14. Juni 2018 | Der NSU-VS-Komplex in Wiesbaden

Der Prozess in München, der die Mord- und Terrorserie der neonazistischen Gruppe „NSU“ aufklären soll, ist (fast) am Ende. Die „Altverteidiger“ von Beate Zschäpe fordern Freispruch, die neuen zehn Jahre für ihre Mandantin. Muss man, kann man das verstehen?

 

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Über fünf Jahre diente der Prozess vor allem der Verteidigung von drei Annahmen:

  • Der NSU bestand aus drei Mitgliedern.
  • Zwei davon haben –ohne Mithilfe anderer – zehn Morde begangen.
  • Staatliche Institutionen (Polizei/Geheimdienste) wußten zehn Jahre nichts und waren demzufolge in das, was man dem NSU zuordnet, nicht verwickelt (was vom Gewährenlassen bis hin zur Beihilfe zu Mord reichen würde).

Diese Annahmen sind in ihren zentralen Aussagen nicht einfach „zweifelhaft“ oder „umstritten“, sondern falsch.

Wolf Wetzel, Autor des Buches „Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf?“ wird diese Gegenklage anhand von Indizien und Beweismitteln, die allen zur Verfügung stehen, begründen.

Veranstaltung am Donnerstag, den 14. Juni 2018 um 20 Uhr im Cafe Klatsch in Wiesbaden, Marcobrunnerstraße 9

VeranstalterInnen: AKU, Anarchistisches Forum, Linksroom e.V. & Cafe Klatsch

NSU und Tiefer Staat. Ein Versagen der deutschen Linken? Zwei Veranstaltungen in Frankfurt

Wir möchten in einer zweiteiligen Veranstaltung auf wichtige Fragen des NSU-Komplexes eingehen und linke Reaktionen dazu diskutieren. Dafür haben wir den Buchautor und Publizisten Wolf Wetzel eingeladen, der kontinuierlich und kritisch zum Thema #NSU arbeitet und publiziert.

03.03 und 15.03.2017 | 19 Uhr |Veranstaltungen im Cafe Exzess | Leipziger Str. 91 | 60487 Frankfurt

 

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Staatlich betreute Morde und fünf Jahre NSU-„Aufklärung“

Für ein Zwischenfazit zu fünf Jahren NSU-»Aufklärung« gibt es keine bessere Einleitung als das Plädoyer der Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. Bevor Bundesanwalt Herbert Diemer am 25. Juli die Beweiserhebung im dortigen Prozess würdigte, ging er auf die Vorwürfe gegen die Anklagebehörde und andere staatliche Stellen ein:

»Eine Beweisaufnahme, die das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen konnte, weil die Strafprozessordnung dem Grenzen setzte. Rechtsstaatliche Grenzen, die verlangen, das Wesentliche vom strafprozessual Unwesentlichen zu trennen. So ist es schlicht und einfach falsch, wenn kolportiert wird, der Prozess habe die Aufgabe nur teilweise erfüllt, denn mögliche Fehler staatlicher Behörden und Unterstützerkreise – welcher Art auch immer – seien nicht durchleuchtet worden«, sagte Diemer laut Wortprotokoll der Nebenklage. »Mögliche Fehler staatlicher Behörden aufzuklären ist eine Aufgabe politischer Gremien. Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung von Angehörigen staatlicher Stellen sind nicht aufgetreten

Mit besonderem Eifer ging er auf den Mord­anschlag in Heilbronn 2007 ein, bei dem eine Polizistin getötet und einer ihrer Kollegen schwer verletzt worden waren.

»Der Anschlag auf die beiden Polizeibeamten war ein Angriff auf unseren Staat, seine Vertreter und Symbole. Die Auswahl der Personen selbst geschah auch hier willkürlich. Alle anderen Spekulationen selbsternannter Experten, die so tun, als habe es die Beweisaufnahme nicht gegeben, sind wie Irrlichter, sind wie Fliegengesumme in den Ohren«, teilte Diemer aus.

Mit den »selbsternannten Experten« und »Irrlichtern« sind Mitglieder parlamentarischer Untersuchungsausschüsse, Nebenklageanwälte und einige wenige Journalisten gemeint, die zumindest die Widersprüche in der offiziellen Version nicht ausgeräumt sehen. Beschämend ist nicht nur das weitgehende Schweigen mancher Medien zu dieser Diffamierung, sondern vor allem auch das laute Sekundieren anderer: So warf etwa Welt-Autorin Gisela Friedrichsen am 4. August einer Gruppe von Opferanwälten vor, »eine Bühne zur Diskriminierung des Rechtsstaats« zu suchen.

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Um so bemerkenswerter ist ein Kommentar von Andreas Förster am 1. August in der Frankfurter Rundschau (FR): »Was hat die Bundesanwaltschaft nur geritten? (…) Sehen sich die Ankläger einem Korpsgeist bundesdeutscher Sicherheitsbehörden verpflichtet, die die eigenen Verfehlungen lieber vertuschen als sie ehrlich aufarbeiten? (…) Der Geheimdienst hatte nach dem Auffliegen des NSU im November 2011 in großem Stil Akten vernichtet, er hat Ermittlern – und Abgeordneten – Informationen gezielt vorenthalten, er hat sie vermutlich sogar belogen. Die Bundesanwaltschaft hätte daraufhin das Bundesamt in Köln durchsuchen können und wohl auch müssen. Aber das hat sie nicht getan, sondern klaglos die Vertuschungspraxis des Geheimdienstes hingenommen.«

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