Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung – durch den Verfassungsschutz

Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung – durch den Verfassungsschutz. Am Beispiel des Neonazi und V-Mann Tino Brandt

aktualisiert am 13.11.2014

Tino Brandt, Neonazi und über Jahre zugleich V-Mann des Verfassungsschutzes in Thüringen wird seit dem 15.7.2014 im NSU-Prozess in München als Zeuge vernommen.
Wesentliche Details sind bereits seit längerem bekannt, auch wenn deren Bedeutung und Tragweite kaum wahrgenommen werden will. Was hier noch einmal zur Sprache kommt, ist die Tatsache, dass es ohne die aktive Unterstützung des Verfassungsschutzes keinen Nationalsozialistischen Untergrund/NSU gegeben hätte.
Sollten das Strafgesetzbuch noch Gültigkeit haben, erfüllen bereits die bislang bekannt gewordenen Fakten und Einlassungen den Tatbestand der

Unterstützung, wenn nicht gar der Bildung einer terroristischen Vereinigung nach 129 § des StGB.

Die scheinbare Empörung über die ›brisanten Details‹ steht in keinem Verhältnis zur Konsequenzenlosigkeit, die über allem thront und von fast allen geteilt wird, die ansonsten nicht müde werden, politische und strafrechtlichen Konsequenzen zu fordern.

 

V-Mann Tino Brandt-LfV

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Warum wurde der Mordanschlag in Heilbronn 2007 nicht verhindert?

Warum wurde der Mordanschlag in Heilbronn

2007 nicht verhindert?

aktualisiert am 3.11.2014

»So ist weiterhin ungeklärt, warum dieses Trio all die Jahre nicht entdeckt wurde. Bis hin zu dem ungeheuerlichen Verdacht, daß sie vielleicht gar nicht gefasst werden sollten. Und nach wie vor ist auch ungeklärt, ob der NSU tatsächlich nur aus drei Personen bestand

Mit diesen Worten leitete die Moderatorin Marietta Slomka am 14. Januar 2014, zwei Tage, bevor in München erstmals der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn verhandelt wurde, einen TV-Beitrag im ›heute-journal‹ ein. Man muss der Moderatorin dafür danken, dass sie diesen Verdacht in die Primetime brachte – für den es mehr Indizien gibt, als für die offizielle Version.

In der Anklageschrift werden die beiden NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos für diesen Mordanschlag verantwortlich gemacht.

Laut Generalbundesanwaltschaft/GBA galt dieser Mordanschlag zwei »Repräsentanten des Staates«. Es soll sich demnach um »Zufallsopfer« gehandelt haben.

Das Ziel dieses Mordanschlages soll gewesen sein, sich in Besitz der beiden Dienstwaffen zu bringen.

Trauer-um-Polizistin-Kiesewetter

Als Beweis für die Täterschaft der beiden NSU-Mitglieder werden die 2011 im Campingwagen gefundenen Waffen angeführt. Außerdem habe man in der Wohnung in Zwickau eine Jogginghose gefunden, auf der sich das Blut vom Michele Kiesewetter befand.

»Wenn ein Killerkommando von Thüringen nach Süddeutschland fährt, um in einer Kleinstadt dort eine Polizistin umzubringen und ihr die Dienstwaffe abzunehmen – dann muss man schon von der Bundesanwaltschaft sein, um es für einen Zufall zu halten, dass diese Polizistin ausgerechnet aus der gleichen Thüringer Ecke stammt wie das Killerkommando selbst …« (S.147)

Ein solcher Erkenntnisstand, der sich mittlerweile auch in der Anklageschrift in München wiederfindet, ist selbst für einen Kriminalkommissar im Roman des Krimiautoren Ulrich Ritzel (›Trotzkis Narr‹) eine Beleidigung.

Nichts ist unwahrscheinlicher als diese Version.

