Das „massive Behördenversagen“ in Sachen „NSU“ macht Karriere

In diesem Beitrag geht es um die Fragen:

Was ist mit all den Akteuren passiert, die an diesem „massives Behördenversagen“ einen maßgeblichen Anteil hatten?

Wenn zumindest viele verirrte „Einzelne“ gegen Strafgesetze und Dienstvorschriften verstoßen haben, dann müssten doch all jene „Einzeltäter“ mit straf- bzw. dienstrechtlichen Mitteln belangt worden sein?

Das Ergebnis ist alles andere als vage.

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Publiziert bei NachDenkSeiten am 19.3.2018: https://www.nachdenkseiten.de/?p=43045

 

 

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