Gespräche im Gefängnis mit Herrn O. | Thomas Moser

Besondere Umstände beim Besuch eines NSU-Zeugen hinter Gittern
Von Thomas Moser

Ein Zeuge, der möglicherweise etwas zu den Hintergründen des NSU-Komplexes weiß, sitzt im Gefängnis. Nicht wegen der NSU, sondern wegen anderer Delikte. Obwohl, so klar ist das nicht. Jedenfalls: Wenn man ihn treffen und befragen möchte, ist das mit besonderen Umständen verbunden. Die Behörden wissen von jedem einzelnen Treffen. Der Informant und Strafgefangene ist denjenigen ausgeliefert, über die er möglicherweise auch berichtet. Thomas Moser schildert seine Gespräche mit dem inhaftierten Zeugen Herrn O. und die Grenzen, die ihnen gesetzt sind:

http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/tandem/swr2-tandem-gespraeche-im-gefaengnis-mit-herrn-o/-/id=8986864/did=18402104/nid=8986864/1x9tlcd/index.html

Sendetermin am Freitag, den 9. Dezember 2016 um 10.05 Uhr auf SWR2

Um wen handelt es sich:

Torsten Ogertschnik

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Thomas Moser | „Umpolung“ – Die Ermittlungen im Polizistenmord von Heilbronn werden seit dem 4. November 2011 in eine bestimmte Richtung gelenkt

Umpolung – Die Ermittlungen im Polizistenmord von Heilbronn werden seit dem 4. November 2011 in eine bestimmte Richtung gelenkt. Staatsanwalt Meyer-Manoras und LKA-Beamtin Rieger vor dem NSU-Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg

„Umpolung“ bezeichnet einen Vorgang, bei dem alle Einzelteile eines Systems komplett und einheitlich neu ausgerichtet werden. Eine Erscheinung in der Natur, die aber auch in sozialen Systemen vorkommen kann. Bei den Ermittlungen zum Polizistenmord von Heilbronn fand nach dem 4. November 2011 eine Umpolung statt, die bei Behörden, Politikern, aber auch Medien bis heute anhält. Wie sie funktioniert, zeigte die Vernehmung des Staatsanwaltes Christoph Meyer-Manoras und der Kriminalbeamtin Sabine Rieger vor dem NSU-Ausschuss in Stuttgart am 24. Juli.

Die Ermittler kamen – vor 2011 – zu der Einschätzung, die Tat auf der heilbronner Theresienwiese wurde von vier bis sechs Personen begangen. Mehrere Zeugen hatten drei verschiedene blutverschmierte Männer gesehen. Das LKA sah mehrere Phantombilder als wertvoll an, wollte aber, um die Öffentlichkeit nicht zu verwirren, nur drei zur Fahndung herausgeben. Der Staatsanwalt allerdings untersagte jegliche Veröffentlichung von Phantombildern. Am 4. November 2011 änderte sich dann zudem die Ermittlungsrichtung komplett. Der NSU mit den Mitgliedern Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe wurde bekannt. Seither schreibt die Bundesanwaltschaft (BAW) die Tat, allen begründeten Zweifeln zum Trotz, Böhnhardt und Mundlos und nur ihnen allein zu. Und diesem Dogma folgen nun alle – vom Landesinnenminister bis zum Staatsanwalt von Heilbronn.

Dass keines (!) der Phantombilder auch nur annähernd Böhnhardt und Mundlos ähnelt, stellt nicht etwa ihre Anwesenheit in Frage, sondern wird umgekehrt als Beleg genommen, dass die Zeugen nicht die Täter gesehen haben.

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Das Schweigekartell in Baden-Württemberg zum NSU-Komplex … bekommt Risse

Das Schweigekartell in Baden-Württemberg zum NSU-Komplex … bekommt Risse

Manche verstehen nicht, warum in Baden-Württemberg erst Anfang 2015 ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss/PUA eingerichtet wurde, der der Frage nachgehen soll, welche Rolle Baden-Württemberg im NSU-Komplex spielte.
Noch weniger versteht man – auf den ersten Blick – warum alle im Parlament vertretenen Parteien einen PUA auf ihre je eigene Weise zu sabotieren versuchten. Warum sträubte sich auch die gegenwärtige rot-grüne Landesregierung gegen die Einsetzung eines PUA? Warum deckt sie damit die Vorgängerregierungen, die von der CDU und FDP gestellt wurden? Was eint CDU, FDP, SPD und die Grünen?
Warum leugnen sie bis heute die herausragende Rolle, die Baden-Württemberg für die Geschichte des NSU und ihre Nicht-Aufklärung markiert?

