Der NSU-VS-Komplex: „Klagt Andreas Temme an!“

Am 4. März 2018 statteten mehrere Aktivist*innen des Aktionsbündnisses „NSU-Komplex auflösen“ Andreas Temme einen spontanen Besuch an seinen Wohnort in Hofgeismar ab. Dabei hinterließen sie dem ehemaligen Geheimdienstagenten des hessischen Verfassungsschutzes die Anklageschrift des Tribunals NSU-Komplex auflösen und verteilten Flugblätter bei einem Demonstrationszug durch den Ort an Passant*innen und Anwohner*innen:

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V-Männer als Staatsanteil im NSU-Netzwerk

 Der Staatsanteil am NSU

(aktualisiert am 8.4.2016)

Der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier weitere Neonazis hat am 6. Mai 2013 begonnen. Wie viele tatsächlich auf der Anklagebank sitzen müssten, führte auch Angelika Lex, Anwältin und gewählte bayerische Verfassungsrichterin, auf der Demonstration in München am 13.4.2013 aus:

»Es fehlen vollständig die Verfahren gegen Ermittler, gegen Polizeibeamte, gegen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, gegen Präsidenten und Abteilungsleiter von Verfassungsschutzbehörden. Verfahren, die nicht nur wegen Inkompetenz und Untätigkeit, sondern auch wegen aktiver Unterstützung geführt werden müßten… Auf diese Anklagebank gehören nicht fünf, sondern 50 oder noch besser 500 Personen.« (Junge Welt vom 15.4.2013)

Nutzen wir die Zeit, die Namen derer zu nennen, die nicht auf der Anklagebank sitzen, die man durchaus als jenes NSU-Kontingent bezeichnen kann, das den Staatsanteil am neonazistischen Netzwerk ausmacht.

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Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen

Ein Megafon, ein Tatbeitrag, ein Jahr und 10 Monate Knast

Das Amtsgericht Dresden verurteilte den Antifaschisten Tim H. zu ein Jahr und 10 Monaten Haft – ohne Bewährung. Es sah als erwiesen an, dass Tim H. im Zuge der Gegendemonstrationen gegen einen Neonaziaufmarsch am 19. Februar 2011 in Dresden folgende Straftaten begangen habe: Körperverletzung, besonders schwerer Landfriedensbruch und Beleidigung. Letztere soll er mit dem Wort »Nazi-Schwein« gegenüber einem Polizeibeamten selbst begangen habe. Die beiden anderen Straftaten habe er zwar nicht selbst begangen, aber so gut wie: Mittels eines Megafons habe er andere dazu »aufgeheizt«, was den Richter zu dem Fazit führte: »Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen.«

Tatwaffe

Tatwaffe

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Der staatliche Rettungschirm für die neonazistische Mordserie des ›Nationalsozialistischen Untergrundes‹ /NSU

Der ›dritte Mann‹ des nationalsozialistischen Untergrundes/NSU – ein Anruf genügt…

Hätte vor ein paar Monaten jemand behauptet, dass zur „Aufklärung“ der neonazistischen Mordserie Akten vernichtet, Untersuchungsauschüsse belogen, Referatsleiter des BfV Falschaussagen machen, wäre er als Verschwörungstheoretiker lächerlich gemacht worden. Wenn vor Monaten jemand behauptet hätte, dass die verschiedenen Geheimdienste nicht diletantisch, sondern perfekt zusammengearbeitet hatten und über ausgezeichnete Kontakte zum neonazistischen Thüringer Heimatschutz/THS verfügten, also zum Umfeld der daraus hervorgegangenen Terror-Gruppe ‚NSU‘, wäre ihm gleiches widerfahren.
Jetzt sind diese berechtigten Annahmen gerichtsverwertbar: Zwischen den Jahren 1997 und 2003 waren der Thüringer und Bayerische Verfassungschutz, das Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV und der Militärische Abschirmdienst/MAD, die Crème de la Crème der Geheimdienste, an der ‚Operation Rennsteig‘ beteiligt. Das Ziel dieser koordinierten Aktion war eindeutig: „Im Rahmen der operativen Zusammenarbeit des BfV mit dem LfV Thüringen und dem MAD unter der Bezeichnung „Rennsteig“ von 1997 bis 2003 hat das BfV … Werbungsfälle mit THS-Bezug eröffnet, aus denen … erfolgreiche Werbungsmaßnahmen resultierten.“ (Schreiben des BfV an an den Generalbundesanwalt vom Dezember 2011, FR vom 16.6.2012)
Der Erfolg konnte sich sehen lassen: „Demnach war fast jeder zehnte Aktivist in der damaligen Neonazi-Vereinigung ein Spitzel des Verfassungsschutzes.“ (http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/politik/artikel/jeder-zehnte-neonazi-war-v-mann/800850/jeder-zehnte-neonazi-war-v-mann.html)
Die Frage also, ob die beteiligten Geheimdienste problemlos den drei Mitgliedern der NSU in den ‚Untergrund‘ folgen konnten, ob eine/r von ihnen gar zu den ‚erfolgreichen Werbungsmaßnahmen‘ zählt, könnten die Akten beantworten, die nun vernichtet wurden.
Würden die Akten das Gegenteil beweisen können, also die bislang lancierte These untermauern, man habe die Spur zu den abgetauchten NSU-Mitgliedern verloren, wären sie nicht vernichtet worden!
Angesichts dieses organisierten und kriminellen Vorgehens vonseiten der Verfolgungsbehörden sind die Fragen der FR von auffallender, fortgesetzter Naivität:
Gibt es Verbindungen zu Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe? Waren Mitglieder des Trios womöglich V-Leute? Haben sie Geld vom Verfassungsschutz erhalten? Hat das Bundesamt die Mörder sogar geschützt?

Im folgenden trage ich alle Indizien und Fakten zusammen, die bis heute an die Öffentlichkeit gelangt sind, um auf zwei der vier gestellten Fragen (Frage 1 und 4) mit einem sicheren „Ja“ zu antworten.

Aktualisiert am 19.7.2012

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Der staatliche Rettungsschirm für die neonazistische Mordserie der ›NSU‹ – Eine Zwischenbilanz

Der staatliche Rettungsschirm für die neonazistische Mordserie der ›NSU‹

Eine Zwischenbilanz

Vor über drei Monaten erfuhren wir, dass die zwei toten Männer im Campingwagen nicht nur routinierte Bankräuber, sondern vor allem Mitglieder einer neonazistischen Terrorgruppe namens ›NSU‹ gewesen sein sollen, von deren Existenz keine staatliche Stelle etwas gewusst haben will.
Herrschte über ein Jahrzehnt Ahnungslosigkeit, so wurden wir in der Folgezeit mit einer Flut von Details, Erkenntnissen, Hintergründen und Zusammenhängen konfrontiert, die uns an dem aufgestauten Wissen der Verfolgungsbehörden teilnehmen ließen und lassen.

Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen.

Die offizielle Version über die neonazistische Mordserie ist schnell erzählt:

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