14. Juni 2018 | Der NSU-VS-Komplex in Wiesbaden

Der Prozess in München, der die Mord- und Terrorserie der neonazistischen Gruppe „NSU“ aufklären soll, ist (fast) am Ende. Die „Altverteidiger“ von Beate Zschäpe fordern Freispruch, die neuen zehn Jahre für ihre Mandantin. Muss man, kann man das verstehen?

 

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Über fünf Jahre diente der Prozess vor allem der Verteidigung von drei Annahmen:

  • Der NSU bestand aus drei Mitgliedern.
  • Zwei davon haben –ohne Mithilfe anderer – zehn Morde begangen.
  • Staatliche Institutionen (Polizei/Geheimdienste) wußten zehn Jahre nichts und waren demzufolge in das, was man dem NSU zuordnet, nicht verwickelt (was vom Gewährenlassen bis hin zur Beihilfe zu Mord reichen würde).

Diese Annahmen sind in ihren zentralen Aussagen nicht einfach „zweifelhaft“ oder „umstritten“, sondern falsch.

Wolf Wetzel, Autor des Buches „Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf?“ wird diese Gegenklage anhand von Indizien und Beweismitteln, die allen zur Verfügung stehen, begründen.

Veranstaltung am Donnerstag, den 14. Juni 2018 um 20 Uhr im Cafe Klatsch in Wiesbaden, Marcobrunnerstraße 9

VeranstalterInnen: AKU, Anarchistisches Forum, Linksroom e.V. & Cafe Klatsch

Heute haben wir die Gewissheit, dass man in der Lage gewesen wäre, die Taten des NSU zu verhindern

Im Folgenden zwei Auszüge aus den im NSU-Prozess gehaltenen Plädoyers. Das erste hat Yvonne Boulgarides gehalten, die Witwe von Theodoros Boulgarides, der am 15.06.2005 in München vom NSU ermordet wurde.

Das zweite Plädoyer hat ihr Rechtsanwalt Yavus Narin gehalten. Beide sind von einer Klarheit geprägt, die andernorts als „Verschwörungsphantasien“ abgetan werden. Dass dies die Bundesanwaltschaft tut, ist erwartbar. Dass dies auch in der „Linken“ geschieht, ist beschämend.

 

Yvonne Boulgarides:

Wie kam es, dass so viele Zeugen von epidemieartigem Gedächtnisverlust befallen wurden? Wieso bekamen V-Personen und ihre V-Mann-Führer nicht gleich eine umfassende Aussagegenehmigung? […] Warum werden diese Leute geschützt? Warum werden nicht die Opfer und ihre Familien geschützt?

Wie viele Opfer wären uns erspart geblieben, hätten die staatlichen Organe ehrenhaft und pflichtbewusst ermittelt? Warum wurden so viele Aktenseiten geschreddert? Warum wurden V-Personen und Unterstützer bis heute nicht angemessen vernommen? Wo sind all die, die durch ihr vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln diese Verbrechen ermöglicht haben? Wieso müssen sie keine Konsequenzen fürchten, wieso werden sie sogar, wie Lother Lingen, der vorsätzlich Akten vernichtet hat, aktiv vor Strafverfolgung geschützt? […]

Es wäre die Aufgabe der entsprechenden Staatsorgane gewesen, der Wahrheitsfindung zu dienen. Leider muss ich an dieser Stelle von einem kompletten Organversagen sprechen. All die zum Teil absurden Auf- und Erklärungsversuche haben uns mit noch mehr Fragen, Misstrauen und Ungewissheit zurückgelassen. (…)

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Das NSU-Tribunal in Köln 2017 und der Nagelbombenanschlag 2004

Die Beweisaufnahme im NSU-Prozess in München endet am 17. Mai, dem ersten Tag des Tribunals in Köln, das bis zum 21. Mai stattfinden wird: „Tribunal. NSU-Komplex auflösen“.

Wir nehmen dies zum Anlass, auf den Terroranschlag in Köln 2004 zurück zu blicken. Auch hier steht die Frage im Raum, ob es Pannen waren, ein institutioneller Rassismus oder mehr, die die Aufklärung des Nagelbombenanschlages jahrelang in die Irre geführt haben.

