Drei plus X – Die Bundesanwaltschaft als Türsteher des NSU

Drei plus X – Die Bundesanwaltschaft als Türsteher des NSU

In ihrem Plädoyer am 31. August 2017 im Münchner NSU-Prozess warf die Bundesanwaltschaft dem Neonazi André Eminger faktisch vor, „ein Mitglied der Terrorzelle NSU gewesen zu sein. Er habe nicht nur die rechtsextremistische Einstellung des Trios gekannt, sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten am Donnerstag, sondern er habe auch gewusst, was die drei Rechtsterroristen vorhatten. Weingartens Vorwurf kommt überraschend, weil seine Behörde E. lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt hatte und nicht wegen Mitgliedschaft darin.“ (Andreas Förster, FR vom 1. September 2017)

Was bisher vehement als wilde Spekulation und blanke Verschwörungsfantasie abgetan wurde, bekommt nun den halben Segen der Anklage?

„Er war wahrhaft einer von ihnen, und er war wahrhaft kein unsicherer Kantonist“, sagte der Oberstaatsanwalt. (s.o.)

3-Plus-X-Migazin

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André Kapke – Ein Neonazi mit einstudierten Erinnerungslücken

André Kapke ist für den 5. Februar 2014 erneut als Zeuge im NSU-Prozess in München geladen. Als Kapke im November 2013 als Zeuge zum NSU-Prozess vorgeladen wurde, ließ er über seinen Anwalt verlauten, dass er aufgrund eines Unfalls “Erinnerungslücken” hätte.

Andre Kapke rechts im Bild

Andre Kapke rechts im Bild

Wahrscheinlich wird er ähnlich gut beraten wie der V-Mann-Führer Andreas Temme, der sich wegen der bevorstehenden Geburt seines Kindes nicht mehr erinnern konnte, dass er in jenem Internet-Café war, in dem  Halit Yozgat ermordet wurde. Derselbe konnte sich wenig später aber wiederum ganz genau daran erinnern, dass niemand an der Theke stand, als er seine 50 Cent dort zurückließ – ohne den bereits ermordeten Internet-Besitzer hinter der Theke liegend gesehen  zu haben.

Auch wenn sich das OLG in München bisher weigerte, die vollständigen Ermittlungsakten zu André Kapke hinzuzuziehen, so kann man sie doch – auf gewisse Weise – in das Verfahren einführen. Z.B. indem man folgende Fragen stellt.

Schließlich weisen die Erinnerungslücken des Neonazi André Kapke verblüffende Übereinstimmungen mit dem auf, was in dem NSU-Prozess in München an Akten nicht eingeführt werden soll!

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Der Selbstmord der NSU-Mitglieder – keine Zweifel?

Selbstmord – was sonst

oder: eine Patronenhülse zuviel

aktualisiert am 15.11.2013

Einige interessante Ergänzungen vonseiten des Vaters von Uwe Mundlos vor dem Thüringer NSU-Ausschuss

 Wenn Hunderte von Akten im Zusammenhang mit dem NSU vernichtet werden, wenn ›heißen Spuren‹ in keinem einzigen Fall nachgegangen wurde, wenn Behörden die Existenz von V-Leuten verschweigen, wenn bei allen neun Morden an Menschen mit türkischer und griechischer Abstammung ein rassistischer Hintergrund ausgeschlossen wurde, wenn all dies in allen Behörden und auf allen Ebenen geschieht, dann darf man hinter diesem ›menschlichen Versagen Einzelner‹ ein System vermuten – zumindest sollte man dies nicht ausschließen.

Wenn dies nahe liegt, dann muss man auch den schlimmsten Fall für möglich halten bzw. darf ihn nicht von vorneherein ausblenden.

Haben die namentlich bekannten Mitglieder des NSU, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, am 4. November 2011 in ihrem Campingwagen tatsächlich Selbstmord begangen? Gibt es gute, überprüfbare Gründe, an der bis heute aufrecht erhaltenen Selbstmordthese zu zweifeln? Ja.

Es gibt nicht wenige, die es falsch halten, dass man diesen Fragen nachgeht. Letztendlich wäre es doch egal, wie diese beiden Neonazis umgekommen sind.

Das mag cool erscheinen und emotional verständlich sein – politisch ist es jedenfalls falsch.

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