Die Urteile im NSU-Prozess in München. Alles gesagt?

Für den 11. Juli 2018 wurden die Urteile im NSU-Komplex angekündigt. Sie richten sich gegen das letzte lebende (Gründungs-)Mitglied einer terroristischen Vereinigung namens „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und vier Unterstützer.

Laut Süddeutsche Zeitung ist der NSU-Prozess „ein Prozess der Superlative: der längste, der größte, der teuerste. Ein Jahrhundertprozess, nur zu vergleichen mit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen, den Auschwitzprozessen und den RAF-Verfahren. Es geht um zehn Morde, drei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle.“

In der medialen Vorbereitung auf das Urteil wurde immer wieder an das Versprechen erinnert, das die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf einer zentralen Gedenkfeier im Februar 2012 gegeben hatte:

Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“

Dass dieses Versprechen nichts wert ist und mit Bedacht nicht eingelöst werden sollte, hat sich nicht erst im Laufe des Prozesses herausgestellt.

Bereits vor Beginn des Prozesses im Jahre 2013 hat die Bundesanwaltschaft angekündigt, worum es in diesem Prozess nicht gehen wird:

  • Gegenstand des Prozesses wird nicht sein, ob der NSU aus mehr als drei Mitgliedern besteht.
  • Nicht aufklärungswürdig ist die Begründetheit des Vorwurfes, dass der Staat in direkter bzw. indirekten Form am Zustandekommen des nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) beteiligt war.
  • Ebenfalls sei es nicht Gegenstand dieses Prozesses, ob und wie viele V-Leute die Taten des NSU ermöglicht bzw. nicht verhindert haben.

 

Diese Prozesslinie hatte der Bundesanwalt Dr. Diemer am 25. Juli 2017 nochmals unterstrichen, als es um die verweigerte Beweiserhebung in diesem Verfahren ging:

Eine Beweisaufnahme, die das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen konnte, weil die Strafprozessordnung dem Grenzen setzte. Rechtsstaatliche Grenzen, die verlangen, das Wesentliche vom strafprozessual Unwesentlichem zu trennen. So ist es schlicht und einfach falsch, wenn kolportiert wird, der Prozess habe die Aufgabe nur teilweise erfüllt, denn mögliche Fehler staatlicher Behörden und Unterstützerkreise – welcher Art auch immer – seien nicht durchleuchtet worden. Mögliche Fehler staatlicher Behörden aufzuklären, ist eine Aufgabe politischer Gremien. Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung von Angehörigen staatlicher Stellen sind nicht aufgetreten.“ (Wortprotokoll der Nebenklage)

Von daher ist die bis heute andauernde Enttäuschung über den fehlenden Aufklärungswillen auch eine Selbsttäuschung, die mit der Weigerung einhergeht, sich nicht mit dem deutlich artikuliertem Faktum auseinanderzusetzen, dass „schonungslose“ Aufklärung weder die Aufgabenstellung der Bundesanwaltschaft war, noch die des Staatsschutzsenats.

Kein-Schlussstrich-2018-Netz

Den Rest des Beitrags lesen »

Der NSU-VS-Komplex – Terror, Staatsgeheimnisse und Nachrichtendienste | Beitrag für die Rote Hilfe Zeitung 3/2018

Über fünf Jahre polizeiliche, staatsanwaltschaftliche und politische „Aufklärung“ liegen hinter uns … und wir wissen bis heute nur eines ganz sicher: Der NSU-VS-Komplex lässt sich als eine Serie von Zufällen, Pannen und persönlichen Fehlentscheidungen zusammenfassen. Diese werden selbstverständlich alle bedauert. Dennoch und erst recht wird an den Anfangsthesen aus dem Jahr 2012 bis zum bitteren Ende festgehalten:

  • Trio-Theorie (Der NSU bestand aus exakt drei Mitgliedern)
  • Es gab dreizehn Jahre lang keine „heiße“ Spur zum NSU
  • Staatliche Institutionen waren weder am Aufbau, an der Vorbereitung und Begehen von NSU-Straftaten, noch an der Verhinderung von möglichen Festnahmen beteiligt

Dass sich all diese Zufälle und eingestandenen Pannen genau dort ereignet haben, wo diese drei Axiome ins Wanken geraten wären, ist kein Zufall, sondern eine konstante, systemische Spur.