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Bis heute sind wir weit von der versprochenen „lückenlosen Aufklärung“ im NSU-Komplex entfernt. Initiativen und Einzelpersonen, die mit den Betroffenen der NSU-Mord- und Anschlagserie solidarisch verbunden sind, entwickelten die Idee eines Tribunals, das diese Leerstelle besetzt. Der NSU-Komplex wird dabei gedacht als ein Kristallisationspunkt strukturellen Rassismus. Das Tribunal ist damit ein Ort der gesellschaftlichen Anklage von Rassismus. Die Berichte der Betroffenen und Angehörigen stehen im Mittelpunkt. Ihre Geschichte gilt es zu hören und zu verstehen.”(http://www.nsu-tribunal.de)

Wolf Wetzel

publiziert am 15.5.2017 auf Rubikon: https://www.rubikon.news/artikel/desinformation-statt-aufklarung

Wir fordern die Abschaffung des Verfassungsschutzes. Der Verfassungsschutz wusste nicht zu wenig, sondern zu viel. (NSU-Tribunal, Köln)

 

 

Das unwahrscheinliche Ende des NSU | Eisenach 2011

NachDenkSeiten-Gastautor Wolf Wetzel[*] ist einer der profiliertesten Experten zum Thema NSU-Komplex. Aktuell fasst Wetzel seine fünfjährige Recherche zum Thema für unsere Leser zusammen. Im ersten Teil dieser Aufarbeitung soll es heute um den Tod der beiden Rechtsterroristen Mundlos und Böhnhardt gehen; also um die Vorgänge, die sich vor ziemlich genau fünf Jahren in Eisenach abgespielt haben.

»Es war ein Zufall, der die größte rechtsterroristische Terrorgruppe auffliegen ließ. Und es war Rentner Stutzke. Am Morgen des 4. November 2011 kam er aus dem Supermarkt in Eisenach, zwei Flaschen Wasser, Bananen, Brötchen in der Tüte, als er zwei Polizisten erzählte: Ja, er habe zwei Männer gesehen, wie sie Fahrräder in ein Wohnmobil luden und losdüsten. Dann wies der Mann den Beamten den Weg, den das Wohnmobil genommen hatte. Kurz darauf entdeckte eine Streife die Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.« (morgenpost.de vom 5.11.2015)

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So wird bis heute die Geschichte ausgerollt, um den Anfang vom Ende der neonazistischen Terrorgruppe NSU zu erzählen – auch wenn tatsächlich fast alles im wahrsten Sinn des Wortes auf dem Kopf steht:

Publiziert auf NachDenkSeiten vom 17. November 2016:

http://www.nachdenkseiten.de/?p=35857#foot_0

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar: Länge 28.30 Minuten

http://www.nachdenkseiten.de/upload/podcast/161117_Das_unwahrscheinliche_Ende_des_NSU_NDS.mp3

Die Umstände rund um den Tatort „Eisenach“, die „Flucht“ von Beate Zschäpe, die sich vier Tage später selbst stellte, beleuchtet der Beitrag aus dem Jahr 2012.

Man hat so auch die Möglichkeit, die Analysen aus dem Jahr 2012 mit den heute zugänglichen Fakten zu vergleichen:

Der „dritte Mann“ des nationalsozialistischen Untergrundes/NSU – ein Anruf genügt …

http://www.nachdenkseiten.de/?p=13772

 

Die Spitze des Eisberges | Beitrag im Radiosender ‚detektor.fm’ aus Leipzig vom 10.11.2016

Ein Referatsleiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz/BfV in Köln  hat nach Bekanntwerden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) V-Mann-Akten geschreddert. Die Vernichtung der Akten ist kein Versehen gewesen. Die Unterlagen beinhalteten Informationen zum Kontakt zwischen V-Männern und den Mitgliedern des NSU. Der Mitarbeiter mit dem Decknamen Lothar Lingen hatte Sorge, dass die Aufdeckung der Akten unangenehme Fragen aufwerfen und noch unangenehmere Schlüsse zulassen würde: Dass der Verfassungsschutz über die terroristischen Aktivitäten hätte Bescheid wissen müssen.

Um dies zu vermeiden, hat er die Beweise am 11.11.2011 vernichtet. Dieses Vorgehen hat der Verfassungsschützer bei einer Befragung im Jahr 2013 zunächst mit einer fristgerechten Löschung von veralteten Unterlagen begründet. Reine Routine: Aus Kapazitätsmangel werden Akten, die als überaltert erachtet werden, vernichtet.

