Der NSU-VS-Komplex – Terror, Staatsgeheimnisse und Nachrichtendienste | Beitrag für die Rote Hilfe Zeitung 3/2018

Über fünf Jahre polizeiliche, staatsanwaltschaftliche und politische „Aufklärung“ liegen hinter uns … und wir wissen bis heute nur eines ganz sicher: Der NSU-VS-Komplex lässt sich als eine Serie von Zufällen, Pannen und persönlichen Fehlentscheidungen zusammenfassen. Diese werden selbstverständlich alle bedauert. Dennoch und erst recht wird an den Anfangsthesen aus dem Jahr 2012 bis zum bitteren Ende festgehalten:

  • Trio-Theorie (Der NSU bestand aus exakt drei Mitgliedern)
  • Es gab dreizehn Jahre lang keine „heiße“ Spur zum NSU
  • Staatliche Institutionen waren weder am Aufbau, an der Vorbereitung und Begehen von NSU-Straftaten, noch an der Verhinderung von möglichen Festnahmen beteiligt

Dass sich all diese Zufälle und eingestandenen Pannen genau dort ereignet haben, wo diese drei Axiome ins Wanken geraten wären, ist kein Zufall, sondern eine konstante, systemische Spur.

Wenn ich die Stimmung und das fast völlige Ausbleiben einer politischen Antwort von Seiten antifaschistischer Gruppen richtig deute, dann liegt das daran, dass man zwar der offiziellen Version weniger Glauben schenkt, aber einen anderen Geschehensablauf nicht beweisen könne. Man verharrt in einer Art Paralyse. Andere Gruppierungen wie NSU Watch in Hessen gehen jedoch noch weiter (zurück). Sie greifen jene an, die die Analyse, „der Rassismus ist das Problem“ (und der Schlüssel), für nicht ausreichend halten, und denuzieren sie als verschwörungstheoretische Irrlichter.

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Das „massive Behördenversagen“ in Sachen „NSU“ macht Karriere

In diesem Beitrag geht es um die Fragen:

Was ist mit all den Akteuren passiert, die an diesem „massives Behördenversagen“ einen maßgeblichen Anteil hatten?

Wenn zumindest viele verirrte „Einzelne“ gegen Strafgesetze und Dienstvorschriften verstoßen haben, dann müssten doch all jene „Einzeltäter“ mit straf- bzw. dienstrechtlichen Mitteln belangt worden sein?

Das Ergebnis ist alles andere als vage.

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Publiziert bei NachDenkSeiten am 19.3.2018: https://www.nachdenkseiten.de/?p=43045

 

 

NSU Watch als Linienrichter für „geeignete“ Analysen zum NSU-Komplex … fehl am Platz

In diesem Beitrag geht es um Analysen und Einschätzungen, die den NSU-Komplex betreffen. Wer sich nicht damit begnügen will, dass alles viel zu kompliziert und undurchschaubar ist, wird das Wagnis eingehen müssen, einen „roten Faden“, eine Struktur, ein System zu erkennen, also etwas (ganz) anderes als das behauptete „Behördenwirrwar“ und „Zuständigkeitstheater“, fest zusammengehalten von „Pannen“ und (bedauerlichen) „Zufällen“.

Im Vorfeld der beiden Veranstaltungen in Frankfurt mit dem Titel: „NSU und Tiefer Staat. Ein Versagen der Linken?“ hatte sich NSU Watch Hessen zu Wort gemeldet.

NSU Watch ist ein Zusammenschluss von Personen, die die Sitzungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses/PUA begleiten und dokumentieren: https://hessen.nsu-watch.info/selbstverstaendnis/

NSU Watch Hessen erklärte in der wohl sicheren Annahme, im Besitz „geeigneter“ Analysen zu sein, meine siebenjährigen Recherchen, meine Beiträge, meine Analysen zum NSU-Komplex für „ungeeignet“, um den NSU-Komplex so zu verstehen wie sie.

Denn, so das NSU-Watch-Schiedsgericht, sie seien „nicht geeignet, auf den Rassismus im NSU-Komplex deutlich hinzuweisen“.

Strafverschärfend komme hinzu, dass meine Beiträge „die notwendige Abgrenzung gegenüber Reaktionären und Verschwörungstheoretikern“ untergraben.

