Staatsversagen oder Staatsgeheimnis | Interview

Das Staatsgeheimnis NSU | Ein Interview von Jens Wernicke mit Wolf Wetzel für die NachDenkSeiten

Staatsversagen oder Staatsgeheimnis
Ein Interview mit Jens Wernicke | NachDenkSeiten | November 2015

 

Herr Wetzel, gerade erschien Ihr Buch ›Der Rechtsstaat im Untergrund: Big Brother, der NSU-Komplex und notwendige Illoyalität‹ , in welchem Sie, wie es im Klappentext heißt, »drei zusammenhängenden Strängen untergründiger Staatsaktivitäten« nachspüren. Wie kam es zu dem Buch?

Ich möchte die Frage Stück für Stück beantworten. Also: wie kam es zu diesem Buch? Es hat sich mit und nach der Beschäftigung mit dem ›NSU-Komplex‹ geradezu aufgezwungen. Seit über drei Jahren beschäftige ich mich mit einem neonazistischen Untergrund, der 13 Jahre unerkannt in der BRD agiert haben soll. Wie uns die meisten Medien wissen lassen, wird dem NSU elf Morde und zahlreiche Banküberfälle zugeordnet, die zwischen 2000 und 2011 begangen worden sind.
Wer in den 70er Jahren politisch aktiv geworden ist, den verwundert weder die Mordserie, noch die Bereitschaft, dem Rassenwahn Taten folgen zu lassen.
Dass zur neonazistischen Ideologie und Praxis auch ein bewaffneter Untergrund gehört, ist ebenfalls nichts Neues, auch wenn man alles dafür tut, diese Kontinuität zu verleugnen. Ich möchte nur an die Wehrsportgruppe Hoffmann erinnern, die bis in den NSU-Komplex hineinragt, an den neonazistischen Terroranschlag auf das Oktoberfest in München 1980, der gerade neu aufgerollt werden muss.
Was mich also stutzig und hellhörig machte, war etwas anders: Kurz nach Selbstaufdeckung des nationalsozialistischen Untergrundes/NSU Ende 2011 begann eine behörden- und länderübergreifende Vernichtung von V-Mann-Akten. Eine gezielte und alles andere als wahllose Operation, denn es betraf ausschließlich V-Leute, die im Nahbereich des NSU agierten. Gleichzeitig wurde die 13 Jahre währende Ahnungslosigkeit mit Behördenwirrwarr, Fehler Einzelner und einer Kette von bedauerlichen Zufällen erklärt.


