18.4.2015 | Wer NSA sagt, muss auch BND sagen | BCC-Tagung in Frankfurt

18.4.2015 | Wer NSA sagt, muss auch BND sagen | BCC-Tagung in Frankfurt | 13 -18 Uhr

WER NSA SAGT, MUSS AUCH BND SAGEN
STOPP DEM ÜBERWACHUNGSSTAAT

BIG Brother is watching you

Seit Edward Snowden, ehemaliger Mitarbeiter eines Privatunternehmens, das im Auftrag des US-Geheimdienstes NSA tätig ist, die Strukturen eines globalen Überwachungssystems öffentlich gemacht hatte, reißen die Nachrichten über diese Totalüberwachung nicht ab.
Die deutsche Bundesregierung will davon nichts gewusst haben und der Chef des NSA Keith Alexander scheint ihr kaltschnäuzig recht zu geben:

»Wir sagen ihnen nicht alles, was wir machen oder wie wir es machen – jetzt wissen sie es

Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss soll für Aufklärung sorgen und u.a. auf folgende Fragen Antworten finden:
Ist die deutsche Bundesregierung Opfer befreundeter Geheimdienste geworden? Ist sie wirklich so ahnungslos oder sind deutsche Geheimdienste (wie der BND) selbst Bestandteil dieser globalen Überwachungssysteme?

NSA spy station Bad Aibling

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12.4.2016 | Der Rechtstaat im Untergrund … in Bonn

Wolf Wetzel präsentiert sein jüngstes Buch »Der Rechtsstaat im Untergrund. Big Brother, der NSU-Komplex und die notwendige Illoyalität«.

Darin befasst sich mit verschiedenen Strängen untergründiger Staatsaktivitäten: Mit der Aufrüstung im Innern in Zeiten von andauerndem Ausnahmezustand und permanenter Kriegsführung; mit der totalen Erfassung und Überwachung der eigenen Bevölkerung, pendelnd zwischen Leugnung und Legalisierung dieser illegalen Praxis; und er fragt nach dem Staatsanteil am neonazistischen Terror.

In einem abschließenden Kapitel führt er über 35 Jahre Bespitzelung, Observation sowie Telefon- und Postüberwachung seiner eigenen Person an, dokumentiert durch Material von Polizei und Inlandsgeheimdienst.Was es mit dem »Datenauskunftsrecht« auf sich hat? Auch dazu mehr in der Veranstaltung.

Wolf Wetzel war Autor der ehemaligen autonomen L.U.P.U.S.-Gruppe, die in den 1980er und 90er Jahren u.a. durch den Widerstand gegen die Startbahn West, die Abschaffung des Asylrechts und gegen Kriegspolitik geprägt war. Zuletzt Veröffentlichungen zum NSU-Komplex. 

Migazin-der_rechtsstaat_im_untergrund-2015

Wann: Dienstag, 12. April, 20 Uhr 

Wo: Buchladen LeSabot, Breitestr. 76, 53111 Bonn 

Eine Veranstaltung der Roten Hilfe (Ortsgruppe Bonn) mit Unterstützung des Buchladen LeSabot

 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV -Stresstest III

Seit meiner datenschutzrechtlichen Eingabe vom  4.10.2013 sind sage und schreibe siebe Monate vergangen. Bis heute kam keiner der ca. 2.000 Mitarbeiter im Bundesamt für „Verfassung“sschutz/BfV, dazu, meine Anfrage zu beantworten. Handelt es sich wieder um eine Panne, um gekonntes Versagen? Dem will beigefügtes Schreiben auf die Spur kommen:

 

Kamera-überwacht-sich-selbst

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29.10.2009 – V-Mann 123-Urteilsbegründung

Kurzzusammenfassung:

G-10-Überwachungsmaßnahmen müssen »substantiiert und überprüfbar« sein. Dazu müssen die »hierfür aus operativer Sicht wesentlichen Tatsachen konkret benannt werden …. Die formelhafte … Behauptung, dass eine Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre, reicht demnach nicht aus … Gemessen daran ist die Begründung in den angegriffenen Anordnungen … unzureichend. Sie lässt nicht erkennen, welche Gründe hierfür konkret maßgeblich sind, und entzieht sich deshalb einer rationalen Überprüfbarkeit …«

Im Folgenden das Urteil in voller Länge:

VG-Urteil zum V-Mann 123-Prozess vom 8.7.2009

Das Ganze lohnt sich, nicht nur für JuristInnen.

