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Neuer Blog

Nachdem „Wordpress“ mir mitgeteilt hatte, dass mein Blog gehackt worden sei, kam ich nicht mehr an meinen Blog heran, denn selbst die Zugangsdaten ermöglichten dies nicht mehr.

Da man weder weiß, wer der „Hacker“ gewesen sein soll, noch Möglichkeiten hat, an die Systemdaten heranzukommen, da alles in der Hand der Firma verbleibt, haben wir beschlossen, den Blog nicht ganz so auszuliefern – was mit dem kostenlosen Web-Blog immer einhergeht, wofür man gegebenenfalls einen sehr hohen Preis bezahlt.

Aus diesem Grund haben wir einen neuen Blog, eine „eigene Domäne“ und weitere Möglichkeiten gewählt, um den Blog zu schützen.

Ich bitte euch also die folgende Web-Seite bei euch abzuspeichern:

https://wolfwetzel.de

 

Soweit es möglich war, haben wir alle Texte vom alten Blog mit rüber genommen, also ab dem Jahr 2007.

Dort hat ihr jetzt auch die Möglichkeit, einen Newsletter zu bestellen.

Wolf Wetzel

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Die SPD und die „soziale Wohnungsbauoffensive“ anno 2018

Die SPD und die „soziale Wohnungsbauoffensive“ anno 2018

Überall, wo die SPD in den letzten Jahren an der Regierung (beteiligt) war, hat sie eines gemacht: Den „sozialen Wohnungsbau“ dem „freien Markt“ zum Fraß vorgeworfen.

Das hat sie nicht nur mit rechten Parteien zusammen gemacht, sondern auch mit einer „linken“ Mehrheit, wie in Berlin, als sie ein rot-rotes Bündnis bildete und die Landesregierung stellte. Über 50.000 Wohneinheiten wurden in dieser Regierungsperiode von Rot-Rot an private Investoren verscherbelt.

Gab es 1990 in Berlin 340.000 Sozialwohnungen, blieben 2016 gerade einmal 116.000 übrig.

Schwamm drüber.

Nun, also seit sehr kurzer Zeit, fokussiert auf die Landtagswahlen in Bayern und Hessen, bedauert und beklagt die SPD diese Entwicklung bitterlich und will nun echt beheben, was sie selbst mitzuverantworten hat.

Nachdem das eingetreten ist, wozu man kein Wohnungsexperte sein muss, nämlich explodierende Mieten, unbezahlbare Wohnungen und No Go Area für Niedriglohn-Leben, will die SPD doch tatsächlich den „sozialen Wohnungsbau“ auf Bundesebene stärken und „bezahlbare“ Wohnungen bauen, in einer Größenordnung, die sie in den letzten zwei Jahrzehnten mitverhökert hat, circa 1.5 Millionen Wohnungen bis zum Jahr 2021.

Hell wie immer kommentierte die SPD-Chefin Nahles diese „Offensive“ mit ihrer gerade neu entdeckten Weisheit: „Wohnen ist die neue soziale Frage“. Ach wirklich, möchte man ihr entgegnen.

Dafür macht auch die hessische SPD mächtig Werbung. Es stehen Wahlen vor der Tür. Also packt die SPD in Gestalt ihres Spitzenkandidaten Schäfer-Gümbel an: Mit einem Bauarbeiter zusammen trägt er einen doch recht langen Balken durchs Bild.

Dazu erzählt er eine ganz rührende Geschichte: Das Thema Wohnen treibe ihn schon lange um. Er berichtete auch aus seiner Kindheit, als er sich ein Zimmer von acht Quadratmetern mit seinen beiden Brüdern teilen musste.

 

Ist das nicht zu heulen?

 

 

Lassen wir einmal das Mitgefühl beiseite.

Die SPD entdeckt also das Wohnen als „die neue soziale Frage“. Wie wäre es mit ein wenig Geschichtsbewusstsein? Allerorten, bei passender Gelegenheit betont die SPD ihre lange und ruhmreiche Geschichte. Kennt sie nicht ihre eigene Parteigeschichte?

