Offener Brief der Nebenklagevertreter im NSU-Prozess an den Ex-Bundesinnenminister Otto Schily

Offener Brief der NebenklagevertreterInnen im NSU-Prozess an den Ex-Bundesinnenminister Otto Schily

Der SPD-Innenminister Otto Schily hatte maßgeblich dazu beigetragen, dass die Aufklärung des neonazistischen Terroranschlages in Köln 2004 faktenfrei ins ›kriminelle Milieu‹ abgeschoben wurde. Das führte nicht nur dazu, dass die Familienangehörigen der zweiundzwanzig z.T. schwer verletzten Opfer selbst als Verdächtige verfolgt wurden. Dies hatte auch zur Konsequenz, dass eine mögliche Verfahrensübernahme durch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hintertrieben, Beweisen und Zeugenaussagen nicht nachgegangen wurde, die bereits 2004 zu Mitgliedern des NSU geführt hätten.
Der Nagelbombenanschlag in Köln unterscheidet sich von allen anderen Terroranschlägen, die dem NSU zugeschrieben werden, durch eine gravierende Besonderheit. Im Gegensatz zu allen anderen Tatorten gab es in Köln einen unbestechlichen, von keinen Erinnerungen und Widersprüchen getrübten Beweis, dass die Behauptung von einer (ausländischen) Milieutat mit Vorsatz die Suche nach den Tätern behinderte bzw. verhinderte: Es existiert ein Video vom Tathergang, samt Täter. Als dieses Video dem NSU-Untersuchungsausschuss in Berlin vorgespielt wurde, war der Ex-Polizeibeamte und für die CDU im parlamentarischen Untersuchungsausschuss/PUA sitzende Clemenz Binninger kaum noch zu halten: ›Näher kann man einem Täter nicht sein! Ich sage das als ehemaliger Polizist: So nah, wie Sie den Tätern waren, kommt man als Ermittler den Tätern nie wieder!‹ (zitiert nach: Mely Kiyak, FR vom 20.7.2012)

Fahnungsplakat-Köln-2004

Gerade dann, wenn man weder für Neonazis noch Rassisten etwas übrig hat, dann sollte man einen Blick auf die vier Fotos werfen, die aus dem Videofilm extrahiert wurden: Wieviel Ähnlichkeit haben die beiden männlichen Personen mit den NSU-Mitgliedern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die die Anklage für die Attentäter hält? Auch wenn es sich viele wünschen würden, die Ähnlichkeit ist alles andere als signifikant!

Haben die beiden Männer im Video dieselbe Körpergröße wie die mutmaßlichen Attentäter Mundlos und Böhnhardt? Das LKA NRW hatte mithilfe der Video-Bilder eine Tätergrößenbestimmung vorgenommen. Demnach müßten die Täter (in einer Durchschnittsbewertung) zwischen 1,76 und 1,80 m groß sein. Mundlos Körpergröße wird lt. Gerichtsmedizin mit 1,78 Meter, Böhnhardts Körpergröße wird mit 1,83 Metern angegeben. (Quelle: Protokoll 114. Verhandlungstag | 21. Mai 2014 | NSU-Watch)
Um das sicherer einzugrenzen, gibt es ein weiteres kriminaltechnisches Mittel, die Gesichtserkennung. Warum gibt es bis heute keinen einzigen Nachweis darüber, zu welchen Wahrscheinlichkeitsprognosen ein solche Analyse geführt hat?
Nun zum Offenen Brief:

»Sehr geehrter Herr Bundesminister a.D. Schily,
mit Empörung haben die Initiative ›Keupstraße ist überall‹ und die unterzeichnenden Nebenklagevertreter im NSU-Verfahren die von Ihnen erwirkte ›Klarstellung‹ im Kölner Stadt-Anzeiger vom 10.11.2014 zur Kenntnis genommen.
Dort heißt es unter anderem:

