Nagelbombenanschlag in Köln 2004

Der Nagelbombenanschlag in Köln 2004

Am 9. Juni 2004 explodierte eine mit Nägeln gefüllte Bombe in einer Geschäftsstraße in Köln, in der sich viele türkische Kleinläden, Restaurants und Geschäfte befinden. Über 22 Personen wurden verletzt, viele davon schwer. Wenig später machten Ermittler und Staatsanwaltschaft aus diesem Terroranschlag eine kriminelle, ausländische Milieutat.

Ab dem 12. Januar 2015 wird  das Oberlandesgericht in München den Komplex ›Nagelbombenanschlag in der Keupstraße‹ behandeln.
Dabei werden u.a. die Videoaufzeichnungen im Mittelpunkt stehen, die die (beiden) Personen, die den Anschlag durchgeführt hatten, deutlich erkennbar zeigen.

Fahnungsplakat-Keupstr-2004

Dass dennoch – auch – dieser Terroranschlag in eine ausländische Milieutat umgebettet wurde, müssen die als Zeugen geladenen Ermittler erklären. Und auf die einfache Frage eine Antwort finden, warum diese Videoaufzeichungen erst 2014 in die Asservatenliste aufgenommen wurde. Dass beides zusammenhängt, ist keine all zu große Mutmaßung.

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Offener Brief der Nebenklagevertreter im NSU-Prozess an den Ex-Bundesinnenminister Otto Schily

Offener Brief der NebenklagevertreterInnen im NSU-Prozess an den Ex-Bundesinnenminister Otto Schily

Der SPD-Innenminister Otto Schily hatte maßgeblich dazu beigetragen, dass die Aufklärung des neonazistischen Terroranschlages in Köln 2004 faktenfrei ins ›kriminelle Milieu‹ abgeschoben wurde. Das führte nicht nur dazu, dass die Familienangehörigen der zweiundzwanzig z.T. schwer verletzten Opfer selbst als Verdächtige verfolgt wurden. Dies hatte auch zur Konsequenz, dass eine mögliche Verfahrensübernahme durch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hintertrieben, Beweisen und Zeugenaussagen nicht nachgegangen wurde, die bereits 2004 zu Mitgliedern des NSU geführt hätten.
Der Nagelbombenanschlag in Köln unterscheidet sich von allen anderen Terroranschlägen, die dem NSU zugeschrieben werden, durch eine gravierende Besonderheit. Im Gegensatz zu allen anderen Tatorten gab es in Köln einen unbestechlichen, von keinen Erinnerungen und Widersprüchen getrübten Beweis, dass die Behauptung von einer (ausländischen) Milieutat mit Vorsatz die Suche nach den Tätern behinderte bzw. verhinderte: Es existiert ein Video vom Tathergang, samt Täter. Als dieses Video dem NSU-Untersuchungsausschuss in Berlin vorgespielt wurde, war der Ex-Polizeibeamte und für die CDU im parlamentarischen Untersuchungsausschuss/PUA sitzende Clemenz Binninger kaum noch zu halten: ›Näher kann man einem Täter nicht sein! Ich sage das als ehemaliger Polizist: So nah, wie Sie den Tätern waren, kommt man als Ermittler den Tätern nie wieder!‹ (zitiert nach: Mely Kiyak, FR vom 20.7.2012)

Fahnungsplakat-Köln-2004

Gerade dann, wenn man weder für Neonazis noch Rassisten etwas übrig hat, dann sollte man einen Blick auf die vier Fotos werfen, die aus dem Videofilm extrahiert wurden: Wieviel Ähnlichkeit haben die beiden männlichen Personen mit den NSU-Mitgliedern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die die Anklage für die Attentäter hält? Auch wenn es sich viele wünschen würden, die Ähnlichkeit ist alles andere als signifikant!

Haben die beiden Männer im Video dieselbe Körpergröße wie die mutmaßlichen Attentäter Mundlos und Böhnhardt? Das LKA NRW hatte mithilfe der Video-Bilder eine Tätergrößenbestimmung vorgenommen. Demnach müßten die Täter (in einer Durchschnittsbewertung) zwischen 1,76 und 1,80 m groß sein. Mundlos Körpergröße wird lt. Gerichtsmedizin mit 1,78 Meter, Böhnhardts Körpergröße wird mit 1,83 Metern angegeben. (Quelle: Protokoll 114. Verhandlungstag | 21. Mai 2014 | NSU-Watch)
Um das sicherer einzugrenzen, gibt es ein weiteres kriminaltechnisches Mittel, die Gesichtserkennung. Warum gibt es bis heute keinen einzigen Nachweis darüber, zu welchen Wahrscheinlichkeitsprognosen ein solche Analyse geführt hat?
Nun zum Offenen Brief:

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