Sagt der SPD, sagt der augenblicklichen Chefin der Sozialdemokratie, Frau Nahles, der Namen Friedrich Engels etwas? Klingelt es bei dem Titel: „Zur Wohnungsfrage“?

Lassen wir die Katze aus dem Sack: Friedrich Engels hat 1873/74 mehrere Artikel zur „Wohnungsfrage“ geschrieben. Diese wurden in der Zeitung „Der Volksstaat“ publiziert. Es handelte sich dabei um das Parteiorgan der sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP), aus der die SPD hervorging.

Ausgangspunkt dieser Artikelserie war die Kritik an „linken“ Lösungsvorschlägen, wozu u.a. die Eigentumsbildung für Arbeiter zählte. Er kritisierte dabei die allgegenwärtige und bestimmende Haltung, irgendwie Sozialismus für wünschenswert zu halten, um gleich danach seine „Verwirklichung nur in entfernter, praktisch unabsehbarer Zeit für möglich“ zu halten:

„Damit ist man denn für die Gegenwart auf bloßes soziales Flickwerk angewiesen und kann je nach Umständen selbst mit den reaktionärsten Bestrebungen zur sogenannten ‚Hebung der arbeitenden Klasse‘ sympathisieren.“

Friedrich Engels hat nicht nur gegen diese „linken“ Lösungsvorschläge polemisiert. Er hat auch unmissverständlich eine Antwort auf diese „soziale Frage“ gegeben:

„Die sogenannte Wohnungsnot, die heutzutage in der Presse eine so große Rolle spielt, besteht nicht darin, daß die Arbeiterklasse überhaupt in schlechten, überfüllten, ungesunden Wohnungen lebt. Diese Wohnungsnot ist nicht etwas der Gegenwart Eigentümliches; sie ist nicht einmal eins der Leiden, die dem modernen Proletariat, gegenüber allen frühern unterdrückten Klassen, eigentümlich sind; im Gegenteil, sie hat alle unterdrückten Klassen aller Zeiten ziemlich gleichmäßig betroffen. Um dieser Wohnungsnot ein Ende zu machen, gibt es nur ein Mittel: die Ausbeutung und Unterdrückung der arbeitenden Klasse durch die herrschende Klasse überhaupt zu beseitigen.“

 

Wolf Wetzel

 

Quelle:

Zur Wohnungsfrage. Separatabdruck aus dem “ Volksstaat“ von 1872. Zweite, durchgesehene Auflage. Hottingen- Zürich 1887. (Sozialdemokratische Bibliothek. XIII.) Friedrich Engels. Nach der Ausgabe von 1887. Karl Marx, Friedrich Engels: Werke. Bd. 21, S. 325-334.

 

Publiziert auf NachDenkSeiten am 17.10.2018: https://www.nachdenkseiten.de/?p=46574

 

Wolf Wetzel

WIR WOLLEN ALLES – der Beginn einer Bewegung, Häuserkampf I (1970-1985), Wolf Wetzel, Band 21, Bibliothek des Widerstandes, LAIKA- Verlag,2012

 

NSU-Gizli Servis Karmaşası: Skandallarla Dolu 11 Yıl

NSU-Gizli Servis Karmaşası: Skandallarla Dolu 11 Yıl

Wolf Wetzel | 1.9.2018

*NSU-Güvenilir Kişi Karmaşası. Nasyonalist Sosyalist Yeraltı Nerede Başlar – Devlet Nerede Biter? İsimli kitabın yazarı olan Wetzel, NSU hakkında çok sayıda araştırma yayınlamıştır.

Almanya’da 2000-2007 yılları arasında 8’i Türk 10 kişiyi öldüren aşırı sağcı Nasyonal Sosyalist Yeraltı terör örgütü NSU’nun son üyesi ve örgütün dört destekçisine karşı açılan dava sonuçlandı. Ancak, 438 duruşma günü süren, 95 yan davacının, 60 avukatın, 600 tanığın katıldığı, 250 dilekçenin verildiği ve Nasyonal Sosyalist yeraltından 1.100 resmin gözler önüne serildiği “yüzyılın davası” hakkında verilen karar terör örgütünün derin bağlantıları gibi pek çok konunun aydınlatılmamış olması nedeniyle hayal kırıklığı yaşattı. Kısa bir ön sonuç değerlendirmesi.

