Drei plus X – Die Bundesanwaltschaft als Türsteher des NSU
In ihrem Plädoyer am 31. August 2017 im Münchner NSU-Prozess warf die Bundesanwaltschaft dem Neonazi André Eminger faktisch vor, „ein Mitglied der Terrorzelle NSU gewesen zu sein. Er habe nicht nur die rechtsextremistische Einstellung des Trios gekannt, sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten am Donnerstag, sondern er habe auch gewusst, was die drei Rechtsterroristen vorhatten. Weingartens Vorwurf kommt überraschend, weil seine Behörde E. lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt hatte und nicht wegen Mitgliedschaft darin.“ (Andreas Förster, FR vom 1. September 2017)
Was bisher vehement als wilde Spekulation und blanke Verschwörungsfantasie abgetan wurde, bekommt nun den halben Segen der Anklage?
„Er war wahrhaft einer von ihnen, und er war wahrhaft kein unsicherer Kantonist“, sagte der Oberstaatsanwalt. (s.o.)