Herr Schily weist zu Recht darauf hin, dass er seinerzeit ein rechtsextremistisches Motiv nicht ausgeschlossen, sondern zum Sachverhalt lediglich Folgendes erklärt hat: „Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu. Aber die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, sodass ich eine abschließende Beurteilung dieser Ereignisse jetzt nicht vornehmen kann.“ Herr Schily weist ferner mit Recht darauf hin, dass den Sicherheitsbehörden zum damaligen Zeitpunkt die Existenz einer terroristischen rechtsradikalen Gruppe nicht bekannt war und dass sich daher der Ausdruck ›terroristischer Hintergrund‹ in seiner Erklärung eindeutig ausschließlich auf den ›islamistischen Terrorismus‹ bezogen hat.

Die in der ›Klarstellung‹ gegenüber dem Stadtanzeiger nicht kommentierte Behauptung, die ›Erkenntnisse … [der] Sicherheitsbehörden … deuten auf ein kriminelles Milieu‹ hin, war damals falsch und ist es heute. Dementsprechend waren Sie als Zeuge vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss am 15.3.2013 auch nicht in der Lage mitzuteilen, worin diese ›Erkenntnisse‹ bestanden haben sollen. Richtig ist vielmehr, dass die Sicherheitsbehörden ohne tatsächliche Grundlage und auf Weisung ›von oben‹ unterstellten, dass gegen Migranten gerichtete Straftaten ihre Ursache nur im sogenannten kriminellen Milieu haben könnten. Gerade weil es keinerlei Hinweise auf einen solchen kriminellen Hintergrund gab, hätte sich den Ermittlungsbehörden eine rechtsterroristische Tat schon zum damaligen Zeitpunkt aufdrängen müssen. Auch das nordrhein-westfälische LKA bezeichnete den Anschlag zunächst als ›terroristische Gewaltkriminalität‹, bevor dieser Begriff auf Anweisung aus dem offiziellen Sprachgebrauch gestrichen wurde. Auch das wissen Sie. Uns entsetzt Ihr ganz neuer Rechtfertigungsversuch, Ihr damaliges Bestreiten eines terroristischen Hintergrundes habe nicht dem Rechtsterrorismus gegolten, sondern es sei ›eindeutig ausschließlich der islamistische Terrorismus‹ gemeint gewesen. Eine solche ›Erklärung‹ haben Sie nicht einmal im Bundestagsuntersuchungsausschuss abgegeben. Diese widerspricht auch Ihrer eigenen Aussage im Rahmen einer Pressekonferenz vom April 2012, wonach Ihre damalige Einschätzung ein ›schwerwiegender Irrtum‹ gewesen sei.
Es ist ein billiger Trick, wenn Sie aufgrund der aktuellen Medienpräsenz des islamistischen Terrorismus versuchen so zu tun, als sei der Rechtsterrorismus in Deutschland erst mit dem NSU aufgetreten und Terrorismus ansonsten stets islamistisch. Das widerspricht sogar den damaligen Erkenntnissen des Ihnen unterstellten Bundesamtes für Verfassungsschutz, welches immerhin eine eigene Abteilung Rechtsterrorismus unterhielt. Sie perpetuieren jenen Rassismus, unter dem die Opfer des NSU schon viel zu lange gelitten haben, um sich selbst und die deutschen Sicherheitsbehörden von jedem Fehlverhalten rein zu waschen. Sie beweisen, dass Sie trotz der Erkenntnisse diverser Untersuchungsausschüsse und der anhaltenden öffentlichen Debatten nichts gelernt haben.
Die von Ihnen 2012 erklärte Übernahme politischer Verantwortung setzt voraus, dass Sie einsehen, was Sie mit Ihrer durch nichts gerechtfertigten öffentlichen Erklärung vom 10.06.2004 in Gang gesetzt haben. Sie tragen eine erhebliche politische Mitverantwortung dafür, dass von den Ermittlungsbehörden anschließend Hinweise auf rechtsextreme Täter unbeachtet blieben, dass selbst als bereits bekannt war, dass der Bombenleger vermutlich kein Migrant war, verdeckte Ermittler in der Keupstraße eingesetzt wurden, um herauszufinden, welche Migranten den Täter beauftragt hätten. Anwohner, die den Verdacht eines rechtsradikalen Hintergrundes äußerten, wurden von Polizeibeamten zum Schweigen verpflichtet. Es ist überfällig, dass Sie ohne Wenn und Aber zu Ihrer Rolle im NSU-Skandal stehen.
UnterzeichnerInnen:
Rechtsanwalt Alkan | Rechtsanwältin Basay-Yildiz | Rechtsanwalt Prof. Behnke | Rechtsanwalt Bogazkaya | Rechtsanwältin Clemm | Rechtsanwalt Dr. Daimagüler | Rechtsanwalt Dr. Elberling | Rechtsanwalt Erdal | Rechtsanwalt Fresenius | Rechtsanwältin Hartmann | Rechtsanwalt Heising | Rechtsanwalt Hoffmann | Rechtsanwalt Ilius | Rechtsanwalt Kara | Rechtsanwältin Kerdi-Elvan | Rechtsanwalt Kolloge | Rechtsanwalt Kuhn | Rechtsanwältin Lex | Rechtsanwältin Lunnebach | Rechtsanwalt Narin | Rechtsanwalt Parlayan | Rechtsanwalt Rabe | Rechtsanwalt Reinecke | Rechtsanwalt Sariyar | Rechtsanwalt Scharmer | Rechtsanwalt Schön | Rechtsanwalt Sfatkidis | Rechtsanwalt Sidiropoulus | Rechtsanwalt Dr. Stolle | Rechtsanwalt Ünlücay
Quelle: Rechtsanwalt Alexander Hoffmann und Rechtsanwalt Dr. Björn Elberling