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Die Urteile im NSU-Prozess in München. Alles gesagt?

Für den 11. Juli 2018 wurden die Urteile im NSU-Komplex angekündigt. Sie richten sich gegen das letzte lebende (Gründungs-)Mitglied einer terroristischen Vereinigung namens „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und vier Unterstützer.

Laut Süddeutsche Zeitung ist der NSU-Prozess „ein Prozess der Superlative: der längste, der größte, der teuerste. Ein Jahrhundertprozess, nur zu vergleichen mit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen, den Auschwitzprozessen und den RAF-Verfahren. Es geht um zehn Morde, drei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle.“

In der medialen Vorbereitung auf das Urteil wurde immer wieder an das Versprechen erinnert, das die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf einer zentralen Gedenkfeier im Februar 2012 gegeben hatte:

Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.“

Dass dieses Versprechen nichts wert ist und mit Bedacht nicht eingelöst werden sollte, hat sich nicht erst im Laufe des Prozesses herausgestellt.

Bereits vor Beginn des Prozesses im Jahre 2013 hat die Bundesanwaltschaft angekündigt, worum es in diesem Prozess nicht gehen wird:

  • Gegenstand des Prozesses wird nicht sein, ob der NSU aus mehr als drei Mitgliedern besteht.
  • Nicht aufklärungswürdig ist die Begründetheit des Vorwurfes, dass der Staat in direkter bzw. indirekten Form am Zustandekommen des nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) beteiligt war.
  • Ebenfalls sei es nicht Gegenstand dieses Prozesses, ob und wie viele V-Leute die Taten des NSU ermöglicht bzw. nicht verhindert haben.

 

Diese Prozesslinie hatte der Bundesanwalt Dr. Diemer am 25. Juli 2017 nochmals unterstrichen, als es um die verweigerte Beweiserhebung in diesem Verfahren ging:

Eine Beweisaufnahme, die das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen konnte, weil die Strafprozessordnung dem Grenzen setzte. Rechtsstaatliche Grenzen, die verlangen, das Wesentliche vom strafprozessual Unwesentlichem zu trennen. So ist es schlicht und einfach falsch, wenn kolportiert wird, der Prozess habe die Aufgabe nur teilweise erfüllt, denn mögliche Fehler staatlicher Behörden und Unterstützerkreise – welcher Art auch immer – seien nicht durchleuchtet worden. Mögliche Fehler staatlicher Behörden aufzuklären, ist eine Aufgabe politischer Gremien. Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung von Angehörigen staatlicher Stellen sind nicht aufgetreten.“ (Wortprotokoll der Nebenklage)

Von daher ist die bis heute andauernde Enttäuschung über den fehlenden Aufklärungswillen auch eine Selbsttäuschung, die mit der Weigerung einhergeht, sich nicht mit dem deutlich artikuliertem Faktum auseinanderzusetzen, dass „schonungslose“ Aufklärung weder die Aufgabenstellung der Bundesanwaltschaft war, noch die des Staatsschutzsenats.

Kein-Schlussstrich-2018-Netz

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„Über 45 V-Leute waren beteiligt“: Geheimdienste und das offene Ende vom NSU-Prozess

Auszüge aus der Pressekonferenz mit RA Sebastian Scharmer und Interview mit Wolf Wetzel zum bevorstehenden Prozessausgang. Sputnik vom 11. Juli 2018

 

Am Mittwoch wird nach 437 Verhandlungstagen ein Urteil im Prozess gegen den „Nationalsozialistischen Untergrund“ erwartet. Zuvor spricht Anwalt Sebastian Scharmer in Berlin vor internationalen Medien. Er vertritt Opfer des rechten Netzwerks, äußert sich zu möglichen Haftstrafen und bedauert, dass der Staat keine Transparenz schaffen will.