10.10.2009 – V-Mann 123 – ein Volltreffer oder ein Fantasieprodukt

Akt 3

Der V-Mann 123 des hessischen Verfassungsschutzes

Die Nicht-Existenz des V-Mann 123 des hessischen Verfassungsschutzes darf unter keinen Umständen vor Gericht bewiesen werden

Das Bundesministerium des Inneren/BMI hat Berufung eingelegt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin , das die G-10-Überwachungsmaßnahmen für rechtswidrig erklärt hatte. Die Begründung hat es in sich: Sie zielt auf einen rechtlich geschützten, rechtsfreien Raum.

»Diese Konkretisierung ist völlig neu und ist mit einer historischen, wörtlichen und teleologischen Auslegung von § 4 G 10 a.F. kaum zu begründen. Diese Konkretisierung schießt weit über das Erfordernis einer substantiierten Darlegung hinaus. Eine solch detaillierte Darlegung würde, wenn man sie ernst nehmen würde, die Offenbarung der eigenen operativen Schwächen erfordern; was kaum vom G 10 gefordert sein dürfte.« Berufungsschreiben des BMI vom 16.9.2009

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Es geht nicht darum, einen guten Verfassungsschutz zu haben, sondern gar keinen

Am 18.9.2008 begann im Hessischen Landtag eine Anhörung zum Hessischen Polizeigesetz (HSOG).

Zum einen wird es darum gehen, wie sich die Parteien zu dem Bundesverfassungsgerichtsurteil stellen, das die generelle Erfassung von Autokennzeichen als polizeiliche Präventivarbeit für verfassungswidrig erklärt hat. Zum anderen ist diese Anhörung natürlich auch ein Prüfstein für die Parteien, die die CDU-Regierung Koch ablösen wollen. Ob dabei z.B. ›Die Linke‹ als mögliche Mehrheitsbeschafferin so viele Kröte (die ein führender SPD-Politiker als Tolerierungsmahlzeit versprochen hat) schluckt, bis sie daran erstickt, wird man sehen. Der Programmpunkt der Linken jedenfalls, der die Abschaffung des Verfassungsschutz fordert, ist bereits heftig am Wanken.

Was es mit dem HSOG im Detail auf sich hat, wie damit der Verdacht, die Annahme polizeiliche Maßnahmen rechtfertigt und nicht die Verhinderung von sogenannten Straftaten, war auch Gegenstand der Informations- und Diskussionsveranstaltung: ›Alle unter Verdacht! Auf dem Weg in den Überwachungsstaat?‹ Die Linke/Fraktion im hessischen Landtag am 17.9.2008.

Im folgenden wird eine szenische Lesung dokumentiert, die die mittlerweile sechsjährigen Recherchearbeiten zusammenfasst. Sie führt von der ›Gefährderansprache‹ nach §11 HSOG, über Präventivhaft nach §32 HSOG, schnurgerade in die Welt der Geheimdienste…

Der Gefährder – und eine Freifahrt durchs Panoptikum der Geheimdienste

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16.7.2009 – »Ob der V-Mann getürkt ist oder nicht, kann nur eine höhere Instanz entscheiden.«

Der V-Mann 123 – ein Avatar des Verfassungsschutzes

Akt 2


Prozessbericht über die Verwaltungsstreitsache Wetzel ./. Bundesrepublik Deutschland am 8.Juli 2009 in Berlin

Neben dem Prozessbevollmächtigten des Bundesministeriums des Innern/BMI, Prof. Dr. Wolff, erschienen Hr. Brebeck vom Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV und eine weitere Mitarbeiterin des BfV, die im Zuschauerraum Platz nahm.

Vorab ließ der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts in Berlin, Hans-Peter Rueß aus, die Streitparteien wissen, dass diese Kammer zum ersten Mal mit einer Klage wegen G-10-Maßnahmen beschäftigt sei. Da sich das Gericht nur auf wenige Klagen bzw. Urteile in diesem Fall stützen konnte, habe man sich intensiv mit der Rechtslage bzw. den -voraussetzungen befasst. Diese Vorabinformation stellte sich im Laufe der Verhandlung alles andere als eine Lappalie heraus.

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»Lebensqualität durchsetzen« – Demonstration nach der Räumung des Waldcamps

»Lebensqualität durchsetzen« – Demonstration nach der Räumung des Waldcamps

Am 21.2.2009 wurde gegen die Räumung des Waldcamps im Kelsterbacher Wald/Frankfurter Flughafen demonstriert. Es waren viel zu wenige und doch können viel zu wenige viel zu schnell sein..

Es gibtnichts mehr ....

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