V-Männer als Staatsanteil im NSU-Netzwerk

 Der Staatsanteil am NSU

(aktualisiert am 8.4.2016)

Der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier weitere Neonazis hat am 6. Mai 2013 begonnen. Wie viele tatsächlich auf der Anklagebank sitzen müssten, führte auch Angelika Lex, Anwältin und gewählte bayerische Verfassungsrichterin, auf der Demonstration in München am 13.4.2013 aus:

»Es fehlen vollständig die Verfahren gegen Ermittler, gegen Polizeibeamte, gegen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, gegen Präsidenten und Abteilungsleiter von Verfassungsschutzbehörden. Verfahren, die nicht nur wegen Inkompetenz und Untätigkeit, sondern auch wegen aktiver Unterstützung geführt werden müßten… Auf diese Anklagebank gehören nicht fünf, sondern 50 oder noch besser 500 Personen.« (Junge Welt vom 15.4.2013)

Nutzen wir die Zeit, die Namen derer zu nennen, die nicht auf der Anklagebank sitzen, die man durchaus als jenes NSU-Kontingent bezeichnen kann, das den Staatsanteil am neonazistischen Netzwerk ausmacht.

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Der Verfassungsschutz ist ein Schattenreich – Interview mit Prof. Hajo Funke

»Der Verfassungsschutz ist ein Schattenreich«

Gespräch mit Hajo Funke. Über den Staat im Staate, die drei internationalen Terrornetzwerke im Dunstkreis des NSU und eine junge Polizistin, die vielleicht zuviel wusste
Sie gelten seit Jahrzehnten als Experte für rechtsextreme Gruppen und Ideologien. Wie hat sich seit Bekanntwerden des »Nationalsozialistischen Untergrunds« im November 2011 Ihre Sicht auf den Staat und die Geheimdienste verändert?
Ich bin über das Ausmaß des Schweigens, der Vertuschung und der partiellen Beteiligung zutiefst erschüttert. Ich wusste das so nicht. Erfahrungen mit dem Verfassungsschutz waren mir allerdings aus der Zeit der Studentenbewegung bekannt. Da gab es in Berlin einen Provokateur, der Teilen der Bewegung Sprengstoff geliefert hat. Insofern wusste ich, dass der Verfassungsschutz eine verfassungswidrige Agenda haben und im Grunde die Verfassung gefährden kann. Aber ich habe das beiseite geschoben. Wir haben sogar in der NGO »Forum gegen Rassismus und rechte Gewalt« in Oranienburg punktuell mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet – von uns aus, wenn wir Fragen hatten oder wenn die Fragen hatten, die wir, ohne zu denunzieren, beantworten konnten.

Und inzwischen raten Sie von jeder Zusammenarbeit ab?
Im Moment ist es eine Katastrophe. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist nicht zur Aufarbeitung bereit. Es blockiert die Aufklärung, zum Schaden derjenigen, die bedroht werden. So, wie dieser Geheimdienst derzeit aufgestellt ist, schwächt er die Sicherheit in Deutschland. Weil er wichtige Informationen nach wie vor zurückhält, weil man in vielen Fällen nicht weiß, ob er sie weitergibt, ob er Gewalt zulässt – oder sogar selbst für die Radikalisierung der Täter mitverantwortlich ist.

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Thomas Moser | Wie finanzierte sich die Terrorgruppe des NSU?

Wie finanzierte sich die Terrorgruppe des NSU?
Die Raubüberfälle, vergessene Opfer und das Wissen des Verfassungsschutzes

18. Dezember 1998, gegen 18 Uhr, ein Edeka-Markt am Rand von Chemnitz: Die Hauptkassiererin hat eben die Tagesseinnahmen eingesammelt, als ein Mann schreit: „Dies ist ein Überfall!“ Zwei Maskierte stehen in dem Markt. Einer bedroht die Kassiererin mit einer Pistole. Sie gibt ihm das Geld, etwa 30 000 D-Mark. Die zwei flüchten. Dabei schießen sie um sich. Vor dem Oberlandesgericht in München schildert im Juni 2015 ein junger Mann, wie ihm eine Kugel knapp am Kopf vorbeigeflogen ist. Die Täter nehmen den Tod von Passanten in Kauf. Für die Bundesanwaltschaft waren es Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos.

