Ein Megafon, ein Tatbeitrag, ein Jahr und 10 Monate Knast
Das Amtsgericht Dresden verurteilte den Antifaschisten Tim H. zu ein Jahr und 10 Monaten Haft – ohne Bewährung. Es sah als erwiesen an, dass Tim H. im Zuge der Gegendemonstrationen gegen einen Neonaziaufmarsch am 19. Februar 2011 in Dresden folgende Straftaten begangen habe: Körperverletzung, besonders schwerer Landfriedensbruch und Beleidigung. Letztere soll er mit dem Wort »Nazi-Schwein« gegenüber einem Polizeibeamten selbst begangen habe. Die beiden anderen Straftaten habe er zwar nicht selbst begangen, aber so gut wie: Mittels eines Megafons habe er andere dazu »aufgeheizt«, was den Richter zu dem Fazit führte: »Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen.«