Der NSU-VS-Komplex: Der Mord in Kassel 2006 und das Jahr 2134

Der Beitrag für die „NachDenkSeiten“ vom 5.4.2018 nimmt den „grünen“ Abschlussbericht zum parlamentarischen Untersuchungausschuss/PUA in Hessen zum Anlass, der dort formulierte „Unsicherheit“ über die Rolle des Geheimdienstmitarbeiters Andreas Temme am Tatort nachzugehen:

„Eine sichere Feststellung, dass Temme nicht der Täter war, lassen diese Erwägungen aber nicht zu.“

Der Beitrag entwickelt anhand der vorhandenen Indizien einen anderen Geschehensablauf, bei dem Andreas Temme nicht der „falsche Mann zur falschen Zeit, am falschen Ort“ ist:

https://www.nachdenkseiten.de/?p=43313

Nun ist dieser Beitrag auch als Podcast zu hören, ausgezeichnet eingesprochen von Tom : https://www.nachdenkseiten.de/?powerpress_pinw=43313-podcast

Dem Gesagten wäre eine ganz wichtige Quelle hinzuzufügen:

Im Jahr 2134

Es existiert ein 2014 verfasster „interner Untersuchungsbericht“ des Landesamtes für Verfassungsschutzes (LfV) in Hessen zu den Mordumständen in Kassel 2006. Das klingt belanglos, vor allem dann, wenn man nicht weiß, was in diesem 250 Seiten starken Abschlussbericht drinsteht. Mit Blick auf die verschiedenen Geschehensabläufe und der zahlreichen Zufälle plus Pannen, die die offizielle Version beschützen, ist dieses Faktum dennoch ein wichtiger Hinweis.

Eine „interne Untersuchung“ wird nicht eingeleitet, wenn alles klar, wenn alles „ausermittelt“ ist. Sie wird vielmehr angeordnet, wenn die Behörde, in diesem Fall also der Verfassungsschutz Hessen, Zweifel an dem hat, was im Rahmen polizeilicher Ermittlungen ausgesagt wurde, wenn man dem Verdacht von Rechtsverstößen innerhalb der eigenen Behörde nachgehen will. Für gewöhnlich geht es also um die Lücke zwischen polizeilichen Ermittlungsergebnissen und behördeninternem Unbehagen und/oder Wissen, wobei in diesem Fall das Agieren des eigenen Geheimdienstmitarbeiters Andreas Temme im Zentrum steht. Zwar haben sich alle Vorgesetzten schützend vor ihn gestellt, doch muss das nicht damit einhergehen, dass sie das Vorgehen von Andreas Temme teilen bzw. dass sie über alles informiert waren, was Andreas Temme zum Tatbeteiligten machen könnte.

Käme also diese „interne Untersuchung“ zum gleichen Ergebnis wie die staatsanwaltschaftliche geführten Untersuchungen, wäre es folglich kein Problem, diesen öffentlich zu machen. Im Gegenteil: Man würde ihn als Beweis dafür präsentieren, dass Andreas Temme nicht mehr war als der Mann zur falschen Zeit am falschen Ort.

Fakt ist jedoch, dass der hessische Verfassungsschutz beantragt hat, dass dieser Bericht für sage und schreibe 120 Jahren weggeschlossen wird – eine Art Sicherungsgewahrsam für Behördenakten.

Man könnte Monty Python oder sonst eine Komödie bemühen, wenn man dies liest: 2134! So früh schon! Was, wenn es 2134 noch Gerichte gibt, so etwas wie eine unabhängige Justiz?

Sie werden schmunzeln und dagegenhalten, dass dann alles verjährt sei. Stimmt … fast. Denn Mord, aber auch Beihilfe zu Mord verjähren nicht. Dann ergäbe die Zahl 2134 doch noch Sinn: Weitere/andere Täter wären dann ganz sicher tot.

Wolf Wetzel

10.4.2018

Zahlreiche weitere Recherchen zum Mord in Kassel 2006 finden sich unter dem Stichwort „Kassel“ auf diesem Blog.

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