Das passt so gar nicht zusammen, dachte ich mir. Von da an beschäftigte ich mich mit dem NSU-Komplex. Heute weiß man, dass über 40 namentlich bekannte Neonazis als V-Leute geführt wurden, die alle eingesetzt waren, wo sich der NSU ›zuhause‹ fühlte: im ›Netzwerk von KameradenStatt Worte Taten‹.
Da liegt doch die Schlussfolgerung auf der Zunge: Wenn all diese bezahlten Neonazis nichts über den NSU gewußte haben, dann hätte man doch deren Akten als Beweis wer weiß wohin getragen! Was wußten also diese V-Leute, also deren V-Mann-Führer, ergo die sie führenden Behörden, sei es Polizei oder Geheimdienst? Warum spricht der ehemalige Vize-Chef des Inlandsgeheimdienstes Klaus-Dieter Fritsche davon, dass keine »Staatsgeheimnisse« verraten werden dürfen, als es im PUA 2012 in Berlin um die Rolle der V-Leute ging?
In den folgenden drei Jahren interessierte mich also vor allem der Staatsanteil am NSU: Was wussten staatliche Stellen über den NSU, dessen Geburtsstunde aufs Jahr 1998 datiert wird? Gab es Möglichkeiten, die Mordserie zu stoppen? Ging es um ein passives oder gar aktives Gewährenlassen und wenn ja, warum?
Nun zu den anderen Strängen im Buch : Mitten in diese Arbeit und Recherche platzte der NSA-Skandal, ausgelöst durch die Veröffentlichung geheimer Unterlagen durch den ehemaligen NSA-Administrator Edward Snowden.
Dass Geheimdienste und Regierungen, gerade auch in westlichen ›Demokratien‹ schon seit langem daran arbeiten, die Erfassung aller Daten, aller BürgerInnen technisch machbar zu machen, ist kein großes Geheimnis. Ich erinnerte mich an ein Interview, dass der Rechtsanwalt Sebastian Cobler mit dem damaligen BKA-Chef Horst Herold gemacht hatte, der sich in den 80er Jahren dem Kampf gegen den so genannten Linksterrorismus verschrieben hatte. Wir wollten unseren Augen nicht trauen, was er damals gesagt und gedacht hatte: Ein Staat, der dank der Erfassung möglichst vieler Daten, Straftaten verhindert, indem er den TäterInnen zuvorkommt. Das klang damals größenwahnsinnig und ganz nach Orwell.
Was an der Veröffentlichung geheimer Unterlagen des US-amerikanischen und des britischen Geheimdienstes besonders ist, ist der Nachweis, dass der Traum des damaligen BKA-Chefs von einem ›Sonnenstaat‹ aufgegangen ist. Was in den 80er Jahren noch ein technisches Problem war, im Gigabereich angehäufte Daten zu selektieren, zu verknüpfen und auszuwerten, ist heute Routine … und illegale Praxis.
Wieder stößt man somit auf einen staatseigenen Untergrund, denn diese praktizierte Totalerfassung wurde verständlichweise nicht im Parlament besprochen und abgesegnet, geschweige denn durch die entsprechenden Kontrollgremien überwacht. Was verbindet also den NSU-Komplex mit dem NSA-Skandal, was unterscheidet sie?
Im NSA-Fall geht es um kein Rechtsextremismus- bzw. Rassismus-Problem. Es geht um die Erfassung aller, um die faktische Aufhebung essentieller Schutzrechte, um das gemeinschaftliche Abschalten des ›Rechtsstaates‹. Die Frage, warum all dies so hingenommen wird, umtreibt mich bis heute.
Liegt es daran, dass die meisten damit beschäftigt sind, nicht aus dem Meer der Erfassten in die Pütze der Verdächtigen gezogen zu werden? Liegt es an der Dimension des Angriffes, dass man spürt, dass wir einem Godzilla gegenüberstehen, in dessen Fußstapfen wir einen winzig kleinen Abdruck hinterlassen?
Der dritte Strang ist ein ganz persönlicher, nachtragender, ohne es ganz persönlich zu nehmen. Ich beschäftige mich mit diesem Komplex der Überwachung seit über 30 Jahren, weil ich sie an meiner Person sehr genau nachzeichnen kann – dank zahlreicher Akten, die ich einsehen konnte. Dabei geht es u.a. um einen V-Mann mit der unspirativen Decknamen ›123‹, der bei einem Gespräch dabei gewesen sein will, in dem ich meine schwere Jugend bis hin zu meinem terroristisches Potenzial offenbart haben soll. Ich klagte gegen gegen das Land Deutschland, denn … es gab weder diesen V-Mann, noch dieses bespitzelte Gespräch. Der V-Mann war ganz und gar ein Avatar, eine Erfindung des Geheimdienstes. Was man kaum für möglich hält, ist dann tatsächlich eingetreten: Das Land Deutschland verlor diesen Prozess in zwei Instanzen. Das sollte zusammengenommen genug Grund sein, dieses Buch zu schreiben.

Der Titel des Buches ›Rechtstaat im Untergrund‹ spielt offensichtlich mit einem Paradoxon: Umgangssprachlich kann doch nur das eine oder andere stimmen. Ist das richtig sinniert? Oder wollten Sie damit den Begriff vom „Tiefen Staat“ umschiffen?

