„Über 45 V-Leute waren beteiligt“: Geheimdienste und das offene Ende vom NSU-Prozess

Auszüge aus der Pressekonferenz mit RA Sebastian Scharmer und Interview mit Wolf Wetzel zum bevorstehenden Prozessausgang. Sputnik vom 11. Juli 2018

 

Am Mittwoch wird nach 437 Verhandlungstagen ein Urteil im Prozess gegen den „Nationalsozialistischen Untergrund“ erwartet. Zuvor spricht Anwalt Sebastian Scharmer in Berlin vor internationalen Medien. Er vertritt Opfer des rechten Netzwerks, äußert sich zu möglichen Haftstrafen und bedauert, dass der Staat keine Transparenz schaffen will.

Der Dortmunder Rechtsanwalt Sebastian Scharmer geht davon aus, dass vier der fünf Angeklagten im Prozess gegen den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) zu langen Haftstrafen verurteilt werden. Damit meinte er Beate Zschäpe als Hauptangeklagte sowie die Angeklagten Ralf Wohlleben, Holger G. und Andre E., die am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München ihre Urteile erwarten. Diese Gruppe sei aber „nur ein Teil der Personen, die an dem Mord direkt oder indirekt mitbeteiligt gewesen sind. Das ist eine bittere Erkenntnis nach fünf Jahren versuchter Aufklärung in diesem Prozess“, einem der „längsten Indizienprozesse der deutschen Geschichte“. Das sagte Scharmer am Montag im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin vor Vertretern der ausländischen Medien.

Scharmer vertritt in dem Mammut-Verfahren Hinterbliebene des 2006 in Dortmund ermordeten Kioskbesitzers Mehmet Kubasik. Rückblickend habe der Prozess nie das erreichen können, was sich die Öffentlichkeit erhofft hatte. Dies hatte auch mit Problemfeldern zu tun, mit denen der Anwalt im Verlauf des Verfahrens selbst zu kämpfen hatte. „Da waren Szene-Zeugen, also Neonazis, die wir vernommen hatten, die sich im Gerichtssaal dumm oder erinnerungslos gestellt haben.“ Der andere Punkt sei „das Problem der Involvierung der Verfassungsschutzämter“ in dem Fall.

Wird Merkels Versprechen nicht eingelöst?

Noch 2011 hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) der Öffentlichkeit ein „Aufklärungs-Versprechen“ gegeben, dass der Staat „alles tun“ werde, um die Hintergründe des NSU-Komplexes aufzudecken. Davon sei heute nichts mehr zu spüren, so der Rechtsanwalt auf der Pressekonferenz.

RA Scharner-PK-2018

© Sputnik / Alexander Boos / Rechtsanwalt Sebastian Scharmer

„Zum Aufklärungs-Versprechen hätte dazugehört, Transparenz zu schaffen. Gerade auch, um rechte Verschwörungstheorien zu entkräften. Wir wollen wissen, was wirklich los war. Und der deutsche Staat hätte gut daran gehalten, das transparent und offen zu ermitteln. Tut er aber nicht.“

Nach der Pressekonferenz sprach Sputnik mit Wolf Wetzel, der den Prozess seit Jahren als investigativer Journalist intensiv beobachtet.

Anscheinend hat niemand gehört, was der Staatsschutz-Senat 2013 noch vor Prozessbeginn gesagt hat: Das Wesentliche, nämlich eine schonungslose Aufklärung, werde im Prozess nicht verhandelt“, sagte er.

Es sei von vornherein ausgeschlossen worden, zu untersuchen, wie personell und strategisch vernetzt der NSU-Komplex sei. Auch die Nähe der Geheimdienste sollte nie umfassend untersucht werden.

Was soll ein Prozess, der die wesentlichen Fragen ausschließt? Aber das haben der Staatsschutz-Senat und die Generalbundesanwaltschaft konsequent durchgehalten.“

„Überall waren V-Männer“: Welche Rolle spielen Geheimdienste?

„Was wir heute mit Gewissheit sagen können, ist folgendes“, blickte Jurist Scharmer vor den internationalen Medien auf das Verfahren zurück: „Es gab zu jeder Zeit – seit 1998 und vorher schon – an jedem Ort hochdekorierte V-Personen, die im direkten Umfeld von diesen drei Personen – Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe – unterwegs gewesen sind.“ Dies mache deutlich, dass die NSU-Straftaten jederzeit hätten verhindert werden können. Das werfe die Frage nach der staatlichen Mitverantwortung auf.

