Der NSU-VS-Komplex – Terror, Staatsgeheimnisse und Nachrichtendienste | Beitrag für die Rote Hilfe Zeitung 3/2018

Über fünf Jahre polizeiliche, staatsanwaltschaftliche und politische „Aufklärung“ liegen hinter uns … und wir wissen bis heute nur eines ganz sicher: Der NSU-VS-Komplex lässt sich als eine Serie von Zufällen, Pannen und persönlichen Fehlentscheidungen zusammenfassen. Diese werden selbstverständlich alle bedauert. Dennoch und erst recht wird an den Anfangsthesen aus dem Jahr 2012 bis zum bitteren Ende festgehalten:

  • Trio-Theorie (Der NSU bestand aus exakt drei Mitgliedern)
  • Es gab dreizehn Jahre lang keine „heiße“ Spur zum NSU
  • Staatliche Institutionen waren weder am Aufbau, an der Vorbereitung und Begehen von NSU-Straftaten, noch an der Verhinderung von möglichen Festnahmen beteiligt

Dass sich all diese Zufälle und eingestandenen Pannen genau dort ereignet haben, wo diese drei Axiome ins Wanken geraten wären, ist kein Zufall, sondern eine konstante, systemische Spur.

Wenn ich die Stimmung und das fast völlige Ausbleiben einer politischen Antwort von Seiten antifaschistischer Gruppen richtig deute, dann liegt das daran, dass man zwar der offiziellen Version weniger Glauben schenkt, aber einen anderen Geschehensablauf nicht beweisen könne. Man verharrt in einer Art Paralyse. Andere Gruppierungen wie NSU Watch in Hessen gehen jedoch noch weiter (zurück). Sie greifen jene an, die die Analyse, „der Rassismus ist das Problem“ (und der Schlüssel), für nicht ausreichend halten, und denuzieren sie als verschwörungstheoretische Irrlichter.

RHZ-3-2018-Cover

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Der 10.800 Euro Plan. In Gedenken an Oury Jalloh.

Wenn das Offensichtliche wie ein „Gefährder“ behandelt wird

Statt in Zweifeln und hilflosen Anklagen zu verharren, darauf zu warten, dass doch noch das passiert, was seit zwölf Jahren unterlassen wird, hat nun die gemeinnützige PixelHELPER Foundation den nächsten Schritt gemacht, um auf juristische und politische Untätigkeit mit gesellschaftlichem Engagement zu antworten. Sie hat genau die Summe zur Aufklärung des Falls Jalloh bereitgestellt, die der frühere Dienstgruppenleiter Andreas S. als Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung bezahlen musste: 10.800 Euro.

„Die gemeinnützige PixelHELPER Foundation kämpft mit ungewöhnlichen Mitteln gegen gesellschaftliche Missstände. Oft werden mit Lichtprojektoren von fahrenden Autos aus Lichtkunstkarikaturen auf internationale Botschaften projiziert. Diese Form des politischen Protestes wurde schon gegen die Überwachungsprojekte der NSA, Waffenlieferungen an Saudi-Arabien oder für Tierrechte eingesetzt. Oft setzen die teilnehmenden Künstler modernste Technik & alle Werkzeuge der Satire ein um Probleme in den Fokus der medialen Berichterstattung zu stellen. Der Fokus unserer Arbeit liegt auf Menschenrechten, insbesondere die Freilassung von politischen Gefangenen & Staaten, die gegen die Genfer Menschenrechtskonvention verstoßen.“ (1)

 

Warum sie im „Fall Jalloh“ zur Tat schreitet, beschreibt sie wie folgt:

„Oury war ein Flüchtling aus Sierra Leone, er wurde 37 Jahre alt. Er starb am 7. Januar 2005 in der Arrestzelle Nummer fünf im Keller der Polizeiwache Dessau. Der frühere Dienstgruppenleiter Andreas S. musste nur eine Geldstrafe von 10.800 Euro wegen fahrlässiger Tötung zahlen, dieser Beitrag wurde sogar von der Gewerkschaft der Polizei übernommen, er soll die Gegensprechanlage leise gedreht haben, weil er sich beim Telefonieren belästigt fühlte. Ein Skandal für den deutschen Rechtsstaat und vielleicht nur die Spitze des Eisberges von vielen ungeklärten Morden in Dessau und Umgebung.“