Sie haben recht, der Titel sollte irritieren, zum Nachdenken anregen, scheinbar Paradoxes zusammenbringen.
Mit Rechtsstaat ist im Allgemeinen gemeint, dass die Regierenden gewählt werden und deren Macht kontrolliert wird. Das schließt – leicht erkennbar – terroristische Aktivitäten, die Verfassung brechende Handlungen aus. Mit Rechtstaat ist zudem gemeint, dass sich nicht nur die Machtlosen an Gesetze halten müssen, sondern auch die Herrschenden. Mehr noch, ein Rechtsstaat muss die Beherrschten vor jedem unrechtmäßigen Angriff schützen, ganz egal, ob die Feinde von innen oder außen kommen. Damit will man ihn ganz plakativ und gutgläubig von Diktaturen und anderen Unrechtsregimen abgrenzen.
Nun ist ja hoffentlich sowohl im NSU- als auch im NSA-Fall evident, dass die daran beteiligten Behörden alles andere als im Tal der Ahnungslosen gelebt haben, leben. Im NSA-Fall hat das Magazin ›Der Spiegel‹ die Bundesregierung des ›Landesverrats‹ bezichtigt. Das war mehr als provokativ gemeint. Die Erfassung aller Bürger – im Verbund mit NSA und GCHQ – ist nicht nur ein Verfassungsbruch. Es verletzt auch die ›Garantenpflicht‹, also den Schutz der Bevölkerung vor seinen (äußeren) Feinden, die in diesem Fall als Freunde vorgestellt werden.
Wenn also diese Totalerfassung aller BürgerInnen seit Jahren praktiziert wird, unter Bruch aller internationalen und nationalen Rechtsgarantien, dann stellt man sich doch die Frage: Wer hat das organisiert, wo wird diese Zusammenarbeit (die ja mittlerweile eingeräumt wird) koordiniert, wie wird sie politisch abgestimmt und nachjustiert?
Damit betreten wir die ›black blox‹ im Rechtsstaat und sind gezwungen, im Dunkel zu tappen. Nicht ganz. Denn, und deshalb ›spiele‹ ich mit diesem Begriff: in einem Rechtsstaat müßten solche Kooperationen zumindest parlamertarisch kontrolliert werden. Bis heute haben weder die gegenwärtigen Regierung, noch die gegenwärtige Opposition erklärt, dass diese Zusammenarbeit in den entsprechenden Kontrollgremien ›überwacht‹ wurde.
Wenn dies also an allen institutionellen ›Sicherungen‹ vorbei gemacht wird, und zugleich die Venus als Tatort und Aliens als Personal ausgeschlossen werden können, dann ist die Frage wichtig und zwingend: Wer stimmt solchen Rechtsbrüchen zu, in wieweit ist eine parlamentarische Opposition darin involviert bzw. davon ausgeschlossen?
Und damit wären wir bei dem, was der Begriff vom ›tiefen Staat‹ ja gerade zu beschreiben beziehungswiese zu fassen versucht.

Wie kann, wie muss man sich das denn hier, für die BRD vorstellen? Zu welchen Antworten gelangten Sie dank Ihrer Recherchen hier?

Manchmal hat Geschichte einen langen Atem und versetzt einem im Wissen um diese in einen guten Gesundheitszustand.
Mit Blick auf den NSU-Komplex habe ich immer betont und deutlich gemacht, dass Schlussfolgerungen vorläufig bleiben müssen, solange nur 20 Prozent vom dem öffentlich zugänglich ist, was diesen Komplex ausmacht.
Das ist kein Grund, vage zu bleiben. Festhalten kann man zum Beispiel, dass es an vielen Tatorten manipulierte Ermittlungsergebnisse gibt. Dabei gibt es eine verblüffende Übereinstimmung, die man auch als Spur verstehen kann: Die manipulierten Ermittlungsergebnisse schützen (oft) andere, weitere Täter (wie in Heilbronn 2007).
Dabei ist wichtig, immer wieder darauf hinzuweisen (das macht der Mordanschlag in Heilbronn besonders deutlich), dass Rassismus als Begründung für unterlassene/falsche/manipulierte Ermittlungen nicht ausreicht, zu kurz greift. Dafür gibt es – unfreiwilligerweise – einen hochkarätigen Zeugen, den ehemalige Vize-Chef des Geheimdienstes/BfV, Klaus-Dieter Fritsche. Dieser erklärte dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Berlin 2012:

»Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren. (…) Es gilt der Grundsatz ›Kenntnis nur wenn nötig‹. Das gilt sogar innerhalb der Exekutive. Wenn die Bundesregierung oder eine Landesregierung daher in den von mir genannten Fallkonstellationen entscheidet, dass eine Unterlage nicht oder nur geschwärzt diesem Ausschuss vorgelegt werden kann, dann ist das kein Mangel an Kooperation, sondern entspricht den Vorgaben unserer Verfassung. Das muss in unser aller Interesse sein.«

Ich denke, das sollte als ›heiße Spur‹ genügen: Wenn die Aufklärung der NSU-Mord- und Terrorserie »Staatsgeheimnisse« berührt, dann ist das, was den NSU ausmacht, möglich gemacht hat, mehr als eine rassistische und neonazistische Organisation.
Ob der NSU von Behörden benutzt wurde, wie man das (passive/aktive) Gewährenlassen erklären kann, also den Staatsanteil am NSU, wäre sicherlich besser zu beantworten, wenn ein Herr Fritsche mit der Diktion vom »Staatsgeheimnis« nicht länger Rückendeckung bekäme.

Was sich dahinter alles verbergen kann, belegt die angesprochene Geschichte. Bis Mitte der 90er Jahre galt der plaktive Straßenslogan ›Deutsche Polizisten schützen die Faschisten‹ als billig und flach. Und nicht wenige, die sich angegriffen fühlten, sprachen von Verschwörungstheorien.
Das hat sich erledigt. Was bis dato einer krankhaften Phantasie zugeschrieben wurde, trägt inzwischen einen staatlichen Hoheitssiegel. In einer dürren Erklärung ließ die Bundesregierung 2013 wissen:

»Infolge der weltpolitischen Veränderungen hat der Bundesnachrichtendienst in Abstimmung mit seinen alliierten Partnern zum Ende des 3. Quartals 1991 die Stay-behind-Organisation vollständig aufgelöst.« (Plenarprotokoll 17/236, Anlage Nr.15, S. 64 vom 24.4.2013)

Was hier in einem Satz ad acta gelegt wird, ist keine Verordnung für alte Glühbirnen, sondern die jahrzehntelange Zusammenarbeit von Neonazis und Geheimdienst, mit einer Blutspur, die sich durch ganz Europa zieht. Seit über 40 Jahren wurden neonazistische Gruppierungen als legale und terroristische Variante gestärkt und gedeckt und in einen staatlichen Untergrund integriert. Dieser staatseigene Untergrund bekam den Namen ›stay behind‹. Bewaffnet, angeleitet und instruiert wurde er vom Bundesnachrichtendienst/BND.
Dazu gibt es auch auf den Nachdenkseiten sehr gute Recherchen und Interviews, auf die ich verweisen möchte.
Hier möchte ich einen anderen Aspekt in den Mittelpunkt rücken. Über 40 Jahre und über alle Regierungskonstellationen hinweg wurden Faschisten in einem staatseigenen Untergrund geführt.
Dieser stay-behind-Terror wurde nicht im Parlament, ›in dritter Lesung‹ besprochen und verabschiedet. Wenn auch hier keine Aliens am Werk waren, dann stellt sich die Frage: Welche Regierungspartei, welche parlamenarische Opposition war darin eingebunden, damit vertraut? Ich habe bei verschiedenen Veranstaltungen die Gelegenheit gehabt, ein paar ausgewiesene KennerInnen des parlamentarischen Geschäfts zu fragen: Wissen Sie, ob in Ihrer Partei, in parlamentarischen Kontrollgremien über ›stay-behind-Aktivitäten‹ gesprochen und befunden wurde?