Erst im September 2016 wird sein wahres Motiv bekannt.

Erfolglose Strafanzeige

Die Familie eines NSU-Opfers und ihre Anwälte haben daraufhin Strafanzeige gegen Lothar Lingen eingereicht. Die zuständige Staatsanwaltschaft Köln gibt nun allerdings bekannt, dass sie in dem Fall keine Ermittlungen aufnehmen wird.

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Somit verjährt die Tat des Verfassungsschützers, da sie mehr als fünf Jahre zurückliegt.

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14.09.2016 – Der NSU und der Verfassungsschutz

VERANSTALTUNGSREIHE ZUM NSU-KOMPLEX IN OFFENBACH

Was macht der Rechtsstaat im Untergrund? Was hat das Oktoberfest-Attentat von 1980 mit der NSU-Mordserie gemeinsam?

Was tut der Verfassungs“schützer“ Andreas Temme beim Mord an Halit Yozgat in Kassel?

14.09.2016 – 19:00 Uhr

Bücherturm in der Stadtbibliothek Offenbach – Herrnstraße 84, Offenbach

 Referent: Wolf Wetzel

Autor und Vorstandsmitglied von Business Crime Control - Frankfurt

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Der V-Mann Führer Andreas Temme und die politische/juristische Aufklärung in Form eines Bestattungsunternehmens

Stellen Sie sich einmal vor, sie bekämen folgendes Drehbuchskript zur Begutachtung:

Als junger Mann trägt der Protagonist aufgrund seiner neonazistischen Gesinnung den Spitzname ‚Klein Adolf’. Dann wird er Geheimdienstmitarbeiter beim hessischen Verfassungsschutz. Er ‚führt’ Neonazis als V-Leute. Er und seine als V-Leute geführten Neonazis sollen Straftaten vor ihrer Begehung verhindern. Seine Vorgesetzten bezeichnen ihn als ausgezeichneten Mitarbeiter. Dieser Mann hat einen ‚siebten Sinn’. Als NSU-Mitglieder in Kassel 2006 den Internetbesitzer Halit Yozgat mit zwei Schüssen in den Kopf hinrichten, sitzt er mittendrin. Kurz nach dem Mord verlässt er seinen Internetplatz und legt ein Geldstück auf den Tisch, der mit Blutspritzern bedeckt ist. Der Besitzer liegt tot hinter dem Schreibtisch. Wenig später wird er sich an nichts erinnern: Weder will er das Internetcafe gekannt, noch Schüsse gehört haben, geschweige denn den schwer verletzten Halit Yozgat hinter seinem Schreibtisch gesehen haben.

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In den zahlreichen Vernehmungen, erst als Tatverdächtiger, dann als Zeuge bleiben mehr Falschaussagen zurück, als glaubwürdige Einlassungen. Seine Vorgesetzten halten eisern zu ihm, treffen sich mit ihm auf einer Raststätte, machen ihm Mut und erinnern ihn unentwegt an die ‚Kasseler Problematik,’ in der er auch ein bisschen drinstecke.

Das Verfahren gegen ihn wird eingestellt. Heute hat er einen ruhigen Job in der Rentenabteilung des hessischen Innenministeriums.

Sie würden ein solches Skript als haarsträubend konstruiert in den Papierkorb werfen. Tatsächlich hat der V-Mann-Führer Andreas Temme bis heute „einen Stein im Brett“ – nicht nur bei seinen Vorgesetzten ….(weiter)

publiziert auf NachDenkSeiten vom 25.8.2016:

http://www.nachdenkseiten.de/?p=34749#foot_1

Geheimdienste vor Gericht

Geheimdienste vor Gericht

Eine Veranstaltung in Berlin am 21. und 22. Oktober 2016 in Berlin an der Humboldt-Universität und im Maxim Gorki Theater

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Was?

Das „Forum Geheimdienste und Demokratie“ und ein Geheimdiensttribunal stellen die Frage nach Legitimität und Legitimation der Aktivitäten von Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz sowie nach der Kontrollierbarkeit der deutschen Geheimdienste.

Die Beteiligung des BND an den Überwachungsaktivitäten der NSA, die wiederholten Rechtsbrüche beim Einsatz von V-Leuten durch den Verfassungsschutz sowie der Umgang mit den Kontrollgremien geben Anlass, eine juristische Aufarbeitung und ein konsequentes Handeln des Gesetzgebers einzufordern.