Rote-Flora-Transparent-2017

Den „Fall Jalloh“ haben wir ausführlich dokumentiert, vor allem den zähen und ermutigenden Einsatz der Initiative „Break the silence. Das war Mord.“

Eine Laudatio auf die Initiative „Break the silence. Das war Mord.“ In Gedenken an Oury Jalloh: https://www.rubikon.news/artikel/das-war-mord

Und noch ergänzend ein nicht ganz so kleines Detail zur fortgesetzten Vertuschung und Sabotage einer Aufklärung:

Mitte November 2017 hatte sich der Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad im Rechtsausschuss erklärt. Dort begründete er die Einstellung der Ermittlungen damit, dass die „Gutachter (…) die These von der Selbstverbrennung des Mannes weder belegen noch ausschließen können“.

Verschwiegen hatte der Generalstaatsanwalt den ParlamentarierInnen jedoch, dass der Leitende Oberstaatsanwalt von Dessau-Roßlau, Folker Bittmann, im April desselben Jahres zu dem Schluss gekommen ist, dass Mord die wahrscheinlichste Todesursache ist.

„Dieser Widerspruch in den Aussagen lässt sich anders als durch Täuschung nicht erklären“, sagt die Linken-Abgeordnete Henriette Quade nun. (2)

Mely Kiyak, die einige der besten Kolumnen zum NSU-VS-Komplex geschrieben hat, hat auch etwas Markantes zum Fall Jalloh geschrieben:

„Es ist alles wie gehabt. Wie beim NSU. Die Prämisse, dass ein vermeintlich oder tatsächlich ausländisches Opfer zunächst immer ein Täter ist, ist ein in Deutschland alltäglicher Ermittlungsansatz. (…)

Deshalb dauern diese Art Ermittlungen oft Jahre und Jahrzehnte an. Weil man Umwege gehen muss. Weil man das Offensichtliche gegen den Widerstand derjenigen beweisen muss, deren eigentliche Aufgabe es wäre, Verbrechen zu ahnden und nicht zu begehen.“ (3)

 

Bitte unterstützt diese Initiative durch Spenden. Denn es bedarf neben Mut und Zeit eben auch eines Batzen Geldes, um die vielen Hakenkrallen zu lösen, die an den Fall Jalloh angebracht wurden.

Wolf Wetzel

Mehr Informationen auf www.PixelHELPER.org/de/ouryjalloh

Quellen:

 

Nagelbombenanschlag in Köln 2004

Der Nagelbombenanschlag in Köln 2004

Am 9. Juni 2004 explodierte eine mit Nägeln gefüllte Bombe in einer Geschäftsstraße in Köln, in der sich viele türkische Kleinläden, Restaurants und Geschäfte befinden. Über 22 Personen wurden verletzt, viele davon schwer. Wenig später machten Ermittler und Staatsanwaltschaft aus diesem Terroranschlag eine kriminelle, ausländische Milieutat.

Ab dem 12. Januar 2015 wird  das Oberlandesgericht in München den Komplex ›Nagelbombenanschlag in der Keupstraße‹ behandeln.
Dabei werden u.a. die Videoaufzeichnungen im Mittelpunkt stehen, die die (beiden) Personen, die den Anschlag durchgeführt hatten, deutlich erkennbar zeigen.

Fahnungsplakat-Keupstr-2004

Dass dennoch – auch – dieser Terroranschlag in eine ausländische Milieutat umgebettet wurde, müssen die als Zeugen geladenen Ermittler erklären. Und auf die einfache Frage eine Antwort finden, warum diese Videoaufzeichungen erst 2014 in die Asservatenliste aufgenommen wurde. Dass beides zusammenhängt, ist keine all zu große Mutmaßung.

