritt gemacht, um auf juristische und politische Untätigkeit mit gesellschaftlichem Engagement zu antworten. Sie hat genau die Summe zur Aufklärung des Falls Jalloh bereitgestellt, die der frühere Dienstgruppenleiter Andreas S. als Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung bezahlen musste: 10.800 Euro.

„Die gemeinnützige PixelHELPER Foundation kämpft mit ungewöhnlichen Mitteln gegen gesellschaftliche Missstände. Oft werden mit Lichtprojektoren von fahrenden Autos aus Lichtkunstkarikaturen auf internationale Botschaften projiziert. Diese Form des politischen Protestes wurde schon gegen die Überwachungsprojekte der NSA, Waffenlieferungen an Saudi-Arabien oder für Tierrechte eingesetzt. Oft setzen die teilnehmenden Künstler modernste Technik & alle Werkzeuge der Satire ein um Probleme in den Fokus der medialen Berichterstattung zu stellen. Der Fokus unserer Arbeit liegt auf Menschenrechten, insbesondere die Freilassung von politischen Gefangenen & Staaten, die gegen die Genfer Menschenrechtskonvention verstoßen.“ (1)

 

Warum sie im „Fall Jalloh“ zur Tat schreitet, beschreibt sie wie folgt:

„Oury war ein Flüchtling aus Sierra Leone, er wurde 37 Jahre alt. Er starb am 7. Januar 2005 in der Arrestzelle Nummer fünf im Keller der Polizeiwache Dessau. Der frühere Dienstgruppenleiter Andreas S. musste nur eine Geldstrafe von 10.800 Euro wegen fahrlässiger Tötung zahlen, dieser Beitrag wurde sogar von der Gewerkschaft der Polizei übernommen, er soll die Gegensprechanlage leise gedreht haben, weil er sich beim Telefonieren belästigt fühlte. Ein Skandal für den deutschen Rechtsstaat und vielleicht nur die Spitze des Eisberges von vielen ungeklärten Morden in Dessau und Umgebung.“

Rote-Flora-Transparent-2017

Den „Fall Jalloh“ haben wir ausführlich dokumentiert, vor allem den zähen und ermutigenden Einsatz der Initiative „Break the silence. Das war Mord.“

Eine Laudatio auf die Initiative „Break the silence. Das war Mord.“ In Gedenken an Oury Jalloh: https://www.rubikon.news/artikel/das-war-mord

Und noch ergänzend ein nicht ganz so kleines Detail zur fortgesetzten Vertuschung und Sabotage einer Aufklärung:

Mitte November 2017 hatte sich der Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad im Rechtsausschuss erklärt. Dort begründete er die Einstellung der Ermittlungen damit, dass die „Gutachter (…) die These von der Selbstverbrennung des Mannes weder belegen noch ausschließen können“.

Verschwiegen hatte der Generalstaatsanwalt den ParlamentarierInnen jedoch, dass der Leitende Oberstaatsanwalt von Dessau-Roßlau, Folker Bittmann, im April desselben Jahres zu dem Schluss gekommen ist, dass Mord die wahrscheinlichste Todesursache ist.

„Dieser Widerspruch in den Aussagen lässt sich anders als durch Täuschung nicht erklären“, sagt die Linken-Abgeordnete Henriette Quade nun. (2)

Mely Kiyak, die einige der besten Kolumnen zum NSU-VS-Komplex geschrieben hat, hat auch etwas Markantes zum Fall Jalloh geschrieben:

„Es ist alles wie gehabt. Wie beim NSU. Die Prämisse, dass ein vermeintlich oder tatsächlich ausländisches Opfer zunächst immer ein Täter ist, ist ein in Deutschland alltäglicher Ermittlungsansatz. (…)

Deshalb dauern diese Art Ermittlungen oft Jahre und Jahrzehnte an. Weil man Umwege gehen muss. Weil man das Offensichtliche gegen den Widerstand derjenigen beweisen muss, deren eigentliche Aufgabe es wäre, Verbrechen zu ahnden und nicht zu begehen.“ (3)

 

Bitte unterstützt diese Initiative durch Spenden. Denn es bedarf neben Mut und Zeit eben auch eines Batzen Geldes, um die vielen Hakenkrallen zu lösen, die an den Fall Jalloh angebracht wurden.

