Ein Selbstmord aus ›fremder‹ Hand – Das gestellte Ende des Nationalsozialistischen Untergrundes/NSU

Ein Selbstmord aus ›fremder‹ Hand – Das gestellte Ende des Nationalsozialistischen Untergrundes/NSU

Auf den ersten Blick scheint es wenig gute Gründe zu geben, sich mit der offiziellen Version auseinanderzusetzen, dass die NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am 4.11.2011 in ihrem geliehenen Campingwagen in Eisenach durch Selbstmord ums Leben gekommen sind. Ist doch egal, wie diese Neonazis umgekommen sind … könnte man dabei heraushören.

Das ist es eben nicht – gerade auch dann, wenn man Neonazismus nicht für eine Ansichtsache hält, sondern für ein Verbrechen.

Als ich den Text Selbstmord – was sonst? vor einem Jahr für die zweite Auflage des Buches Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? überarbeitete, lagen sehr wenige Beweise dafür vor, was sich in jenem Campingwagen am 4.11.2011 in Eisenach ereignet hatte, in dem die beiden NSU-Mitglieder tot aufgefunden wurden.

Die tatbegleitenden Umstände wiesen hingegen schon damals darauf hin, dass Selbstmord der unwahrscheinlichste Geschehensablauf ist.

Nun liegen einige gewichtige Beweise vor, die die Todesumstände selbst betreffen. Genau diese Beweise stützen jedoch nicht die Selbstmordversion. Im Gegenteil: Sie belegen, dass die dafür angeführten Indizien fingiert und Beweise, die einen anderen Tatablauf belegen könnten, beseitigt bzw. vernichtet wurden. Beweise, die für ein Fremdverschulden sprechen, also auf eine ›dritte‹ Person verweisen.

Damit steht die Frage im Raum, warum deutsche Behörden mit Rechtsbrüchen und strafbaren Handlungen verhindern wollen, dass die Todesereignisse am 4.11.2011 als Mord aufgeklärt und verfolgt werden?

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