Darüber werden wir reden müssen … und zwar öffentlich.

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Staatlich betreute Morde und fünf Jahre NSU-„Aufklärung“

Für ein Zwischenfazit zu fünf Jahren NSU-»Aufklärung« gibt es keine bessere Einleitung als das Plädoyer der Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Bevor Bundesanwalt Herbert Diemer am 25. Juli die Beweiserhebung im dortigen Prozess würdigte, ging er auf die Vorwürfe gegen die Anklagebehörde und andere staatliche Stellen ein:

»Eine Beweisaufnahme, die das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen konnte, weil die Strafprozessordnung dem Grenzen setzte. Rechtsstaatliche Grenzen, die verlangen, das Wesentliche vom strafprozessual Unwesentlichen zu trennen. So ist es schlicht und einfach falsch, wenn kolportiert wird, der Prozess habe die Aufgabe nur teilweise erfüllt, denn mögliche Fehler staatlicher Behörden und Unterstützerkreise – welcher Art auch immer – seien nicht durchleuchtet worden«, sagte Diemer laut Wortprotokoll der Nebenklage. »Mögliche Fehler staatlicher Behörden aufzuklären ist eine Aufgabe politischer Gremien. Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung von Angehörigen staatlicher Stellen sind nicht aufgetreten

Mit besonderem Eifer ging er auf den Mord­anschlag in Heilbronn 2007 ein, bei dem eine Polizistin getötet und einer ihrer Kollegen schwer verletzt worden waren.

»Der Anschlag auf die beiden Polizeibeamten war ein Angriff auf unseren Staat, seine Vertreter und Symbole. Die Auswahl der Personen selbst geschah auch hier willkürlich. Alle anderen Spekulationen selbsternannter Experten, die so tun, als habe es die Beweisaufnahme nicht gegeben, sind wie Irrlichter, sind wie Fliegengesumme in den Ohren«, teilte Diemer aus.

Mit den »selbsternannten Experten« und »Irrlichtern« sind Mitglieder parlamentarischer Untersuchungsausschüsse, Nebenklageanwälte und einige wenige Journalisten gemeint, die zumindest die Widersprüche in der offiziellen Version nicht ausgeräumt sehen. Beschämend ist nicht nur das weitgehende Schweigen mancher Medien zu dieser Diffamierung, sondern vor allem auch das laute Sekundieren anderer: So warf etwa Welt-Autorin Gisela Friedrichsen am 4. August einer Gruppe von Opferanwälten vor, »eine Bühne zur Diskriminierung des Rechtsstaats« zu suchen.

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Um so bemerkenswerter ist ein Kommentar von Andreas Förster am 1. August in der Frankfurter Rundschau (FR): »Was hat die Bundesanwaltschaft nur geritten? (…) Sehen sich die Ankläger einem Korpsgeist bundesdeutscher Sicherheitsbehörden verpflichtet, die die eigenen Verfehlungen lieber vertuschen als sie ehrlich aufarbeiten? (…) Der Geheimdienst hatte nach dem Auffliegen des NSU im November 2011 in großem Stil Akten vernichtet, er hat Ermittlern – und Abgeordneten – Informationen gezielt vorenthalten, er hat sie vermutlich sogar belogen. Die Bundesanwaltschaft hätte daraufhin das Bundesamt in Köln durchsuchen können und wohl auch müssen. Aber das hat sie nicht getan, sondern klaglos die Vertuschungspraxis des Geheimdienstes hingenommen.«

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linksunten.indymedia – Wir sind bald wieder zurück

Reden wir über Gewalt. Wer sie befürwortet, wer sie tagtäglich ausübt.