Mit diesem schweren Raub soll die Terrorserie des Nationalsozialistischen Untergrundes, der neun Migranten und eine Polizeibeamtin zum Opfer fielen, begonnen haben. 14 weitere Banküberfälle folgten, bei denen Menschen zum Teil schwer verletzt wurden. Opfer, die kaum bekannt sind. Und noch eine Frage ist ungeklärt: Welches Wissen hatte der Verfassungsschutz über die Raube?

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Kai Dalek – zwischen staatlichem und neonazistischem Untergrund

Kai Dalek – zwischen staatlichem und neonazistischem Untergrund

(aktualisiert am 21.11.2014)

Kai Dalek steht als Zeuge im NSU-Prozess vor Gericht. Er ist nicht nur für die Nebenklage von besonderer Bedeutung.
In der Neonazizene ist er ein ›Führungskamerad‹, ein Bindeglied zwischen neonazistischen Kameradschaften und terroristischen Untergrund. Und für den Geheimdienst?

V-Mann Kai Dalek

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Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung – durch den Verfassungsschutz

Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung – durch den Verfassungsschutz. Am Beispiel des Neonazi und V-Mann Tino Brandt

aktualisiert am 13.11.2014

Tino Brandt, Neonazi und über Jahre zugleich V-Mann des Verfassungsschutzes in Thüringen wird seit dem 15.7.2014 im NSU-Prozess in München als Zeuge vernommen.
Wesentliche Details sind bereits seit längerem bekannt, auch wenn deren Bedeutung und Tragweite kaum wahrgenommen werden will. Was hier noch einmal zur Sprache kommt, ist die Tatsache, dass es ohne die aktive Unterstützung des Verfassungsschutzes keinen Nationalsozialistischen Untergrund/NSU gegeben hätte.
Sollten das Strafgesetzbuch noch Gültigkeit haben, erfüllen bereits die bislang bekannt gewordenen Fakten und Einlassungen den Tatbestand der

Unterstützung, wenn nicht gar der Bildung einer terroristischen Vereinigung nach 129 § des StGB.

Die scheinbare Empörung über die ›brisanten Details‹ steht in keinem Verhältnis zur Konsequenzenlosigkeit, die über allem thront und von fast allen geteilt wird, die ansonsten nicht müde werden, politische und strafrechtlichen Konsequenzen zu fordern.

 

V-Mann Tino Brandt-LfV

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Redebeitrag von Thomas Moser in Pforzheim 23. Februar 2014

Vorne NSU-Terror – hinten Verfassungsschutz – Zwei Seiten

derselben Medaille

Wo steht dieses Land?

Als vor zwei Jahren ein rechtsradikales Terrortrio aufgedeckt wurde, das mindestens zehn Menschen ermordet haben soll, war die große Frage: Wie konnte das geschehen? Wie konnten die Sicherheitsbehörden derart versagen? Am 23. Februar 2012, exakt vor zwei Jahren, versprach die Bundeskanzlerin Aufklärung. Doch was wir seither durch den Exekutivstaat erleben, ist eine unfassbare Verhinderung der Aufklärung.

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Der eigenen Farce beiwohnen

Die staatlichen Ausstatter des Nationalsozialistischen Untergrundes/NSU

Am 21.11.2013 trat André Kapke, Neonazikader und Mitbegründer des Thüringer Heimatschutzes/THS, im Prozess in München als Zeuge auf. Der THS ist das Basislager des NSU.

Selbstverständlich war und ist wichtig, wie sich dieser Neonazi in seinen Aussagen zu Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt positioniert. Das wird für alles, was kommt, sehr wichtig sein, denn hinter diese selbst gezogene Linie kann er nicht mehr zurück.

André Kapke erzählte, dass er 1998 von seinem THS-Kameraden Tino Brandt beauftragt wurde, den untergetauchten Neonazis Pässe zukommen zu lassen. Zwei Wochen später wurden ihm über einen Mittelsmann drei Pässe zugespielt: Pässe, die ›leer‹ waren, also als Blanko-Version. Außerdem will ihn Tino Brandt zu einem NPD-Funktionär nach Berlin geschickt haben, da die Idee im Raum stand, die untergetauchten Neonazis fürs Erste ins Ausland zu bringen. Hier will seine ewige Treue zur Idee und Tat geendet haben – noch im selben Jahr 1998.

