18.1.2010 – Hessenkrimi II (aktualisiert)


Wenn Wirtschafts- und Regierungskriminalität ein Regelwerk bilden ist das O.K.

Vorwort

Wenn Milliardenbeträge illegal ins Ausland verschoben, ›Kriegskassen‹ angelegt werden, um Wahlen zu kaufen, Öffentlichkeit zu generieren, Regierungen zu belohnen, große Wirtschaftsaufträge über Bestechungen zu akquirieren,

wenn dabei Finanzministerien, Gerichte und Parteien durch Schaffung rechtsfreier und verfolgungsfreier Zonen Lotsenfunktion übernehmen

wenn unliebsame Zeugen dieser Vorgänge aus dem Weg geräumt, mundtot und psychiatrisiert werden

wenn große Medien publizistischen Begleitschutz leisten, Informationen verschweigen und Jagd auf die wenigen machen, die diese Zusammenhänge aufzudecken bereit sind…

… dann glaubt man, dass dies (nur) in Russland, in den ehemaligen Ostblockstaaten, vielleicht auch in Italien, im Land der Mafia und Berlusconis, möglich ist, aber ganz bestimmt nicht in Deutschland.

Diese Recherche möchte dieses gut-bezahlten Eindruck zerstören:

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Hesse(n)nachrichten

22.1.2010 – Elemente der Abschreckung

»Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hat nach seinen Äußerungen über arbeitsunwillige Hartz-IV-Empfänger eine Bombendrohung erhalten. Regierungssprecher Dirk Metz bestätigte am Freitag, dass eine Bombenattrappe an die Staatskanzlei in Wiesbaden geschickt worden sei und erklärte weiter: ›Das Landeskriminalamt hat die notwendigen Ermittlungen aufgenommen.‹ Der Vorgang werde, wie in solchen Fällen üblich, absolut ernst genommen. Um die Ermittlungen nicht zu gefährden, nahm er zu weiteren Details jedoch keine Stellung.

Das zugehörige Bezichtigungsschreiben einer Gruppe ›Morgenlicht‹ ging bei mehreren Medien ein, darunter bei der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Rohrbombenattrappe sei ein Protest gegen Kochs Forderung nach einer Arbeitspflicht von Hartz-IV-Empfängern, hieß es in dem Brief. Die Absender warnten Koch, sollte er seine Äußerungen wiederholen oder ›seine arbeitnehmerfeindliche Politik‹ weiter verfolgen, werde eine scharfe Bombe ›im Umfeld Ihrer Besitztümer‹ gezündet.« FAZ vom 22.1.2010

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