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Christian Kapke und ein unerwünschter Kontext

Christian Kapke hat mir am 20.2.2014 folgende Nachricht zukommen lassen:

»Auf Ihrer Website (einzusehen unter: https://wolfwetzel.wordpress.com/2013/09/04/der-mordanschlag-auf-polizisten-in-heilbronn-2007-drei-plus-x/) befindet sich ein Kommentar des Autors „Alexander Gronbach“. Dort werde ich mit vollem Namen genannt.
Einerseits ist überhaupt nicht erkennbar, warum mein Namen erwähnt wird, andererseits möchte ich nicht in diesem Kontext genannt werden.
Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie meinen Namen im entsprechenden Kommentar entfernen oder abkürzen.

Mit freundlichen Grüßen |Christian Kapke«

Wer ist Christian Kapke?

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André Kapke – Ein Neonazi mit einstudierten Erinnerungslücken

André Kapke ist für den 5. Februar 2014 erneut als Zeuge im NSU-Prozess in München geladen. Als Kapke im November 2013 als Zeuge zum NSU-Prozess vorgeladen wurde, ließ er über seinen Anwalt verlauten, dass er aufgrund eines Unfalls “Erinnerungslücken” hätte.

Andre Kapke rechts im Bild

Andre Kapke rechts im Bild

Wahrscheinlich wird er ähnlich gut beraten wie der V-Mann-Führer Andreas Temme, der sich wegen der bevorstehenden Geburt seines Kindes nicht mehr erinnern konnte, dass er in jenem Internet-Café war, in dem  Halit Yozgat ermordet wurde. Derselbe konnte sich wenig später aber wiederum ganz genau daran erinnern, dass niemand an der Theke stand, als er seine 50 Cent dort zurückließ – ohne den bereits ermordeten Internet-Besitzer hinter der Theke liegend gesehen  zu haben.

Auch wenn sich das OLG in München bisher weigerte, die vollständigen Ermittlungsakten zu André Kapke hinzuzuziehen, so kann man sie doch – auf gewisse Weise – in das Verfahren einführen. Z.B. indem man folgende Fragen stellt.

Schließlich weisen die Erinnerungslücken des Neonazi André Kapke verblüffende Übereinstimmungen mit dem auf, was in dem NSU-Prozess in München an Akten nicht eingeführt werden soll!

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Der eigenen Farce beiwohnen

Die staatlichen Ausstatter des Nationalsozialistischen Untergrundes/NSU

Am 21.11.2013 trat André Kapke, Neonazikader und Mitbegründer des Thüringer Heimatschutzes/THS, im Prozess in München als Zeuge auf. Der THS ist das Basislager des NSU.

Selbstverständlich war und ist wichtig, wie sich dieser Neonazi in seinen Aussagen zu Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt positioniert. Das wird für alles, was kommt, sehr wichtig sein, denn hinter diese selbst gezogene Linie kann er nicht mehr zurück.

André Kapke erzählte, dass er 1998 von seinem THS-Kameraden Tino Brandt beauftragt wurde, den untergetauchten Neonazis Pässe zukommen zu lassen. Zwei Wochen später wurden ihm über einen Mittelsmann drei Pässe zugespielt: Pässe, die ›leer‹ waren, also als Blanko-Version. Außerdem will ihn Tino Brandt zu einem NPD-Funktionär nach Berlin geschickt haben, da die Idee im Raum stand, die untergetauchten Neonazis fürs Erste ins Ausland zu bringen. Hier will seine ewige Treue zur Idee und Tat geendet haben – noch im selben Jahr 1998.