Wolf Wetzel

Mehr Informationen auf www.PixelHELPER.org/de/ouryjalloh

Quellen:

 

Staatsraison bis zum politichen Selbstmord. „Die schützende Hand“ Teil II

„Die schützende Hand“ und eine, die total abwinkt

Der Polit-Thriller „Die schützende Hand“ von Wolfgang Schorlau hat wohlige Krimi-Ambiente verbreitet und dann eine vernichtende Kritik von unerwarterter Seite ausgelöst.

Dengler - Die schützende Hand

Können Olga (Birgit Minichmayr) und Dengler (Ronald Zehrfeld) die Ungereimtheiten im vorliegenden Fall aufklären?

Im ersten Teil: „Die schützende Hand“ ging es darum, den Film und die Hintergründe des Romans nachzuzeichnen. In Wolfgang Schorlaus gleichnamigen Roman wird der Privatdetektiv Dengler damit beauftragt, die Todesumstände der beiden NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Eisenach-Stregda 2011 zu recherchieren. Am Ende seines Einsatzes stellt er die Selbstmordthese massiv in Frage: https://www.rubikon.news/artikel/die-schutzende-hand

Teil II

Die Ausstrahlung der Romanverfilmung „Die Schützende Hand“ ist vorbei. Die Republik hat die ausgespielte Möglichkeit, dass die offizielle Version vom „einvernehmlichen Selbstmord“ zweier NSU-Mitglieder in Eisenach-Stregda 2011 falsch sein könnte, überlebt. Für gewöhnlich geht dann alles – auch der Prozess in München – weiter wie bisher. Man hält eisern an dem fest, was man in die Anklage gepackt hat und wenn es Risse, Ungereimtheiten und Widersprüche dazu gibt, dann sind das Pannen, die am Fahrplan nichts ändern.

Umso mehr war ich überrascht, dass sich Katharina König-Preuss, Mitglied der Partei „DIE LINKE“ und Mitglied im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zum NSU-Komplex in Thüringen, zu Wort meldete. In einem Beitrag für die Zeitung „Der Freitag“ (Ausgabe 44/2017) wütete sie über den Film, über seine Ausstrahlung und riet all ihren Freundinnen, alles Mögliche zu machen, zum Beispiel alle zehn Sekunden Facebook zu aktualisieren, nur nicht diesen Film anzuschauen.

Ihre Warnung vor dem Film ist alarmierend: „Abseits einer gefühlt bereits Hunderte Male gehörten, längst widerlegten und nun noch verfilmten Verschwörungstheorie, die auch durch abgekühlte Blaustichromantik nicht aus ihrer Langeweile befreit wird, bleibt eine Erkenntnis: Dieser Film thematisiert ebenso wenig wie der Roman die entscheidenden Fragen rund um den NSU-Komplex.“

Ihr Tonus ist besorgniserregend: Alle, die eine andere Version der Ereignisse in Eisenach-Stregda für möglich bis plausibel halten und dies zur Diskussion stellen, sind irre, leiden an dem Verschwörungsvirus, langweilen uns und gehen uns auf die Nerven. Es reicht ihr also nicht zu sagen, was sie an dem Film falsch findet. Sie möchte ihre LeserInnen dazu aufrufen, sich das erst gar nicht anzuschauen. Denn Katharina König-Preuss weiß, dass das alles kalter Kaffee ist, gefühlt und noch mehr gefühlt, widerlegt ist.

Aber dann legt sie noch etwas ganz Wichtiges, ganz Entscheidendes oben drauf: Der Film gehe nicht nur einer falschen Spur nach, er lenke vom Wesentlichen ab! Man reibt sich die Augen, denn alle mit dem NSU-Komplex Beschäftigten haben verständlicherweise große Mühe, „das Wesentliche“ herauszuhauen und darauf zu pochen.

Ganz anders Katharina König-Preuss. Sie hat eine klare und knappe Antwort: Der Film „relativiert und negiert durch Nicht-Thematisierung den zugrunde liegenden Rassismus.“

Das ist wirklich ein starkes Brett und das legt sie nicht umsonst dorthin: Wer will rund um die Lesegemeinde des Freitags nicht für Antirassismus eintreten? Wer will durch Zuschauen gar Beihilfe dabei leisten, sich an der Nicht-Thematisierung von Rassismus zu beteiligen?

