Die Urteile im NSU-Prozess in München. Alles gesagt?

Für den 11. Juli 2018 wurden die Urteile im NSU-Komplex angekündigt. Sie richten sich gegen das letzte lebende (Gründungs-)Mitglied einer terroristischen Vereinigung namens „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und vier Unterstützer.

Laut Süddeutsche Zeitung ist der NSU-Prozess „ein Prozess der Superlative: der längste, der größte, der teuerste. Ein Jahrhundertprozess, nur zu vergleichen mit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen, den Auschwitzprozessen und den RAF-Verfahren. Es geht um zehn Morde, drei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle.“

In der medialen Vorbereitung auf das Urteil wurde immer wieder an das Versprechen erinnert, das die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf einer zentralen Gedenkfeier im Februar 2012 gegeben hatte:

Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“

Dass dieses Versprechen nichts wert ist und mit Bedacht nicht eingelöst werden sollte, hat sich nicht erst im Laufe des Prozesses herausgestellt.

Bereits vor Beginn des Prozesses im Jahre 2013 hat die Bundesanwaltschaft angekündigt, worum es in diesem Prozess nicht gehen wird:

  • Gegenstand des Prozesses wird nicht sein, ob der NSU aus mehr als drei Mitgliedern besteht.
  • Nicht aufklärungswürdig ist die Begründetheit des Vorwurfes, dass der Staat in direkter bzw. indirekten Form am Zustandekommen des nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) beteiligt war.
  • Ebenfalls sei es nicht Gegenstand dieses Prozesses, ob und wie viele V-Leute die Taten des NSU ermöglicht bzw. nicht verhindert haben.

 

Diese Prozesslinie hatte der Bundesanwalt Dr. Diemer am 25. Juli 2017 nochmals unterstrichen, als es um die verweigerte Beweiserhebung in diesem Verfahren ging:

Eine Beweisaufnahme, die das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen konnte, weil die Strafprozessordnung dem Grenzen setzte. Rechtsstaatliche Grenzen, die verlangen, das Wesentliche vom strafprozessual Unwesentlichem zu trennen. So ist es schlicht und einfach falsch, wenn kolportiert wird, der Prozess habe die Aufgabe nur teilweise erfüllt, denn mögliche Fehler staatlicher Behörden und Unterstützerkreise – welcher Art auch immer – seien nicht durchleuchtet worden. Mögliche Fehler staatlicher Behörden aufzuklären, ist eine Aufgabe politischer Gremien. Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung von Angehörigen staatlicher Stellen sind nicht aufgetreten.“ (Wortprotokoll der Nebenklage)

Von daher ist die bis heute andauernde Enttäuschung über den fehlenden Aufklärungswillen auch eine Selbsttäuschung, die mit der Weigerung einhergeht, sich nicht mit dem deutlich artikuliertem Faktum auseinanderzusetzen, dass „schonungslose“ Aufklärung weder die Aufgabenstellung der Bundesanwaltschaft war, noch die des Staatsschutzsenats.

Kein-Schlussstrich-2018-Netz

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV – ›Dienstleister der Demokratie‹ – Stresstest II

Das Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV – ›Dienstleister der

Demokratie‹ – Stresstest II

Auf meine sehr konkrete datenschutzrechtliche Anfrage vom 4.10.2013 antwortete das BfV sehr zögerlich, wies mich mit Verve auf die rechtlichen Voraussetzungen hin, um von dieser Behörde Auskunft erteilt zu bekommen. Mit himmlischer Geduld machte ich mein eigenes, »besonderes Interesse« abermals deutlich:

 

Kamera-überwacht-sich-selbst

 

                                                                                                                                »Frankfurt, den 12.11.2013

Betr. Datenschutzrechtliche Eingabe bezüglich Daten und Einträge über meine Person gemäß BVerfSchG

Betr. Aktenzeichen XY ungelöst/13 S/ Datenschutzreferat

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Jenseits eines blinden und tiefen Staates – ein Zustandsbericht

Jenseits eines blinden und tiefen Staates

Im NSU-Prozess in München liegen 32 Prozesstage hinter uns. Von über 600 Zeugen wurden 98 befragt. Was in dieser Zeit zur Sprache kam, fällt meilenweit hinter das zurück, was aufmerksame Beobachter längst wissen (müssten). Das stört das Magazin Der Spiegel überhaupt nicht. Es zieht fröhlich Zwischenbilanz: Rasant in Richtung Wahrheit.“ Das könnte auch der Name einer Anstaltszeitung in einer bayrischen Psychiatrie sein.