Der Dortmunder Rechtsanwalt Sebastian Scharmer geht davon aus, dass vier der fünf Angeklagten im Prozess gegen den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) zu langen Haftstrafen verurteilt werden. Damit meinte er Beate Zschäpe als Hauptangeklagte sowie die Angeklagten Ralf Wohlleben, Holger G. und Andre E., die am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München ihre Urteile erwarten. Diese Gruppe sei aber „nur ein Teil der Personen, die an dem Mord direkt oder indirekt mitbeteiligt gewesen sind. Das ist eine bittere Erkenntnis nach fünf Jahren versuchter Aufklärung in diesem Prozess“, einem der „längsten Indizienprozesse der deutschen Geschichte“. Das sagte Scharmer am Montag im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin vor Vertretern der ausländischen Medien.

Scharmer vertritt in dem Mammut-Verfahren Hinterbliebene des 2006 in Dortmund ermordeten Kioskbesitzers Mehmet Kubasik. Rückblickend habe der Prozess nie das erreichen können, was sich die Öffentlichkeit erhofft hatte. Dies hatte auch mit Problemfeldern zu tun, mit denen der Anwalt im Verlauf des Verfahrens selbst zu kämpfen hatte. „Da waren Szene-Zeugen, also Neonazis, die wir vernommen hatten, die sich im Gerichtssaal dumm oder erinnerungslos gestellt haben.“ Der andere Punkt sei „das Problem der Involvierung der Verfassungsschutzämter“ in dem Fall.

Wird Merkels Versprechen nicht eingelöst?

Noch 2011 hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) der Öffentlichkeit ein „Aufklärungs-Versprechen“ gegeben, dass der Staat „alles tun“ werde, um die Hintergründe des NSU-Komplexes aufzudecken. Davon sei heute nichts mehr zu spüren, so der Rechtsanwalt auf der Pressekonferenz.

RA Scharner-PK-2018

© Sputnik / Alexander Boos / Rechtsanwalt Sebastian Scharmer

„Zum Aufklärungs-Versprechen hätte dazugehört, Transparenz zu schaffen. Gerade auch, um rechte Verschwörungstheorien zu entkräften. Wir wollen wissen, was wirklich los war. Und der deutsche Staat hätte gut daran gehalten, das transparent und offen zu ermitteln. Tut er aber nicht.“

Nach der Pressekonferenz sprach Sputnik mit Wolf Wetzel, der den Prozess seit Jahren als investigativer Journalist intensiv beobachtet.

Anscheinend hat niemand gehört, was der Staatsschutz-Senat 2013 noch vor Prozessbeginn gesagt hat: Das Wesentliche, nämlich eine schonungslose Aufklärung, werde im Prozess nicht verhandelt“, sagte er.

Es sei von vornherein ausgeschlossen worden, zu untersuchen, wie personell und strategisch vernetzt der NSU-Komplex sei. Auch die Nähe der Geheimdienste sollte nie umfassend untersucht werden.

Was soll ein Prozess, der die wesentlichen Fragen ausschließt? Aber das haben der Staatsschutz-Senat und die Generalbundesanwaltschaft konsequent durchgehalten.“

„Überall waren V-Männer“: Welche Rolle spielen Geheimdienste?

„Was wir heute mit Gewissheit sagen können, ist folgendes“, blickte Jurist Scharmer vor den internationalen Medien auf das Verfahren zurück: „Es gab zu jeder Zeit – seit 1998 und vorher schon – an jedem Ort hochdekorierte V-Personen, die im direkten Umfeld von diesen drei Personen – Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe – unterwegs gewesen sind.“ Dies mache deutlich, dass die NSU-Straftaten jederzeit hätten verhindert werden können. Das werfe die Frage nach der staatlichen Mitverantwortung auf.

„Es gibt über 45 V-Leute, die zwischenzeitlich enttarnt sind und die im NSU-Netzwerk aktiv waren“, kommentierte Wetzel im Sputnik-Interview dazu.

