V-Männer als Staatsanteil im NSU-Netzwerk

 Der Staatsanteil am NSU

(aktualisiert am 8.4.2016)

Der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier weitere Neonazis hat am 6. Mai 2013 begonnen. Wie viele tatsächlich auf der Anklagebank sitzen müssten, führte auch Angelika Lex, Anwältin und gewählte bayerische Verfassungsrichterin, auf der Demonstration in München am 13.4.2013 aus:

»Es fehlen vollständig die Verfahren gegen Ermittler, gegen Polizeibeamte, gegen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, gegen Präsidenten und Abteilungsleiter von Verfassungsschutzbehörden. Verfahren, die nicht nur wegen Inkompetenz und Untätigkeit, sondern auch wegen aktiver Unterstützung geführt werden müßten… Auf diese Anklagebank gehören nicht fünf, sondern 50 oder noch besser 500 Personen.« (Junge Welt vom 15.4.2013)

Nutzen wir die Zeit, die Namen derer zu nennen, die nicht auf der Anklagebank sitzen, die man durchaus als jenes NSU-Kontingent bezeichnen kann, das den Staatsanteil am neonazistischen Netzwerk ausmacht.

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Mach endlich, was du schon immer machen wolltest

Mach endlich, was du schon immer machen wolltest

 

BfV-Anwerbung-I

Wie uns fast alle wissen lassen wollen, ist dem Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV das eingestandene »komplette Behördenversagen« im Kontext des 13 Jahre langen Gewährenlassens der neonazistischen Terrorgruppe ›NSU‹ sehr teuer zu stehen gekommen. Zum Beispiel die Vernichtung von V-Mann-Akten, das »führerlose« Führen von über 40 V-Leuten im Nahbereich des NSU, die Beseitigung von Beweismitteln, die zahlreichen Falschaussagen und die Beeinflussung von Zeugen.
Als ungeheuer einschneidende Konsequenz musste der im Abschiedsmodus befindliche 64 Jahre alte Heinz Fromm, als Chef dieses Komplettversagens, gehen. Er wurde, über alle Ma(a)ßen geschätzt, in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Fromm wurde durch Fromm ersetzt, was sich wie Maaßen ausspricht.

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14.10.2009 – Buchmesse und linguistischer Fingerabdruck

Literatur als Gefahrengut und Gefahrenquelle –

nicht nur in China

Zur Eröffnung der Frankfurter Buchmesse hielt die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am 13.10.2009 eine Rede, in der sie die Gelegenheit nutzte, der chinesischen Staatsführung Nachhilfeunterricht in Sachen Menschenrechte und Meinungsfreiheit zu erteilen. Dabei ließ sie es sich nicht nehmen, ein Hohelied auf die Freiheit der Literatur anzustimmen:

»Bücher fordern unsere Aktivität, sie beflügeln vor allen Dingen unsere Phantasie. Das macht sie, für mich jedenfalls, einzigartig und unverzichtbar. Phantasie kennt bekanntlich keine Grenzen. Sie beflügelt uns, offen für Neues zu sein und uns immer wieder auf Neues einzulassen (…) Bücher stoßen an, sie bieten Reibeflächen, sie provozieren, kritisieren und stellen Unterschiede heraus – Unterschiede, die eine Diktatur gefährden und eine Demokratie auszeichnen.«

Selbstverständlich gehört es zu einer Demokratie, dass ›embedded‹ Pressevertreter nicht im Traum auf die Idee kamen, nachzufragen, ob die Bundeskanzlerin diese paradigmatische Aussage auch auf das Land der Dichter und Denker anwenden würde – ob sie diese Unterscheidung wirklich erst meine.

Hat die Bundeskanzlerin tatsächlich nicht mitbekommen, dass vor Jahren eine ›Säuberungswelle‹ durch Hörfunk- und Fernsehanstalten und auflagestarke Printmedien ging, der viele kritische JournalistInnen und MedienmacherInnen zum Opfer fielen? Zuletzt wurde die Moderatorin der Literatursendung ›Lesen!‹ Elke Heidenreich nach ihrer Kritik an der TV-Verdummungsmaschinerie von den ZDF-Gewaltigen im Oktober 2008 ›mit sofortiger Wirkung‹ entlassen, ihre Sendung eingestampft – nach dem Motto: Eine bestrafen –viele erziehen. Weiß die Bundeskanzlerin wirklich nicht, dass viele kleine Publikationen deshalb ›kritische‹ Berichte nicht veröffentlichen, weil befürchten müssen, finanziell baden zu gehen , bevor sie einen Prozess womöglich gewinnen würden?

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