Als ich das gelesen haben, stieg die Wut in mir hoch, denn damit fabuliert sie sich einen Kontext zusammen, den sie ansonsten für Verschwörungstheorien bereithält.

Den Rest des Beitrags lesen »

Wenn Bücklinge den aufrechten Fighter spielen

Die Neue Rheinische Zeitung Online (NRhZ) vergibt jedes Jahr den „Karl“-Preis, in Anlehnung an Karl Marx. Dieses Jahr ging er an Ken Jebsen. Er betreibt den Youtube-Kanal KenFM. Ken Jebsen ist viel: streitwütig, haarig, untragbar, geduldig, nachfragend, mutig, suchend, irrend und bereichernd.

Das sollte gefeiert werden, in Berlin, im Kino Babylon, eine alte linke Adresse. Dann liefen die Drähte heiß und Strippen wurden gezogen, ganz ohne sich in dunklen Räumen zu verschwören. Einfach so, weil man Berliner Kultursenator ist, weil man mit diesem Posten spielen kann, weil man einen Etat hat, ohne mit dem Geld zu klimpern.

Dieser Mann ist nicht nur Kultursenator in Berlin, sondern auch noch „LINKER“, also Mitglied in der Partei „DIE LINKE“, die mit der SPD zusammen die Regierung bildet. DIE LINKE tritt gerne für die Rechte von Minderheiten ein, sie will die Armut bekämpfen, für mehr Gerechtigkeit sorgen, gegen Krieg, gegen Rassismus und Antisemitismus sein und setzt sich gegen Unterdrückung und Meinungsfreiheit ein. Im Wahlkampf, auf jeden Fall.

Mit diesem institutionellen Gewicht und politischen Image tritt er nun in die Arena, der Kultursenator Klaus Lederer und weiß, wie man seine Stadt sauber hält:

Ich bin entsetzt, dass ein Kulturort in Berlin diesem Jahrmarkt der Verschwörungsgläubigen und Aluhüte eine Bühne bietet. Vom Geschäftsführer des Kinos Babylon würde ich mir angesichts dessen die Courage wünschen, zu sagen: Als Plattform für diesen Wahnsinn stehen wir nicht zur Verfügung.“

Den Rest des Beitrags lesen »

Was Antisemitismus ist, bestimmen immer noch wir Abgeordnete

Die Antisemitenmacher bei der Arbeit.

 

Der Publizist Abraham Melzer weiß, was Antisemitismus ist, wer ihn propagiert, wer ihn in eine mörderische Politik umgesetzt hat. Seine halbe Familie ist in Auschwitz ermordet worden.

Aber das reicht noch lange nicht, um hier zu reden – schon gar nicht in Frankfurt. Dort wissen es Stadtverordnete besser, ganz besonders in dem Bundesland Hessen.

Parteien, die jahrzehntelang die Renazifizierung vorangetrieben haben, Nazis in ihren Reihen und in allen Institutionen eine neue Heimat geboten haben und/oder in Terrorgruppen organisiert hatten, um sie als „stay-behind“-Truppen einzusetzen (Stichwort: Gladio) und … parteiübergreifend Polizei und Geheimdienste bei der Nichtverfolgung der neonazistischen Terrorgruppe „NSU“ in Schutz nehmen und die Aufklärung dieser Mordserie bis heute massiv behindern und sabotieren – gerade auch in Hessen, wo der Geheimdienst (der sich als Verfassungsschutz ausgibt) Unterlagen, die zur Aufklärung beitragen könnten, bis zum Jahr 2134 unzugänglich macht.

In diesem politischen Umfeld wird dem Publizisten Abraham Melzer gelehrt, was Antisemitismus ist, wer Antisemit ist und wie man das hier „bekämpft“.

 

„Antisemitismus in Frankfurt | Abraham Melzer darf nicht lesen. Der Publizist Abraham Melzer darf sein Buch „Die Antisemitenmacher“ nicht im Bürgerhaus Gallus vorstellen.“ So titelt die Frankfurter Rundschau ihre Meldung.