Eva Högl, SPD-Obfrau im NSU-Ausschuss in Berlin ließ die ZuschauerInnen wissen: »Das tut doch nichts zur Sache. Das hilft doch nicht weiter.«
Herr Ströbele/ Die Grünen, Mitglied im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum NSU und zur NSA-Affaire, lächelte die Frage mit großer Freundlichkeit und mit dem schwachen Hinweis: »Das ist doch alles so lange her« weg.
Und ganz aktuell gab mir Sven Wolf, Vorsitzender des parlamentarischen Untersuchungsausschusses in Nordrhein-Westfalen als Antwort, dass er es jetzt ganz eilig habe, damit er noch seinen Zug bekommt.

Das parteiübergreifende Schweigen zum stay-behind-Terror liegt nicht nur wie ein dunkler Schatten über dem NSU-VS-Komplex. Es zwingt uns alle, der Frage nachzugehen, wo solche staatsterroristischen Operationen politisch beschlossen werden, wer mit ihrer Umsetzung und Koordinierung betraut war und ist … und wie lange man hinnimmt, dass der ›Rechtsstaat‹ fortgesetzt im Untergrund agiert und bis heute alle parlamentarischen Kontrollgremien ihre Ausschaltung selbst konstituieren.
Jetzt haben Sie zwar zur Stay-behind-Struktur gesprochen, aber nicht viel zum NSU-VS-Komplex gesagt … Wie ist die Lage und sind die Erkenntnisse denn hier?

Mittlerweile darf man – jetzt auch in den ›Leitmedien‹ angekommen – von massiven Zweifeln sprechen, was die offizielle Version angeht. Das gilt sowohl in Hinblick auf die Zahl der Mitglieder des NSU-Netzwerkes (also exakt drei, davon zwei tot und die Letzte schweigt – bis jetzt), also auch für die Tatorte in Heilbronn 2007 oder Kassel 2006, wo die Ermittlungsergebnisse massiv in Zweifel gezogen werden.
Wenn all das nicht mit Pannen und Ermittlungspatzern zu erklären, also zu entschuldigen ist, wie will man das dann anders erklären – ohne in Besitz »geheimem« (bisher unter Verschluss gehaltene) Akten zu sein? Wie entgeht man dem Vorwurf der blanken Spekulation? Methodisch ausgedrückt: Wie schließt man die Lücke zwischen dem, was nicht stimmen und dem, was man nicht wissen kann?