Wenn ich die Stimmung und das fast völlige Ausbleiben einer politischen Antwort von Seiten antifaschistischer Gruppen richtig deute, dann liegt das daran, dass man zwar der offiziellen Version weniger Glauben schenkt, aber einen anderen Geschehensablauf nicht beweisen könne. Man verharrt in einer Art Paralyse. Andere Gruppierungen wie NSU Watch in Hessen gehen jedoch noch weiter (zurück). Sie greifen jene an, die die Analyse, „der Rassismus ist das Problem“ (und der Schlüssel), für nicht ausreichend halten, und denuzieren sie als verschwörungstheoretische Irrlichter.

RHZ-3-2018-Cover

Den Rest des Beitrags lesen »

Die schützende Hand

Am Montag, den 6. November 2017 wurde im ZDF der Krimi „Schützende Hand“ ausgestrahlt. Er basiert auf dem gleichnamigen Roman von Wolfgang Schorlau. Es geht um den NSU-Komplex und dorthin schickt der Autor seinen Privatdetektiv Dengler.

Dengler - Die schützende Hand

Dieser bekommt einen gut bezahlten Auftrag, die Todesumstände von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu recherchieren, die offiziellen Angaben zufolge am 4. November 2011 in einem Campingwagen in Eisenach-Stregda, „einvernehmlich Selbstmord“ begangen haben sollen. Auch wenn die Auftraggeberin bis zum Schluss anonym bleibt, stürzt sich der Privatdetektiv ins Dickicht der Beweise, Indizien und Spuren.

Die Filmbesprechung in der Frankfurter Rundschau/FR bemüht sich extrem und erfolgreich, den Kern dieser Romanverfilmung unberührt zu lassen. Man findet den Krimi „genreüblich“ mit „traditionellen Thriller-Einsprengseln“. Klar, das Thema ist wirklich wichtig, der Film ist auch recht ordentlich gemacht, aber mehr als gute Unterhaltung soll es nicht sein.

Die FR und andere Medien wissen es besser, gerade auch, was die Brisanz dieses Polit-Thrillers ausmacht.

Im Film ist es die Hackerin Olga, die sich im Auftrag des Privatdetektivs Zugang zum BKA-Computer verschafft. Mehr als genug Material, um den offiziellen Tathergang in Eisenach-Stregda zu hinterfragen. In Wirklichkeit hatte Wolfgang Schorlau dieselben Quellen, wie alle anderen auch, die sich mit dem NSU-Komplex beschäftigten. Denn im Gegensatz zu vielen anderen NSU-Tatorten finden sich zahlreiche Ermittlungsakten zu Eisenach-Stregda im „Netz“ – für jeden frei verfügbar.

Den Rest des Beitrags lesen »

Wahrheitssuche im NSU-VS-Komplex … ab dem Jahr 2134

Ein Geheimdienstmitarbeiter und V-Mann-Führer an einem NSU-Tatort

 

Von Wolf Wetzel

publiziert bei Rubikon am 25.9.2017

Die Nebenklage wird Anfang Oktober im NSU-Prozess in München ihre Plädoyers halten. Wir fangen schon einmal an.

003-Lageplan-internetcafe-kassel-2006

Es existiert ein 2014 fertiggestellter interner Untersuchungsbericht des Landesamtes für Verfassungsschutzes (LfV) in Hessen zu den Mordumständen in Kassel 2006, die alle Verschwörungsfantasien blass aussehen lassen. Damit alles so bleibt wie in der offiziellen Version festgelegt, wird dieser Bericht für sagenhafte 120 Jahr geheim gehalten.

Nach Erkenntnissen der Polizei sollen zwei Mitglieder des NSU in Kassel den Internetcafé-Besitzer Halit Yozgat ermordet haben. Zur selben Zeit befand sich in dem unscheinbaren Internetcafé auch der Geheimdienstmitarbeiter und V-Mann-Führer Andreas Temme, der auch eine „Quelle“ aus dem NSU-Netzwerk „führte“.

