„Traumberuf Terrorist“
Frankfurter Rundschau vom 9.7.2009:
„Verfassungsschutz in Erklärungsnot
Berlin. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin ging es an diesem Mittwoch um einen Spion, der womöglich nie lebte. Die Beklagte war die Bundesrepublik Deutschland, der Kläger ein Künstler und Politaktivist – der Fall ein Lehrstück darüber, wie schnell man bisweilen zum ›Terroristen‹ werden kann.