Auch diese Akten werden nicht zur Verfügung gestellt, oder wenn, dann geschwärzt. Wenn diese Akten vorgelegt werden würden, wenn man der Bedeutung der V-Leute nachginge, wenn man all das, was Beate Zschäpe auf ihrer viertägigen Flucht tat, vorlegen würde – dann würde der Prozess platzen. Weil der NSU bestand nie aus drei Mitgliedern. V-Leute haben wesentliche und bedeutsame Tatanteile, was den NSU-Komplex angeht.“

Das solle im Prozess jedoch verschwiegen werden.

Erwiesenermaßen haben als NSU-Kameraden getarnte V-Leute „den Untergrund erst ermöglicht: Durch Wohnungen, durch Waffenversorgung, durch Alias-Identitäten. Selbst diese Zusammenarbeit war Gegenstand von Innenminister-Treffen mit dem Verfassungsschutz und mit der Polizei.

Spielt Zschäpe ein Doppelspiel?

Selbst die Rolle von Zschäpe sei bis heute nicht restlos geklärt. Bei ihr wird laut dem Dortmunder Anwalt „ganz sicher eine lebenslange Freiheitsstrafe mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld stehen“. Es könne gut sein, dass das NSU-Mitglied nach der Urteilsverkündung selbst auspacken könnte. Es bestehe die Möglichkeit, dass sie sich „nach dem Urteil doch noch durchringt und sagt: ‚Jetzt sage ich euch, wer alles noch dabei war und wie es wirklich war.‘ Da ich sie nach fünf Jahren Prozess so einschätze, dass sie sich oft die Nächste ist, kann ich mir gut vorstellen, dass das noch passiert.“

Wetzel ergänzte: „Viele Kommentatoren haben zu ihr gesagt: Sie hätte bei ihrem Schlusswort ihre letzte Chance vertan. Indem sie weitgehend geschwiegen hat.“ Das sehe der Experte anders. „Beate Zschäpe schweigt, im Sinne der Anklage. Wer Gerichtsverfahren kennt, der weiß: Dieses Schweigen will sie belohnt sehen.“ Sonst hätte sie zuvor schon mit Wissen über das Treiben von Verfassungsschutz und V-Männern im NSU-Umfeld auspacken können.

Der Dortmunder Jurist forderte abschließend, auch nach der Urteilsverkündung müssten Gesellschaft, Medien und zivilgesellschaftliche Gruppen Druck auf den Generalbundesanwalt ausüben. Damit auch weiterhin nach Helfern des NSU-Komplexes gesucht werden wird. Der Prozess sei insgesamt noch lange nicht abgeschlossen. Trotz der zu erwartenden Urteile am Mittwoch.“

Die Radio-Reportage zum Abschluss des NSU-Prozesses zum Nachhören:

https://soundcloud.com/sna-radio/reportage-zum-ende-des-nsu-prozess-rolle-der-geheimdienste-nicht-aufgeklart

Das komplette Interview mit Wolf Wetzel zum Nachhören:

https://soundcloud.com/sna-radio/nsu-prozess-ende-experte-rolle-der-geheimdienste-sollte-nie-aufgeklart-werden

Quelle: https://de.sputniknews.com/politik/20180711321492948-nsu-prozess-ende-zschaepe/

 

Der NSU-VS-Komplex – Terror, Staatsgeheimnisse und Nachrichtendienste | Beitrag für die Rote Hilfe Zeitung 3/2018

Über fünf Jahre polizeiliche, staatsanwaltschaftliche und politische „Aufklärung“ liegen hinter uns … und wir wissen bis heute nur eines ganz sicher: Der NSU-VS-Komplex lässt sich als eine Serie von Zufällen, Pannen und persönlichen Fehlentscheidungen zusammenfassen. Diese werden selbstverständlich alle bedauert. Dennoch und erst recht wird an den Anfangsthesen aus dem Jahr 2012 bis zum bitteren Ende festgehalten:

  • Trio-Theorie (Der NSU bestand aus exakt drei Mitgliedern)
  • Es gab dreizehn Jahre lang keine „heiße“ Spur zum NSU
  • Staatliche Institutionen waren weder am Aufbau, an der Vorbereitung und Begehen von NSU-Straftaten, noch an der Verhinderung von möglichen Festnahmen beteiligt

Dass sich all diese Zufälle und eingestandenen Pannen genau dort ereignet haben, wo diese drei Axiome ins Wanken geraten wären, ist kein Zufall, sondern eine konstante, systemische Spur.