Weiter: https://www.rubikon.news/artikel/wahrheitssuche-im-nsu-vs-komplex

https://www.facebook.com/RubikonMagazin/posts/1553576674680749

Die „Aufklärung“ des NSU-VS-Komplexes steigert sich zum Possenspiel

Eine gespenstische Reise an den Tatort in Kassel 2006 | Rückhaltlose Aufklärung der neonazistischen Terror- und Mordserie des „NSU“ wurde versprochen. Im Jahr 2134 ist es soweit!

Teil I

Wer sich mit dem NSU-VS-Komplex beschäftigt, mit seiner fortgesetzten Nichtaufklärung, der mag die 88. Szene in diesem Possenspiel eigentlich nicht mehr anschauen, nicht mehr kommentieren. Wenn da nicht doch noch Wut hochkäme.

Dieser Tage, zu Ferienzeiten, ist durchgesickert, was eigentlich die höchste Geheimstufe genießt.

Es gibt einen „internen“ Untersuchungsbericht des Landesamtes für Verfassungsschutzes (LfV) in Hessen – über seine „Erkenntnisse“ in Bezug auf den Mord an Halit Yozgat in Kassel 2006.

 

Gedenkstein in Kassel

Nie Wieder.

Gegenüber dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss/PUA in Hessen wurde dieser „interne Untersuchungsbericht“ noch verheimlicht. Alleine das ist eigentlich ein Skandal, denn die Behinderung der parlamentarischen Aufklärung ist eigentlich eine Straftat, erst recht, wenn sie von Amts wegen begangen wird.

Nun ist es doch herausgekommen. Dieser Bericht ist 250 Seiten dick. Man könnte meinen, es handelt sich hier beim Bekanntwerden des Berichts – wie immer – um eine Panne oder ein ganz persönliches Versagen. Aber nein, denn selbst die, die ihn – geschwärzt – einsehen konnten, waren und sind zum Stillschweigen verpflichtet.

Schweigend kann man jedoch eine Aufklärung schlechterdings betreiben.

Nun wird dieses Schweigekartell durch eine weitere Mauer geschützt. Sie soll bis zum Jahr 2134 jeden „Eindringling“ abhalten, zu erfahren, was in diesem internen VS-Bericht steht.

Der hessische Verfassungssschutz hat beantragt, dass dieser Bericht für 120 Jahren weggeschlossen wird – eine Art Sicherungsgewahrsam für Behördenakten.

Man könnte Monty Python oder sonst eine Komödie bemühen, wenn man dies liest: 2134! So früh schon! Was, wenn es 2134 noch Gerichte gibt, so etwas wie eine unabhängige Justiz?

Sie werden schmunzeln und dagegen halten, dass dann alles verjährt sei. Stimmt … fast. Denn Mord, aber auch Beihilfe zu Mord verjährt nicht.

Teil I publiziert am 20. 7.2017: https://www.rubikon.news/artikel/die-aufklarung-des-nsu-vs-komplexes-steigert-sich-zum-possenspiel

Der Mord in Kassel 2006 und das Netzwerk der Vertuscher und Tatortreiniger:

https://wolfwetzel.wordpress.com/2015/06/29/der-mord-in-kassel-2006-und-das-netzwerk-der-vertuscher-und-tatortreiniger/

Der Mord in Heilbonn 2007 – im Radio und Fernsehen

Am Mittwoch, den 19.April 2017 strahlte das RBB-Kulturradio ein Feature über den Heilbronn-Mord aus

„Der rätselhafte Anschlag
10 Jahre nach dem letzten Mord des Nationalsozialistischen Untergrundes in Heilbronn
Eine Spurensuche von Thomas Moser.“

http://www.kulturradio.de/programm/index.htm/from=19-04-2017_00-00/to=20-04-2017_00-00.html

Und am darauf folgenden Montag, dem 24. April 2017, dann um 22:45 Uhr im ARD:

Tod einer Polizistin. Das kurze Leben der Michèle Kiesewetter.