Ein Neonazi, der für grobschlächtiges in Wort und Tat bekannt war (und ist), will nach diesen kleinen Gefälligkeiten darum gebeten haben, dass man ihn in Zukunft aus der ›Sache heraushalten solle‹. »Er habe danach nichts mehr von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe gehört.« (der tagesspiegel.de vom 21.11.2013)

Halten wir fest: André Kapke, der für Uwe Mundlos eine Führerpersönlichkeit war, will mit den treuesten Kameraden im Thüringer Heimschutz kurz nach ihrem Abtauchen nichts mehr zu tun gehabt haben. Ein Mann, der immer genau das propagiert und unterstützt hat, was die abgetauchten THS-Mitglieder begannen, in die Tat umzusetzen, will genau dann diese arischen Männer und Frauen der Tat im Stich gelassen haben?

Dass das juristisch klug ist, kann man verstehen, ob dies für sein wirkliches Tun auch zutrifft, wird man sehen.

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Der staatliche Rettungschirm für die neonazistische Mordserie des ›Nationalsozialistischen Untergrundes‹ /NSU

Der ›dritte Mann‹ des nationalsozialistischen Untergrundes/NSU – ein Anruf genügt…

Hätte vor ein paar Monaten jemand behauptet, dass zur „Aufklärung“ der neonazistischen Mordserie Akten vernichtet, Untersuchungsauschüsse belogen, Referatsleiter des BfV Falschaussagen machen, wäre er als Verschwörungstheoretiker lächerlich gemacht worden. Wenn vor Monaten jemand behauptet hätte, dass die verschiedenen Geheimdienste nicht diletantisch, sondern perfekt zusammengearbeitet hatten und über ausgezeichnete Kontakte zum neonazistischen Thüringer Heimatschutz/THS verfügten, also zum Umfeld der daraus hervorgegangenen Terror-Gruppe ‚NSU‘, wäre ihm gleiches widerfahren.
Jetzt sind diese berechtigten Annahmen gerichtsverwertbar: Zwischen den Jahren 1997 und 2003 waren der Thüringer und Bayerische Verfassungschutz, das Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV und der Militärische Abschirmdienst/MAD, die Crème de la Crème der Geheimdienste, an der ‚Operation Rennsteig‘ beteiligt. Das Ziel dieser koordinierten Aktion war eindeutig: „Im Rahmen der operativen Zusammenarbeit des BfV mit dem LfV Thüringen und dem MAD unter der Bezeichnung „Rennsteig“ von 1997 bis 2003 hat das BfV … Werbungsfälle mit THS-Bezug eröffnet, aus denen … erfolgreiche Werbungsmaßnahmen resultierten.“ (Schreiben des BfV an an den Generalbundesanwalt vom Dezember 2011, FR vom 16.6.2012)
Der Erfolg konnte sich sehen lassen: „Demnach war fast jeder zehnte Aktivist in der damaligen Neonazi-Vereinigung ein Spitzel des Verfassungsschutzes.“ (http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/politik/artikel/jeder-zehnte-neonazi-war-v-mann/800850/jeder-zehnte-neonazi-war-v-mann.html)
Die Frage also, ob die beteiligten Geheimdienste problemlos den drei Mitgliedern der NSU in den ‚Untergrund‘ folgen konnten, ob eine/r von ihnen gar zu den ‚erfolgreichen Werbungsmaßnahmen‘ zählt, könnten die Akten beantworten, die nun vernichtet wurden.
Würden die Akten das Gegenteil beweisen können, also die bislang lancierte These untermauern, man habe die Spur zu den abgetauchten NSU-Mitgliedern verloren, wären sie nicht vernichtet worden!
Angesichts dieses organisierten und kriminellen Vorgehens vonseiten der Verfolgungsbehörden sind die Fragen der FR von auffallender, fortgesetzter Naivität:
Gibt es Verbindungen zu Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe? Waren Mitglieder des Trios womöglich V-Leute? Haben sie Geld vom Verfassungsschutz erhalten? Hat das Bundesamt die Mörder sogar geschützt?

Im folgenden trage ich alle Indizien und Fakten zusammen, die bis heute an die Öffentlichkeit gelangt sind, um auf zwei der vier gestellten Fragen (Frage 1 und 4) mit einem sicheren „Ja“ zu antworten.

Aktualisiert am 19.7.2012

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