Wenn ich die Stimmung und das fast völlige Ausbleiben einer politischen Antwort von Seiten antifaschistischer Gruppen richtig deute, dann liegt das daran, dass man zwar der offiziellen Version weniger Glauben schenkt, aber einen anderen Geschehensablauf nicht beweisen könne. Man verharrt in einer Art Paralyse. Andere Gruppierungen wie NSU Watch in Hessen gehen jedoch noch weiter (zurück). Sie greifen jene an, die die Analyse, „der Rassismus ist das Problem“ (und der Schlüssel), für nicht ausreichend halten, und denuzieren sie als verschwörungstheoretische Irrlichter.

RHZ-3-2018-Cover

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Der NSU-Prozess in München ist fast am Ende

Ein angeblicher „Jahrhundertprozess“, mit 250 Verhandlungstagen, 95 Nebenklägern, 60 Rechtsanwälten, 600 Zeugen, 250 Anträgen und 1.100 Bildern aus dem NS-Untergrund des 21. Jahrhunderts geht zu Ende.

Was ist von der versprochenen Aufklärung übrig?

Warum stützt die Angeklagte Beate Zschäpe mit zwei Einlassungen die Gegenseite, also die Anklage?

Warum kann Rassismus einiges im NSU-VS-Komplex erklären und wann wird Rassismus zur Abdeckplane, mit der ganz andere Motive und Interessen zugedeckt werden sollen?

Ein Fazit vor der Urteilsverkündung in München:

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„Der NSU-VS-Komplex“ – Eine Buchbesprechung von Fariss Wogatzki

„Der NSU-VS-Komplex“ – Eine Buchbesprechung von Fariss Wogatzki
Der Verfassungsschutz der BRD, die ihr im Grundhandeln des deutschen Rechtsstaates inbegriffenen Bundesregierung, haben mit dem bewusst auf Täuschung ausgelegten, rassistischen Begriff „Dönermorde“ einen Fakt offenbart, dem der Journalist Wolf Wetzel in seinem Buch „Der NSU-VS-Komplex“ akribisch nachgegangen ist.

Dass der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) „mit enormen staatlichen Aufwand geradezu für den terroristischen Untergrund aktiviert“ wurde, zeigt das journalistisch fundierte Buch in erschütternder Deutlichkeit. Der Leser erkennt, dass mehrfacher Mord im bundesdeutschen Rechtsstaat „unterstützt und gedeckt wurde“. V-Leute, bundesdeutsche inoffizielle Mitarbeiter „gefälschte Ausweise oder gar Blankoausweispapiere“ für terroristische Mörder besorgten. Der erschütternder Faktenbericht von Wolf Wetzel geht den von medial so genannten ermittlungsdienstlichen „Pannen“ durchzogenen Spuren nach, die in ihrer Beweiskraft, eben auch durch mediale Unterstützung in klarer Weise belegt: Es gibt keinen Staat im Staat, denn die kriminelle Grundstruktur des Staates selbst.

Über Jahre hinweg wurden durch direkte staatliche Zuarbeit, von üppigen finanziellen Zuwendungen auch an die NSU, sowie unterlassenen Tatvereitelungen ein in seiner Tragweite offenkundiger Fakt dargelegt: Die bewusste, vom Verfassungsschutz bis zum Highend der Bundesrepublik offensichtliche Duldung bis Forcierung von Mord an Menschen türkischer Herkunft in Deutschland.

Weshalb denn so etwas, könnte sich der Leser fragen.

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14. Juni 2018 | Der NSU-VS-Komplex in Wiesbaden

Der Prozess in München, der die Mord- und Terrorserie der neonazistischen Gruppe „NSU“ aufklären soll, ist (fast) am Ende. Die „Altverteidiger“ von Beate Zschäpe fordern Freispruch, die neuen zehn Jahre für ihre Mandantin. Muss man, kann man das verstehen?