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Offener Brief der Nebenklagevertreter im NSU-Prozess an den Ex-Bundesinnenminister Otto Schily

Offener Brief der NebenklagevertreterInnen im NSU-Prozess an den Ex-Bundesinnenminister Otto Schily

Der SPD-Innenminister Otto Schily hatte maßgeblich dazu beigetragen, dass die Aufklärung des neonazistischen Terroranschlages in Köln 2004 faktenfrei ins ›kriminelle Milieu‹ abgeschoben wurde. Das führte nicht nur dazu, dass die Familienangehörigen der zweiundzwanzig z.T. schwer verletzten Opfer selbst als Verdächtige verfolgt wurden. Dies hatte auch zur Konsequenz, dass eine mögliche Verfahrensübernahme durch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hintertrieben, Beweisen und Zeugenaussagen nicht nachgegangen wurde, die bereits 2004 zu Mitgliedern des NSU geführt hätten.
Der Nagelbombenanschlag in Köln unterscheidet sich von allen anderen Terroranschlägen, die dem NSU zugeschrieben werden, durch eine gravierende Besonderheit. Im Gegensatz zu allen anderen Tatorten gab es in Köln einen unbestechlichen, von keinen Erinnerungen und Widersprüchen getrübten Beweis, dass die Behauptung von einer (ausländischen) Milieutat mit Vorsatz die Suche nach den Tätern behinderte bzw. verhinderte: Es existiert ein Video vom Tathergang, samt Täter. Als dieses Video dem NSU-Untersuchungsausschuss in Berlin vorgespielt wurde, war der Ex-Polizeibeamte und für die CDU im parlamentarischen Untersuchungsausschuss/PUA sitzende Clemenz Binninger kaum noch zu halten: ›Näher kann man einem Täter nicht sein! Ich sage das als ehemaliger Polizist: So nah, wie Sie den Tätern waren, kommt man als Ermittler den Tätern nie wieder!‹ (zitiert nach: Mely Kiyak, FR vom 20.7.2012)

Fahnungsplakat-Köln-2004

Gerade dann, wenn man weder für Neonazis noch Rassisten etwas übrig hat, dann sollte man einen Blick auf die vier Fotos werfen, die aus dem Videofilm extrahiert wurden: Wieviel Ähnlichkeit haben die beiden männlichen Personen mit den NSU-Mitgliedern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die die Anklage für die Attentäter hält? Auch wenn es sich viele wünschen würden, die Ähnlichkeit ist alles andere als signifikant!

Haben die beiden Männer im Video dieselbe Körpergröße wie die mutmaßlichen Attentäter Mundlos und Böhnhardt? Das LKA NRW hatte mithilfe der Video-Bilder eine Tätergrößenbestimmung vorgenommen. Demnach müßten die Täter (in einer Durchschnittsbewertung) zwischen 1,76 und 1,80 m groß sein. Mundlos Körpergröße wird lt. Gerichtsmedizin mit 1,78 Meter, Böhnhardts Körpergröße wird mit 1,83 Metern angegeben. (Quelle: Protokoll 114. Verhandlungstag | 21. Mai 2014 | NSU-Watch)
Um das sicherer einzugrenzen, gibt es ein weiteres kriminaltechnisches Mittel, die Gesichtserkennung. Warum gibt es bis heute keinen einzigen Nachweis darüber, zu welchen Wahrscheinlichkeitsprognosen ein solche Analyse geführt hat?
Nun zum Offenen Brief:

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Der neonazistische Mord in Kassel 2006 und das System der ›Cleaner‹

Der neunte neonazistische Mord in Kassel

2006, der 1001. Zufall und das System der

›Cleaner‹

Teil II

›Cleaner‹ nennt man Spezialisten, deren Beruf es ist, Tatorte und Beweise so präparieren, dass sie zu dem erwünschten Ermittlungsergebnis führen.

In Kassel ereignete sich am 6. April 2006 der neunte Mord, der dem Nationalsozialistischen Untergrund/NSU zugeordnet wird. Dieses Mal wurde der Besitzer des Internet-Cafés Halit Yozgat kaltblütig ermordet. Wie in den vorangegangenen Morden wurde ›zufällig‹ auch dieser ins ausländische Milieu abgeschoben. Wieder aus Zufall wurde »nie Richtung Rechtsextremismus ermittelt« (FR vom 24.11.2011). Ebenso zufällig wurden Täter im familiären und beruflichen Umfeld des Ermordeten gesucht.