 

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Der Nationalsozialistische Untergrund: Was wusste der Staat vom braunen Terror? |ZDF-Dokumentation

Am 20.1.2015 zeigte das ZDF um 0:45 Uhr die Dokumentation ›Der Nationalsozialistische Untergrund: Was wusste der Staat vom braunen Terror?‹ von Rainer Fromm.

Rainer Fromm gehört zu den wenigen Fernsehjournalisten, die genau das tun, was eigentlich mit ›Presse- und Meinungsfreiheit‹ gemeint ist: Der offiziellen Version der Ermittler und der Generalbundesanwaltschaft mißtrauen, die Festlegung des Oberlandesgerichtes in München  hinterfragen, und durch eigene Recherchen die präsentierten Ermittlungsergebnisse überprüfen.

Dabei geht es um folgende Version, die bis heute von der Generalbundesanwaltschaft, den Ermittlern und den meisten Medien geteilt wird:

  • Der NSU bestand aus drei Mitgliedern – zwei sind tot und das letzte befindet sich in Obhut des Staates.
  • Die Frage nach der Beteiligung ›Dritter‹ wird auch im Prozess in München nicht erörtert.
  • Und zu guter Letzt: die Beteiligung staatlicher Behörden am Zustandekommen und Gewähren-lassen des NSU (in Gestalt von V-Leuten, Ermittlungssabotage und Vernichtung von Beweismitteln), wird ebenso wenig Gegenstand des Prozesses in München sein.

Um so mehr ist der aktuelle Beitrag von Rainer Fromm zu würdigen, der zu dem Schluss gelangt:

»Nach zweijähriger Dokumentenrecherche und der Auswertung von 30.000 Seiten Ermittlungsakten hält ZDF-Autor Rainer Fromm die Drei-Täter-These der Bundesanwaltschaft für ›widerlegt‹.« (zdf.info-Ankündigungstext)

 

Quelle: Migazin

Quelle: Migazin

 

Die Dokumentation ist jetzt dort zu sehen:
https://www.youtube.com/watch?v=3CmuJFQslpY&x-yt-cl=84411374&x-yt-ts=1421828030

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André Kapke – Ein Neonazi mit einstudierten Erinnerungslücken

André Kapke ist für den 5. Februar 2014 erneut als Zeuge im NSU-Prozess in München geladen. Als Kapke im November 2013 als Zeuge zum NSU-Prozess vorgeladen wurde, ließ er über seinen Anwalt verlauten, dass er aufgrund eines Unfalls “Erinnerungslücken” hätte.

Andre Kapke rechts im Bild

Andre Kapke rechts im Bild

Wahrscheinlich wird er ähnlich gut beraten wie der V-Mann-Führer Andreas Temme, der sich wegen der bevorstehenden Geburt seines Kindes nicht mehr erinnern konnte, dass er in jenem Internet-Café war, in dem  Halit Yozgat ermordet wurde. Derselbe konnte sich wenig später aber wiederum ganz genau daran erinnern, dass niemand an der Theke stand, als er seine 50 Cent dort zurückließ – ohne den bereits ermordeten Internet-Besitzer hinter der Theke liegend gesehen  zu haben.

Auch wenn sich das OLG in München bisher weigerte, die vollständigen Ermittlungsakten zu André Kapke hinzuzuziehen, so kann man sie doch – auf gewisse Weise – in das Verfahren einführen. Z.B. indem man folgende Fragen stellt.

Schließlich weisen die Erinnerungslücken des Neonazi André Kapke verblüffende Übereinstimmungen mit dem auf, was in dem NSU-Prozess in München an Akten nicht eingeführt werden soll!

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