Am 25. August 2017 wurde die Internetplattform „linksunten.indymedia.org“ verboten und „abgeschaltet“. Der Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration des Landes Baden-Württemberg, Thomas Strobl, erklärte hierzu:

„Die baden-württembergische Polizei war heute Morgen ab 5.30 Uhr im Einsatz: Das Bundesministerium des Innern hat die linksextremistische Vereinigung ‚linksunten.indymedia‘ verboten, das Vereinsverbot wurde durch unsere Polizei vollzogen. In diesem Zusammenhang fanden in fünf Objekten Durchsuchungen und Beschlagnahmen statt; unter anderem im ‚Kulturtreff in Selbstverwaltung‘ (KTS) in Freiburg im Breisgau, wo sich die Mitglieder von ‚linksunten.indymedia‘ regelmäßig treffen. Insgesamt wurden rund 250 Polizeikräfte der Landespolizei eingesetzt.“

Das deutsche Innenministerium in Gestalt des IM Thomas de Maizière begründete diese Zensur- und Repressionsmaßnahme damit, dass „linksunten.indymedia“ zu Gewalt aufgerufen und so strafbare Handlungen befürwortet bzw. gedeckt habe. Ganz besonders hebt de Maizière hervor, dass dort „Bekennerschreiben“ publiziert worden seien, bis hin zu Bauanleitungen für Molotowcoctails.

linksunten.indymedia

Wer diese Plattform öfters besucht hat, der kann bestätigen, dass gemäß dem Motto von „linksunten“ berichtet wurde – ganz sicher gegen den Mainstream von „obenrechts“.

Diese Plattform war für viele linke Gruppen ein geeigneter Publikationsort – manchmal sogar der einzige, wo über linke Aktivitäten unzensiert berichtet wurde.

Das Spektrum der Themen war breit, es reichte von Neonazismus, über „Kriegsschauplätze“, über staatlichen und gesellschaftlichen Rassismus, über Arbeitsstreiks bis hin zu „innerlinken“ Debatten, in Form von ausführlichen Positionspapieren.

linksunten.indymedia.org

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Stay-Behind – eine staatlich organisierte Terrorstruktur mit “unbelasteten” Paten

Das Bundeskanzleramt und der Auslandsgeheimdienst BND haben bisher geheim gehaltene Dokumente über die Adenauer-Ära zugänglich gemacht. Zum innersten Kreis des „beliebtesten Bundeskanzler Deutschlands“ zählten ehemalige Mitglieder der NSDAP und der Wehrmacht, die alles boten: von Spitzeldiensten, über den Aufbau eines parteieigenen Geheimdienstes, bis hin zu einem inneren Staatsstreich.

Besteht ein Zusammenhang zwischen dem ‚nationalsozialistischen Untergrund’ der Stunde Null und dem NSU, den wir seit 2011 kennen?

Stellen Sie sich folgende Kurzfassung eines Drehbuches vor:

Nazis, die das Dritte Reich überlebt haben, werden ab Mitte der 50er Jahre als irreguläre Truppen wiederbewaffnet, um hinter den Linien gegen die „kommunistische Gefahr“ zu kämpfen. Ausgebildet und geführt werden sie von der NATO, dem nordatlantischen Verteidigungsbündnis. Der Chef dieser irregulären Truppen wird in Deutschland der (Ex-)Nazi und Wehrmachtsoffizier Reinhard Gehlen, der nach der militärischen Niederlage des Dritten Reiches damit betraut wird, einen Auslandsgeheimdienst aufzubauen. Aus dieser ‚Organisation Gehlen’ wird später der Bundesnachrichtendienst (BND). Dieser bekommt als BND-Chef u.a. den Auftrag, das Privatleben des Staatsanwaltes Fritz Bauer auszuspionieren. Dieser will sich nicht abhalten lassen, einen Prozess gegen ehemalige KZ-Wärter zu führen. Außerdem verfolgt er eine wichtige Spur zu Adolf Eichmann, der „abgetaucht“ war. StA Bauer soll daran gehindert werden, mit lancierten Indiskretionen über sein Schwulsein und mit dem Versuch, ihm Landesverrat vorzuwerfen. Diese Vorhaben genießen hochkarätige Zustimmung und Protektion. Im Bundeskanzleramt hat man dafür den passenden Mann: Hans Globke. Dort hatte man ihn zum Kanzleramtschef gemacht. Davor gehörte Hans Globke zur Führungselite im Dritten Reich und schaffte es dort bis zum Ministerialrat im Reichsinnenministerium. Nun wird dieser Ex-Nazi damit beauftragt, das aus dem Weg zu räumen, was Bundeskanzler Konrad Adenauer für „Erbsenzählerei“ hält, tatsächlich Verfassungsrang hat: die notwendige Entnazifizierung Deutschlands.

