NSU: Linke Spitzel zum Schutz für rechtsextreme Spitzel? Von Thomas Moser

Thomas Moser zeichnet in folgendem Beitrag für telepolis nach, wie der Top-Spitzel „Piatto“ nicht nur von seinem V-Mann-Führer gedeckt wurde, was sich durch den ganzen NSU-VS-Komplex zieht.

Besonders ist hier, dass zum Schutz dieses V-Mannes auch eine als „Gewährsperson“ (GP) geführte Spitzelin benutzt wurde, die in der Antifa-Szene gewonnen wurde.

Die Fragen, die Thomas Moser in diesem Kontext stellt sind immens wichtig: Dachte mann/frau, dass man mit dem Verfassungsschutz zusammen den Neonazismus bekämpfen kann, wenn man eigene Rechercheergebnisse dem Geheimdienst zur Verfügung stellt?

Kann diese „freiwillige Zusammenarbeit“ auch damit zusammenhängen, dass man sich in der Antifa zwar viel mit Rassismus auseinandersetzt, aber wenig mit der Rolle des Geheimdienstes, der erwartbar das Wissen der Antifa dazu benutzte, um einem der wichtigsten Nazis im NSU-Komplex vor einer Enttarnung als V-Mann „Piatto“ zu schützen?

Wolf Wetzel

„Um die Hintergründe des NSU-Komplexes zu verstehen, muss man sich mit Methode und Logik des Verfassungsschutzes auseinandersetzen – Untersuchungsausschuss von Brandenburg gibt Einblicke

Die Geschichte ist wahr, und sie ist ein Lehrstück. Ort ist eine Kleinstadt in der ostdeutschen Provinz, wo sich im Jahr 2000 ein Neonazi ansiedelt und ein szenegemäßes Ladengeschäft eröffnet. Was im Ort niemand weiß: Er tut das alles im Auftrag des Verfassungsschutzes, für den er seit Jahren konspirativ tätig ist. Der 30-Jährige ist in der rechtsextremen Szene ein Anführer, saß im Knast, gibt ein rechtsextremes Skinmagazin heraus und engagiert sich in der NPD. Um den Laden herum entstehen feste rechtsradikale Strukturen. Rechtsextreme Schläger verunsichern die Bürger und verändern die Stimmung in der Stadt.

Der Spitzel gilt seinem Dienstherrn als äußerst wichtige Quelle. Was der bei seiner Erfolgsbilanz aber gerne vergisst: Die rechtsextremen Umtriebe, über die der Agent berichtet, hat er selber mit erzeugt. Die rechtsextrem Gesinnten, die er verrät, hat er zuvor selbst angezogen und motiviert.

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V-Männer als Staatsanteil im NSU-Netzwerk

 Der Staatsanteil am NSU

(aktualisiert am 8.4.2016)

Der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier weitere Neonazis hat am 6. Mai 2013 begonnen. Wie viele tatsächlich auf der Anklagebank sitzen müssten, führte auch Angelika Lex, Anwältin und gewählte bayerische Verfassungsrichterin, auf der Demonstration in München am 13.4.2013 aus:

»Es fehlen vollständig die Verfahren gegen Ermittler, gegen Polizeibeamte, gegen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, gegen Präsidenten und Abteilungsleiter von Verfassungsschutzbehörden. Verfahren, die nicht nur wegen Inkompetenz und Untätigkeit, sondern auch wegen aktiver Unterstützung geführt werden müßten… Auf diese Anklagebank gehören nicht fünf, sondern 50 oder noch besser 500 Personen.« (Junge Welt vom 15.4.2013)

Nutzen wir die Zeit, die Namen derer zu nennen, die nicht auf der Anklagebank sitzen, die man durchaus als jenes NSU-Kontingent bezeichnen kann, das den Staatsanteil am neonazistischen Netzwerk ausmacht.

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Staatliche Beihilfe zur NSU-Mordserie

Staatliche Beihilfe zur NSU-Mordserie

Im September 1998 hätte das Brandenburger Amt das Trio fassen können – noch vor dem ersten Mord der Gruppe.“
So fasste die Zeitung ‚Welt am Sonntag’ vom 13.3.2016 die Aussagen zusammen, die der V-Mann-Führer des Landesamt für Verfassungsschutz in Brandenburg, ‚Reinhard G.’ als Zeuge vor dem OLG in München ausgeführt hat.
Dieses Landesamt hatte über Jahre einen der wichtigsten V-Leute im Nahbereich des NSU geführt: Carsten Szczepanski mit Deckname „Piatto“.