„Es gibt über 45 V-Leute, die zwischenzeitlich enttarnt sind und die im NSU-Netzwerk aktiv waren“, kommentierte Wetzel im Sputnik-Interview dazu.

Auch diese Akten werden nicht zur Verfügung gestellt, oder wenn, dann geschwärzt. Wenn diese Akten vorgelegt werden würden, wenn man der Bedeutung der V-Leute nachginge, wenn man all das, was Beate Zschäpe auf ihrer viertägigen Flucht tat, vorlegen würde – dann würde der Prozess platzen. Weil der NSU bestand nie aus drei Mitgliedern. V-Leute haben wesentliche und bedeutsame Tatanteile, was den NSU-Komplex angeht.“

Das solle im Prozess jedoch verschwiegen werden.

Erwiesenermaßen haben als NSU-Kameraden getarnte V-Leute „den Untergrund erst ermöglicht: Durch Wohnungen, durch Waffenversorgung, durch Alias-Identitäten. Selbst diese Zusammenarbeit war Gegenstand von Innenminister-Treffen mit dem Verfassungsschutz und mit der Polizei.

Spielt Zschäpe ein Doppelspiel?

Selbst die Rolle von Zschäpe sei bis heute nicht restlos geklärt. Bei ihr wird laut dem Dortmunder Anwalt „ganz sicher eine lebenslange Freiheitsstrafe mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld stehen“. Es könne gut sein, dass das NSU-Mitglied nach der Urteilsverkündung selbst auspacken könnte. Es bestehe die Möglichkeit, dass sie sich „nach dem Urteil doch noch durchringt und sagt: ‚Jetzt sage ich euch, wer alles noch dabei war und wie es wirklich war.‘ Da ich sie nach fünf Jahren Prozess so einschätze, dass sie sich oft die Nächste ist, kann ich mir gut vorstellen, dass das noch passiert.“

Wetzel ergänzte: „Viele Kommentatoren haben zu ihr gesagt: Sie hätte bei ihrem Schlusswort ihre letzte Chance vertan. Indem sie weitgehend geschwiegen hat.“ Das sehe der Experte anders. „Beate Zschäpe schweigt, im Sinne der Anklage. Wer Gerichtsverfahren kennt, der weiß: Dieses Schweigen will sie belohnt sehen.“ Sonst hätte sie zuvor schon mit Wissen über das Treiben von Verfassungsschutz und V-Männern im NSU-Umfeld auspacken können.

Der Dortmunder Jurist forderte abschließend, auch nach der Urteilsverkündung müssten Gesellschaft, Medien und zivilgesellschaftliche Gruppen Druck auf den Generalbundesanwalt ausüben. Damit auch weiterhin nach Helfern des NSU-Komplexes gesucht werden wird. Der Prozess sei insgesamt noch lange nicht abgeschlossen. Trotz der zu erwartenden Urteile am Mittwoch.“

Die Radio-Reportage zum Abschluss des NSU-Prozesses zum Nachhören:

https://soundcloud.com/sna-radio/reportage-zum-ende-des-nsu-prozess-rolle-der-geheimdienste-nicht-aufgeklart

Das komplette Interview mit Wolf Wetzel zum Nachhören:

https://soundcloud.com/sna-radio/nsu-prozess-ende-experte-rolle-der-geheimdienste-sollte-nie-aufgeklart-werden

Quelle: https://de.sputniknews.com/politik/20180711321492948-nsu-prozess-ende-zschaepe/

 

Ein Selbstmord aus ›fremder‹ Hand – Das gestellte Ende des Nationalsozialistischen Untergrundes/NSU

Ein Selbstmord aus ›fremder‹ Hand – Das gestellte Ende des Nationalsozialistischen Untergrundes/NSU

Auf den ersten Blick scheint es wenig gute Gründe zu geben, sich mit der offiziellen Version auseinanderzusetzen, dass die NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am 4.11.2011 in ihrem geliehenen Campingwagen in Eisenach durch Selbstmord ums Leben gekommen sind. Ist doch egal, wie diese Neonazis umgekommen sind … könnte man dabei heraushören.