Der folgende Beitrag möchte über den Tellerrand der systemischen Skandale blicken und auf zwei zentrale Fragen eingehen:

Reicht der Vorwurf des staatlichen Rassismus, um die unter dem staatlichen Rettungsschirm erfolgte Gründung und Aktivierung des NSU zu verstehen, den notorischen Unwillen, die neonazistische Mordserie zu stoppen bzw. aufzuklären?

Wenn man das „Versagen“ der deutschen Behörden nicht mit 4.745 Chaostagen erklären kann, hilft dann das Bild vom ›tiefen Staat‹, also von einem Staat im Staat weiter?

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Der 1001. Zufall oder Beihilfe zu Mord

Der neonazistische Mord an Halit Yozgat in Kassel 2006

Teil I

Im Münchner NSU-Prozeß wird der frühere hessische Verfassungsschützer Andreas Temme am 1. Oktober 2013 befragt: „ Vor gut einem Jahr wurde Temme bereits im Untersuchungsausschuß des Bundestags zur NSU-Mordserie befragt. Dort wurde ihm die Aussage des damaligen Leiters der polizeilichen Sonderkommission vorgehalten, er müsse mit hoher Wahrscheinlichkeit etwas gehört oder gesehen haben. Hessens damaliger Innenminister Volker Bouffier (CDU) hatte direkte Fragen der Polizei an den Verfassungsschützer unterbunden, von dem später bekannt wurde, er habe wegen seiner mutmaßlichen Affinität zu rechtem Gedankengut im Bekanntenkreis den Spitznamen »Klein Adolf« getragen (…) Im Münchner NSU-Prozeß ließen die Angehörigen von Halit Yozgat bereits durch ihre Nebenklagevertreter erklären, daß es ihnen »nicht um ein bestimmtes Strafmaß im Falle einer Verurteilung geht, sondern vor allem darum aufzuklären, warum die angeklagten Taten in dieser Weise geschehen konnten und auch, welchen Anteil staatliche Stellen daran haben«. (Junge Welt vom 30.9.2013)

Es ist zu hoffen, dass Nebenklage und Verteidigung diese Gelegenheit nutzen…

Der NSU-Prozess – der Pannendienst – und der Teufel… steckt im Detail

Der NSU-Prozess hat begonnen… teuflische Zustände

Am 6. Mai 2013 wurde der bereits verschobene NSU-Prozess eröffnet und gleich wieder verschoben.

Nachdem die Generalbundesanwaltschaft und das OLG München den Nationalsozialistischen Untergrund/NSU auf ein überlebendes Mitglied minimiert hatten, drehte sich zu Prozessbeginn alles um Beate Zschäpe:

»Die Staatsfeindin Nummer 1 trägt einen schwarzen Hosenanzug, die weiße Bluse lässig über der Hose. Schwarze Halbschuhe, große silberne Creolen in den Ohren. Das Haar offen und vom Gefängnis-Friseur für 10 Euro kastanienbraun getönt, schlendert sie um 9.55 Uhr in den Gerichtssaal A 101, die Arme vor der Brust verschränkt.« (Der Teufel hat sich schick gemacht, Bild).

Als hätten alle Medienvertreter ganz freiwillig verstanden, platzierte man sie auf dem Laufsteg der Berichterstattung: Beate Zschäpe von hinten, von vorne, von der Seite. Alle durften empört sein, alle durften maßlos enttäuscht sein: Eine Nazifrau darf keinen schwarzen Hosenanzug tragen – so die einhellige Kleiderordnung der medialen Öffentlichkeit.

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