 

V-Mann-Piato

Dieser teilte am 14. September 1998 seinen Vorgesetzten mit, dass sich die drei abgetauchten Neonazis (Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe) Waffen besorgen wollten, einen „weiteren“ Raubüberfall planten, mit dem Ziel, sich nach Südafrika abzusetzen. All das habe „Piatto“ von Jan Werner erfahren, „einem Helfer des Trios und führendem Kopf des Neonazi-Netzwerks ‚Blood and Honour’. (s.o.)
Eine offensichtlich ungenügende Meldung vonseiten des LfV an die Polizei führte dazu, dass das LKA Thüringen dieser „heißen Spur“ folgen wollte. Die Absicht war einfach und erfolgversprechend: Man „wollte die Quellen abhören und observieren lassen, um das Trio zu finden“.
Genau das, was Aufgabe des Inlandsgeheimdienstes ist, Vorbereitungen von schweren Straftaten aufzudecken, damit sie polizeilich (durch Fahndung und Festnahme) verhindert werden können, wurde systematisch unterlassen. Dabei folgt diese Sabotage von polizeilichen Möglichkeiten immer demselben Schemata, das sich später an verschiedenen NSU-Tatorten wiederholen wird: Die jeweilige Landesbehörde des Geheimdienstes verweigert die Mitarbeit, verhindert die Auswertung jener „Quellen“: „Weder wollte der Verfassungsschutz die Quellenmeldung freigeben noch den Polizisten mit einem sogenannten ‚Behördenzeugnis’ aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz helfen. Mit einem solchen Schriftstück hätte die Bundesbehörde den Inhalt des Treffberichts wiedergegeben können, ohne dass ‚Piatto’ enttarnt worden wäre.“ (s.o.)
Auch wenn das – in nachhinein – gerne kolportiert wird: Der Geheimdienst operierte damit nicht im Alleingang, sondern im Schutz vorgegebener und eingehaltener Dienstwege: Der Konflikt zwischen Geheimdienst- und Polizeiinteressen landete auf dem Schreibtisch des Innenministeriums. Dieses ist oberster Dienstherr von Polizei und Geheimdienst. Was sich auch später wiederholten sollte, passierte auch in diesem Fall. Das von der SPD geführte Brandenburger Innenministerium stellte sich hinter das Vorgehen des Geheimdienstes und trug so zur Sabotage von Fahndungsmöglichkeiten bei.

Zehn Morde hätten verhindert werden können.“ (Per Hinrichs, Welt am Sonntag)

Obwohl sich diese Weigerung, das Wissen der Geheimdienste an die Polizei weiterzugeben, an vielen NSU-Tatorten wiederholt, obwohl sehr präzise belegbar ist, dass die jeweiligen Innenministerien dies politisch gedeckt hatten, erklärte der damalige Vize-Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Klaus-Dieter Fritsche, vor dem PUA in Berlin am 18.10.2012:

„Aus der Berichterstattung über die bisherigen Ausschusssitzungen konnten Bürger den Eindruck gewinnen, das Bundesamt für Verfassungsschutz, (kurz: BfV), oder die Landesämter hätten nach dem Abtauchen des NSU-Trios Ende der 90er Jahre, also ca.12 Jahre bevor der NSU als Terrorgruppe überhaupt bekannt wurde, eine mangelhafte Zielfahndung durchgeführt.
Ich muss sagen, da wird von völlig falschen Vorstellungen ausgegangen. Vielleicht kann ich hier zur Klarheit beitragen. Der Verfassungsschutz erfüllt nach dem Willen des Grundgesetzes, konkretisiert in seinen gesetzlichen Grundlagen, eine “Frühwarnfunktion für unsere Demokratie” und wie ich finde eine einzigartige Aufgabe für alle Menschen dieses Landes. (…) Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes gegen einzelne Personen exekutive Maßnahmen zu Abwehr konkreter Gefahren oder zur Strafverfolgung vorzubereiten und durchzuführen. Nach dem Trennungsgebot ist dies exklusive Aufgabe der Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften – zu Recht eine Lehre aus der dunkelsten Zeit deutscher Geschichte, der NS-Zeit.
Sehr wohl ist es aber Aufgabe des Verfassungsschutzes, gewonnene Erkenntnisse zu gemeingefährlichen Personen an die Ermittlungsbehörden weiterzugeben. Das ist explizit in den gesetzlichen Grundlagen geregelt (§ 20 BVerfSchG).“ (Klaus-Dieter Fritsche, ehe. Vize-Präsident des BfV vor dem PUA in Berlin am 18.10.2012)

