Heute haben wir die Gewissheit, dass man in der Lage gewesen wäre, die Taten des NSU zu verhindern

Im Folgenden zwei Auszüge aus den im NSU-Prozess gehaltenen Plädoyers. Das erste hat Yvonne Boulgarides gehalten, die Witwe von Theodoros Boulgarides, der am 15.06.2005 in München vom NSU ermordet wurde.

Das zweite Plädoyer hat ihr Rechtsanwalt Yavus Narin gehalten. Beide sind von einer Klarheit geprägt, die andernorts als „Verschwörungsphantasien“ abgetan werden. Dass dies die Bundesanwaltschaft tut, ist erwartbar. Dass dies auch in der „Linken“ geschieht, ist beschämend.

 

Yvonne Boulgarides:

Wie kam es, dass so viele Zeugen von epidemieartigem Gedächtnisverlust befallen wurden? Wieso bekamen V-Personen und ihre V-Mann-Führer nicht gleich eine umfassende Aussagegenehmigung? […] Warum werden diese Leute geschützt? Warum werden nicht die Opfer und ihre Familien geschützt?

Wie viele Opfer wären uns erspart geblieben, hätten die staatlichen Organe ehrenhaft und pflichtbewusst ermittelt? Warum wurden so viele Aktenseiten geschreddert? Warum wurden V-Personen und Unterstützer bis heute nicht angemessen vernommen? Wo sind all die, die durch ihr vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln diese Verbrechen ermöglicht haben? Wieso müssen sie keine Konsequenzen fürchten, wieso werden sie sogar, wie Lother Lingen, der vorsätzlich Akten vernichtet hat, aktiv vor Strafverfolgung geschützt? […]

Es wäre die Aufgabe der entsprechenden Staatsorgane gewesen, der Wahrheitsfindung zu dienen. Leider muss ich an dieser Stelle von einem kompletten Organversagen sprechen. All die zum Teil absurden Auf- und Erklärungsversuche haben uns mit noch mehr Fragen, Misstrauen und Ungewissheit zurückgelassen. (…)

Anstalt-Grafik-III

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