Das Zusammenspiel von ehemaligen Nazifunktionären und „nicht belasteten“ Regierungsmitglieder funktioniert hervorragend: Man hat „unbelastete“ Demokraten, wenn man sie vorzeigen muss und man hat erfahrene Nazis, wenn man sie braucht. Und falls doch etwas nicht ganz rund läuft, hat man einen parteieigenen Geheimdienst, der potenzielle Gegner ausfindig machen und ggf. neutralisieren soll.

Es wäre nicht verwunderlich, wenn Sie beim Lesen dieses Skriptes zu folgenden Schlußfolgerungen kommen: Es ist zu holzschnitzartig, viel zu karikaturenhaft und völlig überzeichnet. Oder Sie werfen gleich das Lasso mit dem Namen „Verschwörungstheorie“ über die Angelegenheit und das Skript in den Papierkorb.

Ich verrate nicht zu viel: Im ersten Fall ist die Wirklichkeit (manchmal) blühenden Fantasien und dem antizipatorischen Vorstellungsvermögen weit voraus. Im zweiten Fall wird sich das ausgeworfene Lasso um den eigenen Hals legen.

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Tauchen Sie ein:

Publiziert auf „NachDenkSeiten“ am 1. Mai 2017: http://www.nachdenkseiten.de/?p=38063

Diesen Beitrag gibt es auch als Podcast: http://www.nachdenkseiten.de/upload/podcast/170502_Stay-Behind_eine_staatlich_organisierte_Terrorstruktur_NDS.mp3

Der NSU-VS-Komplex aus Sicht polizeilicher Ermittlungsmethoden

In vierten Teil unserer Serie zum NSU-VS-Komplex unternimmt unser Autor Wolf Wetzel einen eher ungewöhnlichen Perspektivwechsel. Er wird bei der (Nicht-)Aufklärung der neonazistischen Mordserie polizeiliche Ermittlungsmethoden zu Hilfe nehmen. Dieser Perspektivwechsel und das Ergebnis werden für einige Überraschungen sorgen.

Bei der Suche nach Antworten, die von der offiziellen Version abweichen, wird man ganz schnell von denen, die beweisfreie Räume anlegen, mit dem Bannstrahl der Verschwörungstheorie belegt. Man könne fürwahr Zweifel anmelden, die man gerne und folgenlos teile und bedauere. Alles andere bliebe pure Spekulation.

Kann man dennoch und begründbar zu einem anderen Schluss kommen? Kann man der offiziellen Wahrheitsfindung widersprechen, ihr etwas anderes entgegensetzen? Kann man dies im Wissen um die Lücken, im Wissen um all das, was man nicht weiß?

Publiziert auf Nach DenkSeiten am 9.2.2017: http://www.nachdenkseiten.de/?p=36957#more-36957

Der 11. Tatort im NSU-VS-Komplex: Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV in Köln

Operation Konfetti

aktueller Vorspann

Wie bei jedem Anschlag zuvor, folgt auch auf den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin 2016 das, was viele ‚Sicherheitspolitiker’ anlassfrei und seit Jahrzehnten fordern: einen „starken Staat“, noch mehr Polizei, noch mehr (Video-)Überwachung, Befugnisse und (elektronische) Fesseln … um vor dem Terrorismus das zu beschützen, was sie uns step by step wegnehmen.

Dazu zählt nach Vorstellungen des Innenministers de Maizière u.a. die Alleinherrschaft des Inlandgeheimdienstes in Gestalt des „Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)“, die Abschaffung föderativer Gewaltenteilung. Ein Anschlagsziel vieler Regierungskonstellationen, das mit Blick auf das bestehende Grundgesetz verfassungsfeindlich ist.

Ein Grund mehr, hinter die Mauern des BfV in Köln zu schauen.

