Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung – durch den Verfassungsschutz

Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung – durch den Verfassungsschutz. Am Beispiel des Neonazi und V-Mann Tino Brandt

aktualisiert am 13.11.2014

Tino Brandt, Neonazi und über Jahre zugleich V-Mann des Verfassungsschutzes in Thüringen wird seit dem 15.7.2014 im NSU-Prozess in München als Zeuge vernommen.
Wesentliche Details sind bereits seit längerem bekannt, auch wenn deren Bedeutung und Tragweite kaum wahrgenommen werden will. Was hier noch einmal zur Sprache kommt, ist die Tatsache, dass es ohne die aktive Unterstützung des Verfassungsschutzes keinen Nationalsozialistischen Untergrund/NSU gegeben hätte.
Sollten das Strafgesetzbuch noch Gültigkeit haben, erfüllen bereits die bislang bekannt gewordenen Fakten und Einlassungen den Tatbestand der

Unterstützung, wenn nicht gar der Bildung einer terroristischen Vereinigung nach 129 § des StGB.

Die scheinbare Empörung über die ›brisanten Details‹ steht in keinem Verhältnis zur Konsequenzenlosigkeit, die über allem thront und von fast allen geteilt wird, die ansonsten nicht müde werden, politische und strafrechtlichen Konsequenzen zu fordern.

 

V-Mann Tino Brandt-LfV

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Eine Start- und Landebahn für den militanten Widerstand?

Eine Start- und Landebahn für den militanten Widerstand?
Eine von vielen Geschichten aus der Startbahnbewegung

Wenn im Folgenden von ‚wir‘ die Rede ist, dann ist damit kein homogenes ‚wir‘ gemeint. Vielmehr hat sich der Autor in den ca. fünf Jahren, auf die im Folgenden zurückgeblickt werden soll, in vielen ‚wir’s‘ bewegt. Das ‚wir‘ kann für sich also nur einen gemeinsamen Prozess, einen Blickwinkel auf die Startbahnbewegung in Anspruch nehmen.

Anfang 1980 sah die politische Situation in Frankfurt wahrlich deprimierend aus. Die Sponti-Szene hatte sich zu dieser Zeit fast komplett parlamentarisiert. Sie war für uns kein Ausgangs- oder gar Bezugspunkt mehr. Auch die militanten Zusammenhänge, die sich dieser Entscheidung verweigerten, waren für uns nicht greifbar. Einzig und alleine das ‚Erbe‘ des Häuserkampfes 1970-74 hatte für uns noch eine gewisse Ausstrahlung.
Wir mussten bei Null anfangen

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