Das nennt man Irreführung im Amt, gezielte Vertuschungsabsicht oder im Geheimdienstjargon: falsche Fährten legen. Denn es ging weder in Brandenburg, noch in Thüringen darum, dass der Verfassungsschutz etwas machen soll, wozu er nicht befugt ist – und schon gar nicht, was die „dunkelste Zeit deutscher Geschichte“ berührt oder wiederholt.

Es geht darum, dass der Geheimdienst auf Bundes- und Landesebene fortgesetzt und zu verschiedenen Gelegenheiten, die „Aufgabe des Verfassungsschutzes, gewonnene Erkenntnisse zu gemeingefährlichen Personen an die Ermittlungsbehörden weiterzugeben“ sabotiert hat, und so taterheblich dazu beigetragen hat, dass es den NSU gegeben hat, dass die Terror- und Mordserie nicht gestoppt, nicht verhindert wurde.

Wolf Wetzel

Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2015/3. Auflage

 

Ein leicht gekürzter Beitrag findet sich auf der Tageszeitung „Junge Welt“ vom 16.3.2016:
https://www.jungewelt.de/2016/03-16/056.php?sstr=Staatliche|Beihilfe

 

V-Mann und V-Mann-Führer | Beitrag von Thomas Moser

V-Mann und V-Mann-Führer | Beitrag von Thomas Moser

Vorwort
Die Gedächtnisleistung siamesischer Zwillinge
Wenn V-Mann-Führer und V-Mann exakt dieselben Erinnerungslücken haben, dann teilen sie sich nicht (aus Kostengründen) ein Gedächtnis.
Immerhin: Der V-Mann-Führer konnte sich gerade noch daran erinnern, dass er Mitarbeiter im Verfassungsschutz in Brandenburg war und der Neonazi Carsten Szczepanski konnte sich daran erinnern, dass er als Spitzel für diesen angeschafft hatte.
Für beide hat sich das gelohnt. Der ehemalige V-Mann-Führer Gordian Meyer-Plath ist heute Chef des Verfassungsschutzes in Sachsen und der als V-Mann geführte Neonazi Carsten Szczepanski befindet sich in einem kostspieligen Zeugenschutzprogramm.

Wolf Wetzel

 

Wer-schweigt-steigt-auf-Black-box

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Mit dem Verfassungsschutz zusammen gegen Neonazismus? Ein Beitrag von Markus Mohr

Mit dem ‚guten‘ Verfassungsschutz zusammen

gegen Neonazismus?

Ein Beitrag von Markus Mohr/ Einige Anmerkungen von Wolf Wetzel

Markus Mohr

Herausgeber des Buchprojektes „Bambule – Zur Geschichte der Roten Hilfe in der BRD“ c/o LAIKA-Verlag / Schulterblatt 25 / 20357 Hamburg

„Delegitimation eines linken Verlages

Der LAIKA-Verlag hat mit einer Pressemitteilung vom 25. Februar 2014 anlässlich der Buchmesse in Leipzig für den 15. März zu einer Podiumsdiskussion zum Thema »Antifaschismus als Feindbild« eingeladen. Der Titel spielt auf ein vom Verlag dankenswerter Weise jüngst publiziertes Buch zum Zwecke der Solidarität mit dem durch die sächsische Justiz kriminalisierten Pfarrer Lothar König an. Zu den Eingeladenen der Podiumsdiskussion zählt auch die rund ein Jahrzehnt bis Ende Mai 2013 amtierende Leiterin der Abteilung Verfassungsschutz (VS) aus dem Innenministerium des Landes Brandenburg Frau Winfriede Schreiber.

Winfriede-Schreiber-VS Brandenburg

Dem LAIKA-Verlag ist natürlich bekannt,

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