Wie im Text ›Ein V-Mann, den es gar nicht gibt‹ ausgeführt, geht es im Prozess darum, nachzuweisen, dass das Bundesamt für Verfassungschutz/BfV zur Bewilligung von Abhörmaßnahmen Beweise frisiert und V-Männer erfunden hat, um so den G-10-Ausschuß im Bundestag zu täuschen. In der anstehenden mündlichen Verhandlung wird der Antrag verhandelt, die geschwärzten Textpassagen wieder lesbar und vorenthaltene Akten zugänglich zu machen.