Michèle Kiesewetter gilt als zehntes und letztes Opfer der neonazistischen Mordserie des NSU: „Doch passt das alles? Wohl in keinem anderen Fall des NSU-Komplexes gibt es so viele Merkwürdigkeiten und offene Fragen. Glaubt man der Erklärung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe, die sie vor dem Münchner Oberlandesgericht abgab, ist der Fall Kiesewetter aufgeklärt. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hätten 2007 neue Pistolen gebraucht. Experten bezweifeln das. Gerade weil der Mord an Kiesewetter so gar nicht zu den anderen Mordtaten des NSU passe, sei der Fall zentral. Die Autoren Clemens Riha und Katja Riha nehmen Spuren auf, sprechen mit Menschen, die Michèle Kiesewetter kannten, mit Ermittlern, Mitgliedern der Untersuchungsausschüsse und Tatortzeugen.

Ein Film von Clemens und Katja Riha“ (Filmankündigung)

Um welche Merkwürdigkeiten es sich in dem Mordfall handelt und wie vereint sie weitere/andere Täter (ver-)decken, dazu die Recherche:

Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007 – und seine gezielte Nicht-Aufklärung

 

 

Kassel 2006 – Der Mord an Halit Yozgat und der Zufallsgenerator

Im fünften Teil unserer Serie zum NSU-VS-Komplex [*] geht Wolf Wetzel dem Mordanschlag auf Halit Yozgat in Kassel 2006 nach, der dem NSU zugeordnet wird. Zur Tatzeit war auch der hessische Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas Temme zugegen, der sich danach nicht mehr erinnern wollte. Warum schützen all seine Vorgesetzten diesen Erinnungsverlust?

Forensic-Architecture-2016

 

Die vorangegangenen Beiträge finden Sie hier:

Der 11. Tatort im NSU-VS-Komplex: Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV in Köln l

Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007 l

Das unwahrscheinliche Ende des NSU |Eisenach 2011 l

Der NSU-VS-Komplex aus Sicht polizeilicher Ermittlungsmethoden

Publiziert auf NachDenkSeiten am 11. April 2017:

http://www.nachdenkseiten.de/?p=37786

Der NSU-VS-Komplex aus Sicht polizeilicher Ermittlungsmethoden

In vierten Teil unserer Serie zum NSU-VS-Komplex unternimmt unser Autor Wolf Wetzel einen eher ungewöhnlichen Perspektivwechsel. Er wird bei der (Nicht-)Aufklärung der neonazistischen Mordserie polizeiliche Ermittlungsmethoden zu Hilfe nehmen. Dieser Perspektivwechsel und das Ergebnis werden für einige Überraschungen sorgen.

Bei der Suche nach Antworten, die von der offiziellen Version abweichen, wird man ganz schnell von denen, die beweisfreie Räume anlegen, mit dem Bannstrahl der Verschwörungstheorie belegt. Man könne fürwahr Zweifel anmelden, die man gerne und folgenlos teile und bedauere. Alles andere bliebe pure Spekulation.

Kann man dennoch und begründbar zu einem anderen Schluss kommen? Kann man der offiziellen Wahrheitsfindung widersprechen, ihr etwas anderes entgegensetzen? Kann man dies im Wissen um die Lücken, im Wissen um all das, was man nicht weiß?

Publiziert auf Nach DenkSeiten am 9.2.2017: http://www.nachdenkseiten.de/?p=36957#more-36957

Der 11. Tatort im NSU-VS-Komplex: Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV in Köln

Operation Konfetti

aktueller Vorspann

Wie bei jedem Anschlag zuvor, folgt auch auf den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin 2016 das, was viele ‚Sicherheitspolitiker’ anlassfrei und seit Jahrzehnten fordern: einen „starken Staat“, noch mehr Polizei, noch mehr (Video-)Überwachung, Befugnisse und (elektronische) Fesseln … um vor dem Terrorismus das zu beschützen, was sie uns step by step wegnehmen.