Unter dem erbärmlichen Schutzschild „Dem Antisemitismus keinen Raum geben“ wurde ein Mietvertrag der Räumlichkeiten einer städtischen Einrichtung gekündigt. Dort sollte am nächsten Freitag, dem 13. Oktober im Bürgerhaus Gallus eine Buchvorstellung mit besagtem Publizisten stattfinden. Die Weigerung, diese stattfinden zu lassen, könnte man als Preview seines Anliegens nehmen: „Die Antisemitenmacher“.

Dass Abraham Melzer diese Verbotspraxis ein „Unding“ nennt, ist geradezu höflich. Dass ein solcher Mann sein Anliegen damit begründen muss, dass er „in der israelischen Armee gedient“ habe, das er Israel „liebe“, aber nicht „blind“ schmerzt.

Aber noch bedrückender ist, wie still diese Dreistigkeit und Unverfrorenheit hingenommen wird.

Dittfurth-Beck-2017

Wer den politischen Kontext dieses Verbots verstehen will, die Vorgeschichte und die Allianzen, die sich für eine solche Politik zusammengefunden haben, den verweisen wir auf zwei Beiträge:

50 Jahre Besatzung. Eine Tagung in Frankfurt wirft die Frage auf: Was ist daran Kritik und was Antisemitismus? https://www.rubikon.news/artikel/50-jahre-israelische-besatzung-in-palastina-eine-tagung-in-frankfurt

Ohne große Zwischenfälle: https://www.rubikon.news/artikel/ohne-grosse-zwischenfalle

 

Veröffentlicht in Antifaschismus, Imperialismus, Nationalismus, Neonazismus, Politik, Rassismus, Repression, Verfassungs-Bruch-Schutz. Schlagwörter: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , . 2 Comments »

No nos representan! (Sie repräsentieren uns nicht!)

No nos representan! (Sie repräsentieren uns nicht!)

Ein mehrspuriger Streifzug durch die verschiedenen Bewegungen in Spanien von 2006 bis 2012.

Von Anja Steidinger

Auszug aus dem Buch: Aufstand in den Städten – Krise, Proteste, Strategien, Hg. Wolf Wetzel, Unrast Verlag, 2012

 Alles, was ich mir wünsche, ist wieder als Taxifahrer arbeiten zu können, um meine Familie zu ernähren, meinem Sohn ein Eis kaufen zu können – ich bin kein politischer Handelnder, ich bin auch kein Hausbesetzer – ich möchte meine Familie, meine Arbeit, meine Wohnung.

So beschreibt José R., 52 Jahre, arbeitsloser Taxifahrer, seine soziale Lage. Er beginnt, nachts Taxis zu stehlen, um auf diese Art und Weise seinen Beruf als Taxifahrer nachzugehen: Kunden in der katalanischen Hauptstadt Barcelona von A nach B zu fahren. Die entwendeten Taxis parkt er nach erledigter Arbeit am Straßenrand und hinterlässt im Handschuhfach einen Umschlag mit Geld für den Benzinverbrauch.

Als ihm die Polizei nach mehreren Verhaftungen mit Gefängnis droht, wendet er sich an das Kollektiv Dinero Gratis (“Wir wollen keine Arbeit, wir wollen Geld. Geld umsonst!”)[1], das ihn davon überzeugen will, dass das Taxistehlen keine kriminelle Handlung, sondern eine politische Geste gegen das kriminelle System des Kapitalismus ist, in dem sich jede/r Einzelne selbst überlassen bleibe. Der anarchosyndikalistische Rechtsanwalt Francesc Arnau bietet José an, ihn zu verteidigen und begründet das Taxistehlen mit Josés Recht, gegen die ihm widerfahrende soziale Ungerechtigkeit der Arbeitslosigkeit anzugehen. Für José aber ist klar, er möchte weder ein politischer Held sein, weder Geld geschenkt bekommen, noch Häuser oder Plätze besetzen. Er fordert lediglich eine würdige Arbeit, einen würdigen Wohnraum –und er möchte auf keinen Fall ins Gefängnis.

Spanien-19N - 2011/12

Nehmt euch die Strasse

Den Rest des Beitrags lesen »