Natürlich habe auch ich mich immer wieder gefragt: Wie kann ich mehr als mein Unbehagen gegenüber der offiziellen Version begründen? Ich denke, dass wir heute, nach über vier Jahren ›Aufklärung‹ zumindest an diesen Punkt angelangt sind: Die offiziellen Versionen (für verschiedenen Tatorte, die dem NSU zugeschrieben werden) sind längst so brüchig geworden, dass ihnen kaum mehr Glauben geschenkt werden kann. Ein sehr engagierter Freund, Thomas Moser, sagte kürzlich: Er werte die augenblickliche Situation als ein Patt: Die offizielle Version ist kaum noch glaubhaft, aber ›wir‹ kommen nicht mit einer ›anderen‹ Version durch.
Tatsächlich liegt das ganz stark an den Umständen, die nicht wir, sondern diejenigen zu verantworten haben, die seit vier Jahren Akten, Beweise, Spuren vernichten, Zeugen massiv beeinflussen, den Einsatz von V-Leuten im Nahbereich des NSU verleugnen und noch vorhandene Akten im Namen des Staatswohles unter Verschluss halten. Den Zustand also, im Dunkeln zu tappen, haben nicht wir zu verantworten – was jedoch oft und gedankelos gemacht wird. Deshalb ist es auch vollkommen in Ordnung, wenn man versucht, sich in der Dunkelheit zu orientieren, also kleinsten Schattenbildern zu folgen, selbst ganz fahle Lichtquellen auszuwerten.
Erzwungenermaßen bleibt an dieser Ausdeutung ein Makel, ein vorsätzlich herbeigeführeter Mangel an Schlüssigkeit.
Das hat mich – und das wird jetzt einige erstaunen – dazu gebracht, mir die Ermittlungsmethoden der Polizei genauer anzuschauen. Denn auch die Polizei kennt die Wahrheit nicht. Die Ermittler haben im besten Fall viele Spuren, einen Tatort und glaubwürdige Zeugen. Damit kann man viel machen und anstellen! Und das ist eigentlich auch die Aufgabe von Tatortermittlern: tatsächlich in alle Richtungen zu ermitteln. Das ist nicht einfach so dahergesagt, sondern sinnig: Die Indizien und Sachbeweise sprechen meist nicht für sich, sondern bieten nur die Matrix für verschiedene Geschehensabläufe. In der Regel, das kennen alle aus den Tatort-Krimis, gibt es verschiedene Hypothesen darüber, was geschehen sein könnte, was zu jeweils verschiedenen Täterprofilen und Verdächtige führt. Wenn polizeilichen Ermittlungen zu ›unverfälschten‹ Ergebnissen kommen wollen, spielen sie anhand der Beweislage verschiedene Geschehensabläufe mithilfe ›operativer Fallstudien‹ durch.
Wie kommt man dann zur Wahrheit? Gar nicht. In der kriminaltechnischen Literatur gibt es keine Wahrheit und das ist gut so. Es gibt ausschließlich Wahrscheinlichkeitsprognosen, die von einer Plausibilitätskette getragen werden. Anders formuliert: Wenn für einen Geschehensablauf drei Indizien sprechen, für einen anderen hingegen dreißig, dann ist letztere der wahrscheinliche.
Wenn man also diese Ermittlungsmethoden vor Augen hat, diese für durchaus brauchbar hält, dann muss man im NSU-VS-Komplex (und das gilt auch für den NSA-Skandal) zu dem Ergebnis kommen: Genau diese Ermittlungsmethoden wurden außer Kraft gesetzt – neben all den Pannen, die es natürlich auch geben kann.
Genau dies kann man sehr präzise an vielen Tatortorten belegen, die mit dem NSU in Verbindung gebracht werden. Angefangen beim Tatort Köln/Keuppstraße 2004, über den Tatort Kassel 2006, zum Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007 bis hin zum Tatort Eisenach 2011, wo die polizeilichen Ermittlungsergebnisse zu dem Schluss kommen, dass sich die beiden NSU-Mitglieder selbst umgebracht haben sollen.
Vergleicht man also die ›Ermittlungsergebnisse‹ mit den skizzierten polizeilichen Ermittlungsgrundsätzen, kann man eines zweifelsfrei festhalten: Die offizielle Version ist die unwahrscheinliche. Die Fakten, Spuren, Indizien und Zeugenaussagen, die es noch gibt, belegen vielmehr einen anderen Geschehensablauf, führen – ganz vorsichtig formuliert – zu weiteren respektive anderen Tätern.
