In der Todeszone der Atompolitik
Dem nachfolgenden Text liegen folgende Thesen zugrunde:
Die Behauptung von der Beherrschbarkeit der Atomenergie ist widerlegt, selbst wenn man den idealen Fall annimmt, dass alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Das Restrisiko der Atomenergie ist nicht mit Technologien zu vergleichen, die ebenfalls mit einem solchen leben. Bekanntermaßen ist im Kapitalismus alles versicherbar – nur keine Atomkraftwerke. Nicht anders verhält sich mit der Haftungspflicht. Ausschließlich bei der Atomenergie existiert sie nicht – bzw. in einer lächerlich symbolischen Größe. Dieser haftungslose Zustand gilt in Deutschland wie in Japan: “Ein Gesetz von 1961 begrenzt die Haftung für Tepco auf 120 Milliarden Yen (umgerechnet eine Milliarde Euro), falls die Ursache für die Reaktorprobleme eine schwere Naturkatastrophe mit Ausnahmecharakter ist. Alle anderen Kosten müsste der Staat übernehmen.“ (FR vom 29.3.2011)
Das Restrisiko kommt einer Kriegsdrohung (gegen die eigene Bevölkerung) gleich.
Die Behauptung, dass die zivile von der militärischen Nutzung der Atomenergie zu trennen ist, ist mehrfach widerlegt: Indien, Pakistan, Korea, Israel haben allesamt die zivile Nutzung der Atomenergie dazu genutzt, an das Material für eine Atombombe zu gelangen, mit Erfolg. Die zivile Nutzung der Atomenergie ist immer die Tür zur militärischen Nutzung.
Die zivile Nutzung der Atomenergie beinhaltet für alle Regierungen die Option auf die Atomwaffe.
Den Rest des Beitrags lesen »