Dazu zählt nach Vorstellungen des Innenministers de Maizière u.a. die Alleinherrschaft des Inlandgeheimdienstes in Gestalt des „Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)“, die Abschaffung föderativer Gewaltenteilung. Ein Anschlagsziel vieler Regierungskonstellationen, das mit Blick auf das bestehende Grundgesetz verfassungsfeindlich ist.

Ein Grund mehr, hinter die Mauern des BfV in Köln zu schauen.

003-attraktion-bfv

Wolf Wetzel setzt mit diesem dritten Beitrag auf NDS die Zusammenfassung seiner fünfjährigen Recherche zum NSU-VS-Komplex fort. Heute geht es um den 11. Tatort:

Bundesamt für Verfassungsschutz/Köln. 1998 tauchten Mitglieder der neonazistischen Kameradschaft „Thüringer Heimatschutz“ (THS) ab. Das wusste der Inlandsgeheimdienst (Verfassungsschutz) noch. Dann will er dreizehn Jahre lang nichts mehr gewusst haben – auch nicht, dass sie später als NSU insgesamt zehn Menschen ermordet haben (sollen). Die einen sagen achselzuckend, dass so etwas passieren kann und verweisen darauf, dass man das Gegenteil nicht beweisen könne. In diesem Beitrag geht es darum, das Gegenteil zu beweisen: Dem Inlandsgeheimdienst fehlte es weder an Wissen über, noch an Zugängen zu den abgetauchten Neonazis. Sie machten schwere Straftaten möglich, anstatt sie zu verhindern.

Jetzt nur nicht aufhören, also weiterlesen: http://www.nachdenkseiten.de/?p=36493

(publiziert am 5.1.2017)

Dieser Beitrag ist auch als postcast zu hören: http://www.nachdenkseiten.de/upload/podcast/170105_Operation_Konfetti_NDS.mp3

Lesen Sie dazu bitte auch Teil 1 „Das unwahrscheinliche Ende des NSU“ und Teil 2 „Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007“ von Wolf Wetzels Zusammenfassung

Beate Zschäpes Flucht und die Beseitigung ‚elektronischer’ Zeugen

Ab dem 30. März 2016 strahlt das ARD die Spielfilmtriologie „Mitten in Deutschland: NSU“ aus. Bei diesem Projekt werden drei Filme mit drei Perspektiven von drei Regisseuren gezeigt:

  • „Die Täter – Heute ist nicht alle Tage“ (1. Teil)
  • „Die Opfer – Vergesst mich nicht“ (2. Teil)
  • „Die Ermittler – Nur für den Dienstgebrauch“ (3. Teil)

 

Mitten-in-D

 

Bei der Premiere in Berlin waren neben den SchauspielerInnen auch der Berliner Polizeipräsident Klaus Kandt dabei. Er ließ die geladenen Gäste wissen: „Wir haben inzwischen sehr viel gelernt, verbessert und unsere Lehren gezogen … “ (Berliner Morgenpost vom 18.3.2016)

Ob er das wirklich ernst oder ziemlich zynisch meinte, wird ein Film, der ihn als Premieregast einlädt, wohl nicht zeigen (wollen).

Anspruch der drei Filme sei, so die Ankündigung, eine „Spurensuche“. Dass es im NSU-Kontext nicht an Spuren mangelt, sondern an der Weigerung, ihnen nachzugehen, zeichnet folgender Beitrag nach.

Wenn „heiße“ Spuren systematisch gelöscht werden

Wie die beiden NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 4. November 2011 zu Tode gekommen sein sollen, wissen wir. Zumindest gibt es dafür eine offizielle Selbstmordversion. Ziemlich rätselhaft ist hingegen, was Beate Zschäpe in dieser Zeit getan, was sie in den folgenden vier Tagen gemacht hatte, bevor sie sich im Beisein eines Rechtsanwaltes der Polizei stellte. Ganz offensichtlich muss sie vom Tod ihrer „Kameraden“ erfahren haben. Aber wer hat sie informiert? Mit wem hatte sie telefoniert, mit wem telefonischen Kontakt während der vier „Flucht“tage?

Den Rest des Beitrags lesen »