Das ist es eben nicht – gerade auch dann, wenn man Neonazismus nicht für eine Ansichtsache hält, sondern für ein Verbrechen.

Als ich den Text Selbstmord – was sonst? vor einem Jahr für die zweite Auflage des Buches Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? überarbeitete, lagen sehr wenige Beweise dafür vor, was sich in jenem Campingwagen am 4.11.2011 in Eisenach ereignet hatte, in dem die beiden NSU-Mitglieder tot aufgefunden wurden.

Die tatbegleitenden Umstände wiesen hingegen schon damals darauf hin, dass Selbstmord der unwahrscheinlichste Geschehensablauf ist.

Nun liegen einige gewichtige Beweise vor, die die Todesumstände selbst betreffen. Genau diese Beweise stützen jedoch nicht die Selbstmordversion. Im Gegenteil: Sie belegen, dass die dafür angeführten Indizien fingiert und Beweise, die einen anderen Tatablauf belegen könnten, beseitigt bzw. vernichtet wurden. Beweise, die für ein Fremdverschulden sprechen, also auf eine ›dritte‹ Person verweisen.

Damit steht die Frage im Raum, warum deutsche Behörden mit Rechtsbrüchen und strafbaren Handlungen verhindern wollen, dass die Todesereignisse am 4.11.2011 als Mord aufgeklärt und verfolgt werden?

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Der Selbstmord der NSU-Mitglieder – keine Zweifel?

Selbstmord – was sonst

oder: eine Patronenhülse zuviel

aktualisiert am 15.11.2013

Einige interessante Ergänzungen vonseiten des Vaters von Uwe Mundlos vor dem Thüringer NSU-Ausschuss

 Wenn Hunderte von Akten im Zusammenhang mit dem NSU vernichtet werden, wenn ›heißen Spuren‹ in keinem einzigen Fall nachgegangen wurde, wenn Behörden die Existenz von V-Leuten verschweigen, wenn bei allen neun Morden an Menschen mit türkischer und griechischer Abstammung ein rassistischer Hintergrund ausgeschlossen wurde, wenn all dies in allen Behörden und auf allen Ebenen geschieht, dann darf man hinter diesem ›menschlichen Versagen Einzelner‹ ein System vermuten – zumindest sollte man dies nicht ausschließen.

Wenn dies nahe liegt, dann muss man auch den schlimmsten Fall für möglich halten bzw. darf ihn nicht von vorneherein ausblenden.

Haben die namentlich bekannten Mitglieder des NSU, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, am 4. November 2011 in ihrem Campingwagen tatsächlich Selbstmord begangen? Gibt es gute, überprüfbare Gründe, an der bis heute aufrecht erhaltenen Selbstmordthese zu zweifeln? Ja.

Es gibt nicht wenige, die es falsch halten, dass man diesen Fragen nachgeht. Letztendlich wäre es doch egal, wie diese beiden Neonazis umgekommen sind.

Das mag cool erscheinen und emotional verständlich sein – politisch ist es jedenfalls falsch.

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Der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz/BfA geht… alles andere bleibt…

Der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz/BfA geht… die Chefs des Thüringer und des Sächsischen Verfassungsschutzes  gehen auch – alles andere bleibt…


„Zweieinhalb Stunden haben die fünf Obleute der Fraktionen im Bundestags-Untersuchungsausschuss am Mittwoch in der Außenstelle des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Berlin-Treptow verbracht. 45 Aktenordner haben sie zwar jeder für sich aber in einem Raum durchforstet…. Zumindest in einem waren sich danach alle einig: Unter den acht vom Bundesamt angeworbenen V-Leuten für die „Operation Rennsteig“ in Thüringen war kein Mitglied des ‚Nationalsozialistischen Untergrunds‘ (NSU) – also weder Uwe Böhnhardt noch Uwe Mundlos oder Beate Zschäpe… Für (CDU-Obmann Clemens Binninger, d.V.) ist das Vertrauen in den Verfassungsschutz wieder hergestellt… SPD-Obfrau Eva Högl sagte, dass der Einblick in die ungeschwärzten Akten wichtig gewesen sei, ‚um Verschwörungstheorien den Boden zu entziehen‘.“ (http://www.tagesspiegel.de vom 4.7.2012)

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