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Wolf Wetzel setzt mit diesem dritten Beitrag auf NDS die Zusammenfassung seiner fünfjährigen Recherche zum NSU-VS-Komplex fort. Heute geht es um den 11. Tatort:

Bundesamt für Verfassungsschutz/Köln. 1998 tauchten Mitglieder der neonazistischen Kameradschaft „Thüringer Heimatschutz“ (THS) ab. Das wusste der Inlandsgeheimdienst (Verfassungsschutz) noch. Dann will er dreizehn Jahre lang nichts mehr gewusst haben – auch nicht, dass sie später als NSU insgesamt zehn Menschen ermordet haben (sollen). Die einen sagen achselzuckend, dass so etwas passieren kann und verweisen darauf, dass man das Gegenteil nicht beweisen könne. In diesem Beitrag geht es darum, das Gegenteil zu beweisen: Dem Inlandsgeheimdienst fehlte es weder an Wissen über, noch an Zugängen zu den abgetauchten Neonazis. Sie machten schwere Straftaten möglich, anstatt sie zu verhindern.

Jetzt nur nicht aufhören, also weiterlesen: http://www.nachdenkseiten.de/?p=36493

(publiziert am 5.1.2017)

Dieser Beitrag ist auch als postcast zu hören: http://www.nachdenkseiten.de/upload/podcast/170105_Operation_Konfetti_NDS.mp3

Lesen Sie dazu bitte auch Teil 1 „Das unwahrscheinliche Ende des NSU“ und Teil 2 „Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007“ von Wolf Wetzels Zusammenfassung

„Institution M.“ – ein Agent, der nicht aus der Kälte kam

Seit dem 26. September 2016 steht Werner Maus in Bochum vor Gericht.

Sein Berufsbild ist verspielt unscharf: Die einen nennen ihn „Privatdetektiv“, die anderen einen „Undercover-Agenten“ oder „Selfmade-Agenten“. Mit semi-staatlichen Weihen statten ihn Bundesnachrichtendienst/BND und ‚Verfassungsschutz’ aus: Dort bekam er den Namen „Institution M.“ (SZ vom 5.4.2016).

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Der Vorwurf lautet: Steuerbetrug. Ein notwendige Lappalie, wenn man das Feld hinter dem Steuerbetrug ausleuchtet:

Publiziert auf NachDenkSeiten am 5.10.2016: http://www.nachdenkseiten.de/?p=35294

Von Wolf Wetzel

Der Rechtsstaat im Untergrund. Big Brother, der NSU-Komplex und die notwendige Illoyalität“, PapyRossa Verlag, 219 Seiten, 14,90 €

 

Geheimdienste vor Gericht

Geheimdienste vor Gericht

Eine Veranstaltung in Berlin am 21. und 22. Oktober 2016 in Berlin an der Humboldt-Universität und im Maxim Gorki Theater

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Was?

Das „Forum Geheimdienste und Demokratie“ und ein Geheimdiensttribunal stellen die Frage nach Legitimität und Legitimation der Aktivitäten von Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz sowie nach der Kontrollierbarkeit der deutschen Geheimdienste.

Die Beteiligung des BND an den Überwachungsaktivitäten der NSA, die wiederholten Rechtsbrüche beim Einsatz von V-Leuten durch den Verfassungsschutz sowie der Umgang mit den Kontrollgremien geben Anlass, eine juristische Aufarbeitung und ein konsequentes Handeln des Gesetzgebers einzufordern.

In zahlreichen Vorträgen, Gesprächen und Workshops an der Humboldt-Universität treffen Befürworter/innen und Kritiker/innen der deutschen Geheimdienste aufeinander. Höhepunkt ist ein Geheimdiensttribunal am Maxim Gorki Theater.

Wer?

Die Veranstaltung wird von der Humanistischen Union in Kooperation mit Amnesty International, dem Chaos Computer Club und mit Unterstützung vieler Partnerorganisationen, Jurist/innen und Expert/innen veranstaltet.

Das breite Bündnis aus Bürger- und Menschenrechtsorganisationen unterstreicht, wie vielfältig das Engagement der Zivilgesellschaft in Bezug auf Massenüberwachung, Kontrolle durch die Geheimdienste und Datenschutzverletzungen ist.

Mehr Informationen und Programm unter: http://www.geheimdienste-vor-gericht.de/

Mehrere Beiträge zum Thema finden sich hier:

Wann hat ›1984‹ angefangen? – Über Horrorvision und Realität

Das System der totalen Überwachung verdient jede Form der Illoyalität