Sehr geehrte Mitglieder der Stadtregierung in Frankfurt a.M. und der hessischen Landesregierung in Wiesbaden,
in obiger Angelegenheit ergeht folgende Verfügung:
- Ihnen wird bis auf weiteres der Aufenthalt in dem aus beiliegender Karte ersichtlichem Bereich des Stadtgebiets Frankfurt am Main verboten. Die Karte ist Bestandteil der Verfügung.
- Für Ziffer 1 dieser Verfügung wird die sofortige Vollziehung angeordnet.
- Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs und darüber hinaus ein Zwangsgeld von 20.000 €, bei Uneinbringlichkeit Anordnung von Ersatzzwangshaft, angedroht.