Der 1001. Zufall oder Beihilfe zu Mord

Der neonazistische Mord an Halit Yozgat in Kassel 2006

Teil I

Im Münchner NSU-Prozeß wird der frühere hessische Verfassungsschützer Andreas Temme am 1. Oktober 2013 befragt: „ Vor gut einem Jahr wurde Temme bereits im Untersuchungsausschuß des Bundestags zur NSU-Mordserie befragt. Dort wurde ihm die Aussage des damaligen Leiters der polizeilichen Sonderkommission vorgehalten, er müsse mit hoher Wahrscheinlichkeit etwas gehört oder gesehen haben. Hessens damaliger Innenminister Volker Bouffier (CDU) hatte direkte Fragen der Polizei an den Verfassungsschützer unterbunden, von dem später bekannt wurde, er habe wegen seiner mutmaßlichen Affinität zu rechtem Gedankengut im Bekanntenkreis den Spitznamen »Klein Adolf« getragen (…) Im Münchner NSU-Prozeß ließen die Angehörigen von Halit Yozgat bereits durch ihre Nebenklagevertreter erklären, daß es ihnen »nicht um ein bestimmtes Strafmaß im Falle einer Verurteilung geht, sondern vor allem darum aufzuklären, warum die angeklagten Taten in dieser Weise geschehen konnten und auch, welchen Anteil staatliche Stellen daran haben«. (Junge Welt vom 30.9.2013)

Es ist zu hoffen, dass Nebenklage und Verteidigung diese Gelegenheit nutzen…