In zahlreichen Vorträgen, Gesprächen und Workshops an der Humboldt-Universität treffen Befürworter/innen und Kritiker/innen der deutschen Geheimdienste aufeinander. Höhepunkt ist ein Geheimdiensttribunal am Maxim Gorki Theater.

Wer?

Die Veranstaltung wird von der Humanistischen Union in Kooperation mit Amnesty International, dem Chaos Computer Club und mit Unterstützung vieler Partnerorganisationen, Jurist/innen und Expert/innen veranstaltet.

Das breite Bündnis aus Bürger- und Menschenrechtsorganisationen unterstreicht, wie vielfältig das Engagement der Zivilgesellschaft in Bezug auf Massenüberwachung, Kontrolle durch die Geheimdienste und Datenschutzverletzungen ist.

Mehr Informationen und Programm unter: http://www.geheimdienste-vor-gericht.de/

Mehrere Beiträge zum Thema finden sich hier:

Wann hat ›1984‹ angefangen? – Über Horrorvision und Realität

Das System der totalen Überwachung verdient jede Form der Illoyalität

Der Fall Temme. Von ungehörten Schüssen, unsichtbar Sterbenden bis zur unglaublichen Plausibilität

Das Oberlandesgericht in München hat in der letzten Woche die Akte Temme geschlossen. Der V-Mann-Führer des hessischen Geheimdienstes Andreas Temme hatte sich zur Tatzeit in dem Internetcafé in Kassel aufgehalten, in dem Halit Yozgat am 6. April 2006 durch zwei Schüsse in den Kopf ermordet wurde.

V-Mann-Führer Andreas Temme

Andreas Temme (Bildmitte)

Die Frage, welche Rolle der V-Mann-Führer spielte, der seine Anwesenheit leugnete und vor allem durch Falschaussagen auffiel, sollte auch im Prozess in München geklärt werden. Nun ist der Fall „geklärt“: Das OLG hält Andreas Temme für glaubwürdig und unschuldig, die „Wahrheitssuche“ für abgeschlossen und weitere Beweisanträge der Nebenkläger für überflüssig.

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Beate Zschäpes Flucht und die Beseitigung ‚elektronischer’ Zeugen

Ab dem 30. März 2016 strahlt das ARD die Spielfilmtriologie „Mitten in Deutschland: NSU“ aus. Bei diesem Projekt werden drei Filme mit drei Perspektiven von drei Regisseuren gezeigt:

  • „Die Täter – Heute ist nicht alle Tage“ (1. Teil)
  • „Die Opfer – Vergesst mich nicht“ (2. Teil)
  • „Die Ermittler – Nur für den Dienstgebrauch“ (3. Teil)

 

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Bei der Premiere in Berlin waren neben den SchauspielerInnen auch der Berliner Polizeipräsident Klaus Kandt dabei. Er ließ die geladenen Gäste wissen: „Wir haben inzwischen sehr viel gelernt, verbessert und unsere Lehren gezogen … “ (Berliner Morgenpost vom 18.3.2016)

Ob er das wirklich ernst oder ziemlich zynisch meinte, wird ein Film, der ihn als Premieregast einlädt, wohl nicht zeigen (wollen).

Anspruch der drei Filme sei, so die Ankündigung, eine „Spurensuche“. Dass es im NSU-Kontext nicht an Spuren mangelt, sondern an der Weigerung, ihnen nachzugehen, zeichnet folgender Beitrag nach.

Wenn „heiße“ Spuren systematisch gelöscht werden

Wie die beiden NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 4. November 2011 zu Tode gekommen sein sollen, wissen wir. Zumindest gibt es dafür eine offizielle Selbstmordversion. Ziemlich rätselhaft ist hingegen, was Beate Zschäpe in dieser Zeit getan, was sie in den folgenden vier Tagen gemacht hatte, bevor sie sich im Beisein eines Rechtsanwaltes der Polizei stellte. Ganz offensichtlich muss sie vom Tod ihrer „Kameraden“ erfahren haben. Aber wer hat sie informiert? Mit wem hatte sie telefoniert, mit wem telefonischen Kontakt während der vier „Flucht“tage?

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