Ein Neonazi, der für grobschlächtiges in Wort und Tat bekannt war (und ist), will nach diesen kleinen Gefälligkeiten darum gebeten haben, dass man ihn in Zukunft aus der ›Sache heraushalten solle‹. »Er habe danach nichts mehr von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe gehört.« (der tagesspiegel.de vom 21.11.2013)

Halten wir fest: André Kapke, der für Uwe Mundlos eine Führerpersönlichkeit war, will mit den treuesten Kameraden im Thüringer Heimschutz kurz nach ihrem Abtauchen nichts mehr zu tun gehabt haben. Ein Mann, der immer genau das propagiert und unterstützt hat, was die abgetauchten THS-Mitglieder begannen, in die Tat umzusetzen, will genau dann diese arischen Männer und Frauen der Tat im Stich gelassen haben?

Dass das juristisch klug ist, kann man verstehen, ob dies für sein wirkliches Tun auch zutrifft, wird man sehen.

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Die Garagenliste – die Gold Card des Nationalsozialistischen Untergrundes/NSU

Die Garagenliste – die Gold Card des Nationalsozialistischen Untergrundes

 1998 wurde bei einer Durchsuchung einer Garage in Jena, die den späteren Mitgliedern des NSU gehörte, 1,3 Kilo Sprengstoff, Rohrbomben und Nazi-Propagandamaterial gefunden. Die Polizei präsentierte stolz ihre Funde, die Mitglieder der neonazistischen Kameradschaft ›Thüringen Heimatschutz‹/THS tauchten ab und dann verlor sich deren Spur – dreizehn Jahre lang. So soll es gewesen sein – bis heute.

Tatsächlich fanden die Ermittler in der angemieteten Garage auch ein Adress- und Telefonliste, mit über 50 Personen, ein ›Who is Who‹ der Neonaziszene. Warum dieser Fund vierzehn Jahre lang verschwiegen wurde, was es mit dieser ›Golden Card‹ des Nationalsozialistischen Untergrundes/NSU auf sich hat, soll in diesem Beitrag erklärt werden.

Alleine die Geschichte um diese ›Garagenliste‹ wird belegen, dass die bis heute aufrechterhaltene Legende, man habe keine heiße Spur zu den abgetauchten Neonazis gehabt und alles Weitere sei (schlimmsten Fall) Pannen geschuldet, von Anfang an falsch war und ist.

Mehr noch: Man kann belegen, dass deutsche Behörden bei der Gründung und Bewaffnung des Nationalsozialistischen Untergrunds/NSU durch Tun und Gewährenlassen beteiligt waren.

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Der Selbstmord der NSU-Mitglieder – keine Zweifel?

Selbstmord – was sonst

oder: eine Patronenhülse zuviel

aktualisiert am 15.11.2013

Einige interessante Ergänzungen vonseiten des Vaters von Uwe Mundlos vor dem Thüringer NSU-Ausschuss

 Wenn Hunderte von Akten im Zusammenhang mit dem NSU vernichtet werden, wenn ›heißen Spuren‹ in keinem einzigen Fall nachgegangen wurde, wenn Behörden die Existenz von V-Leuten verschweigen, wenn bei allen neun Morden an Menschen mit türkischer und griechischer Abstammung ein rassistischer Hintergrund ausgeschlossen wurde, wenn all dies in allen Behörden und auf allen Ebenen geschieht, dann darf man hinter diesem ›menschlichen Versagen Einzelner‹ ein System vermuten – zumindest sollte man dies nicht ausschließen.

Wenn dies nahe liegt, dann muss man auch den schlimmsten Fall für möglich halten bzw. darf ihn nicht von vorneherein ausblenden.

Haben die namentlich bekannten Mitglieder des NSU, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, am 4. November 2011 in ihrem Campingwagen tatsächlich Selbstmord begangen? Gibt es gute, überprüfbare Gründe, an der bis heute aufrecht erhaltenen Selbstmordthese zu zweifeln? Ja.

Es gibt nicht wenige, die es falsch halten, dass man diesen Fragen nachgeht. Letztendlich wäre es doch egal, wie diese beiden Neonazis umgekommen sind.

Das mag cool erscheinen und emotional verständlich sein – politisch ist es jedenfalls falsch.

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