Akt 3
Die Nicht-Existenz des V-Mann 123 des hessischen Verfassungsschutzes darf unter keinen Umständen vor Gericht bewiesen werden
Das Bundesministerium des Inneren/BMI hat Berufung eingelegt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin , das die G-10-Überwachungsmaßnahmen für rechtswidrig erklärt hatte. Die Begründung hat es in sich: Sie zielt auf einen rechtlich geschützten, rechtsfreien Raum.
»Diese Konkretisierung ist völlig neu und ist mit einer historischen, wörtlichen und teleologischen Auslegung von § 4 G 10 a.F. kaum zu begründen. Diese Konkretisierung schießt weit über das Erfordernis einer substantiierten Darlegung hinaus. Eine solch detaillierte Darlegung würde, wenn man sie ernst nehmen würde, die Offenbarung der eigenen operativen Schwächen erfordern; was kaum vom G 10 gefordert sein dürfte.« Berufungsschreiben des BMI vom 16.9.2009