Das Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV -Stresstest III

Seit meiner datenschutzrechtlichen Eingabe vom  4.10.2013 sind sage und schreibe siebe Monate vergangen. Bis heute kam keiner der ca. 2.000 Mitarbeiter im Bundesamt für „Verfassung“sschutz/BfV, dazu, meine Anfrage zu beantworten. Handelt es sich wieder um eine Panne, um gekonntes Versagen? Dem will beigefügtes Schreiben auf die Spur kommen:

 

Kamera-überwacht-sich-selbst

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV – ›Dienstleister der Demokratie‹ – Stresstest II

Das Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV – ›Dienstleister der

Demokratie‹ – Stresstest II

Auf meine sehr konkrete datenschutzrechtliche Anfrage vom 4.10.2013 antwortete das BfV sehr zögerlich, wies mich mit Verve auf die rechtlichen Voraussetzungen hin, um von dieser Behörde Auskunft erteilt zu bekommen. Mit himmlischer Geduld machte ich mein eigenes, »besonderes Interesse« abermals deutlich:

 

Kamera-überwacht-sich-selbst

 

                                                                                                                                »Frankfurt, den 12.11.2013

Betr. Datenschutzrechtliche Eingabe bezüglich Daten und Einträge über meine Person gemäß BVerfSchG

Betr. Aktenzeichen XY ungelöst/13 S/ Datenschutzreferat

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Der Verfassungsschutz als verdeckter Presserat – Stresstest I

Der Verfassungsschutz als verdeckter Presserat –

Das Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV – ›Dienstleister der

Demokratie‹ – Stresstest I

Neonazis zu beschützen, zu bewaffnen, Akten zu vernichten, die den Escortservice zwischen  Verfassungschutz und Neonazis dokumentieren (z.B. in Gestalt von zahlreichen V-Leuten)  und gleichzeitig kontinuierlich Linke (in diesem Fall linke, kritische JournalistInnen) zu überwachen, und wiederum Akten zu beseitigen, die dies belegen, ist kein Skandal, sondern hat System:

So hat z.B. der Verfassungsschutz in Niedersachsen über Jahre hinweg JournalistInnen bespitzelt. Er hat „Akten über Journalisten angelegt, (…) gelogen und gelöscht. Seitdem ist die Aufregung groß:

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29.10.2009 – V-Mann 123-Urteilsbegründung

Kurzzusammenfassung:

G-10-Überwachungsmaßnahmen müssen »substantiiert und überprüfbar« sein. Dazu müssen die »hierfür aus operativer Sicht wesentlichen Tatsachen konkret benannt werden …. Die formelhafte … Behauptung, dass eine Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre, reicht demnach nicht aus … Gemessen daran ist die Begründung in den angegriffenen Anordnungen … unzureichend. Sie lässt nicht erkennen, welche Gründe hierfür konkret maßgeblich sind, und entzieht sich deshalb einer rationalen Überprüfbarkeit …«

Im Folgenden das Urteil in voller Länge:

VG-Urteil zum V-Mann 123-Prozess vom 8.7.2009

Das Ganze lohnt sich, nicht nur für JuristInnen.

10.10.2009 – V-Mann 123 – ein Volltreffer oder ein Fantasieprodukt

Akt 3

Der V-Mann 123 des hessischen Verfassungsschutzes

Die Nicht-Existenz des V-Mann 123 des hessischen Verfassungsschutzes darf unter keinen Umständen vor Gericht bewiesen werden

Das Bundesministerium des Inneren/BMI hat Berufung eingelegt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin , das die G-10-Überwachungsmaßnahmen für rechtswidrig erklärt hatte. Die Begründung hat es in sich: Sie zielt auf einen rechtlich geschützten, rechtsfreien Raum.

»Diese Konkretisierung ist völlig neu und ist mit einer historischen, wörtlichen und teleologischen Auslegung von § 4 G 10 a.F. kaum zu begründen. Diese Konkretisierung schießt weit über das Erfordernis einer substantiierten Darlegung hinaus. Eine solch detaillierte Darlegung würde, wenn man sie ernst nehmen würde, die Offenbarung der eigenen operativen Schwächen erfordern; was kaum vom G 10 gefordert sein dürfte.« Berufungsschreiben des BMI vom 16.9.2009

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3.7.2009 – Ein V-Mann, den es gar nicht gibt

Der  V-Mann „123“ – nicht einmal ein Schatten seiner selbst…

Akt 1

Ein V-Mann des hessischen Verfassungsschutzes will das Gespräch seines Lebens mitgehört haben. Der einzige Haken an der sensationellen Geschichte ist, dass es den V-Mann ›123‹ gar nicht gibt…

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