Dennoch weist der Mord in Kassel eine Besonderheit auf: Zur Tatzeit war der hessische Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme (dienstlicher Aliasname: Alexander Thomsen) in besagtem Internet-Café – selbstverständlich zufällig. Ein Verfassungsschutzmitarbeiter, der den Spitznamen ›Klein-Adolf‹ trug, einen ortsbekannten Neonazi als V-Mann ›führte‹, mit dem er am Mordtag in telefonischem Kontakt stand.

In diesem Beitrag geht es darum, zu belegen, dass die Nicht-Bereitschaft zur Aufklärung dieses Mordes alles andere als zufällig war und ist. Außerdem belegt dieser Fall sehr eindringlich, dass an der Nicht-Aufklärung, an der Verwischung von Spuren und Beweisen alle Behörden beteiligt waren/sind und – entgegen der Legende vom Behördenwirrwarr- alle an einem Strang zogen, bis heute: Von der Polizei, über den Verfassungsschutz bis hin zum hessischen Innenministerium und der Generalbundesanwaltschaft.

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Der staatliche Rettungschirm für die neonazistische Mordserie des ›Nationalsozialistischen Untergrundes‹ /NSU

Der ›dritte Mann‹ des nationalsozialistischen Untergrundes/NSU – ein Anruf genügt…

Hätte vor ein paar Monaten jemand behauptet, dass zur „Aufklärung“ der neonazistischen Mordserie Akten vernichtet, Untersuchungsauschüsse belogen, Referatsleiter des BfV Falschaussagen machen, wäre er als Verschwörungstheoretiker lächerlich gemacht worden. Wenn vor Monaten jemand behauptet hätte, dass die verschiedenen Geheimdienste nicht diletantisch, sondern perfekt zusammengearbeitet hatten und über ausgezeichnete Kontakte zum neonazistischen Thüringer Heimatschutz/THS verfügten, also zum Umfeld der daraus hervorgegangenen Terror-Gruppe ‚NSU‘, wäre ihm gleiches widerfahren.
Jetzt sind diese berechtigten Annahmen gerichtsverwertbar: Zwischen den Jahren 1997 und 2003 waren der Thüringer und Bayerische Verfassungschutz, das Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV und der Militärische Abschirmdienst/MAD, die Crème de la Crème der Geheimdienste, an der ‚Operation Rennsteig‘ beteiligt. Das Ziel dieser koordinierten Aktion war eindeutig: „Im Rahmen der operativen Zusammenarbeit des BfV mit dem LfV Thüringen und dem MAD unter der Bezeichnung „Rennsteig“ von 1997 bis 2003 hat das BfV … Werbungsfälle mit THS-Bezug eröffnet, aus denen … erfolgreiche Werbungsmaßnahmen resultierten.“ (Schreiben des BfV an an den Generalbundesanwalt vom Dezember 2011, FR vom 16.6.2012)
Der Erfolg konnte sich sehen lassen: „Demnach war fast jeder zehnte Aktivist in der damaligen Neonazi-Vereinigung ein Spitzel des Verfassungsschutzes.“ (http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/politik/artikel/jeder-zehnte-neonazi-war-v-mann/800850/jeder-zehnte-neonazi-war-v-mann.html)
Die Frage also, ob die beteiligten Geheimdienste problemlos den drei Mitgliedern der NSU in den ‚Untergrund‘ folgen konnten, ob eine/r von ihnen gar zu den ‚erfolgreichen Werbungsmaßnahmen‘ zählt, könnten die Akten beantworten, die nun vernichtet wurden.
Würden die Akten das Gegenteil beweisen können, also die bislang lancierte These untermauern, man habe die Spur zu den abgetauchten NSU-Mitgliedern verloren, wären sie nicht vernichtet worden!
Angesichts dieses organisierten und kriminellen Vorgehens vonseiten der Verfolgungsbehörden sind die Fragen der FR von auffallender, fortgesetzter Naivität:
Gibt es Verbindungen zu Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe? Waren Mitglieder des Trios womöglich V-Leute? Haben sie Geld vom Verfassungsschutz erhalten? Hat das Bundesamt die Mörder sogar geschützt?

Im folgenden trage ich alle Indizien und Fakten zusammen, die bis heute an die Öffentlichkeit gelangt sind, um auf zwei der vier gestellten Fragen (Frage 1 und 4) mit einem sicheren „Ja“ zu antworten.

Aktualisiert am 19.7.2012

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