 

VA-Wiesbaden-6-2018-Netz

Über fünf Jahre diente der Prozess vor allem der Verteidigung von drei Annahmen:

  • Der NSU bestand aus drei Mitgliedern.
  • Zwei davon haben –ohne Mithilfe anderer – zehn Morde begangen.
  • Staatliche Institutionen (Polizei/Geheimdienste) wußten zehn Jahre nichts und waren demzufolge in das, was man dem NSU zuordnet, nicht verwickelt (was vom Gewährenlassen bis hin zur Beihilfe zu Mord reichen würde).

Diese Annahmen sind in ihren zentralen Aussagen nicht einfach „zweifelhaft“ oder „umstritten“, sondern falsch.

Wolf Wetzel, Autor des Buches „Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf?“ wird diese Gegenklage anhand von Indizien und Beweismitteln, die allen zur Verfügung stehen, begründen.

Veranstaltung am Donnerstag, den 14. Juni 2018 um 20 Uhr im Cafe Klatsch in Wiesbaden, Marcobrunnerstraße 9

VeranstalterInnen: AKU, Anarchistisches Forum, Linksroom e.V. & Cafe Klatsch

Erklärung zu dem Ende unserer Mitarbeit beim Onlinemagazin „Rubikon“

von Bernard Schmid, Markus Mohr und Matthias Reichelt

Berlin/ Paris, den 14. Mai 2018

„Erklärung zu dem Ende unserer Mitarbeit beim Onlinemagazin „Rubikon“

Mit Interesse haben wir im vergangenen Jahr den Start des Onlinemagazins Rubikon verfolgt und dieses Medium auch mit ein paar kostenfrei zur Verfügung gestellten Beiträgen unterstützt.

Am 28. April wurden wir von Rubikon darüber informiert, dass am 24. April 2018 der Psychiater und  Psychoanalytiker Hans-Joachim Maaz in den Beirat seines Onlinemagazins berufen worden ist.

URL: https://www.rubikon.news/beirat

Von einem Autor wird diese anscheinend ohne Abstimmung mit den anderen Mitgliedern des Beirates getroffene Entscheidung auf Rubikon als „Rückenwind“ für das Onlinemagazin bejubelt.

Da ist in beunruhigender Weise etwas daran, wir jubeln aber gerade deshalb nicht mit.

Auf die von Jens Wernicke hier in der Personalie Maaz vermutlich einsam getroffene Entscheidung haben wir zunächst mit Irritation und dann mit Verärgerung reagiert. Die Gründe dafür wollen wir der Öffentlichkeit nicht vorenthalten, sie sind politisch wichtig.

Über das publizistische Lebenswerk von Maaz sind wir nicht im Einzelnen orientiert, wir erlauben uns dazu auch kein Urteil. Allerdings ist er einer der prominenten Unterzeichner der „Erklärung 2018

Bei diesem überschaubaren Text handelt es sich um ein bedeutendes Manifest der politischen Rechten der BRD. Er wird von Rechtskonservativen, Deutschnationalen, Völkischen, Rassisten bis hin zu Faschisten unterstützt. In seinem Wortlaut baut er mit dem Schlüsselbegriff einer „illegalen Masseneinwanderung“, die es in der BRD auch heute noch geben soll, auf einer klaren Lüge auf. Denn es gab nie eine illegale Masseneinwanderung und gibt sie auch heute nicht. Die „Erklärung 2018“ hat also mit der politischen Realität dieses Landes weder früher noch heute zu tun. Hunderttausende von Flüchtlingen, die damals auch die BRD erreicht haben, sind nicht „illegal“ eingewandert, sondern haben ihr Recht auf Migration wahrgenommen, um Krieg, Armut und schlechten Lebensbedingungen zu entkommen. Die gegen die Flüchtlinge gespitzte „Illegalitäts-„Lüge wird von den Textverfasserinnen mit der Suggestion, dass „die rechtsstaatliche Ordnung an den Grenzen unseres Landes wiederhergestellt“ werden müsste, knallhart mit einer Law- and Order-Perspektive verschraubt.

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