Keupstraße-Halitstraßen-Schilder

Ein Recherche zu dem Terroranschlag in Köln am 9. Juni 2004 findet sich hier:
Nagelbombenanschlag in Köln 2004

Dieser Beitrag findet sich auch im Online-Magazin „Migazin | Migration in Germany„. Dort sind auch die Videosequenzen zu sehen, die Täter und Tatvorbereitung festgehalten haben.
Wolf Wetzel

Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2013, 2. Auflage

4 Antworten to “Offener Brief der Nebenklagevertreter im NSU-Prozess an den Ex-Bundesinnenminister Otto Schily”

  1. AlterKnacker Says:

    Schily war schon immer das Fähnlein im Wind …

  2. Sigi Says:

    Die Größe der Täter ist mit zuverlässigen Methoden ermittelt worden, schon damals. Es wurden 170 und 175 cm errechnet, als Obergrenzen für beide Täter.
    Nach Aktenlage war 2004 Böhnhardt von polizeilicher Seite als Täter auszuschließen, weil keiner der beiden „Täter“ im Video ein Tatoo am Unterschenkel hatte. Nebenbei bemerkt wurde dieses besondere Kennzeichen vom VS erfunden; Böhnhardt hat ein solches Tatoo nie besessen.
    Einer der beiden „Täter“ im Video ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Zivilpolizist, der kurz nach der Tat am Tatort auftauchte. Dazu gibt es ein unabhängiges Gutachten eines Spezialisten aus Sizilien.
    Diese widerliche Schweinerei wird wohl kein „neonazistischer“ Anschlag gewesen sein. Wir sollten endlich diese lächerlichen Sprachregelungen fallen lassen und uns mit vereinten Kräften um die Wahrheit bemühen.
    Die deutsche Linke muss endlich aufhören, dem vom Staat ausgelegten Trugspuren auf den Leim zu gehen.
    Es würde uns allen, vor allem den doppelt und dreifach entwürdigten Opfern, helfen.

  3. walterfriedmann Says:

    Hat dies auf Forum Politik rebloggt und kommentierte:
    NSU-Prozess – Offener Brief


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