Es geht mir also in meiner Recherche nicht darum, über die vernichteten Akten und Beweismittel zu spekulieren. Gleichwohl deren Beseitigung sehr viel aussagt. Ein Beispiel dürfte dies belegen: Wenn die Hunderte von Akten von V-Leuten, die von verschiedenen Behörden (Polizei, Geheimdienste) im Nahbereich des NSU-Netzwerkes geführt wurden, belegen könnten, dass die Behörden 13 Jahre lang keine Ahnung vom Tun bzw. von den Vorhaben der 1998 abgetauchten Neonazis hatten, dann hätte man sie doch allesamt den Gerichten und den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen vorgelegt!
Doch, wie gesagt, es gibt eine viel zwingendere Beweisführung, als diese indirekte.
Es geht um all die Indizien, Spuren und Zeugen, die in der jeweils offiziellen Version unberücksichtig blieben. Fügt man diese zu einem möglichen Geschehensablauf zusammen, dann ergeben sich Tatabläufe, die eklatant von denen abweichen, die die Anklage in München als Beweis anführt.
Ohne allzuweit auszuholen, möchte ich das am Beispiel des Mordes an Halit Yozgat in Kassel 2006 deutlich machen:
Für eine direkte Tatbeteiligung der beiden NSU-Mitglieder spricht kein einzige Spur am Tatort. Der angemietete Campingwagen zu dieser Zeit ist nicht mehr als ein indirektes, also ein sehr schwaches Indiz. Das spricht nicht dagegen, dass diese Tat in die ideologische und rassistische Ideologie des NSU passen würde (was das Video auch belegt, in dem der Mord an Halit Yozgat aufgeführt ist).
Ganz anders sieht es hingegen mit dem V-Mann-Führer Andreas Temme aus, der sich nicht nur irgendwie in Tatortnähe aufhielt, sondern direkt zur Mordzeit dort anwesend war. Es gibt Zeugenaussagen, die ihn belasten, es gibt Arbeitshandschuhe, die er bei seinen Eltern deponiert hatte, auf denen sich Schmauchspuren befinden, die identisch sind mit der Munition, die beim Mordanschlag benutzt wurde. Und es gibt zahlreiche Falschaussagen, das Leugnen, dass er zur Tatzeit im Internetcafé war, bis hin zu der Behauptung, dass er vom Mord nichts mitbekommen habe, obwohl der Tisch, auf den er das Geldstück für die Internutznutzung gelegt hatte, voller Blutspuren war – das Geldstück hingegen nicht.
Und es gibt ein Motiv: Er ist seiner Jugend, wo man ihn ›Klein-Adolf‹ gerufen hatte, treu geblieben. Zahlreiche neonazistische Literatur einschließlich eines Auszuges aus dem Buch ›Mein Kampf‹ fand man bei Hausdurchsuchungen in seinem Besitz.
Ob all dies im juristischen Sinne den Straftatbestand der Tatbegünstigung erfüllt, ob er Täterwissen offenbart, ob er Beihilfe geleistet hat oder gar selbst in den Mord involviert ist, spielt hier keine Rolle. Es geht ausschließlich darum, anhand der allen vorliegenden Indizien, festzuhalten: Wenn eine Indizienkette tatsächlich eine Anklage begründet, dann ist es eine gegen den hessischen Geheimdienstmitarbeiter Andreas Temme.
Also gegen jemanden, der für jenen Staat tätig ist, von dem wir wissen, dass er auch Neonazis in Stay-behind-Operationen organisiert und bewaffnet hat. Terror, wohlgemerkt, der Hunderten von Menschen das Leben gekostet hat. Neonazis und Organisationen, deren Namen bis heute ›Verschlusssache‹ sind.
Das Interview führte Jens Wernicke für das Webportal ›Nachdenkseiten‹: http://www.nachdenkseiten.de/

Weitere Texte und Hintergründe finden sich hier: https://wolfwetzel.wordpress.com/category/01-der-rechtsstaat-im-untergrund-2015/

Das Buch „Der Rechtsstaat im Untergrund  |Big Brother, der NSU-Komplex und die notwendige Illoyalität„, PapyRossa Verlag 2015, wird hier vorgestellt:

https://wolfwetzel.wordpress.com/2015/06/15/der-rechtsstaat-im-untergrund-big-brother-der-nsu-komplex-und-die-notwendige-illoyalitat/

 

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